Errichtung Baugrube - Neue Hauptverwaltung der VBG

VBG – Hauptverwaltung

Für die Erstellung von zwei Untergeschossen für den Neubau der Hauptverwaltung der VBG auf einen ca. 5.150 m² großem Grundstück in Hamburg-Barmbek-Nord ist ein wasserdruckhaltender Verbau für die ca. 10m tiefe Baugrube erforderlich. Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Erd-, Verbau- und Wasserhaltungsmaßnahmen, die für die Erstellung der Baugrube erforderlich sind. Die Verbauwände sollen in den sich in unterschiedlichen Tiefen befindlichen Geschiebemergel einbinden. Hierzu sind Bohrtiefen zwischen ca. 12 und 30m erforderlich.Zur Trockenhaltung der Baugrube wird der 1. Grundwasserleiter (= quartärer Hauptgrundwasserleiter), während und nach dem Erdaushub abgesenkt. Ab einer Aushubtiefe von ca.5 bis 6m ist eine Absenkung/Entspannung des sich unter dem Geschiebemergel befindlichen 2. Grundwasserleiters notwendig. Teile der Grundstücksfläche befinden sich im Randbereich eines Grundwasserschadens. Es handelt sich um einen großräumigen Schaden mit Leichtflüchtigen Chlorierten Kohlen-Wasserstoffen (LCKW) im 1. Grundwasserleiter. Von dem nur sehr gering belasteten Grundwasser gehen keine Beeinträchtigungen aus. Eine Abreinigung des Förderwassers vor einer Ableitung in das Sielnetz ist erforderlich.In der Regel ist eine Rückverankerung des Verbaus möglich. In einem ca. 36m langen Teilabschnitt muss die Baugrubenwand mit Abstützkonstruktion auf eigenem Grund erstellt werden. Hier wird der Verbau in 2 Phasen erstellt. In der ersten Phase wird eine Berme vorgesehen. Nachdem der nachfolgende Unternehmer eine Verankerungsplattform für die Rückverankerung erstellt hat, kann in Phase 2 diese eingebracht und die Berme zurückgebaut werden. Die Baugrubenumfassung kann einseitig auf ca. 81m mittels einer Abböschung und einer ca. 8 m hohen Dichtwand erfolgen. Der Verbau (exklusive Dichtwand) muss bis min. 2,00m unter OK-Terrain zurückgebaut werden. Der Rückbau und die Entspannung der Rückverankerung erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschrittes. Die Wasserhaltung muss bis zum Erreichen der Auftriebssicherheit aufrechterhalten werden. Für die Neubaumaßnahme ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Menge oder Umfang: siehe Ziff. II. 1.5) der Bekanntmachung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbg.de 🌏
Fax: +49 4051462395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-134584
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich die bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). 2. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYMP Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.dtvp.de/Center/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Erstellung von zwei Untergeschossen für den Neubau der Hauptverwaltung der VBG auf einen ca. 5.150 m² großem Grundstück in Hamburg-Barmbek-Nord ist ein wasserdruckhaltender Verbau für die ca. 10m tiefe Baugrube erforderlich. Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Erd-, Verbau- und Wasserhaltungsmaßnahmen, die für die Erstellung der Baugrube erforderlich sind. Die Verbauwände sollen in den sich in unterschiedlichen Tiefen befindlichen Geschiebemergel einbinden. Hierzu sind Bohrtiefen zwischen ca. 12 und 30m erforderlich.Zur Trockenhaltung der Baugrube wird der 1. Grundwasserleiter (= quartärer Hauptgrundwasserleiter), während und nach dem Erdaushub abgesenkt. Ab einer Aushubtiefe von ca.5 bis 6m ist eine Absenkung/Entspannung des sich unter dem Geschiebemergel befindlichen 2. Grundwasserleiters notwendig. Teile der Grundstücksfläche befinden sich im Randbereich eines Grundwasserschadens. Es handelt sich um einen großräumigen Schaden mit Leichtflüchtigen Chlorierten Kohlen-Wasserstoffen (LCKW) im 1. Grundwasserleiter. Von dem nur sehr gering belasteten Grundwasser gehen keine Beeinträchtigungen aus. Eine Abreinigung des Förderwassers vor einer Ableitung in das Sielnetz ist erforderlich.In der Regel ist eine Rückverankerung des Verbaus möglich. In einem ca. 36m langen Teilabschnitt muss die Baugrubenwand mit Abstützkonstruktion auf eigenem Grund erstellt werden. Hier wird der Verbau in 2 Phasen erstellt. In der ersten Phase wird eine Berme vorgesehen. Nachdem der nachfolgende Unternehmer eine Verankerungsplattform für die Rückverankerung erstellt hat, kann in Phase 2 diese eingebracht und die Berme zurückgebaut werden. Die Baugrubenumfassung kann einseitig auf ca. 81m mittels einer Abböschung und einer ca. 8 m hohen Dichtwand erfolgen. Der Verbau (exklusive Dichtwand) muss bis min. 2,00m unter OK-Terrain zurückgebaut werden. Der Rückbau und die Entspannung der Rückverankerung erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschrittes. Die Wasserhaltung muss bis zum Erreichen der Auftriebssicherheit aufrechterhalten werden. Für die Neubaumaßnahme ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold vorgesehen.
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Dauer: 11 Monate
Referenznummer: VBG/2014/02/0401
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: , , 22305, Hamburg,

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die abgegebenen Eigenerklärungen durch Bescheinigung der zuständigen Stellen innerhalb der von der Auftraggeberin benannten Frist vorzulegen.1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder WohnsitzesWir sind im Handelsregister eingetragen. In der Anlage fügen wir einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) bei, der zum Zeitpunkt der Submission nicht älter ist als sechs Monate.2. Angabe zu Insolvenzverfahren und LiquidationWir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stelltWir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind oder- gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungWir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben.Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig sind - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftWir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die abgegebenen Eigenerklärungen durch Bescheinigung der zuständigen Stellen innerhalb der von der Auftraggeberin benannten Frist vorzulegen.Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziff. II. 1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die abgegebenen Eigenerklärungen durch Bescheinigung der zuständigen Stellen innerhalb der von der Auftraggeberin benannten Frist vorzulegen.1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindAls vergleichbare Leistungen fügen wir in der Anlage zu dieser Erklärung mindestens drei Referenzen bei, die mindestens folgende Angaben je Referenz enthalten: - Ansprechpartner; - Art der ausgeführten Leistung; - Auftragssumme; - Ausführungszeitraum; - Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; - Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); 2. Angaben zu ArbeitskräftenWir erklären, dass uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischem Leitungspersonal angeben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen, VOB/B
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen, VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Sonstige besondere Bedingungen:
Der AN schließt auf seine Kosten eine objektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme von 10 Mio. Euro für Personen-schäden und 5 Mio. Euro für Vermögensschäden sowie Sach- und sonstige Schäden ab.Der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung und der Bauleistungsversiche-rung ist der Auftraggeberin spätestens vor Beginn der Leistungserbringung durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-28 📅
Öffnungsort: Hamburg
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bietende Unternehmen und deren bevollmächtige Vertreter
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jan Buchholz
Internetadresse: www.vbg.de 🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de 🌏
URL der Teilnahme: www.dtvp.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/02/0401
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat
der Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und
Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich die bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten
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der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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2. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYMP
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.dtvp.de/Center/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):§ 101 a Informations- und Wartepflicht:„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 101b Unwirksamkeit:„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“ § 107 Einleitung, Antrag:„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2014/S 078-134584 (2014-04-16)