Die HKW Heizkraftwerksgesellschaft Cottbus mbH plant für das Jahr 2015 den Austausch der sicherheitstechnischen Steuerungen für den Kohlekessel mit Rauchgasturbine und die beiden wahlweise mit Öl oder Gas gefeuerten Spitzenlastkessel (SLDE) des von ihm betriebenen Heizkraftwerks in Cottbus. Der gesamte Umfang wird als Gesamtleistung vergeben. Für die Realisierung der Maßnahmen vor Ort von Beginn der Demontage bis zum Abschluss der Inbetriebnahme steht ausschließlich der Revisionszeitraum vom 4.5.2015 bis zum 28.8.2015 zur Verfügung. Der Inbetriebnahme folgt ein 8-wöchiger Probebetrieb mit im Betrieb befindlicher Kraftwerksanlage. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen den funktionalen 1:1-Ersatz der sicherheitsgerichteten Steuerungen mit Ergänzungen von zusätzlichen Verriegelungen, die sich aus der durchgeführten Gefahren- und Risikoanalyse ergeben. Die vorhandenen Aktoren und Sensoren sowie die betriebliche Leittechnik mit Bedien- und Beobachtungsebene sollen weitestgehend erhalten bleiben. Durch die vorgesehene Maßnahme soll die Verfügbarkeit der vorhandenen Leitanlage, insbesondere mit Bezug auf die Ersatzteilproblematik, über die nächsten Jahre aufrecht erhalten werden und das Zusammenwirken der neuen Sicherheitssteuerungen mit der Feldtechnik sowie der vorhandenen betrieblichen Leittechnik sichergestellt werden. Eine Kurzbeschreibung des Projekts können Sie per E-Mail unter der unter Ziffer I.1. genannten E-Mail-Adresse anfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Der Teilnahmeantrag ist in Schriftform einzureichen. Telefonisch oder per E-Mail, per Fax oder sonstwie nicht in Schriftform übermittelte Teilnahmeanträge können nur gewertet werden, wenn bis zum Schlusstermin ein schriftlicher Teilnahmeantrag vorliegt.
Es werden mindestens drei Bewerber ausgewählt.
Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wird die begrenzte Zahl der Teilnehmer am Verfahren ermittelt. Kriterien für die Auswahl dieser beschränkten Zahl der Teilnehmer sind:
1) Qualität und Umfang der Referenzen (60 %)
2) Qualifikation und Berufserfahrung des für den Auftrag einsetzbaren Personals (30 %)
3) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers (10 %)
Soweit sich der Bewerber in Bezug auf die in III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 20 Abs. 3 SektVO.
Der Teilnahmeantrag ist in Schriftform einzureichen. Telefonisch oder per E-Mail, per Fax oder sonstwie nicht in Schriftform übermittelte Teilnahmeanträge können nur gewertet werden, wenn bis zum Schlusstermin ein schriftlicher Teilnahmeantrag vorliegt.
Es werden mindestens drei Bewerber ausgewählt.
Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wird die begrenzte Zahl der Teilnehmer am Verfahren ermittelt. Kriterien für die Auswahl dieser beschränkten Zahl der Teilnehmer sind:
1) Qualität und Umfang der Referenzen (60 %)
2) Qualifikation und Berufserfahrung des für den Auftrag einsetzbaren Personals (30 %)
3) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers (10 %)
Soweit sich der Bewerber in Bezug auf die in III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 20 Abs. 3 SektVO.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die HKW Heizkraftwerksgesellschaft Cottbus mbH plant für das Jahr 2015 den Austausch der sicherheitstechnischen Steuerungen für den Kohlekessel mit Rauchgasturbine und die beiden wahlweise mit Öl oder Gas gefeuerten Spitzenlastkessel (SLDE) des von ihm betriebenen Heizkraftwerks in Cottbus. Der gesamte Umfang wird als Gesamtleistung vergeben. Für die Realisierung der Maßnahmen vor Ort von Beginn der Demontage bis zum Abschluss der Inbetriebnahme steht ausschließlich der Revisionszeitraum vom 4.5.2015 bis zum 28.8.2015 zur Verfügung. Der Inbetriebnahme folgt ein 8-wöchiger Probebetrieb mit im Betrieb befindlicher Kraftwerksanlage.
Die HKW Heizkraftwerksgesellschaft Cottbus mbH plant für das Jahr 2015 den Austausch der sicherheitstechnischen Steuerungen für den Kohlekessel mit Rauchgasturbine und die beiden wahlweise mit Öl oder Gas gefeuerten Spitzenlastkessel (SLDE) des von ihm betriebenen Heizkraftwerks in Cottbus. Der gesamte Umfang wird als Gesamtleistung vergeben. Für die Realisierung der Maßnahmen vor Ort von Beginn der Demontage bis zum Abschluss der Inbetriebnahme steht ausschließlich der Revisionszeitraum vom 4.5.2015 bis zum 28.8.2015 zur Verfügung. Der Inbetriebnahme folgt ein 8-wöchiger Probebetrieb mit im Betrieb befindlicher Kraftwerksanlage.
Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen den funktionalen 1:1-Ersatz der sicherheitsgerichteten Steuerungen mit Ergänzungen von zusätzlichen Verriegelungen, die sich aus der durchgeführten Gefahren- und Risikoanalyse ergeben. Die vorhandenen Aktoren und Sensoren sowie die betriebliche Leittechnik mit Bedien- und Beobachtungsebene sollen weitestgehend erhalten bleiben.
Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen den funktionalen 1:1-Ersatz der sicherheitsgerichteten Steuerungen mit Ergänzungen von zusätzlichen Verriegelungen, die sich aus der durchgeführten Gefahren- und Risikoanalyse ergeben. Die vorhandenen Aktoren und Sensoren sowie die betriebliche Leittechnik mit Bedien- und Beobachtungsebene sollen weitestgehend erhalten bleiben.
Durch die vorgesehene Maßnahme soll die Verfügbarkeit der vorhandenen Leitanlage, insbesondere mit Bezug auf die Ersatzteilproblematik, über die nächsten Jahre aufrecht erhalten werden und das Zusammenwirken der neuen Sicherheitssteuerungen mit der Feldtechnik sowie der vorhandenen betrieblichen Leittechnik sichergestellt werden.
Durch die vorgesehene Maßnahme soll die Verfügbarkeit der vorhandenen Leitanlage, insbesondere mit Bezug auf die Ersatzteilproblematik, über die nächsten Jahre aufrecht erhalten werden und das Zusammenwirken der neuen Sicherheitssteuerungen mit der Feldtechnik sowie der vorhandenen betrieblichen Leittechnik sichergestellt werden.
Eine Kurzbeschreibung des Projekts können Sie per E-Mail unter der unter Ziffer I.1. genannten E-Mail-Adresse anfordern.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
1) Option für Serviceleistungen, 3 Jahre nach Gewährleistungsende;
2) eine Verlängerung der Serviceleistungen um weitere 5 Jahre (nach Ablauf von Option 1);
3) optional ist anzubieten, alle binären Druckwächter mit Verarbeitung in den sicherheitsgerichteten Steuerungen gegen analoge Druckmessungen auszutauschen;
4) Es ist ein Farblaser – Drucker für A4 optional anzubieten;
5) Weiterhin optional anzubieten ist für jeden SLDE ein örtliches Display mit der Anzeige von Diagnosemeldungen sowie dynamisierten Funktionsplänen zum jeweiligen SLDE;
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beglaubigte Fotokopie des Nachweises über die Eintragung im Handelsregister (Firma, Sitz, Gegenstand) oder einem vergleichbaren Register des Herkunfts- bzw. Sitzstaates, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme vom mindestens 10 000 000 EUR, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate;
3. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates, sofern vorhanden, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate;
4. Eigenerklärung (ein Formular der Eigenerklärung ist unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse erhältlich) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Benennung des Umsatzes des Unternehmens in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Vorlage des Geschäftsberichtes für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung der Zahl der Beschäftigten, die für die zu vergebende Leistung einsetzbar sind, unter Angabe der jeweiligen Qualifikation und der Berufserfahrung;
2. Angaben über den technischen Ausrüstungsstand und die Kapazitäten für Fertigungsstätten und Montagearbeiten;
3. Referenzliste über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Volumen und Leistung vergleichbar sind, insbesondere Nachweise über Neubau oder Erneuerung von Sicherheitssteuerungssystemen vorrangig in Kraftwerken; dabei ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner zu nennen;
3. Referenzliste über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Volumen und Leistung vergleichbar sind, insbesondere Nachweise über Neubau oder Erneuerung von Sicherheitssteuerungssystemen vorrangig in Kraftwerken; dabei ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner zu nennen;
4. Nachweis oder Erklärung zur eigenen Entwicklung und Fertigung von Sicherheitssteuerungssystemen/Prozessleitsystemen;
5. Eigenerklärung, dass über die Befähigung zur Lieferung und Montage von Sicherheitssteuerungen nachfolgende Eigenschaften/Inhalte aufweisen:
5.1 Hard- und Software zertifiziert von einer dafür zugelassenen Stelle für die Eignung in Sicherheits-gerichteten Applikationen bis SIL 3 nach DIN EN 61508;
5.2 ein durchgängiges Planungs-, Projektierungs- und Generierungssystem mit Vorwärtsdokumentation;
5.3 ein integriertes Engineeringsystem für Projektierung und automatische Online-Implementierung der Software;
5.4 Engineering auf Rechnern mit Standard - Betriebssystemen und offenen Standard – Schnittstellen;
5.5 ein integriertes Diagnose- und Wartungssystem;
5.6 Verarbeitungszeit der Steuerung (Eintreffen Eingangssignal(e) bis Reaktion Ausgangskanal) ist <= 50 ms;
5.7 zeitfolgerichtige Erfassung und Auflösung von Ereignissen kleiner/gleich 1 ms und Erstwertanalyse;
5.8 System- und Engineeringsoftware unterstützen das Kraftwerk-Kennzeichensystem (KKS) inkl. Signalkennzeichen;
5.9 System-, Anwender- und Engineeringsoftware sind in deutscher Sprache;
5.10 flexible Schnittstellen und problemlose redundante Anbindung der Hauptleittechnik (Advant AC450, Hersteller ABB) und der Bedien- und Beobachtungsebene (800xA, Hersteller ABB);
6. Eigenerklärung, dass die Angebotsbearbeitung und die gesamte Projektabwicklung einschließlich Dokumentation sämtlicher Unterlagen in deutscher Sprache in Wort und Schrift erfolgen und bei der Lieferung und Installation ständig verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht;
6. Eigenerklärung, dass die Angebotsbearbeitung und die gesamte Projektabwicklung einschließlich Dokumentation sämtlicher Unterlagen in deutscher Sprache in Wort und Schrift erfolgen und bei der Lieferung und Installation ständig verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht;
7. Nachweis eines QS – Systems, welches den Erfordernissen der DIN EN ISO 9001-er Reihe und dessen Umsetzung in betriebliche Anweisungen einschließlich Gewährung auf Einsichtnahme entspricht;
8. Eigenerklärung (ein Formular der Eigenerklärung ist unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse erhältlich) des Bewerbers mit der Zusicherung, dass innerhalb der nächsten 20 Jahre;
8.1 ein von ihm geliefertes Gesamtsystem so abgesichert ist, dass für seine Teilsysteme und Komponenten funktions- und steckerkompatible Ersatzlösungen nach Abnahme der Anlage zur Verfügung stehen;
8.2 die Hard- und Softwareunterstützung, z. B. über eine deutschsprachige Hotline, und erforderliche Serviceleistungen nach der Abnahme gewährleistet werden kann;
Die unter den Ziffern II.2.1 bis II.2.3 abverlangten Eigenerklärungen können in Form einer Sammeleigenerklärung abgegeben werden, die bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mailadresse angefordert werden kann. Ebenfalls angefordert werden kann, die unter Ziffer III.1.3 genannte Erklärung zur Bietergemeinschaft ist, soweit erforderlich, abzugeben.
Die unter den Ziffern II.2.1 bis II.2.3 abverlangten Eigenerklärungen können in Form einer Sammeleigenerklärung abgegeben werden, die bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mailadresse angefordert werden kann. Ebenfalls angefordert werden kann, die unter Ziffer III.1.3 genannte Erklärung zur Bietergemeinschaft ist, soweit erforderlich, abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme; weitere Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sicherung durch Anzahlungen und durch unbefristete Bank- oder Versicherungsbürgschaften; weitere Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern sie als Bewerbergemeinschaft einen gemeinsamen Teilnahmeantrag vorlegen. Im Teilnahmeantrag ist durch Eigenerklärung darzustellen und nachzuweisen, welche Mitglieder die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft dieselbe mit Wirkung für diese vertritt und dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern sie als Bewerbergemeinschaft einen gemeinsamen Teilnahmeantrag vorlegen. Im Teilnahmeantrag ist durch Eigenerklärung darzustellen und nachzuweisen, welche Mitglieder die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft dieselbe mit Wirkung für diese vertritt und dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Während der gesamten Vertragsabwicklung muss verantwortliches Personal eingesetzt werden, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Die gesamte Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Gleiches gilt für sämtliche Dokumentationen.
Während der gesamten Vertragsabwicklung muss verantwortliches Personal eingesetzt werden, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Die gesamte Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Gleiches gilt für sämtliche Dokumentationen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 1037, Amtsgericht Cottbus
Kontakt
Kontaktperson: HKW Heizkraftwerksgesellschaft Cottbus mbH
Frau Heike Buder, Einkauf
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Auf die Vorschriften des § 107 Abs. 2 und Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Auf die Vorschriften des § 107 Abs. 2 und Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Sofortige Beschwerde beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (§§ 116, 117 GWB) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg (§ 117 Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 134-241529 (2014-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge