Ziel der Landesregierung ist es, ein Leitbild „Energiewende 2050“ für Niedersachsen zu erstellen, das auf Energieszenarien basiert. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) beabsichtigt daher die Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Entwicklung dieser Szenarien zur „Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“. Die Szenarien sollen Wege zu einem auf bis zu 100 Prozent erneuerbare Energien basierenden Energieversorgungssystem in Niedersachsen im Jahr 2050 aufzeigen und dabei die Ziele Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigen. Dabei umfasst das Energieversorgungssystem die Systemintegration der Energieerzeugung, -leitung und -speicherung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Energieabgabe an die Verbraucher. Weiterhin wird MU den Entwurf für ein Landesklimaschutzgesetz erarbeiten, das den rechtlichen Rahmen für eine langfristige Klimaschutzpolitik des Landes schafft und quantitative Ziele auf Landesebene festschreibt. Diese Ziele sollen auch aus den Energieszenarien abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund sollen die zu entwickelnden Energieszenarien auch Aussagen zu künftigen THG-Reduktionen in Niedersachsen enthalten. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele sollen schließlich in einem integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm ihren Niederschlag finden – ebenfalls aufbauend auf den Energieszenarien. Diese drei zentralen Vorhaben der Landesregierung sollen in einem transparenten Kommunikationsprozess begleitet werden. Dazu soll ein Runder Tisch „Energiewende Niedersachsen“ eingerichtet werden. Der Runde Tisch soll sich aus ca. 50 Entscheidungsträgerinnen und -trägern gesellschaftlicher Organisationen und Einrichtungen zusammensetzen. Der Runde Tisch soll die Szenarien diskutieren und eigene Anregungen einbringen. Weiterhin soll der Runde Tisch die Arbeiten an dem Landesklimaschutzgesetz begleiten und Beiträge für ein Energie- und Klimaschutzprogramm vorschlagen. Aufgabe der Gutachter wird es sein, die Anregungen des Runden Tisches aufzugreifen und zu bewerten und Szenarien unter Berücksichtigung der Beiträge des Runden Tisches zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-19.
Auftragsbekanntmachung (2014-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Menge oder Umfang:
Die abzuschließende Vereinbarung beginnt voraussichtlich am 1.11.2014 und endet im 4. Quartal 2015.250 000
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Postanschrift: Archivstr. 2
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.mu.niedersachsen.de🌏
E-Mail: energie2050@nds.de📧
Telefon: +49 5117607260📞
Fax: +49 51176072619 📠
Auftraggeber und Vergabestelle für das Gutachten ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Durchführende Stelle für das Vergabeverfahren im Auftrag des MU ist die Landesgesellschaft Innovationszentrum Niedersachsen GmbH. Der Auftrag ist budgetiert und hat für die Vertragslaufzeit ein Volumen von maximal (Obergrenze) 250 000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Formulare zu verwenden, die neben der ausführlichen Leistungsbeschreibung unter www.iz-nds.de/ftp/energie2050 (Benutzer: energie ; Passwort: 2050) heruntergeladen resp. unter energie2050@nds.de (Betreff: Formularanforderung) angefordert werden können. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original rechtsverbindlich unterzeichnete Formulare mit den geforderten Anlagen. Zusätzlich sind alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen (CD oder USB-Stick).
Hinweise zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmen sind den Formularen zu entnehmen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „VOF-Verfahren Gutachten Energieszenarien 2050, Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen vor dem 19.9.2014, 12:00 Uhr“ bei der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (Adresse siehe Pkt. I.1)) fristgemäß und vollständig einzureichen. Ein Verweis auf andere Bewerbungen reicht nicht aus. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen (Firmenprospekte, Geschäftsberichte etc.) sind unerwünscht.
Auftraggeber und Vergabestelle für das Gutachten ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Durchführende Stelle für das Vergabeverfahren im Auftrag des MU ist die Landesgesellschaft Innovationszentrum Niedersachsen GmbH. Der Auftrag ist budgetiert und hat für die Vertragslaufzeit ein Volumen von maximal (Obergrenze) 250 000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Formulare zu verwenden, die neben der ausführlichen Leistungsbeschreibung unter www.iz-nds.de/ftp/energie2050 (Benutzer: energie ; Passwort: 2050) heruntergeladen resp. unter energie2050@nds.de (Betreff: Formularanforderung) angefordert werden können. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original rechtsverbindlich unterzeichnete Formulare mit den geforderten Anlagen. Zusätzlich sind alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen (CD oder USB-Stick).
Hinweise zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmen sind den Formularen zu entnehmen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „VOF-Verfahren Gutachten Energieszenarien 2050, Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen vor dem 19.9.2014, 12:00 Uhr“ bei der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (Adresse siehe Pkt. I.1)) fristgemäß und vollständig einzureichen. Ein Verweis auf andere Bewerbungen reicht nicht aus. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen (Firmenprospekte, Geschäftsberichte etc.) sind unerwünscht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Landesregierung ist es, ein Leitbild „Energiewende 2050“ für Niedersachsen zu erstellen, das auf Energieszenarien basiert.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) beabsichtigt daher die Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Entwicklung dieser Szenarien zur „Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“. Die Szenarien sollen Wege zu einem auf bis zu 100 Prozent erneuerbare Energien basierenden Energieversorgungssystem in Niedersachsen im Jahr 2050 aufzeigen und dabei die Ziele Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigen. Dabei umfasst das Energieversorgungssystem die Systemintegration der Energieerzeugung, -leitung und -speicherung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Energieabgabe an die Verbraucher.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) beabsichtigt daher die Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Entwicklung dieser Szenarien zur „Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“. Die Szenarien sollen Wege zu einem auf bis zu 100 Prozent erneuerbare Energien basierenden Energieversorgungssystem in Niedersachsen im Jahr 2050 aufzeigen und dabei die Ziele Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigen. Dabei umfasst das Energieversorgungssystem die Systemintegration der Energieerzeugung, -leitung und -speicherung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Energieabgabe an die Verbraucher.
Weiterhin wird MU den Entwurf für ein Landesklimaschutzgesetz erarbeiten, das den rechtlichen Rahmen für eine langfristige Klimaschutzpolitik des Landes schafft und quantitative Ziele auf Landesebene festschreibt. Diese Ziele sollen auch aus den Energieszenarien abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund sollen die zu entwickelnden Energieszenarien auch Aussagen zu künftigen THG-Reduktionen in Niedersachsen enthalten.
Weiterhin wird MU den Entwurf für ein Landesklimaschutzgesetz erarbeiten, das den rechtlichen Rahmen für eine langfristige Klimaschutzpolitik des Landes schafft und quantitative Ziele auf Landesebene festschreibt. Diese Ziele sollen auch aus den Energieszenarien abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund sollen die zu entwickelnden Energieszenarien auch Aussagen zu künftigen THG-Reduktionen in Niedersachsen enthalten.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele sollen schließlich in einem integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm ihren Niederschlag finden – ebenfalls aufbauend auf den Energieszenarien.
Diese drei zentralen Vorhaben der Landesregierung sollen in einem transparenten Kommunikationsprozess begleitet werden. Dazu soll ein Runder Tisch „Energiewende Niedersachsen“ eingerichtet werden. Der Runde Tisch soll sich aus ca. 50 Entscheidungsträgerinnen und -trägern gesellschaftlicher Organisationen und Einrichtungen zusammensetzen. Der Runde Tisch soll die Szenarien diskutieren und eigene Anregungen einbringen. Weiterhin soll der Runde Tisch die Arbeiten an dem Landesklimaschutzgesetz begleiten und Beiträge für ein Energie- und Klimaschutzprogramm vorschlagen. Aufgabe der Gutachter wird es sein, die Anregungen des Runden Tisches aufzugreifen und zu bewerten und Szenarien unter Berücksichtigung der Beiträge des Runden Tisches zu entwickeln.
Diese drei zentralen Vorhaben der Landesregierung sollen in einem transparenten Kommunikationsprozess begleitet werden. Dazu soll ein Runder Tisch „Energiewende Niedersachsen“ eingerichtet werden. Der Runde Tisch soll sich aus ca. 50 Entscheidungsträgerinnen und -trägern gesellschaftlicher Organisationen und Einrichtungen zusammensetzen. Der Runde Tisch soll die Szenarien diskutieren und eigene Anregungen einbringen. Weiterhin soll der Runde Tisch die Arbeiten an dem Landesklimaschutzgesetz begleiten und Beiträge für ein Energie- und Klimaschutzprogramm vorschlagen. Aufgabe der Gutachter wird es sein, die Anregungen des Runden Tisches aufzugreifen und zu bewerten und Szenarien unter Berücksichtigung der Beiträge des Runden Tisches zu entwickeln.
Menge oder Umfang:
Die abzuschließende Vereinbarung beginnt voraussichtlich am 1.11.2014 und endet im 4. Quartal 2015.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Energieszenarien_2050
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Eignung. (Diese Anlage bei der Bildung von Bietergemeinschaften und im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes benannte Nachunternehmen gesondert vorlegen).
— Der/das Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, der/das Nachunternehmer/n erklärt: Falls mein/unser Angebot ausgewählt wird, werde ich/werden wir auf Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf Anforderung vorlegen.
— Der/das Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, der/das Nachunternehmer/n erklärt: Falls mein/unser Angebot ausgewählt wird, werde ich/werden wir auf Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf Anforderung vorlegen.
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Alternativ: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Ich/ Wir erklären und verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
— Ich/ Wir erklären und verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
— Zudem ist ein Handelsregister- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, Fotokopien sind ausreichend, nur soweit eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht). Ausländische Unternehmen haben entsprechende Unterlagen vorzulegen.
— Angabe zum Hauptsitz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht wird von dem Unternehmen/sowie der Bietergemeinschaft/sowie dem Nachunternehmen zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
— Vorlage einer Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate, eine Fotokopie reicht aus), die Aussagen der Hausbank des Bieters/Nachunternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung enthält.
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen und zu Umsatz mit Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (wissenschaftliches Gutachten) vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen und zu Umsatz mit Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (wissenschaftliches Gutachten) vergleichbar sind.
— Falls ein Angebot ausgewählt wird, hat der Bieter eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf Anforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Falls ein Angebot ausgewählt wird, hat der Bieter eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf Anforderung vorzulegen.
— Erklärung dass im Falle der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 250 000 EUR abgeschlossen/nachgewiesen wird, die vertragstypische Schäden abdeckt.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen oder Einnahme-Überschussrechnungen des Bieters/ des Nachunternehmens für das Jahr 2013, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen oder Einnahme-Überschussrechnungen des Bieters/ des Nachunternehmens für das Jahr 2013, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Mindeststandards: S. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In fachlicher und technischer Hinsicht hat der Bieter/der Nachunternehmer seine Leistungsfähigkeit folgendermaßen nachweisen.
Ein Unternehmen besitzt die erforderliche Leistungsfähigkeit, wenn es in technischer und personeller Hinsicht so ausgestattet ist, dass es die Gewähr für die fach- und fristgerechte Ausführung der zu vergebenden Leistung bietet:
1. durch eine Liste (mindestens 2) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsgegenstandes, Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Vergleichbarkeit bedeutet, dass die benannten Referenzen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes, des Auftragsvolumens und der Vertragsdauer vergleichbar sein müssen. Dabei reicht es aus, dass die Leistungen nur grundsätzlich vergleichbar (nicht: gleich) sind und sich auf ähnliche wissenschaftliche Gutachten beziehen.
1. durch eine Liste (mindestens 2) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsgegenstandes, Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Vergleichbarkeit bedeutet, dass die benannten Referenzen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes, des Auftragsvolumens und der Vertragsdauer vergleichbar sein müssen. Dabei reicht es aus, dass die Leistungen nur grundsätzlich vergleichbar (nicht: gleich) sind und sich auf ähnliche wissenschaftliche Gutachten beziehen.
2. durch die Vorlage einer Darstellung der „Kenntnis des Energiestandortes Niedersachsen“ (Eigenerklärung fachliche und technische Eignung): Bieter haben zum Nachweis der fachlichen und technischen Eignung (Eignungsprüfung) mit dem Teilnahmeantrag eine auftragsbezogene Unternehmensdarstellung (keine allgemeinen Broschüren, mindestens 10 DIN-A4 Seiten, 11. Pkt. Schrift) vorzulegen, die substantiiert und nachvollziehbar ist und folgende Angaben enthält:
2. durch die Vorlage einer Darstellung der „Kenntnis des Energiestandortes Niedersachsen“ (Eigenerklärung fachliche und technische Eignung): Bieter haben zum Nachweis der fachlichen und technischen Eignung (Eignungsprüfung) mit dem Teilnahmeantrag eine auftragsbezogene Unternehmensdarstellung (keine allgemeinen Broschüren, mindestens 10 DIN-A4 Seiten, 11. Pkt. Schrift) vorzulegen, die substantiiert und nachvollziehbar ist und folgende Angaben enthält:
— Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und eventuell beteiligter Partner, Darstellung des im Auftragsfall vorgesehenen Personals,
— Darstellung der für die Auftragsabwicklung vorhandenen personellen (inkl. Leistungs- und Know-how-Profil) und technischen Ausstattung,
— Angaben zu Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Angaben über die Leitung des Unternehmens sowie Darstellung der Qualitätskontrolle,
— Darstellung der vorhandenen Kenntnisse des Bieters…
… hinsichtlich der ausschreibungs-gegenständlichen Märkte, (vgl. Pkt. „Analyse des Status Quo“ gem. II AP 1 der LB), der dort wirkenden Mechanismen und Entwicklungstendenzen,
… hinsichtlich der verfahrens-gegenständlichen „Erneuerbaren Energie“ in Niedersachsen im Hinblick auf die gegenwärtige Situation und im Hinblick auf absehbare Änderungen der Energiewirtschaft,
… der verfahrensgegenständlichen Strukturen der Energiewirtschaft in Niedersachsen – Unternehmen wie Forschung – so-wie der Wettbewerbssituation niedersächsischer Unternehmen,
— Darstellung der verfahrensgegenständlichen Fachkompetenz des Bieters im Bereich…
… Energie,
… Modellierung und Simulation eines Energiesystems,
— Darstellung der Kenntnis des Bieters über den Energie-Standort Niedersachsen.
3. durch Angaben über die Leitung des Unternehmens und des einzusetzenden Geschäftsstellenpersonals:
— Angaben des Bieters/des Nachunternehmens zu der Leitung des Unternehmens,
— Angaben zum Lebenslauf des Leitungspersonals und des einzusetzenden Geschäftsstellenpersonals (soweit vorgesehen). Insoweit Angaben zum Geschäftsstellenpersonal noch nicht gemacht werden können, geben Sie hier bitte an, welche berufliche Qualifikation Sie hier vorsehen (falls dieser Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte Anlagen bei),
— Angaben zum Lebenslauf des Leitungspersonals und des einzusetzenden Geschäftsstellenpersonals (soweit vorgesehen). Insoweit Angaben zum Geschäftsstellenpersonal noch nicht gemacht werden können, geben Sie hier bitte an, welche berufliche Qualifikation Sie hier vorsehen (falls dieser Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte Anlagen bei),
— durch die Vorlage von Lebensläufen des Leitungspersonals des Bieters (bei Bietergemeinschaften des Leitungspersonals der Bietergemeinschaften bzw. des Nachunternehmens).
Hinweis für Bietergemeinschaften: Bewerber- und Bietergemeinschaften (auch: sog. Konsortien, Arbeitsgemeinschaften) sind wie Einzelbewerber bzw. -bieter zu behandeln. Ebenso wie bei Einzelbietern hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die Bietergemeinschaft angesichts ihres Zusammenschlusses geeignet ist, den Auftrag auszuführen. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d. h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds beispielsweise hinsichtlich der technischen Ausrüstung ausgleichen. Die Eignung einer Bietergemeinschaft gilt auch als nachgewiesen, wenn aussagekräftige Unterlagen für ein oder mehrere Mitglieder vorgelegt wurden. Verfügbare Eigenschaften einzelner Mitglieder sind der Bietergemeinschaft zuzurechnen und zwar unabhängig davon, welche Leistung diese bei der Auftragsdurchführung erbringen sollen.Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein und mit dem Angebot nachgewiesen werden.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Bewerber- und Bietergemeinschaften (auch: sog. Konsortien, Arbeitsgemeinschaften) sind wie Einzelbewerber bzw. -bieter zu behandeln. Ebenso wie bei Einzelbietern hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die Bietergemeinschaft angesichts ihres Zusammenschlusses geeignet ist, den Auftrag auszuführen. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d. h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds beispielsweise hinsichtlich der technischen Ausrüstung ausgleichen. Die Eignung einer Bietergemeinschaft gilt auch als nachgewiesen, wenn aussagekräftige Unterlagen für ein oder mehrere Mitglieder vorgelegt wurden. Verfügbare Eigenschaften einzelner Mitglieder sind der Bietergemeinschaft zuzurechnen und zwar unabhängig davon, welche Leistung diese bei der Auftragsdurchführung erbringen sollen.Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein und mit dem Angebot nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter/der Nachunternehmer im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von 250 000 EUR, die vertragstypische Sach- und Personenschäden abdeckt, abschließen oder nachweisen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zur Abgeltung der Leistungen des Auftragnehmers einschl. sämtlicher Auslagen und Nebenkosten zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Angebotssumme aus seinem Angebot. Die Vergütung wird gemäß einem Zahlungsplan gegen Rechnungsstellung ausgezahlt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zur Abgeltung der Leistungen des Auftragnehmers einschl. sämtlicher Auslagen und Nebenkosten zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Angebotssumme aus seinem Angebot. Die Vergütung wird gemäß einem Zahlungsplan gegen Rechnungsstellung ausgezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besonderen Rechtsformen vorgegeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
— persönliche Lage sowie Einhaltung der Auflagen gem. III.2.1);
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.2.2);
— technische Leistungsfähigkeit gem. III.2.3).
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Innovationszentrum Niedersachsen GmbH, Schillerstr. 32, 30159 Hannover
Christian Kotschy
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Energieszenarien_2050
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber und Vergabestelle für das Gutachten ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Durchführende Stelle für das Vergabeverfahren im Auftrag des MU ist die Landesgesellschaft Innovationszentrum Niedersachsen GmbH. Der Auftrag ist budgetiert und hat für die Vertragslaufzeit ein Volumen von maximal (Obergrenze) 250 000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Auftraggeber und Vergabestelle für das Gutachten ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Durchführende Stelle für das Vergabeverfahren im Auftrag des MU ist die Landesgesellschaft Innovationszentrum Niedersachsen GmbH. Der Auftrag ist budgetiert und hat für die Vertragslaufzeit ein Volumen von maximal (Obergrenze) 250 000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Formulare zu verwenden, die neben der ausführlichen Leistungsbeschreibung unter www.iz-nds.de/ftp/energie2050 (Benutzer: energie ; Passwort: 2050) heruntergeladen resp. unter energie2050@nds.de (Betreff: Formularanforderung) angefordert werden können. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original rechtsverbindlich unterzeichnete Formulare mit den geforderten Anlagen. Zusätzlich sind alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen (CD oder USB-Stick).
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Formulare zu verwenden, die neben der ausführlichen Leistungsbeschreibung unter www.iz-nds.de/ftp/energie2050 (Benutzer: energie ; Passwort: 2050) heruntergeladen resp. unter energie2050@nds.de (Betreff: Formularanforderung) angefordert werden können. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original rechtsverbindlich unterzeichnete Formulare mit den geforderten Anlagen. Zusätzlich sind alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen (CD oder USB-Stick).
Hinweise zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmen sind den Formularen zu entnehmen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „VOF-Verfahren Gutachten Energieszenarien 2050, Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen vor dem 19.9.2014, 12:00 Uhr“ bei der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (Adresse siehe Pkt. I.1)) fristgemäß und vollständig einzureichen. Ein Verweis auf andere Bewerbungen reicht nicht aus. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen (Firmenprospekte, Geschäftsberichte etc.) sind unerwünscht.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „VOF-Verfahren Gutachten Energieszenarien 2050, Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen vor dem 19.9.2014, 12:00 Uhr“ bei der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (Adresse siehe Pkt. I.1)) fristgemäß und vollständig einzureichen. Ein Verweis auf andere Bewerbungen reicht nicht aus. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen (Firmenprospekte, Geschäftsberichte etc.) sind unerwünscht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131151302 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 107 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 107 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.