Erstellung des Masterplans klimafreundliche Mobilität der Stadt Herne inkl. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Für die Stadt Herne soll ein „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ inklusive Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
Die Fristen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung Stufe 2 bis 30.6.2012, Lärmaktionsplanung Stufe 2 bis 18.7.2013) konnten aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer fehlenden Datengrundlage nicht eingehalten werden. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität soll zum einen die notwendige Datengrundlage für die Lärmkartierung bereitstellen. Zum anderen soll mit ihm ein Instrument zur Koordinierung aller formellen und informellen verkehrsrelevanten Planungen in der Stadt Herne und somit zur Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung geschaffen werden.
Der Masterplan soll Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden und Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Maßnahmen im Verkehrsbereich in den nächsten 15 bis 20 Jahren dienen. Schwerpunktmäßig sollen dabei Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und des Umweltverbunds und damit auch zur Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen und Energieverbräuchen entwickelt werden. Besondere Bedeutung bei der Auftragsbearbeitung kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Die Stadt Herne strebt einen offenen und transparenten Beteiligungsprozess an. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums hat die Stadt Herne einen Förderantrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ gestellt. Die Vorgaben und Zielsetzungen der Förderrichtlinie (Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten – Hinweise zur Antragstellung, abrufbar unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzkonzepte) sind bei der Angebotserstellung, der späteren Auftragsbearbeitung sowie der Abrechnung durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Bestandteil der Förderung ist die Position A des Arbeitsprogramms mit Ausnahme der Position A1.3 (Verkehrszählungen).
Die Auftragsvergabe wird für Ende April 2015 angestrebt. Laut Vorgabe der übergeordneten Behörden ist die Lärmkartierung der Stufe 2 bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Um diese Zeitvorgabe zu erfüllen, müssen die erforderlichen Eingangsdaten zur Erstellung der Lärmkartierung vor den Sommerferien (29.6.-11.8.2015) erhoben werden. Der Bewilligungszeitraum zum Förderantrag Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ beträgt 18 Monate und endet zum 30.9.2016. Die Bearbeitung der förderfähigen Positionen des Arbeitsprogramms ist innerhalb dieser Frist abzuschließen. Aufgrund des engen Zeitrahmens ist ein unverzüglicher Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe zwingend erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Positionen:Pos. A: Erarbeitung des Masterplans klimafreundliche Mobilität,Pos. B: Durchführung der Lärmkartierung,Pos. C: Durchführung der Lärmaktionsplanung.Es ist folgendes Arbeitsprogramm vorgesehen, das im Zuge der Aufforderung zu Verhandlungen konkretisiert wird:Pos. A Masterplan klimafreundliche Mobilität,Pos. A1 Energie- und CO2-Bilanz (Bestandsanalyse),Pos. A1.1 Ortsbesichtigungen,Pos. A1.2 Analyse der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsträger,Pos. A1.3 Verkehrszählungen an relevanten Querschnitten und Knotenpunkten im bestehenden Verkehrsnetz für das Verkehrsmodell und als Datengrundlage für die Lärmkartierung,Pos. A1.4 Herleitung weiterer Verkehrsdaten (z. B. Detektordaten LSA, RuhrPilot),Pos. A1.5 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (Modal Split Erhebung),Pos. A1.6 Aufbau eines Verkehrsmodells (unter Verwendung der Software,Programm System Verkehr (PSV) der Fa. Software-Kontor Helmert GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),Pos. A1.7 Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz,Pos. A2 Potenzialanalyse (Prognose-Nullfall und Szenarien, Prognoseberechnungen mittels Verkehrsmodell, Wirkungsabschätzung),Pos. A3 Akteurbeteiligung (themenbezogene Workshops, Konzept zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, Internetauftritt etc.),Pos. A4 Maßnahmenkatalog,Pos. A5 Controlling-Konzept,Pos. A6 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit nach Fertigstellung,Pos. A7 Projektkoordination (Dokumentation, Arbeitsgespräche, Präsentation in bürgerschaftlichen Gremien, etc.),Pos. B Lärmkartierung gem. EU Umgebungslärmrichtlinie (unter Verwendung der Software,SoundPLAN der SoundPLAN GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),Pos. C Lärmaktionsplanung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015 / 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 246-434406
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Teilnehmeranträge einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen sind zwingend in deutscher Sprache zu erstellen und unterzeichnet einzureichen. Aus den Unterlagen müssen sämtliche, für die Wertung relevanten Informationen, hervorgehen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens ist eine Präsentation der ausgewählten Bewerber beim Auftraggeber geplant. Der Gesprächsablauf und die erwarteten Inhalte der Präsentation werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 11. KW 2015 statt. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens und die Vergabeunterlagen hierfür werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Vom Bewerber wird für die Präsentation sowie während der gesamten Laufzeit der Leistungserbringung die zeitliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektleitung erwartet. Hinweis: Die Stadt Herne macht vom 24.12.2014 bis 2.1.2015 Betriebsferien.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Herne soll ein „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ inklusive Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
Die Fristen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung Stufe 2 bis 30.6.2012, Lärmaktionsplanung Stufe 2 bis 18.7.2013) konnten aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer fehlenden Datengrundlage nicht eingehalten werden. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität soll zum einen die notwendige Datengrundlage für die Lärmkartierung bereitstellen. Zum anderen soll mit ihm ein Instrument zur Koordinierung aller formellen und informellen verkehrsrelevanten Planungen in der Stadt Herne und somit zur Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung geschaffen werden.
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Der Masterplan soll Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden und Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Maßnahmen im Verkehrsbereich in den nächsten 15 bis 20 Jahren dienen. Schwerpunktmäßig sollen dabei Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und des Umweltverbunds und damit auch zur Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen und Energieverbräuchen entwickelt werden. Besondere Bedeutung bei der Auftragsbearbeitung kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Die Stadt Herne strebt einen offenen und transparenten Beteiligungsprozess an. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums hat die Stadt Herne einen Förderantrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ gestellt. Die Vorgaben und Zielsetzungen der Förderrichtlinie (Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten – Hinweise zur Antragstellung, abrufbar unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzkonzepte) sind bei der Angebotserstellung, der späteren Auftragsbearbeitung sowie der Abrechnung durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten.
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Bestandteil der Förderung ist die Position A des Arbeitsprogramms mit Ausnahme der Position A1.3 (Verkehrszählungen).
Die Auftragsvergabe wird für Ende April 2015 angestrebt. Laut Vorgabe der übergeordneten Behörden ist die Lärmkartierung der Stufe 2 bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Um diese Zeitvorgabe zu erfüllen, müssen die erforderlichen Eingangsdaten zur Erstellung der Lärmkartierung vor den Sommerferien (29.6.-11.8.2015) erhoben werden. Der Bewilligungszeitraum zum Förderantrag Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ beträgt 18 Monate und endet zum 30.9.2016. Die Bearbeitung der förderfähigen Positionen des Arbeitsprogramms ist innerhalb dieser Frist abzuschließen. Aufgrund des engen Zeitrahmens ist ein unverzüglicher Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe zwingend erforderlich.
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Menge oder Umfang:
Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Positionen:
Pos. A: Erarbeitung des Masterplans klimafreundliche Mobilität,
Pos. B: Durchführung der Lärmkartierung,
Pos. C: Durchführung der Lärmaktionsplanung.
Es ist folgendes Arbeitsprogramm vorgesehen, das im Zuge der Aufforderung zu Verhandlungen konkretisiert wird:
Pos. A Masterplan klimafreundliche Mobilität,
Pos. A1 Energie- und CO2-Bilanz (Bestandsanalyse),
Pos. A1.1 Ortsbesichtigungen,
Pos. A1.2 Analyse der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsträger,
Pos. A1.3 Verkehrszählungen an relevanten Querschnitten und Knotenpunkten im bestehenden Verkehrsnetz für das Verkehrsmodell und als Datengrundlage für die Lärmkartierung,
Pos. A1.4 Herleitung weiterer Verkehrsdaten (z. B. Detektordaten LSA, RuhrPilot),
Pos. A1.5 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (Modal Split Erhebung),
Pos. A1.6 Aufbau eines Verkehrsmodells (unter Verwendung der Software,
Programm System Verkehr (PSV) der Fa. Software-Kontor Helmert GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
Pos. A1.7 Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz,
Pos. A2 Potenzialanalyse (Prognose-Nullfall und Szenarien, Prognoseberechnungen mittels Verkehrsmodell, Wirkungsabschätzung),
Pos. A3 Akteurbeteiligung (themenbezogene Workshops, Konzept zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, Internetauftritt etc.),
Pos. A4 Maßnahmenkatalog,
Pos. A5 Controlling-Konzept,
Pos. A6 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit nach Fertigstellung,
Pos. A7 Projektkoordination (Dokumentation, Arbeitsgespräche, Präsentation in bürgerschaftlichen Gremien, etc.),
Pos. B Lärmkartierung gem. EU Umgebungslärmrichtlinie (unter Verwendung der Software,
SoundPLAN der SoundPLAN GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
Pos. C Lärmaktionsplanung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Referenznummer: VOF-2014-0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen.
Diese sind als PDF-Dokumente in der Veröffentlichung hinterlegt.
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
— Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF,
— Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 6, a).-g). i. V. m. Abs. 7 VOF,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 9 VOF,
— Eigenerklärung gemäß § 18 TVgG- Berücksichtigung sozialer Kriterien,
— Eigenerklärung gemäß § 19 TVgG- Frauenförderung,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Eigenerklärung zum Datenschutz,
— Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz.
— Eigenerklärung, dass die verbale und schriftliche Kommunikation im Auftragsfall in deutscher Sprache erfolgt und ein Ansprechpartner innerhalb Deutschlands zur Verfügung steht,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachschäden 250 000 EUR (§ 5 Abs. 4a, VOF),
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 4 Abs. 3 VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
— Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.) der letzten 5 Geschäftsjahre,
— Referenzliste mit drei bis fünf der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.). Zu jeder Referenz sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert sowie ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (Telefon, ggf. E-Mail Adresse) anzugeben. Die Angabe von Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers ist ausreichend. Eine Bescheinigung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Ausschlaggebend für die Bewertung ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Referenzen (u. a. Inhalt, Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand, Erkundigung beim Auftraggeber).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
— Angabe des jährlichen Mittels der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten einschließlich Führungskräfte,
— Angaben zur technischen Ausstattung mit besonderem Bezug zum Projekt, insbesondere hinsichtlich Softwareausstattung zur makroskopischen Verkehrsmodellierung und Lärmminderungsplanung,
— Angaben zu Kenntnissen und projektbezogenen Erfahrungen des Bewerbers in der Anwendung der Software ProgrammSystemVerkehr (PSV) der Firma Software-Kontor Helmert GmbH sowie SoundPLAN der Firma SoundPLAN GmbH.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwurf im Rahmen der Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle des Zusammenschlusses mehrerer Bewerber zu einer Bietergemeinschaft werden folgende Rechtsformen akzeptiert:
— Bietergemeinschaft mit der Nennung eines Federführers und eines bevollmächtigten Vertreters sowie der Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber (§ 10 Abs. 4 VOF) beträgt:
— mindestens 3 (die Zahl darf nicht unterschritten werden),
— höchstens 5.
Die Bewerber werden verpflichtet, in der Bewerbung Auskünfte
über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen zu geben oder ihre Unabhängigkeit zu erklären (§ 4 Abs. 2 VOF).
zu geben, ob und in welcher Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten (§ 4 Abs. 4 VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.) der letzten 5 Geschäftsjahre,
— Referenzliste mit 3 bis 5 der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung(Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.). Zu jeder Referenz sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert sowie ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (Telefon, ggf. E-Mail Adresse) anzugeben. Die Angabe von Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers ist ausreichend. Eine Bescheinigung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Auschlaggebend für die Bewertung ist nicht die Quantität sondern die Qualität der Referenzen (u. a. Inhalt, Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand, Erkundigung beim Auftraggeber).
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— Angabe des jährlichen Mittels der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten einschließlich Führungskräfte,
— Angaben zur technischen Ausstattung mit besonderem Bezug zum Projekt, insbesondere hinsichtlich Softwareausstattung zur makroskopischen Verkehrsmodellierung und Lärmminderungsplanung,
— Angaben zu Kenntnissen und projektbezogenen Erfahrungen des Bewerbers in der Anwendung der Software ProgrammSystemVerkehr (PSV) der Fa.Software-Kontor Helmert GmbH sowie SoundPLAN der Fa. SoundPLAN GmbH.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp, Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏
Name: Stadt Herne – Fachbereich 53 – Tiefbau und Verkehr
Kontaktperson: Frau Jakert
Telefon: +49 2323162183 📞
E-Mail: dana.jakert@herne.de 📧
Fax: +49 2323162454 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-2014-0001
Zusätzliche Informationen
Teilnehmeranträge einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen sind zwingend in deutscher Sprache zu erstellen und unterzeichnet einzureichen. Aus den Unterlagen müssen sämtliche, für die Wertung relevanten Informationen, hervorgehen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens ist eine Präsentation der ausgewählten Bewerber beim Auftraggeber geplant. Der Gesprächsablauf und die erwarteten Inhalte der Präsentation werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 11. KW 2015 statt. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens und die Vergabeunterlagen hierfür werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Vom Bewerber wird für die Präsentation sowie während der gesamten Laufzeit der Leistungserbringung die zeitliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektleitung erwartet.
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Hinweis:
Die Stadt Herne macht vom 24.12.2014 bis 2.1.2015 Betriebsferien.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 63
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen.
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Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 246-434406 (2014-12-16)