Erstellung des Masterplans klimafreundliche Mobilität der Stadt Herne inkl. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Für die Stadt Herne soll ein „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ inklusive Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
Die Fristen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung Stufe 2 bis 30.6.2012, Lärmaktionsplanung Stufe 2 bis 18.7.2013) konnten aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer fehlenden Datengrundlage nicht eingehalten werden. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität soll zum einen die notwendige Datengrundlage für die Lärmkartierung bereitstellen. Zum anderen soll mit ihm ein Instrument zur Koordinierung aller formellen und informellen verkehrsrelevanten Planungen in der Stadt Herne und somit zur Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung geschaffen werden.
Der Masterplan soll Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden und Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Maßnahmen im Verkehrsbereich in den nächsten 15 bis 20 Jahren dienen. Schwerpunktmäßig sollen dabei Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und des Umweltverbunds und damit auch zur Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen und Energieverbräuchen entwickelt werden. Besondere Bedeutung bei der Auftragsbearbeitung kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Die Stadt Herne strebt einen offenen und transparenten Beteiligungsprozess an. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums hat die Stadt Herne einen Förderantrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ gestellt. Die Vorgaben und Zielsetzungen der Förderrichtlinie (Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten – Hinweise zur Antragstellung, abrufbar unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzkonzepte) sind bei der Angebotserstellung, der späteren Auftragsbearbeitung sowie der Abrechnung durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Bestandteil der Förderung ist die Position A des Arbeitsprogramms mit Ausnahme der Position A1.3 (Verkehrszählungen).
Die Auftragsvergabe wird für Ende April 2015 angestrebt. Laut Vorgabe der übergeordneten Behörden ist die Lärmkartierung der Stufe 2 bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Um diese Zeitvorgabe zu erfüllen, müssen die erforderlichen Eingangsdaten zur Erstellung der Lärmkartierung vor den Sommerferien (29.6.-11.8.2015) erhoben werden. Der Bewilligungszeitraum zum Förderantrag Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ beträgt 18 Monate und endet zum 30.9.2016. Die Bearbeitung der förderfähigen Positionen des Arbeitsprogramms ist innerhalb dieser Frist abzuschließen. Aufgrund des engen Zeitrahmens ist ein unverzüglicher Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe zwingend erforderlich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-16 Auftragsbekanntmachung