Erstellung eines Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) – Individualsoftware

IT.Niedersachsen

Inhalt der Ausschreibung ist die Erstellung einer neuen DV-Anwendung Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP2), die die vollständige Bearbeitung der Anträge (Antrag auf Bewilligung und Auszahlung) ermöglicht und dabei den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Einbindung in die Softwarelandschaft der EU-Zahlstelle im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerecht wird.
Die wesentlichen Schritte des Verfahrens sind:
— Der vom Landwirt in digitaler Form gestellte detaillierte Förderantrag wird registriert und erfasst.
— Im Rahmen der Verwaltungskontrolle (Teil I) wird die Förderfähigkeit geprüft und die Budgetgrenze beachtet.
— Im positiven Fall wird dem Antragsteller ein Zuwendungsbescheid gesendet.
— Ggf. sind im Laufe der Bautätigkeit auftretende Änderungen relevant für den Förderantrag, dessen Bewilligung dann zu ändern ist.
— Nach Abschluss der Baumaßnahme reicht der Antragsteller einen Verwendungsnachweis samt Belegen und einen Auszahlungsantrag ein.
— Im Rahmen der Verwaltungskontrolle (Teil II) wird die Zuwendungsfähigkeit der eingereichten Belege sowie des Vorhabens insgesamt geprüft.
— Mittels EDV-gesteuerter Risikoanalyse wird ein Anteil von Anträgen für eine tiefgehende Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt.
— Alle anderen Vorhaben werden einer Inaugenscheinnahme unterzogen.
— Die Förderhöhe wird berechnet und die Mittel ausgezahlt, ggf. erfolgt eine Teilzahlung.
— Ggf. müssen Rückforderungen und Zinsforderungen berechnet und geltend gemacht werden.
— Während der Zweckbindungsfrist werden Betriebe mit Blick darauf ausgewählt und kontrolliert.
Die DV-Anwendung muss dabei u. a. folgende Funktionen aufweisen:
— Mitarbeiter-, Nutzer-, Rollenverwaltung (Vier-Augen-Prinzip),
— Historienführung,
— Kontingentverwaltung,
— Auswertungssystem,
— Schnittstellen zu externen DV-Anwendungen,
— Zahlstellensystem ZEUS,
— Stammdatenverwaltung,
— Migration von Altdaten.
Bestandteil der Ausschreibung sind auch Schulung der Anwender (der LWK und des Ministeriums), Erstellung von Handbüchern und evtl. Wartungs- und Pflegeleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-07 Auftragsbekanntmachung
2015-02-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5111203843 📞
Fax: +49 5111204913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 194-342378
ABl. S-Ausgabe: 194

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt der Ausschreibung ist die Erstellung einer neuen DV-Anwendung Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP2), die die vollständige Bearbeitung der Anträge (Antrag auf Bewilligung und Auszahlung) ermöglicht und dabei den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Einbindung in die Softwarelandschaft der EU-Zahlstelle im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerecht wird.
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Die wesentlichen Schritte des Verfahrens sind:
— Der vom Landwirt in digitaler Form gestellte detaillierte Förderantrag wird registriert und erfasst.
— Im Rahmen der Verwaltungskontrolle (Teil I) wird die Förderfähigkeit geprüft und die Budgetgrenze beachtet.
— Im positiven Fall wird dem Antragsteller ein Zuwendungsbescheid gesendet.
— Ggf. sind im Laufe der Bautätigkeit auftretende Änderungen relevant für den Förderantrag, dessen Bewilligung dann zu ändern ist.
— Nach Abschluss der Baumaßnahme reicht der Antragsteller einen Verwendungsnachweis samt Belegen und einen Auszahlungsantrag ein.
— Im Rahmen der Verwaltungskontrolle (Teil II) wird die Zuwendungsfähigkeit der eingereichten Belege sowie des Vorhabens insgesamt geprüft.
— Mittels EDV-gesteuerter Risikoanalyse wird ein Anteil von Anträgen für eine tiefgehende Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt.
— Alle anderen Vorhaben werden einer Inaugenscheinnahme unterzogen.
— Die Förderhöhe wird berechnet und die Mittel ausgezahlt, ggf. erfolgt eine Teilzahlung.
— Ggf. müssen Rückforderungen und Zinsforderungen berechnet und geltend gemacht werden.
— Während der Zweckbindungsfrist werden Betriebe mit Blick darauf ausgewählt und kontrolliert.
Die DV-Anwendung muss dabei u. a. folgende Funktionen aufweisen:
— Mitarbeiter-, Nutzer-, Rollenverwaltung (Vier-Augen-Prinzip),
— Historienführung,
— Kontingentverwaltung,
— Auswertungssystem,
— Schnittstellen zu externen DV-Anwendungen,
— Zahlstellensystem ZEUS,
— Stammdatenverwaltung,
— Migration von Altdaten.
Bestandteil der Ausschreibung sind auch Schulung der Anwender (der LWK und des Ministeriums), Erstellung von Handbüchern und evtl. Wartungs- und Pflegeleistungen.
Referenznummer: 02801-381/13

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlage.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlage.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlage.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlage.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabeunterlage.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in seinem Unternehmen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vertrages zu erbringenden Dienstleistung (gilt nur für Dienstleistungen, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden) mindestens ein Bruttoentgelt von 8,50 EUR pro Stunde zu zahlen, da keine Mindestentgeltregelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (AEntG) einschlägig ist oder das danach zu zahlende Mindestentgelt unter dem in § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) normierte Mindestentgelt je Stunde von 8,50 EUR brutto liegt.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kai Wingerath
Name: IT.Niedersachsen - FG 54a
Postanschrift: k.A.
Postort: k.A.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
Name: IT.Niedersachsen
Kontaktperson: Herrn Kai Wingerath

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02801-381/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2014/S 194-342378 (2014-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-071909
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 194-342378
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Nationale Identifikationsnummer: 02801-381/136

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 02801-281/13

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (50)
2. Preis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-24 📅
Name: data experts GmbH
Postanschrift: Woldegker Str. 12
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, -Vergabekammer-
Quelle: OJS 2015/S 042-071909 (2015-02-24)