Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen: Planung bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB
Mit dieser Auftragsbekanntmachung soll die Planung der bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und die bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB als Planungsabschnitt zur Gesamtbaumaßnahme „Ersatzbau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen“ vergeben werden. Beschreibung der Gesamtbaumassnahme: Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands der Georg-Schwarz-Brücken Leipzig beabsichtigt die Stadt Leipzig als zuständiger Baulastträger deren Ersatzneubau. Es handelt sich hierbei um 2 aufeinander folgende Brückenbauwerke mit Zwischendamm im Stadtteil Leutzsch, welche die Georg-Schwarz-Straße sowie Straßenbahnanlagen der LVB über Gleis- und Nebenanlagen der DB überführen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken beabsichtigt die Stadt Leipzig weiterhin den Ausbau der angrenzenden Straßenbereiche. Dabei soll einerseits der derzeit bestehende Doppelknoten im Bereich Am Ritterschlösschen/Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße/Heinrich-Heine-Straße und Einbindung Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße zu einem Verkehrsknotenpunkt zusammengefasst werden. Dieser wird sich später über die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (BW 1) erstrecken, mit entsprechender Auswirkung auf die Brückengeometrie des Neubaus. Der Knotenumbau soll so erfolgen, dass Dimensionierung und künftige Knotenpunktgestaltung einen leistungsfähigen und sicheren Verkehrsablauf für die zu erwartenden Verkehrsmengen und -beziehungen gewährleisten. Für den Knotenumbau müssten zusätzliche Flächen der DB sowie privater Eigentümer in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum Umbau des Verkehrsknotens sollen angrenzende Straßenbereiche ausgebaut werden. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme sind möglicherweise Stützbauwerke zu errichten bzw. anzupassen. Ob und in welchem Umfang Maßnahmen an Stützbauwerken erforderlich sind, ergibt die weitere Planung der Straßen- und Brückenanlagen. Zusätzlich zu den Lärmschutzanlagen der DB wird möglicherweise die Errichtung weiterer Schallschutzeinrichtungen erforderlich. Schallschutzuntersuchungen im Rahmen der Planung geben genaueren Aufschluss über Erfordernis und deren Lage. Im Bereich der Gesamtbaumaßnahme verkehren die Straßenbahnlinie 7 sowie Buslinien 80 und N 3 und N 5 der LVB. Haltestellen, Gleisanlagen und sonstige Anlagen der LVB werden erneuert und entsprechend der Erfordernisse umgebaut. Die Baumaßnahmen der LVB müssen mit den Straßen-/Brückenbaumaßnahmen abgestimmt und bauzeitlich koordiniert werden. Erläuterungen zur Planungsaufgabe: Die örtliche Verkehrsinfrastruktur bietet wenige Möglichkeiten für Verkehrsumleitungen über das vorhandene Straßen- und Schienennetz der Straßenbahn. Jedoch ist die Aufrechterhaltung von ÖPNV und MIV zwischen den angrenzenden Stadtteilen sowie des Fußgängerverkehrs, insbesondere zu den Haltepunkten der DB im Brückenbereich notwendig. Deshalb ist die Errichtung von bauzeitlichen Verkehrsverbindungen erforderlich. Bei einer umfassenden Variantenuntersuchung werden derzeit mögliche bauzeitliche Verkehrsführungen untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante zeigt sich derzeit die Errichtung einer Behelfstrasse nordöstlich der Georg-Schwarz-Brücken, bestehend aus einem Behelfsdamm und zwei Behelfsbrücken über die beiden Bahnstrecken der DB. Die Behelfsstrecke dient der bauzeitlichen Überführung von Straßenbahn und MIV. Die im Bereich der Georg-Schwarz-Brücken sowie des bauzeitlichen Behelfsbauwerks befindlichen DB-Anlagen sind an die sich durch die Baumaßnahmen ergebenden Erfordernisse anzupassen. Die Anpassungen sowie bauzeitliche Behelfszustände und Sicherungsmaßnahmen an den Bahnanlagen sind in enger Abstimmung mit der DB zu planen. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme ist eine Anpassung der vorhandenen Rampen-/Treppenanlagen und Aufzüge zu den Bahnsteigbereichen erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Änderung der Brückengeometrie der nordwestlichen Georg-Schwarz-Brücke sind Lage und Anschlüsse der Rampen voraussichtlich umzubauen. Die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch den Personenverkehr muss bauzeitlich sichergestellt werden. Nach aktueller Terminplanung beginnen die Bautätigkeiten Mitte 2020. Die Planungen der zu vergeben Leistungen zur Planung der Behelfsbrücken und der bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen sind darauf auszurichten. Die Vergabe der Planungsleistungen für die LP 2 bis LP 7 für die Behelfsbrücken und die bahnseitigen Anpassungsarbeiten erfolgt auf Basis dieser Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst erfolgt nur die LP 2 – Vorplanung zur Planung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken. Außerdem wird in der ersten Stufe die Planung der bahnseitigen Anpassungen an die Anlagen der DB AG bis zur Genehmigungsplanung (LP 4) für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken beauftragt. Die Baukosten wurden wie folgt geschätzt: Behelfsbrücken ca. 1 800 000 EUR netto, Verkehrswege inkl. Damm der Behelfsumfahrung ca. 800 000 EUR und Bahnseitige Anpassungen ca. 2 700 000 EUR netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Menge oder Umfang:
Mit dieser Ausschreibung werden folgenden Leistungen vergeben:1. Für die Errichtung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken wird als Stufe 1 vergeben:— die Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,— die Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI 2013 § 47 LP 2 und— die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2.2. Für die Planung der bahnseitigen Anpassungsmassnahmen wird als Stufe 1 vergeben:2.a) in Bezug auf die Planung für Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken:— die Objektplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,— die Tragwerksplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 und— die Planung der Anbindung der Aufzugsanlage und der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vorplanung).2.b) in Bezug auf den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken:— die Objektplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2 bis LP 4,— die Tragwerksplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 bis LP 4,— die Planung der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vor- bis Genehmigungsplanung) und— die dazugehörige Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung, Sicherheitsleistungen und Kreuzungsvereinbarungen.2.c) Als weitere besondere Leistungen, die die vorgenannten Planungsstufen begleiten:— Projektbegleitung/Projektkoordinierung,— Vorbereitung und Durchführung von Ortsbegehungen,— Erstellung und Fortschreibung von Grunderwerbsplan/Grunderwerbsverzeichnis und— Erstellung und Fortschreibung des koordinierten Leitungsplans für den Bahnbereich.
Mit dieser Ausschreibung werden folgenden Leistungen vergeben:1. Für die Errichtung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken wird als Stufe 1 vergeben:— die Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,— die Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI 2013 § 47 LP 2 und— die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2.2. Für die Planung der bahnseitigen Anpassungsmassnahmen wird als Stufe 1 vergeben:2.a) in Bezug auf die Planung für Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken:— die Objektplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,— die Tragwerksplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 und— die Planung der Anbindung der Aufzugsanlage und der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vorplanung).2.b) in Bezug auf den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken:— die Objektplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2 bis LP 4,— die Tragwerksplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 bis LP 4,— die Planung der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vor- bis Genehmigungsplanung) und— die dazugehörige Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung, Sicherheitsleistungen und Kreuzungsvereinbarungen.2.c) Als weitere besondere Leistungen, die die vorgenannten Planungsstufen begleiten:— Projektbegleitung/Projektkoordinierung,— Vorbereitung und Durchführung von Ortsbegehungen,— Erstellung und Fortschreibung von Grunderwerbsplan/Grunderwerbsverzeichnis und— Erstellung und Fortschreibung des koordinierten Leitungsplans für den Bahnbereich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leipzig
Postanschrift: Verkehrs- und Tiefbauamt
Postleitzahl: 04092
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig.de🌏
E-Mail: rene.wenzel@leipzig.de📧
Telefon: +49 3411237608📞
Fax: +49 3411237603 📠
Bitte beachten Sie, dass ein Bewerbungsbogen auszufüllen ist. Der Bewerbungsbogen ist per E-Mail abzufordern bei kontakt@funke-mb.de. Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Unterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversandt an die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax-Nr.) die der Bewerber mit dem Abruf des Bewerbungsbogen per E-Mail an kontakt@funke-mb.de mitteilt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Wenn mehrere Bewerber den gleichen Nachunternehmer gebunden haben und nachweisen können, dass ein Geheimwettbewerb gewährleistet ist, werden diese Bewerbungen nicht ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass ein Bewerbungsbogen auszufüllen ist. Der Bewerbungsbogen ist per E-Mail abzufordern bei kontakt@funke-mb.de. Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Unterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversandt an die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax-Nr.) die der Bewerber mit dem Abruf des Bewerbungsbogen per E-Mail an kontakt@funke-mb.de mitteilt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Wenn mehrere Bewerber den gleichen Nachunternehmer gebunden haben und nachweisen können, dass ein Geheimwettbewerb gewährleistet ist, werden diese Bewerbungen nicht ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Auftragsbekanntmachung soll die Planung der bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und die bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB als Planungsabschnitt zur Gesamtbaumaßnahme „Ersatzbau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen“ vergeben werden.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung soll die Planung der bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und die bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB als Planungsabschnitt zur Gesamtbaumaßnahme „Ersatzbau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen“ vergeben werden.
Beschreibung der Gesamtbaumassnahme:
Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands der Georg-Schwarz-Brücken Leipzig beabsichtigt die Stadt Leipzig als zuständiger Baulastträger deren Ersatzneubau. Es handelt sich hierbei um 2 aufeinander folgende Brückenbauwerke mit Zwischendamm im Stadtteil Leutzsch, welche die Georg-Schwarz-Straße sowie Straßenbahnanlagen der LVB über Gleis- und Nebenanlagen der DB überführen.
Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands der Georg-Schwarz-Brücken Leipzig beabsichtigt die Stadt Leipzig als zuständiger Baulastträger deren Ersatzneubau. Es handelt sich hierbei um 2 aufeinander folgende Brückenbauwerke mit Zwischendamm im Stadtteil Leutzsch, welche die Georg-Schwarz-Straße sowie Straßenbahnanlagen der LVB über Gleis- und Nebenanlagen der DB überführen.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken beabsichtigt die Stadt Leipzig weiterhin den Ausbau der angrenzenden Straßenbereiche. Dabei soll einerseits der derzeit bestehende Doppelknoten im Bereich Am Ritterschlösschen/Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße/Heinrich-Heine-Straße und Einbindung Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße zu einem Verkehrsknotenpunkt zusammengefasst werden. Dieser wird sich später über die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (BW 1) erstrecken, mit entsprechender Auswirkung auf die Brückengeometrie des Neubaus. Der Knotenumbau soll so erfolgen, dass Dimensionierung und künftige Knotenpunktgestaltung einen leistungsfähigen und sicheren Verkehrsablauf für die zu erwartenden Verkehrsmengen und -beziehungen gewährleisten. Für den Knotenumbau müssten zusätzliche Flächen der DB sowie privater Eigentümer in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum Umbau des Verkehrsknotens sollen angrenzende Straßenbereiche ausgebaut werden.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken beabsichtigt die Stadt Leipzig weiterhin den Ausbau der angrenzenden Straßenbereiche. Dabei soll einerseits der derzeit bestehende Doppelknoten im Bereich Am Ritterschlösschen/Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße/Heinrich-Heine-Straße und Einbindung Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße zu einem Verkehrsknotenpunkt zusammengefasst werden. Dieser wird sich später über die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (BW 1) erstrecken, mit entsprechender Auswirkung auf die Brückengeometrie des Neubaus. Der Knotenumbau soll so erfolgen, dass Dimensionierung und künftige Knotenpunktgestaltung einen leistungsfähigen und sicheren Verkehrsablauf für die zu erwartenden Verkehrsmengen und -beziehungen gewährleisten. Für den Knotenumbau müssten zusätzliche Flächen der DB sowie privater Eigentümer in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum Umbau des Verkehrsknotens sollen angrenzende Straßenbereiche ausgebaut werden.
Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme sind möglicherweise Stützbauwerke zu errichten bzw. anzupassen. Ob und in welchem Umfang Maßnahmen an Stützbauwerken erforderlich sind, ergibt die weitere Planung der Straßen- und Brückenanlagen.
Zusätzlich zu den Lärmschutzanlagen der DB wird möglicherweise die Errichtung weiterer Schallschutzeinrichtungen erforderlich. Schallschutzuntersuchungen im Rahmen der Planung geben genaueren Aufschluss über Erfordernis und deren Lage.
Im Bereich der Gesamtbaumaßnahme verkehren die Straßenbahnlinie 7 sowie Buslinien 80 und N 3 und N 5 der LVB. Haltestellen, Gleisanlagen und sonstige Anlagen der LVB werden erneuert und entsprechend der Erfordernisse umgebaut. Die Baumaßnahmen der LVB müssen mit den Straßen-/Brückenbaumaßnahmen abgestimmt und bauzeitlich koordiniert werden.
Im Bereich der Gesamtbaumaßnahme verkehren die Straßenbahnlinie 7 sowie Buslinien 80 und N 3 und N 5 der LVB. Haltestellen, Gleisanlagen und sonstige Anlagen der LVB werden erneuert und entsprechend der Erfordernisse umgebaut. Die Baumaßnahmen der LVB müssen mit den Straßen-/Brückenbaumaßnahmen abgestimmt und bauzeitlich koordiniert werden.
Erläuterungen zur Planungsaufgabe:
Die örtliche Verkehrsinfrastruktur bietet wenige Möglichkeiten für Verkehrsumleitungen über das vorhandene Straßen- und Schienennetz der Straßenbahn. Jedoch ist die Aufrechterhaltung von ÖPNV und MIV zwischen den angrenzenden Stadtteilen sowie des Fußgängerverkehrs, insbesondere zu den Haltepunkten der DB im Brückenbereich notwendig. Deshalb ist die Errichtung von bauzeitlichen Verkehrsverbindungen erforderlich. Bei einer umfassenden Variantenuntersuchung werden derzeit mögliche bauzeitliche Verkehrsführungen untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante zeigt sich derzeit die Errichtung einer Behelfstrasse nordöstlich der Georg-Schwarz-Brücken, bestehend aus einem Behelfsdamm und zwei Behelfsbrücken über die beiden Bahnstrecken der DB. Die Behelfsstrecke dient der bauzeitlichen Überführung von Straßenbahn und MIV.
Die örtliche Verkehrsinfrastruktur bietet wenige Möglichkeiten für Verkehrsumleitungen über das vorhandene Straßen- und Schienennetz der Straßenbahn. Jedoch ist die Aufrechterhaltung von ÖPNV und MIV zwischen den angrenzenden Stadtteilen sowie des Fußgängerverkehrs, insbesondere zu den Haltepunkten der DB im Brückenbereich notwendig. Deshalb ist die Errichtung von bauzeitlichen Verkehrsverbindungen erforderlich. Bei einer umfassenden Variantenuntersuchung werden derzeit mögliche bauzeitliche Verkehrsführungen untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante zeigt sich derzeit die Errichtung einer Behelfstrasse nordöstlich der Georg-Schwarz-Brücken, bestehend aus einem Behelfsdamm und zwei Behelfsbrücken über die beiden Bahnstrecken der DB. Die Behelfsstrecke dient der bauzeitlichen Überführung von Straßenbahn und MIV.
Die im Bereich der Georg-Schwarz-Brücken sowie des bauzeitlichen Behelfsbauwerks befindlichen DB-Anlagen sind an die sich durch die Baumaßnahmen ergebenden Erfordernisse anzupassen. Die Anpassungen sowie bauzeitliche Behelfszustände und Sicherungsmaßnahmen an den Bahnanlagen sind in enger Abstimmung mit der DB zu planen. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme ist eine Anpassung der vorhandenen Rampen-/Treppenanlagen und Aufzüge zu den Bahnsteigbereichen erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Änderung der Brückengeometrie der nordwestlichen Georg-Schwarz-Brücke sind Lage und Anschlüsse der Rampen voraussichtlich umzubauen. Die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch den Personenverkehr muss bauzeitlich sichergestellt werden.
Die im Bereich der Georg-Schwarz-Brücken sowie des bauzeitlichen Behelfsbauwerks befindlichen DB-Anlagen sind an die sich durch die Baumaßnahmen ergebenden Erfordernisse anzupassen. Die Anpassungen sowie bauzeitliche Behelfszustände und Sicherungsmaßnahmen an den Bahnanlagen sind in enger Abstimmung mit der DB zu planen. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme ist eine Anpassung der vorhandenen Rampen-/Treppenanlagen und Aufzüge zu den Bahnsteigbereichen erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Änderung der Brückengeometrie der nordwestlichen Georg-Schwarz-Brücke sind Lage und Anschlüsse der Rampen voraussichtlich umzubauen. Die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch den Personenverkehr muss bauzeitlich sichergestellt werden.
Nach aktueller Terminplanung beginnen die Bautätigkeiten Mitte 2020. Die Planungen der zu vergeben Leistungen zur Planung der Behelfsbrücken und der bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen sind darauf auszurichten.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die LP 2 bis LP 7 für die Behelfsbrücken und die bahnseitigen Anpassungsarbeiten erfolgt auf Basis dieser Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst erfolgt nur die LP 2 – Vorplanung zur Planung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken. Außerdem wird in der ersten Stufe die Planung der bahnseitigen Anpassungen an die Anlagen der DB AG bis zur Genehmigungsplanung (LP 4) für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken beauftragt.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die LP 2 bis LP 7 für die Behelfsbrücken und die bahnseitigen Anpassungsarbeiten erfolgt auf Basis dieser Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst erfolgt nur die LP 2 – Vorplanung zur Planung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken. Außerdem wird in der ersten Stufe die Planung der bahnseitigen Anpassungen an die Anlagen der DB AG bis zur Genehmigungsplanung (LP 4) für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken beauftragt.
Die Baukosten wurden wie folgt geschätzt: Behelfsbrücken ca. 1 800 000 EUR netto, Verkehrswege inkl. Damm der Behelfsumfahrung ca. 800 000 EUR und Bahnseitige Anpassungen ca. 2 700 000 EUR netto.
Menge oder Umfang:
Mit dieser Ausschreibung werden folgenden Leistungen vergeben:
1. Für die Errichtung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken wird als Stufe 1 vergeben:
— die Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,
— die Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI 2013 § 47 LP 2 und
— die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2.
2. Für die Planung der bahnseitigen Anpassungsmassnahmen wird als Stufe 1 vergeben:
2.a) in Bezug auf die Planung für Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken:
— die Objektplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2,
— die Tragwerksplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 und
— die Planung der Anbindung der Aufzugsanlage und der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vorplanung).
2.b) in Bezug auf den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken:
— die Objektplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2 bis LP 4,
— die Tragwerksplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 bis LP 4,
— die Planung der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vor- bis Genehmigungsplanung) und
— die dazugehörige Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung, Sicherheitsleistungen und Kreuzungsvereinbarungen.
2.c) Als weitere besondere Leistungen, die die vorgenannten Planungsstufen begleiten:
— Projektbegleitung/Projektkoordinierung,
— Vorbereitung und Durchführung von Ortsbegehungen,
— Erstellung und Fortschreibung von Grunderwerbsplan/Grunderwerbsverzeichnis und
— Erstellung und Fortschreibung des koordinierten Leitungsplans für den Bahnbereich.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer „II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang“ im Unterpunkt 1. und 2.a zur Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken beschriebenen Leistungen in drei weiteren Stufen:
— Stufe 2: LP 3 + LP 4,
— Stufe 3: LP 5 und
— Stufe 4: LP 6 + LP 7.
Außerdem können in diesen Stufen auch die besonderen Leistungen zur Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung und Sicherheitsleistungen für die Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken abgerufen werden.
Zur Planung der Bahnseitigen Anpassungen in Bezug auf den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer „II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang“ im Unterpunkt 2.b beschriebenen Leistungen in 2 weiteren Stufen:
— Stufe 2: LP 5 und
— Stufe 3: LP 6 + LP 7.
Außerdem können in diesen Stufen auch die besonderen Leistungen zur Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung, Sicherheitsleistungen und Kreuzungsvereinbarungen für die bahnseitigen Anpassungen abgerufen werden.
Eine weitere Option besteht in der stufenweisen Weiterbeauftragung der die Planung der bahnseitigen Anpassungen begleitenden besonderen Leistungen, die im Punkt 2.c unter Ziffer „II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang“ beschrieben wurden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 Absatz 3).
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 Absatz 6 und Absatz 9 bestehen.
f) Eigenerklärung, dass keine Rückstände in der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben bestehen.
h) ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen, der Bewerbungsbogen ist per E-Mail abrufbar unter kontakt@funke-mb.de
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung durch alle Teile der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung zwingend einzureichen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung durch alle Teile der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung zwingend einzureichen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung, mit der erklärt wird, dass eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Deckungssummen aus Ziffer III.1.1) bereits besteht oder abgeschlossen wird oder diese Deckung im Rahmen bestehender Verträge enthalten ist. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung, mit der erklärt wird, dass eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Deckungssummen aus Ziffer III.1.1) bereits besteht oder abgeschlossen wird oder diese Deckung im Rahmen bestehender Verträge enthalten ist. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied zu erbringen.
b) Aussage des Haftpflichtversicherers oder Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu ausgezahlten Haftpflichtschäden des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ab einer Schadensumme von 20 000 EUR in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2009).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Aussage des Haftpflichtversicherers oder Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu ausgezahlten Haftpflichtschäden des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ab einer Schadensumme von 20 000 EUR in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2009).
c) Erklärung zum Umsatz in der Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sowie in der Planung von bahnseitigen Anpassungen jeweils in den Jahren 2011 bis 2013.
d) Angabe der aktuellen Anzahl der Ingenieure zur Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sowie zur Planung der bahnseitigen Anpassungen.
Mindeststandards:
Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen, Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber sollen mindestens 3 verschiedene geeignete Büroreferenzen und Referenzen zu bahnseitigen Anpassungsmassnahmen benannt werden (siehe A). Bei den Referenzprojekten A.2 und A.3 kann es sich um das gleiche Referenzprojekt handeln. Außerdem sind Angaben zum Projektteam (B) und zur Technischen Ausstattung (C) zu treffen.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber sollen mindestens 3 verschiedene geeignete Büroreferenzen und Referenzen zu bahnseitigen Anpassungsmassnahmen benannt werden (siehe A). Bei den Referenzprojekten A.2 und A.3 kann es sich um das gleiche Referenzprojekt handeln. Außerdem sind Angaben zum Projektteam (B) und zur Technischen Ausstattung (C) zu treffen.
A) Vorstellung von Referenzprojekten:
A.1.: Beim ersten Referenzprojekt handelt es sich um die Planung der bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen von Anlagen der DB AG, die aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Straßenüberführung über die Gleise der DB AG notwendig waren. Vom Bewerber wurden mindestens Leistungen erbracht, die eine Planerzulassung der DB AG erforderlich machen. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
A.1.: Beim ersten Referenzprojekt handelt es sich um die Planung der bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen von Anlagen der DB AG, die aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Straßenüberführung über die Gleise der DB AG notwendig waren. Vom Bewerber wurden mindestens Leistungen erbracht, die eine Planerzulassung der DB AG erforderlich machen. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
A.2.: Beim zweiten Referenzprojekt handelt es sich um Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer Straßenbrücke, die Gleisanlagen der DB AG überquert. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 43 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
A.2.: Beim zweiten Referenzprojekt handelt es sich um Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer Straßenbrücke, die Gleisanlagen der DB AG überquert. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 43 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
A.3.: Beim dritten Referenzprojekt handelt es sich ebenfalls um Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer Straßenbrücke, die Gleisanlagen der DB AG überquert. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 51 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung. Diese Referenz kann identisch mit Referenz A.2 sein.
A.3.: Beim dritten Referenzprojekt handelt es sich ebenfalls um Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer Straßenbrücke, die Gleisanlagen der DB AG überquert. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 51 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung. Diese Referenz kann identisch mit Referenz A.2 sein.
A.4.: Beim vierten Referenzprojekt handelt es sich mindestens um die Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer innerstädtischen Straße, die mindestens über eine Brücke führt. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 47 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
A.4.: Beim vierten Referenzprojekt handelt es sich mindestens um die Planung des Neubaus oder der grundhaften Sanierung einer innerstädtischen Straße, die mindestens über eine Brücke führt. Es wurden mindestens Leistungen gemäß HOAI 2013 § 47 (oder vglb. ältere HOAI-Fassung) erbracht. Fertigstellung im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Erfüllen diese vier Referenzen nicht diese Anforderungen, wird die betreffende Referenz mit 0 Punkten bewertet.
A.5.: Außerdem sind mit Vorlage einer Bestätigung des Auftraggebers jeweils maximal 3 verschiedene Referenzen nachzuweisen, bei denen im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis spätestens zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung folgende Leistungen in Bezug auf bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB AG erbracht wurden:
A.5.: Außerdem sind mit Vorlage einer Bestätigung des Auftraggebers jeweils maximal 3 verschiedene Referenzen nachzuweisen, bei denen im Zeitfenster vom 1.1.2005 bis spätestens zum Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung folgende Leistungen in Bezug auf bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB AG erbracht wurden:
a) Referenzen in der Erstellung von Kreuzungsvereinbarungen nach EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) nach §§ 3, 12 Nr.1 und 2,
b) Planung von LST-Anlagen,
c) Planung von Oberleitungsanlagen,
d) Planung von 50Hz-Anlagen und
e) Planung von TK-Anlagen.
Die Referenzen unter A.5 können identisch sein mit den Referenzen unter A.1 bis A.4. Es sind je Unterpunkt (a bis e) jeweils drei verschiedene Referenzen nachzuweisen. Besteht eine Referenz, die mehr als ein Kriterium gemäß den Punkten A.5.a bis A.5.e erfüllt, kann diese Referenz auch jeweils unter a) bis e) eingetragen werden.
Die Referenzen unter A.5 können identisch sein mit den Referenzen unter A.1 bis A.4. Es sind je Unterpunkt (a bis e) jeweils drei verschiedene Referenzen nachzuweisen. Besteht eine Referenz, die mehr als ein Kriterium gemäß den Punkten A.5.a bis A.5.e erfüllt, kann diese Referenz auch jeweils unter a) bis e) eingetragen werden.
Folgende Angaben werden für die Wertung der Referenzprojekte A.1 bis A.5 benötigt. Diese sind in den Bewerbungsbogen einzutragen bzw. in den Anlagen dazu einzufügen:
— Angaben zum Bauherren (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Nennung der LP gemäß betreffender HOAI und geplantem Gewerk zu den bahnseitigen Anpassungen,
— Projektbeschreibung in Wort und Bild (Maximal 4 DIN A4 Seiten) mit Angabe der anrechenbaren Baukosten,
— Bestätigung des AG zur Leistungserbringung,
— Nennung der eingesetzten Mitarbeiter und deren Aufgaben bei den Referenzprojekten,
— Angabe des Datums der Baufertigstellung.
Zur Wertung der Referenzen unter A.5 muss eine Bestätigung des AG vorliegen, aus der hervorgeht, dass eine Kreuzungsvereinbarung bzw. das betreffende Gewerk (einschl. Datum der Leistungserbringung) geplant wurden.
B) Benennung Projektteam:
Es sind der Gesamtprojektleiter und die Teilprojektleiter für die Bereiche Bahnseitige Anpassungen, Brückenbau und Verkehrsanlagenbau anzugeben. Die persönlichen Referenzprojekte sind kurz zu beschreiben, mit Angabe der erbrachten Leistungen, der Herstellkosten, des Termins der Baufertigstellung. Die Büroreferenzen können auch unter den persönlichen Referenzprojekten benannt werden.
Es sind der Gesamtprojektleiter und die Teilprojektleiter für die Bereiche Bahnseitige Anpassungen, Brückenbau und Verkehrsanlagenbau anzugeben. Die persönlichen Referenzprojekte sind kurz zu beschreiben, mit Angabe der erbrachten Leistungen, der Herstellkosten, des Termins der Baufertigstellung. Die Büroreferenzen können auch unter den persönlichen Referenzprojekten benannt werden.
B.1.: Als vergleichbares persönliches Referenzprojekt des Gesamtprojektleiters zählt ein Projekt, wenn es sich um den Neubau oder eine grundhafte Sanierung einer Straßenbrücke handelt, die Gleisanlagen der DB AG überquert, deren anrechenbare Baukosten mindestens 1 000 000 EUR netto betrugen, mit einer Inbetriebnahme/Bauende im Zeitraum vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens mit dazu erbrachten Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI Fassung.
B.1.: Als vergleichbares persönliches Referenzprojekt des Gesamtprojektleiters zählt ein Projekt, wenn es sich um den Neubau oder eine grundhafte Sanierung einer Straßenbrücke handelt, die Gleisanlagen der DB AG überquert, deren anrechenbare Baukosten mindestens 1 000 000 EUR netto betrugen, mit einer Inbetriebnahme/Bauende im Zeitraum vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens mit dazu erbrachten Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI Fassung.
B.2.: Als vergleichbares persönliches Referenzprojekt des Teilprojektleiters für die Bahnseitigen Anpassungen zählt ein Projekt, wenn es sich um die Planung von bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen handelt, deren anrechenbaren Baukosten mindestens 0,1 Mio. EUR netto betrugen, deren Inbetriebnahme/Bauende sich im Zeitraum vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens befand und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung zu bahnseitigen Anpassungen erbracht wurden.
B.2.: Als vergleichbares persönliches Referenzprojekt des Teilprojektleiters für die Bahnseitigen Anpassungen zählt ein Projekt, wenn es sich um die Planung von bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen handelt, deren anrechenbaren Baukosten mindestens 0,1 Mio. EUR netto betrugen, deren Inbetriebnahme/Bauende sich im Zeitraum vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens befand und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung zu bahnseitigen Anpassungen erbracht wurden.
B.3.: Beim Teilprojektleiter für Straßenbau zählt ein Projekt als vergleichbares Projekt, wenn es sich um den Neubau oder eine grundhafte Erneuerung (inkl. Unterbau) einer Straße mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 1 000 000 EUR netto handelt, mit einer Inbetriebnahme/Bauende vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 §47 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung erbracht wurden.
B.3.: Beim Teilprojektleiter für Straßenbau zählt ein Projekt als vergleichbares Projekt, wenn es sich um den Neubau oder eine grundhafte Erneuerung (inkl. Unterbau) einer Straße mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 1 000 000 EUR netto handelt, mit einer Inbetriebnahme/Bauende vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 §47 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung erbracht wurden.
B.4.: Beim Teilprojektleiter für Brückenbau zählt ein Projekt als vergleichbares Projekt, wenn es sich um den Neubau oder die grundhafte Sanierung von Straßenbrücken über Gleisanlagen der DB AG handelt, mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 1 000 000 EUR netto, mit einer Inbetriebnahme/Bauende vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung erbracht wurden.
B.4.: Beim Teilprojektleiter für Brückenbau zählt ein Projekt als vergleichbares Projekt, wenn es sich um den Neubau oder die grundhafte Sanierung von Straßenbrücken über Gleisanlagen der DB AG handelt, mit anrechenbaren Baukosten von mindestens 1 000 000 EUR netto, mit einer Inbetriebnahme/Bauende vom Jan. 2005 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens und bei dem Leistungen gem. HOAI 2013 § 43 oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung erbracht wurden.
In einem Organigramm sind die Mitglieder des Projektteams mit Ihren Aufgaben (mit Bezug zur LP und dem betreffendem HOAI-Paragraphen) darzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern sind außerdem noch die Firmen anzugeben.
In einem Organigramm sind die Mitglieder des Projektteams mit Ihren Aufgaben (mit Bezug zur LP und dem betreffendem HOAI-Paragraphen) darzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern sind außerdem noch die Firmen anzugeben.
Werden mehr als eine Person als Gesamtprojektleiter bzw. bei den jeweiligen Teilprojektleitern benannt, wird zur Punktvergabe der Mittelwert aus den erzielten Punkten der Einzelpersonen gebildet. Mitglieder des Projektteams können auch mehrere Funktionen ausfüllen.
Werden mehr als eine Person als Gesamtprojektleiter bzw. bei den jeweiligen Teilprojektleitern benannt, wird zur Punktvergabe der Mittelwert aus den erzielten Punkten der Einzelpersonen gebildet. Mitglieder des Projektteams können auch mehrere Funktionen ausfüllen.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde bei der Bezeichnung der Mitglieder des Projektteams auf die geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde bei der Bezeichnung der Mitglieder des Projektteams auf die geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
C) Technische Ausstattung:
Eigenerklärung zur technischen Ausstattung mit der bestätigt wird, dass qualitativ und quantitativ genügend Soft- und Hardware für alle zu vergebenden Leistungsbereiche zum Projekt „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen: Planung bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB“ verfügbar ist. Eine Aufstellung der verfügbaren Hard- und Software ist beizufügen.
Eigenerklärung zur technischen Ausstattung mit der bestätigt wird, dass qualitativ und quantitativ genügend Soft- und Hardware für alle zu vergebenden Leistungsbereiche zum Projekt „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen: Planung bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB“ verfügbar ist. Eine Aufstellung der verfügbaren Hard- und Software ist beizufügen.
Mindeststandards:
Nachweis der Eignung als fachlich anerkanntes Planungsbüro mittels Vorlage eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung gültigen Präqualifikationsnachweises der DB AG für die Fachgewerke Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Elektrotechnik – 50Hz-Anlagen, Telekommunikationstechnik und bauliche Anlagen – Verkehrsanlagen.
Nachweis der Eignung als fachlich anerkanntes Planungsbüro mittels Vorlage eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung gültigen Präqualifikationsnachweises der DB AG für die Fachgewerke Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Elektrotechnik – 50Hz-Anlagen, Telekommunikationstechnik und bauliche Anlagen – Verkehrsanlagen.
Nachweis zur Berechtigung für Anmeldungen von Betriebsbeeinflussungen im Eisenbahnverkehr bei der DB AG (Nachweis des Zuganges zum Betra-e-workflow-Verfahren DB AG).
Vorlage vollständiges Organigramm mit Nennung aller der Personen, die die ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Summen gelten pro Jahr 3-fach maximiert.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Summen gelten pro Jahr 3-fach maximiert.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vertrag, HOAI, BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind Ingenieuren gemäß VOF § 19 Absatz 2 oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 Absatz 3 vorbehalten.
Die Planungsleistungen der bahnseitigen Anpassungen sind Ingenieuren gemäß VOF § 19 Absatz 2 oder juristischen Personen gemäß VOF §19 Absatz 3 vorbehalten, die einen Präqualifizierungsnachweis der DB AG für die Fachgewerke Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Elektrotechnik – 50Hz-Anlagen, Telekommunikationstechnik und bauliche Anlagen – Verkehrsanlagen vorweisen können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Planungsleistungen der bahnseitigen Anpassungen sind Ingenieuren gemäß VOF § 19 Absatz 2 oder juristischen Personen gemäß VOF §19 Absatz 3 vorbehalten, die einen Präqualifizierungsnachweis der DB AG für die Fachgewerke Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Elektrotechnik – 50Hz-Anlagen, Telekommunikationstechnik und bauliche Anlagen – Verkehrsanlagen vorweisen können.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter drei Hauptkriterien und Unterkriterien. Die Hauptkriterien bilden die Referenzen (maximal 200 Punkte erreichbar), die Qualifikation des Projektteams (max. 160 Punkte erreichbar) und die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (max. 40 Punkte erreichbar).
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter drei Hauptkriterien und Unterkriterien. Die Hauptkriterien bilden die Referenzen (maximal 200 Punkte erreichbar), die Qualifikation des Projektteams (max. 160 Punkte erreichbar) und die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (max. 40 Punkte erreichbar).
— Für die 3 Hauptkriterien werden insgesamt 400 Punkte bei der Erfüllung folgender Unterkriterien vergeben:
A. Auswahlkriterium Referenzen:
A.1 Bewertungskriterien der Referenz 1 (Bahnseitige Anpassungen):
a) Höhe der anrechenbaren Baukosten: max. 20 Pkt. (bei 3 000 000 EUR netto);
b) erbrachter Leistungsumfang: max. 15 Pkt. (bei LP 2-8);
c) Bewertung der betreuten Gewerke: max. 20 Pkt. (bei Betreuung Ingenieurbauwerke, Oberbau, Fahrbahn, Oberleitungsanlage, Elektrotechn. Anlagen der DB AG (ohne LST + OLA), Leit- und Sicherungstechnik);
d) Vorlage Bestätigung des AG: max. 10 Pkt. (AG-Bescheinigung inkl. Nennung der erbrachten Leistung);
e) Handelt es sich bei der Baumaßnahme um eine innerstädtische Brücke?
Bei „Ja“ 5 Punkte, sonst keine Punkte.
— A.2. Referenz 2 (Objektplanung Brücke):
a) Bewertung der anrechenbaren Baukosten: max. 10 Pkt. (5 000 000 EUR und größer);
b) erbrachter Leistungsumfang: max. 10 Pkt. (bei LP 2-8);
c) Vorlage Bestätigung des AG: max. 10 Pkt. (AG-Bescheinigung inkl. Nennung der erbrachten Leistung);
d) Ist im Brückenaufbau eine Gleisanlage der Straßenbahn integriert?
— A.3. Referenz 3 (Tragwerksplanung Brücke):
b) erbrachter Leistungsumfang: max. 10 Pkt. (bei LP 2-6);
c) Vorlage Bestätigung des AG: max. 5 Pkt. (AG-Bescheinigung inkl. Nennung der erbrachten Leistung);
— A.4. Referenz 4 (Verkehrsanlagenplanung):
d) Wurde die Straße mit Fuß- und Radweg hergestellt? Bei "JA" 5 Punkte, sonst keine Punkte.
A.5. Sonstige Referenzen zu Bahnseitigen Anpassungen: je Unterkriterium (folgende Punkt „a“ bis „e“) werden bei jeweils 3 Projekten maximal 6 Punkte vergeben:
a) Bewertung der Referenzen zum Erstellen von Kreuzungsvereinbarungen nach EKrG:
b) Bewertung der Referenzen zur Planung von LST-Anlagen der DB AG;
c) Bewertung der Referenzen zur Planung von Oberleitungsanlagen (OLA) der DB AG;
d) Bewertung der Referenzen zur Planung von 50Hz-Anlagen der DB AGe).
Bewertung Referenzen zur Planung von TK-Anlagen der DB AG-Reicht ein Bewerber mehr als eine geforderte Referenz zu A.1 bis A.4 ein, muss er die weitere Referenz entsprechend als Referenzprojekt A.1, A.2, A.3 oder A.4 zuordnen. Bewertet wird dann der Durchschnitt der jeweiligen Referenz A.1 oder A.2 oder A.3 oder A.4 separat je Kategorie.
Bewertung Referenzen zur Planung von TK-Anlagen der DB AG-Reicht ein Bewerber mehr als eine geforderte Referenz zu A.1 bis A.4 ein, muss er die weitere Referenz entsprechend als Referenzprojekt A.1, A.2, A.3 oder A.4 zuordnen. Bewertet wird dann der Durchschnitt der jeweiligen Referenz A.1 oder A.2 oder A.3 oder A.4 separat je Kategorie.
B. Auswahlkriterium Qualifikation Projektteam: Die Mitglieder des Projektteams:
— B.1. Gesamtprojektleiter,
— B.2. Teilprojektleiter Bahnseitige Anpassungen,
— B.3. Teilprojektleiter für Straßenbau und
— B.4. Teilprojektleiter für Brückenbau werden jeweils mit maximal 40 Punkten für folgende Unterkriterien bewertet:
a) Berufserfahrung: max. 10 Pkt. (bei 10 Jahren),
b) Vergleichbare Projekte: max. 10 Punkte bei 5 Projekten,
c) Mitarbeit an benannten Referenzen unter A1.-A.4.: Max. 10 Punkte bei Mitarbeit an 3-4 Referenzen (siehe Wertungsübersicht),
d) Qualifikation: maximal 10 Pkt. bei Nachweis ingenieurtechn. Studium und fünf geeigneten Weiterbildungen.Werden mehr als eine Person als Gesamtprojektleiter bzw. bei den jeweiligen Teilprojektleitern benannt, wird zur Punktvergabe der Mittelwert aus den erzielten Punkten der Einzelpersonen gebildet
d) Qualifikation: maximal 10 Pkt. bei Nachweis ingenieurtechn. Studium und fünf geeigneten Weiterbildungen.Werden mehr als eine Person als Gesamtprojektleiter bzw. bei den jeweiligen Teilprojektleitern benannt, wird zur Punktvergabe der Mittelwert aus den erzielten Punkten der Einzelpersonen gebildet
C. Auswahlkriterium: wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit:
— C.1. Bewertung des durchschnittlichen Nettoumsatzes der letzten 3 Jahre in der Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen: maximal 10 Punkte (bei einem mittleren jährlichen Umsatz von 0,75 Mio. EUR).
— C.2. Bewertung des durchschnittlichen Nettoumsatzes der letzten 3 Jahre in der Planung von bahnseitigen Anpassungen: maximal 10 Punkte (bei einem mittleren jährlichen Umsatz von 0,5 Mio. EUR).
— C.3. Bewertung der Anzahl an Ingenieuren (Stand 14.11.2014) für die Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen: maximal 5 Punkte (bei 10 Ingenieuren).
— C.4. Bewertung der Anzahl an Ingenieuren (Stand 14.11.2014) für die Planung von bahnseitigen Anpassungen: maximal 5 Punkte (bei 10 Ingenieuren).
— C.5. Bewertung der Schadensfreiheit in der Berufshaftpflichtversicherung: max. 10 Pkt. (keine Schäden über 20 000 EUR seit dem 1.1.2009).
Eine Wertungsübersicht der zu vergebenen Punkte je Unterkriterium wird mit dem Bewerbungsbogen, der abzurufen ist unter kontakt@funke-mb.de versandt. Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis maximal 5 beschränkt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung per Los.
Eine Wertungsübersicht der zu vergebenen Punkte je Unterkriterium wird mit dem Bewerbungsbogen, der abzurufen ist unter kontakt@funke-mb.de versandt. Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis maximal 5 beschränkt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung per Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot (40)
2. Projektabwicklung allgemein, Organisation (10)
3. Methoden zur Kostensicherung (10)
4. Methoden zur Terminsicherung (10)
5. Dokumentation und Qualitätssicherung (10)
6. Verfügbarkeit (10)
7. Gesamteindruck Präsentation (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Brückenbau und -unterhaltung
Herrn Wenzel
Name: Funke Management + Bauberatung
Postanschrift: Holbeinstraße 31
Postleitzahl: 04229
Kontaktperson: Herrn Funke
Telefon: +49 3414792556📞
E-Mail: kontakt@funke-mb.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.funke-mb.de🌏
URL der Dokumente: http://www.funke-mb.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass ein Bewerbungsbogen auszufüllen ist. Der Bewerbungsbogen ist per E-Mail abzufordern bei kontakt@funke-mb.de. Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Unterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversandt an die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax-Nr.) die der Bewerber mit dem Abruf des Bewerbungsbogen per E-Mail an kontakt@funke-mb.de mitteilt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bitte beachten Sie, dass ein Bewerbungsbogen auszufüllen ist. Der Bewerbungsbogen ist per E-Mail abzufordern bei kontakt@funke-mb.de. Sollte im Zeitraum der Erstellung der Bewerbungsunterlagen eine Aktualisierung der Unterlagen durch den Auftraggeber nötig werden, erfolgt durch den Auftraggeber der Neuversandt an die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax-Nr.) die der Bewerber mit dem Abruf des Bewerbungsbogen per E-Mail an kontakt@funke-mb.de mitteilt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Wenn mehrere Bewerber den gleichen Nachunternehmer gebunden haben und nachweisen können, dass ein Geheimwettbewerb gewährleistet ist, werden diese Bewerbungen nicht ausgeschlossen.
Die Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Wenn mehrere Bewerber den gleichen Nachunternehmer gebunden haben und nachweisen können, dass ein Geheimwettbewerb gewährleistet ist, werden diese Bewerbungen nicht ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419770📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Vergaberechtsverstöße unverzüglich gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu können, ist ein Vergabenachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind (§ 107 Absatz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Vergaberechtsverstöße unverzüglich gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu können, ist ein Vergabenachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind (§ 107 Absatz 3 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 222-392747 (2014-11-14)
Ergänzende Angaben (2014-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Das VOF-Verfahren wurde betreut durch Funke Management + Bauberatung aus Leipzig. Fragen zum Verfahren richten Sie bitte direkt an Herrn Funke (Tel. +49 3414792556; E-Mail: kontakt@funke-mb.de).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 7. Gesamteindruck der Präsentation (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-09 📅
Name: ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH
Postanschrift: Diezmannstraße 5
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: office@icl-ing.com📧
Internetadresse: www.icl-ing.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5