Erstellung eines Fachgutachtens zur Untersuchung des Bus- und Straßenbahnliniennetzes

Stadt Bochum, Zentrale Dienste, ZD 21

Einleitung
Die Organisation und Finanzierung des ÖPNV wird in Deutschland von der Gesetzgebung auf drei Ebenen bestimmt:
— dem europäischen Gemeinschaftsrecht (VO (EG) 1370/2007);
— dem Bundesrecht (Personenbeförderungsgesetz (PBefG);
— dem Landesrecht NRW (ÖPNVG NRW);
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die Aufgabenträger, hier also die Stadt Bochum, zuständig. Der Aufgabenträger definiert die Anforderungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan (NVP).
In § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Inhalte eines NVP definiert:
— Umfang des Verkehrsangebotes;
— Qualität des Angebotes;
— Umweltqualität;
— Verkehrsmittelübergreifende Integration;
— Barrierefreiheit;
Der erste NVP der Stadt Bochum wurde im Dezember 1997 beschlossen und in 2009 fortgeschrieben. Neue gesetzliche Grundlagen, geänderte Anforderungen an und sich wandelnde Bedingungen für den ÖPNV machen eine Fortschreibung erforderlich.
Das Tiefbauamt plant als Aufgabenträger gemäß § 3 des ÖPNVG NRW, den NVP gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern und den Verkehrsunternehmen selber fortzuschreiben. Allerdings soll das Bus- und Straßenbahnliniennetz vorab gutachterlich geprüft werden und daraus resultierende Maßnahmen in die Fortschreibung einfließen. Das Busnetz wurde letztmalig vor mehr als 10 Jahren grundlegend untersucht. Die seinerzeitigen Ergebnisse der Untersuchung bestätigten das Netz in Bezug auf Linienführung, Taktfolge und Betriebszeiten im Wesentlichen. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) und die Stadt Bochum setzten die Ergebnisse des Gutachtens, ergänzt um aktuelle Entwicklungen, in dem Konzept „Busnetzoptimierung in Bochum” (April 2003) um.
Neben den o. g. Gesetzesgrundlagen sind bei der Untersuchung die in Anlage 1 zusammengestellten Datenquellen zu berücksichtigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass Daten grundsätzlich nur verarbeitet, nicht hingegen erhoben werden sollen.
Untersuchungsinhalt und -umfang
Das Liniennetz ist auf Grundlage des Status quo und unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung der Nutzerbedürfnisse zu prüfen. Ziel ist eine hohe Erschließungs- und Verbindungsqualität des Bus- und Straßenbahnliniennetzes und daraus resultierend die Erreichung größerer Nutzergruppen. Die vorhandenen ÖPNV-Kunden sollen gebunden, neue Nutzer gewonnen und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Hierbei sollen zu vermeidende Parallelverkehre, sowie Über- und Unterbedienungen usw. erkannt werden. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf das Bus- und Straßenbahnliniennetz im Stadtgebiet Bochum einschließlich der städteverbindenden Linien.
Aus der Ist-Analyse ist die bis zum Jahr 2030 zu erwartende Verkehrsentwicklung aufzuzeigen. Diese ist ins Verhältnis zum vorhandenen oder bereits geplanten Bedienungsangebot zu setzen. Der Abgleich ist Grundlage für die Benennung von künftigen Optimierungsmaßnahmen und für die Fortschreibung des betrieblichen Leistungsangebotes. Grundsätzlich ist vom heutigen Leistungsvolumen auszugehen.
Der zu vergebende Auftrag ist in drei Hauptarbeitspakete (AP) untergliedert:
— Arbeitspaket 1 Datengrundlagen;
— Arbeitspaket 2 Liniennetz- und Nachfrageanalyse, Bewertung;
— Arbeitspaket 3 Handlungsempfehlungen und Netzkonzeption;
— Fazit.
Arbeitspaket 1 Datengrundlagen
Quelle-Ziel-Matrix
Die Stadt Bochum setzt zur Modellierung des Verkehrs das Programm VENUS2 (VErkehrsNachfrage und UmlegungsSystem) der IVV Ingenieurgruppe GmbH & Co. KG aus Aachen ein (www.ivv-aachen.de). Dem Verkehrsmodell liegen als Eingangsdaten für die Erzeugungsrechnung Mobilitätskennziffern, wie durchschnittlich zurückgelegte Wege pro Tag oder der Modal Split, sowie räumlich in 350 Bochumer und weitere 650 Umland-Verkehrszellen abgelegte Strukturdaten (Einwohnerzahlen, Demographie, Beschäftigte, Schülerzahlen usw.) zugrunde. Nach Austausch des Nachfragemodells mit dem Netzmodell (tatsächliche Reisezeiten) geben die Berechnungen verschiedene sog. Quelle-Ziel-Matrizen aus, die die Fahrten zwischen den Verkehrszellen darstellen. Neben der Gesamtverkehrsmatrix - getrennt nach MIV und ÖV – werden jeweils Matrizen für die Reisezweck-Kategorien Beruf, Geschäft, Ausbildung, Einkauf, Freizeit ausgegeben. Eine statische LKW-Matrix ist ebenfalls vorhanden. Alle Matrizen liegen im CMA-Format vor und können auch im Format ASCII zur Verfügung gestellt werden.
Während die dem Verkehrsmodell zugrundeliegenden Mobilitätskennziffern zuletzt umfassend Anfang der 90er Jahre für Bochum erhoben und dann mittels Hochrechnungen fortgeschrieben wurden, sind die Strukturdaten zuletzt 2010 grundlegend durch das Büro IVV aktualisiert worden. Insbesondere für das Prognosemodell 2025 wurden die prognostizierten Strukturveränderungen zwischenzeitlich um bedeutsame Stadtentwicklungsprojekte eigenständig durch die Stadt Bochum ergänzt.
Fahrgastzahlen
Zur Bearbeitung der Aufgabe werden die Fahrgastzahlen aller BOGESTRA-Linien, aufgeteilt nach Tagesarten und Ein- und Aussteigern fahrtenscharf zur Verfügung gestellt.
Plausibilitätsprüfung
Die Quelle-Ziel-Beziehungen als Zu- und Abgangspunkte zum ÖPNV und damit die räumliche Verteilung der (potentiellen) ÖPNV-Nutzer wird sowohl durch die im Verkehrsmodell hinterlegte Quelle-Ziel-Matrix als auch durch Fahrgastzählungen der BOGESTRA (Ein- und Aussteiger an den Haltestellen) widergespiegelt.
Zur Plausibilisierung der Quelle-Ziel-Beziehungen soll durch den Gutachter ein Abgleich der modellbasierten und tatsächlichen ÖV-Nutzer erfolgen.
Arbeitspaket 2 Liniennetz und Nachfrageanalyse, Bewertung
Phase 1 Prüfung des gesamten Liniennetzes und des Konzeptes Kommunaler Schienenverkehr
Bei der Prüfung des gesamten Liniennetzes sind folgende Aspekte zu beachten:
— Die Größe der Nutzergruppen, deren Verteilung und deren Bedürfnisse sind zu berücksichtigen und die zu erwartenden Veränderungen einzuplanen:
— demographische Entwicklung;
— Entwicklung der Schülerzahlen, Seniorenzahlen, Führerschein- und Fahrzeugbesitz, KFZ-Zulassungszahlen, Anteil der Freizeitnutzer, gender-Aspekte
Es ist abzuschätzen und zu bewerten, welche Entwicklung der Fahrgastzahlen bei gleichbleibendem Angebot angesichts dieser demographischen Entwicklungen prognostiziert werden kann. Kommt das gegenwärtige Netz diesen und zukünftigen Bedürfnissen nach? Gibt es Optimierungsmöglichkeiten, mit denen größere Gruppen von potentiellen Nutzern erreicht werden können? Ziel ist die Erhöhung der Nutzerzahlen und damit des Kostendeckungsgrades.
— Bedarf einer Stärkung der Nahmobilität in den Stadtteilkernen prüfen.
— Ist die Einrichtung weiterer Bedarfsverkehre (z. B. Anruf-Sammel-Taxi) sinnvoll und möglich?
— Sind Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr optimal auf den Schienenpersonennahverkehr,der das Grundnetz für einen leistungsfähigen und bedarfsgerechten Regionalverkehr bildet, abgestimmt? Die Randbedingungen werden zu Beginn des Gutachtens vorgegeben.
— Gibt es unterstützende multimodale Verkehrsangebote, die den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Modal Split zugunsten der anderen Verkehrsmittel dauerhaft senken? Dabei ist zu berücksichtigen, dass der ÖPNV bei einem gewandelten Mobilitätsverhalten der Bevölkerung die Hauptleistung der Mobilitätsversorgung innerhalb des Umweltverbundes übernimmt. Zudem arrangiert und vermarktet er als kommunaler Partner ergänzende Mobilitätsangebote unter strategischer Federführung der Stadt.
Das Straßen- und Stadtbahnliniennetz ist baulich zunächst gesetzt. Zu prüfen ist jedoch, ob:
— die Takte angemessen sind.
— die Vernetzung zwischen den Betriebszweigen Bus, Straßenbahn und Stadtbahn optimiert werden kann.
— Notwendigkeit und Chancen bestehen, das Schienennetz zu erweitern. Wenn ja, sollte keine Trassen- sondern lediglich eine Netzbetrachtung erfolgen. Bei der Erarbeitung von Vorschlägen sollte, so weit vorhanden, auf bereits vorhandene Vorkonzepte zurückgegriffen werden.
Das Betriebskonzept „Kommunaler Schienenverkehr” 2015 wurde in 2009 letztmalig fortgeschrieben. Zu prüfen ist, ob die dort genannten Maßnahmen weiter verfolgt werden sollten.
Phase 2 Bewertung
Die in Phase 1 ermittelten Ergebnisse sind zu bewerten und in einer Stärke-Schwächen-Analyse darzustellen.
Arbeitspaket 3 Handlungsempfehlungen und Netzkonzeption
Aus der Analyse ist eine Handlungsempfehlung – mit Darstellung der Abhängigkeiten der Empfehlungen untereinander und in Bezug auf das vorhandene Netz - abzuleiten. Die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen (Direktfahreranteil, Wirtschaftlichkeit, Reisezeiten, usw.) ist nachzuweisen und deren Realisierung in Umsetzungsstufen nach der jeweiligen Priorisierung der Vorhaben darzustellen. Die Abstimmung mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen und dem Auftraggeber ist - insbesondere vor dem finanziellen Hintergrund – erforderlich.
Der voraussichtliche Finanzierungsbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen wird vom Verkehrsunternehmen ermittelt und beziffert. Die Aufwandsermittlung wird nach Anzahl der Fahrzeuge, Umlaufstunden- und Kilometeraufwand berechnet. Die Kosten werden auf verschiedene Kostenträger verteilt dargestellt und Investitionen in ortsfeste Anlagen soweit notwendig quantifiziert.
Sofern Änderungen von Linienwegen vorgeschlagen werden, sind diese auf Befahrbarkeit mit den derzeit bedienenden Gefäßgrößen bzw. den durch Gutachter empfohlenen Verkehrsmitteln/Gefäßgrößen zu prüfen. Zudem ist der Ausbaugrad im Hinblick auf Barrierefreiheit des vorgeschlagenen Linienwegs zu beachten. Veränderte Linienwege sind in einem graphischen Linienplan darzustellen.
Linienbezogene Empfehlungen zum Betriebskonzept sind bezüglich Bedienzeiten, Taktungen und vorgeschlagene Netzänderungen hinsichtlich ihrer Flexibilität im Betriebsablauf zu prüfen und zu bewerten (Anpassung während der Schulferien, Sonderveranstaltungen etc.).
Fazit
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht des Gutachters anhand der erarbeiteten Ergebnisse für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans?
Ergebnisdarstellung
Die durch den Auftragnehmer erarbeiteten Texte, Tabellen, Fotos, Grafiken und Karten sind dem Auftraggeber in digitaler und analoger Form zur weiteren Verwendung zu übergeben. Die Darstellung in digitaler Form erfolgt über Microsoft Word- (*.doc), Excel- (*.xls) und pdf. Grafiken sind als Bilddateien zur Verfügung zu stellen.
Zwischenergebnisse und Planungsvarianten sind den Beteiligten im Vorfeld von Abstimmungsterminen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Da in diesen Fällen aus Kosten- und auch Zeitgründen die Unterlagen per E-Mail zu versenden sind, muss der Auftragnehmer die Möglichkeit haben, diese in eine Pdf-Datei umzuwandeln. Große Datenmengen kann die Stadt Bochum durch das Austauschwerk „Novell Filr” zur Verfügung stellen. Die Nutzung des Dienstes erfolgt kostenfrei durch einfache Registrierung per E-Mail und ohne Installation von Zusatzprogrammen.
Beteiligungsverfahren
Durch den Gutachter ist ein Konzept zur geeigneten Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung und Präsentation der Arbeitsergebnisse zu entwerfen. Ziel ist, mit minimalem finanziellem Aufwand einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung zu erreichen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die potentiellen Neukunden des ÖPNV gelegt werden.
Bearbeitungszeit
Mit der Bearbeitung durch den Auftragnehmer ist umgehend nach der Auftragsvergabe zu beginnen. Durch den Gutachter ist ein zeitliches Konzept mit Zwischenstufen zu entwickeln. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal ein Jahr nach Auftragserteilung.
Präsenz/Ortsbesichtigungen
Der Auftraggeber erwartet die Benennung und persönliche Vorstellung einer/eines Projektverantwortlichen und einer möglichen Stellvertretung. Vor einem etwaigen Personalwechsel ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Weiterhin wird gefordert, dass diese(r) Projektverantwortliche für Beratungs- und Abstimmungsgespräche „vor Ort” zur Verfügung steht. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien vorzustellen (2 Termine).
Darüber hinaus wird vom Auftraggeber gefordert, dass im Hinblick auf eine objektive Bearbeitung der Aufgabenstellung eigene Ortsbesichtigungen durchgeführt werden sowie stichprobenartige und angemessene Mitfahrten auf ausgewählten KOM-Linien erfolgen.
Beschreibung des Vergabeverfahrens
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben einen selbst verfassten Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Nachweise aus III. dieser Auftragsbekanntmachung zu stellen (u.a. die Erstellung eines Grobkonzeptes zur methodischen Vorgehensweise, maximal 2 DIN A 4-Seiten ).
Unvollständige Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Für die Eigenerklärung ist zwingend der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Ziffern III.2.1 bis III.2.3 zu gliedern.
Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Teilnahmeanträge, die nicht frist- oder formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm /ihr eingereichten Erklärung, Angaben und Nachweise grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/sie mit Einreichung des Teilnahmeantrages nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das kann u. a. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 5 (6) VOF).
3. Zur Abgabe eines Angebotes (2. Stufe) werden mindestens 3 höchstens 5 Teilnehmer aufgefordert.
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, wird der Bewerberkreis reduziert.
Dazu wird folgende Wertungsmatrix angewendet:
a) Inhaltliche Bewertung des Grobkonzeptes = 50 %;
b) Mindestens zwei Referenzangaben über vergleichbare Leistungen = 25 %;
c) Qualifikation der für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter = 25 %;
Die Bewertungen der Teilnahmeanträge sowie die abschließenden Bewertungen der Angebote erfolgen durch ein Gremium. Die Mitglieder des Gremiums werden zuvor an den Verhandlungsrunden teilnehmen.
Bewertung:
Es werden je Kriterium 1-6 Punkte (6= sehr gut, 1= ungenügend) vergeben.
Teilnahmeanträge, die mit 1 = ungenügend bewertet werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verhandlungsverfahren (2. Stufe)
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Mit der Angebotsabgabe sind zwingend nachfolgende Unterlagen einzureichen:
a) Pauschalhonorarangebot;
b) Feinkonzept;
c) Zeitkonzept;
d) Etwaige Änderungswünsche zur Aufgabenbeschreibung mit Kommentierung;
e) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW;
d) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Im Anschluss an die Angebotsabgabe wird mit allen Bietern ein Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch durchgeführt, in dem Gelegenheit besteht, das Angebot und das Feinkonzept/Zeitkonzept persönlich darzustellen und bei Bedarf näher zu erläutern bzw. zu ergänzen. Es wird erwartet, dass das vorgesehene Projektteam, jedenfalls aber dessen wesentliche Mitglieder (bevorzugt der Projektleiter/die Projektleiterin) an den Verhandlungen teilnehmen und selbst vortragen werden. Für das Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch wird erwartet, dass für das Bewertungsgremium jeweils ein Handout zur Verfügung gestellt wird.
Unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der nachstehend unter IV.2.1 aufgeführten Kriterien. Es werden je Kriterium 1- 6 Punkte (6= sehr gut, 1= ungenügend) vergeben.
Den Zuschlag erhält der Bieter, der die bestmögliche Leistung i.S.d. § 11 Abs. 6 VOF erwarten lässt.
Die Stadt Bochum behält sich vor, den vorstehenden Verfahrensablauf unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz abzuändern (z.B. im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes Angebot einzuholen), soweit dies nach dem Stand des Verfahrens sinnvoll ist.
Folgende Zeitplanung ist vorgesehen:
Teilnahmeverfahren
1. Teilnahmefrist: 12.1.2015
2. Öffnung der Teilnahmeanträge: 13.1.2015
3. Frist für Bieterfragen: 5.1.2015
4. Frist zur Beantwortung der Bieterfragen: 7.1.2015
5. Angebotsaufforderung spätestens bis zum: 12.2.2015
Angebotsverfahren
1. Angebotsfrist: 26.3.2015
2. Öffnung der Angebote: 27.3.2015
3. Frist für Bieterfragen: 19.3.2015
4. Frist zur Beantwortung der Bieterfragen: 23.3.2015
5. Zeitraum für Aufklärungs-und Verhandlungsgespräche:
ca. 17. KW 2015.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-26.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-26 Auftragsbekanntmachung
2015-06-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge