Ersatz- und Erweiterungsbau an der Grundschule „Am Reesenbüttel“, Schimmelmannstraße 46, 22926 Ahrensburg
Die Zentrale Gebäudewirtschaft der Stadt Ahrensburg beabsichtigt einen Ersatz- und Erweiterungsneubau der Grundschule „Am Reesenbüttel“ zu errichten.
Der Schulstandort liegt an der Schimmelmannstraße 46, im Abschnitt zwischen Rantzaustraße und dem Waldemar-Bonsels-Weg und umfasst eine Grundschule mit ca. 400 SchülerInnen. Die Klassen werden 4- oder 5-zügig unterrichtet.
Das Bauvorhaben auf der Fläche des jetzigen Altbaus umfasst insgesamt etwa 1.400 qm Hauptnutzfläche aufgeteilt in
— 7 Klassen-/Horträume (jeweils 70 m²) mit angegliederten Gruppenräumen (jeweils 35 m²),
— 1 Werk-/Hortraum (70 m²) mit angegliederten Nebenraum (35 m²),
— 5 Hortgruppenräumen (jeweils 50 m²),
— 1 Schulbücherei (70 m²),
— 1 Musikraum (70 m²),
— 1 Büro für den Hort (20 m²),
— 1 Personlaraum (50 m²) und
— 1 Gruppenraum (59 m²) und einem Büro (14 m²) für die Schulsozialarbeit.
Besondere Anforderungen an die Raumgestaltung ergeben sich aus der intensiven Doppelnutzung einiger Räume durch die Grundschule und den Hort zu unterschiedlichen Tageszeiten.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget von max. 4 400 000 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700 vorgesehen.
Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden planerische Vorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die Maßnahme soll im Anschluss an den politischen Beschluss (Herbst 2014) unverzüglich durchgeführt werden. Der Termin der Übergabe und somit der Nutzung ist voraussichtlich für September 2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Dies erfordert eine gut abgestimmte Baustellenlogistik, die Rücksicht auf die besonderen Anforderungen des Schul- und Hortbetriebes nimmt.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus:
— Lph 1-3 Objektplanung gem. §34 HOAI sowie optional,
— Lph 4-9 Objektplanung gem. §34 HOAI.
Während des Verfahrens ist durch den Architekten zu prüfen, ob eine Realisierung in zwei Bauabschnitten, aufgrund des eingeschränkten Raumangebots und der zwingenden Vorgabe, der Realisierung bei laufendem Schulbetrieb, möglich ist.
Bei der Planung ist sowohl auf das pädagogische Konzept, als auch auf die Charakteristika der Schul- und Hortanlage (Ensemblewirkung, Adressbildung) einzugehen. Auch aus der Doppelnutzung resultieren spezifische Ansprüche für die einzelnen Räume.
Die Schule und der Hort sind als Institutionen in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Daher sind als Teil des Auftrags (als besondere Leistung) gemeinsam mit Vertretern der Institutionen und ggf. weiteren Gremien bis zu 3 Workshops, die das Architekturbüro leitet und moderiert, durchzuführen.
Die Schulleitung nimmt in beratender Funktion an der Auswahl der Bewerber und den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen
Die Stadt Ahrensburg lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-02
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-04
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Ergänzende Angaben
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2015-04-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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