Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die regionalen Cluster-Initiativen im Land weiter zu unterstützen und zu professionalisieren. Hierzu soll durch den Auftragnehmer eine zentrale Cluster-Unterstützungsagentur eingerichtet und betrieben werden. Die zentrale Cluster-Unterstützungsagentur treibt die Clusterentwicklung in den strategischen Wachstumsfeldern und Branchen voran und unterstützt insgesamt die Cluster- und Netzwerklandschaft in Baden-Württemberg. Sie stellt z. B. für alle CIs relevante Services zur Verfügung, bietet Unterstützungsleistungen, führt Modellprojekte durch, kooperiert mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und berät dieses u. a. bei der Umsetzung der Cluster-Förderung. Der Cluster-Agentur können weitere Aufgaben z. B. die Wahrnehmung von Interessen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Gremien oder bei Veranstaltungen Dritter übertragen werden. Der Sitz der Agentur ist im Raum Stuttgart. Der Auftragnehmer hat eine ständige Präsenz im Raum Stuttgart zu gewährleisten. Die Dienstleistung wird zunächst für 3 Jahre vergeben Es besteht die Option einer Verlängerung. Der Leistungsumfang beträgt maximal 3 000 000 EUR für 3 Jahre. Auf nachstehend II.2.1) wird verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Die zu erbringenden Dienstleistungen (siehe auch II.1.5)) umfasst insbesondere:— Bestandsaufnahme in- und ausländischer Förderprogramme ( nicht nur EU) mit Beteiligungsmöglichkeiten für baden-württembergische Cluster-Initiativen und gezielte Verbreitung und Information, ggffls Unterstützung bei der Antragstellung der CIs (nicht der einzelnen Untenehmen),— Identifikation von Clusterstrukturen in relevanten Zielmärkten und Branchen im Ausland und Vermittlung zu relevanten CIs in Baden-Württemberg,— Workshops für CI ManagerInnen und policy maker mit internationalen CIs und policy makern als Grundlage für den Aufbau dauerhafter Beziehungen (4 Motoren, Donau-strategie),— Coaching-Programme,— Durchführung von zentralen Cluster-relevanten Veranstaltungen (Cluster-Forum),— Durchführung/Betreuung von Modellprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Cluster-Dienstleistungen,— Durchführung/BetreuungBegleitung von Modellprojekten zum Thema cross-clustering, soweit dies nicht von den regionalen CIs alleine gestemmt werden kann,— Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Cluster-Managements,— Clusterübergreifende Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen,— Unterstützung und Erprobung neuer Formate des Technologietransfers,— Betreiben des Clusterportals Baden-Württemberg,— Beratung des MFWs bei der operativen Umsetzung und Betreuung der Cluster-Förderung,— Beratung des MFWs zu Fragen der strategischen Weiterentwicklung, einschließlich Erarbeitung von fachlichen Expertisen,— Moderation von Wettbewerben, Ausschreibungen,— Information der regionalen Cls und landesweiten Innovationsnetzwerke etc.,— Koordination von Projekten zwischen EU-, Bundes- und Landesebene,— Beratung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in clusterpolitischen Angelegenheiten.Das Aufgabenspektrum wird sich im Laufe der Jahre entsprechend den Bedürfnissen der CIs und landesweiten Netzwerken sowie der weiterentwickelten Clusterpolitik des Ministeriums weiterentwickeln und ggffls. verändern.3 000 000
Die zu erbringenden Dienstleistungen (siehe auch II.1.5)) umfasst insbesondere:— Bestandsaufnahme in- und ausländischer Förderprogramme ( nicht nur EU) mit Beteiligungsmöglichkeiten für baden-württembergische Cluster-Initiativen und gezielte Verbreitung und Information, ggffls Unterstützung bei der Antragstellung der CIs (nicht der einzelnen Untenehmen),— Identifikation von Clusterstrukturen in relevanten Zielmärkten und Branchen im Ausland und Vermittlung zu relevanten CIs in Baden-Württemberg,— Workshops für CI ManagerInnen und policy maker mit internationalen CIs und policy makern als Grundlage für den Aufbau dauerhafter Beziehungen (4 Motoren, Donau-strategie),— Coaching-Programme,— Durchführung von zentralen Cluster-relevanten Veranstaltungen (Cluster-Forum),— Durchführung/Betreuung von Modellprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Cluster-Dienstleistungen,— Durchführung/BetreuungBegleitung von Modellprojekten zum Thema cross-clustering, soweit dies nicht von den regionalen CIs alleine gestemmt werden kann,— Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Cluster-Managements,— Clusterübergreifende Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen,— Unterstützung und Erprobung neuer Formate des Technologietransfers,— Betreiben des Clusterportals Baden-Württemberg,— Beratung des MFWs bei der operativen Umsetzung und Betreuung der Cluster-Förderung,— Beratung des MFWs zu Fragen der strategischen Weiterentwicklung, einschließlich Erarbeitung von fachlichen Expertisen,— Moderation von Wettbewerben, Ausschreibungen,— Information der regionalen Cls und landesweiten Innovationsnetzwerke etc.,— Koordination von Projekten zwischen EU-, Bundes- und Landesebene,— Beratung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in clusterpolitischen Angelegenheiten.Das Aufgabenspektrum wird sich im Laufe der Jahre entsprechend den Bedürfnissen der CIs und landesweiten Netzwerken sowie der weiterentwickelten Clusterpolitik des Ministeriums weiterentwickeln und ggffls. verändern.3 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Referat Clusterpolitik, regionale Wirtschaftspolitik
Postanschrift: Schlossplatz 4/Neues Schloss
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://mfw.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: edith.koechel@mfw.bwl.de📧
Telefon: +49 7111232240📞
Fax: +49 7111232145 📠
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die regionalen Cluster-Initiativen im Land weiter zu unterstützen und zu professionalisieren. Hierzu soll durch den Auftragnehmer eine zentrale Cluster-Unterstützungsagentur eingerichtet und betrieben werden.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die regionalen Cluster-Initiativen im Land weiter zu unterstützen und zu professionalisieren. Hierzu soll durch den Auftragnehmer eine zentrale Cluster-Unterstützungsagentur eingerichtet und betrieben werden.
Die zentrale Cluster-Unterstützungsagentur treibt die Clusterentwicklung in den strategischen Wachstumsfeldern und Branchen voran und unterstützt insgesamt die Cluster- und Netzwerklandschaft in Baden-Württemberg. Sie stellt z. B. für alle CIs relevante Services zur Verfügung, bietet Unterstützungsleistungen, führt Modellprojekte durch, kooperiert mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und berät dieses u. a. bei der Umsetzung der Cluster-Förderung.
Die zentrale Cluster-Unterstützungsagentur treibt die Clusterentwicklung in den strategischen Wachstumsfeldern und Branchen voran und unterstützt insgesamt die Cluster- und Netzwerklandschaft in Baden-Württemberg. Sie stellt z. B. für alle CIs relevante Services zur Verfügung, bietet Unterstützungsleistungen, führt Modellprojekte durch, kooperiert mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und berät dieses u. a. bei der Umsetzung der Cluster-Förderung.
Der Cluster-Agentur können weitere Aufgaben z. B. die Wahrnehmung von Interessen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Gremien oder bei Veranstaltungen Dritter übertragen werden.
Der Sitz der Agentur ist im Raum Stuttgart. Der Auftragnehmer hat eine ständige Präsenz im Raum Stuttgart zu gewährleisten.
Die Dienstleistung wird zunächst für 3 Jahre vergeben Es besteht die Option einer Verlängerung. Der Leistungsumfang beträgt maximal 3 000 000 EUR für 3 Jahre.
Auf nachstehend II.2.1) wird verwiesen.
Menge oder Umfang:
Die zu erbringenden Dienstleistungen (siehe auch II.1.5)) umfasst insbesondere:
— Bestandsaufnahme in- und ausländischer Förderprogramme ( nicht nur EU) mit Beteiligungsmöglichkeiten für baden-württembergische Cluster-Initiativen und gezielte Verbreitung und Information, ggffls Unterstützung bei der Antragstellung der CIs (nicht der einzelnen Untenehmen),
— Bestandsaufnahme in- und ausländischer Förderprogramme ( nicht nur EU) mit Beteiligungsmöglichkeiten für baden-württembergische Cluster-Initiativen und gezielte Verbreitung und Information, ggffls Unterstützung bei der Antragstellung der CIs (nicht der einzelnen Untenehmen),
— Identifikation von Clusterstrukturen in relevanten Zielmärkten und Branchen im Ausland und Vermittlung zu relevanten CIs in Baden-Württemberg,
— Workshops für CI ManagerInnen und policy maker mit internationalen CIs und policy makern als Grundlage für den Aufbau dauerhafter Beziehungen (4 Motoren, Donau-strategie),
— Coaching-Programme,
— Durchführung von zentralen Cluster-relevanten Veranstaltungen (Cluster-Forum),
— Durchführung/Betreuung von Modellprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Cluster-Dienstleistungen,
— Durchführung/BetreuungBegleitung von Modellprojekten zum Thema cross-clustering, soweit dies nicht von den regionalen CIs alleine gestemmt werden kann,
— Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Cluster-Managements,
— Unterstützung und Erprobung neuer Formate des Technologietransfers,
— Betreiben des Clusterportals Baden-Württemberg,
— Beratung des MFWs bei der operativen Umsetzung und Betreuung der Cluster-Förderung,
— Beratung des MFWs zu Fragen der strategischen Weiterentwicklung, einschließlich Erarbeitung von fachlichen Expertisen,
— Moderation von Wettbewerben, Ausschreibungen,
— Information der regionalen Cls und landesweiten Innovationsnetzwerke etc.,
— Koordination von Projekten zwischen EU-, Bundes- und Landesebene,
— Beratung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in clusterpolitischen Angelegenheiten.
Das Aufgabenspektrum wird sich im Laufe der Jahre entsprechend den Bedürfnissen der CIs und landesweiten Netzwerken sowie der weiterentwickelten Clusterpolitik des Ministeriums weiterentwickeln und ggffls. verändern.
Beschreibung der Optionen: Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 72-4300.2/65
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind alle in III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.)
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind alle in III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.)
Als Anlage 1:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF
Als Anlage 2:
Angaben zum Bewerber
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens),
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
c) Handelsregistereintrag,
d) Allgemeine Informationen zum Unternehmen bzw. zur Organisation,
e) Bei Bietergemeinschaften: Vorgesehene Arbeitsteilung und vorgesehene Rechtsform sowie Benennung des hauptverantwortlichen Auftragnehmers als bevollmächtigter Vertreter.
Als Anlage 3:
Erklärung des Bewerbers, dass er keine Zuwendungen aus Fördermitteln der Cluster-Förderung erhält
Als Anlage 4:
— Erklärung des Bewerbers darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus der Cluster-Förderung oder deren Verbänden sowie
— ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen relevanterweise mit anderen (z. B. im Rahmen von Auftragsverhältnissen) zusammenarbeitet, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus der Cluster-Förderung oder deren Verbänden.
— ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen relevanterweise mit anderen (z. B. im Rahmen von Auftragsverhältnissen) zusammenarbeitet, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus der Cluster-Förderung oder deren Verbänden.
Als Anlage 5:
Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 4 Abs. 9 d) VOF der zuständigen Finanzbehörde, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 6:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 7:
Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem Gebiet, das Gegenstand der Vergabe ist (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch
Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem Gebiet, das Gegenstand der Vergabe ist (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch
a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber: Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber: Eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, genügt eine Eigenerklärung des Bewerbers).
Als Anlage 8:
Darstellung der Qualifikation des Bewerbers und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen durch Auflistung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals mit folgenden Angaben:
a) Studiennachweise und Bescheinigungen über berufliche Befähigung,
b) Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, und/oder Eigenerklärungen über
— fundierte, besonders vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen mit der baden-württembergischen Cluster-Politik und der baden-württembergischen Cluster-Landschaft,
— eine sehr gute Vernetzung zu cluster-politischen Akteuren auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, sowie zu den Multiplikatoren in Baden-Württemberg,
— Erfahrungen bei der Internationalisierung von Cluster-Initiativen,
— Erfahrungen im Themenfeld Technologietransfer,
— Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Organisation von Veranstaltungen,
— Erfahrungen im Themenfeld Verknüpfung Cluster-Politik und regionale Innovationspolitik,
— Erfahrungen im Bereich der Projektträgerschaft.
Als Anlage 9:
Darstellung zur Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 10:
Erklärung darüber, wie der Bewerber die Verfügbarkeit vor Ort sicherstellen wird.
Als Anlage 11:
Darstellung der Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Als Anlage 12:
Darstellung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur technischen Ausrüstung des Bewerbers (z. B. Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
Als Anlage 13:
Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis durch z. B. Zertifizierung und Qualitätsmanagement, das zu beschreiben ist).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 S. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 S. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Gibt es mehr als 3 geeignete Bewerber, wird er anhand der vorgelegten Unterlagen eine Auswahl treffen. Die Priorität liegt dabei auf den in III.2.3) als Anlage 7 vorzulegenden Referenzen und den gemäß III.2.3) als Anlage 8 lit. b) vorzulegenden Angaben über die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen.
Der Auftraggeber wird geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Gibt es mehr als 3 geeignete Bewerber, wird er anhand der vorgelegten Unterlagen eine Auswahl treffen. Die Priorität liegt dabei auf den in III.2.3) als Anlage 7 vorzulegenden Referenzen und den gemäß III.2.3) als Anlage 8 lit. b) vorzulegenden Angaben über die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Edith Köchel
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 72-4300.2/65
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: +49 30186157010 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind.
Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig.
Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4)) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4)) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30186150📞
Quelle: OJS 2014/S 055-092392 (2014-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 527 997 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de🌏