Der GKV-Spitzenverband benötigt externe Unterstützung im Bereich der Erstellung und Pflege von SAS basierten standardisierten Web-Reports und OLAP-Cubes, die über das SAS-Information-Delivery-Portal oder über das SAS-AMO-Plug-In für MS-Office distribuiert werden. Eingesetzt wird die SAS-Version 9.4., die in einer verteilten, virtualisierten Linux-Umgebung läuft. Als Datengrundlage dienen die thematisch sehr unterschiedlichen Datenkreise des GKV-Spitzenverbandes die in einem Data-Warehouse (DWH) der Firma Teradata (Release 14.10) vorgehalten werden. Momentan stehen 38 Reports und 2 OLAP-Cubes für ca. 50 User zur Verfügung. Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: Konzeptionsunterstützung, Entwicklung bzw. Pflege, Entwicklertests und Testunterstützung sowie Dokumentation von SAS-Reports und SAS-OLAP-Cubes in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und dem Bereich BI des GKV-Spitzenverbandes. Auftragsvolumen: Der GKV-Spitzenverband geht von einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von ca. 400.000 EUR brutto über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren aus. Dabei ist von einer konstanten Arbeitsauslastung auszugehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Business-Intelligence-Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Business-Intelligence-Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstraße 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 30206288-8989 📠
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einenintensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einenintensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband benötigt externe Unterstützung im Bereich der Erstellung und Pflege von SAS basierten standardisierten Web-Reports und OLAP-Cubes, die über das SAS-Information-Delivery-Portal oder über das SAS-AMO-Plug-In für MS-Office distribuiert werden. Eingesetzt wird die SAS-Version 9.4., die in einer verteilten, virtualisierten Linux-Umgebung läuft.
Der GKV-Spitzenverband benötigt externe Unterstützung im Bereich der Erstellung und Pflege von SAS basierten standardisierten Web-Reports und OLAP-Cubes, die über das SAS-Information-Delivery-Portal oder über das SAS-AMO-Plug-In für MS-Office distribuiert werden. Eingesetzt wird die SAS-Version 9.4., die in einer verteilten, virtualisierten Linux-Umgebung läuft.
Als Datengrundlage dienen die thematisch sehr unterschiedlichen Datenkreise des GKV-Spitzenverbandes die in einem Data-Warehouse (DWH) der Firma Teradata (Release 14.10) vorgehalten werden. Momentan stehen 38 Reports und 2 OLAP-Cubes für ca. 50 User zur Verfügung.
Als Datengrundlage dienen die thematisch sehr unterschiedlichen Datenkreise des GKV-Spitzenverbandes die in einem Data-Warehouse (DWH) der Firma Teradata (Release 14.10) vorgehalten werden. Momentan stehen 38 Reports und 2 OLAP-Cubes für ca. 50 User zur Verfügung.
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
Konzeptionsunterstützung, Entwicklung bzw. Pflege, Entwicklertests und Testunterstützung sowie Dokumentation von SAS-Reports und SAS-OLAP-Cubes in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und dem Bereich BI des GKV-Spitzenverbandes.
Auftragsvolumen: Der GKV-Spitzenverband geht von einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von ca. 400.000 EUR brutto
über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren aus. Dabei ist von einer konstanten Arbeitsauslastung auszugehen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: SV 14-9005
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder eines vergleichbaren Nachweises, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf;
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweise: Die unter 1. und 2. aufgeführten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzelnzu erbringen. Zur Nachweisführung sind zwingend Formblätter zu verwenden, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Hinweise: Die unter 1. und 2. aufgeführten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzelnzu erbringen. Zur Nachweisführung sind zwingend Formblätter zu verwenden, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Hinweise: Die Erklärung ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Zur Nachweisführung sind zwingend Formblätter zu verwenden, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurze Eigendarstellung (formlos) des Unternehmens mit Auskünften in Bezug auf das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit sowie im speziellen die Art und den Umfang der Entwicklungsleistungen von SAS Web-Reports und SAS OLAP-Cubes für das SAS-Delivery-Portal.
1. Kurze Eigendarstellung (formlos) des Unternehmens mit Auskünften in Bezug auf das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit sowie im speziellen die Art und den Umfang der Entwicklungsleistungen von SAS Web-Reports und SAS OLAP-Cubes für das SAS-Delivery-Portal.
2. Es sind vier Entwickler zu benennen, die für die Bearbeitung des Auftrages vorgesehen sind. Für jeden Entwickler ist ein beruflicher Lebenslauf (‚Curriculum Vitae‘) mit folgenden Inhalten beizubringen:
a) Erfahrungen mit relevanten SAS-Modulen: SAS BASE / Makro, SAS OLAP Cube Studio, SAS Web Report Studio, SAS AMO SAS EG,
SAS Portal. Die Erfahrungseinstufung erfolgt gemäß der folgenden Ordinalskala:
0 Punkte = Noch keine Erfahrung auf dem fraglichen Gebiet; 1 Punkt = Basiskenntnisse: Gutes, umfangreiches theoretisches Know-How ist vorhanden. Dem gegenüber stehen nur geringe praxisrelevante Umsetzungsprojekte beim Kunden; 2 Punkte = Fortgeschrittene Kenntnisse: Umfangreiche praxisrelevante Erfahrung beim Kunden vorhanden, was sich durch mehrere erfolgreiche Kundenprojekte ähnlicher Anforderungen belegen ließe; 3 Punkte = Master: Der Entwickler kann mehrere größere, komplexe und technisch-fachliche anspruchsvolle Projekte vorweisen; 4 Punkte = Experte: Der Experte unterscheidet sich vom Master darin, dass er ins seiner Bandbreite noch umfassender aufgestellt ist. Er erkennt aufgrund seines Know-Hows und Erfahrung bestehende Anforderungen oder Problemlage übergreifend und allumfassend. Er kennt die Stärken und Schwächen der eingesetzten Tools, Werkzeuge und Methoden sowie Tricks und Workarounds. Er arbeitet schneller und mit weniger Fehlern als der Master.
0 Punkte = Noch keine Erfahrung auf dem fraglichen Gebiet; 1 Punkt = Basiskenntnisse: Gutes, umfangreiches theoretisches Know-How ist vorhanden. Dem gegenüber stehen nur geringe praxisrelevante Umsetzungsprojekte beim Kunden; 2 Punkte = Fortgeschrittene Kenntnisse: Umfangreiche praxisrelevante Erfahrung beim Kunden vorhanden, was sich durch mehrere erfolgreiche Kundenprojekte ähnlicher Anforderungen belegen ließe; 3 Punkte = Master: Der Entwickler kann mehrere größere, komplexe und technisch-fachliche anspruchsvolle Projekte vorweisen; 4 Punkte = Experte: Der Experte unterscheidet sich vom Master darin, dass er ins seiner Bandbreite noch umfassender aufgestellt ist. Er erkennt aufgrund seines Know-Hows und Erfahrung bestehende Anforderungen oder Problemlage übergreifend und allumfassend. Er kennt die Stärken und Schwächen der eingesetzten Tools, Werkzeuge und Methoden sowie Tricks und Workarounds. Er arbeitet schneller und mit weniger Fehlern als der Master.
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: für SAS BASE / Makro gilt mindestens Erfahrungslevel 4; für SAS OLAP Cube Studio gilt mindestens Erfahrungslevel 3; für SAS EG gilt mindestens Erfahrungslevel 3.
b) Projekterfahrung: Anwendungsentwicklung, Reporting / OLAP, Anforderungsanalyse, Architektur/technisches Design. Auch hier erfolgt die Erfahrungseinstufung gemäß der unter a) dargestellten Ordinalskala. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: für die Anwendungsentwicklung gilt mindestens Erfahrungslevel 3; für das Reporting gilt mindestens Erfahrungslevel 3.
b) Projekterfahrung: Anwendungsentwicklung, Reporting / OLAP, Anforderungsanalyse, Architektur/technisches Design. Auch hier erfolgt die Erfahrungseinstufung gemäß der unter a) dargestellten Ordinalskala. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: für die Anwendungsentwicklung gilt mindestens Erfahrungslevel 3; für das Reporting gilt mindestens Erfahrungslevel 3.
c) Weitere IT-Kenntnisse: SQL-Datenbanken (z.B. Oracle, DB2), Shell Programmierung (LINUX/UNIX), PHP, HTML, CSS, Java, Teradata-Datenbanken, MS Office. Auch hier erfolgt die Erfahrungseinstufung gemäß der unter a) dargestellten Ordinalskala. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: für SQL-Datenbanken (z.B. Oracle, DB 2) gilt mindestens Erfahrungslevel 3; für Shell Programmierung LINUX/UNIX) gilt mindestens Erfahrungslevel 2.
c) Weitere IT-Kenntnisse: SQL-Datenbanken (z.B. Oracle, DB2), Shell Programmierung (LINUX/UNIX), PHP, HTML, CSS, Java, Teradata-Datenbanken, MS Office. Auch hier erfolgt die Erfahrungseinstufung gemäß der unter a) dargestellten Ordinalskala. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: für SQL-Datenbanken (z.B. Oracle, DB 2) gilt mindestens Erfahrungslevel 3; für Shell Programmierung LINUX/UNIX) gilt mindestens Erfahrungslevel 2.
c) SAS Zertifizierungen für SAS9 oder vergleichbare Kenntnisse: Certified Programmer, Certified Advanced Programmer, Certified Platform Administrator, Certified BI Content Developer. Es gilt folgende Mindestanforderung: es müssen für jeden vorgesehenen Mitarbeiter Zertifizierungen für mindestens zwei der vier benannten Bereiche nachgewiesen werden.
c) SAS Zertifizierungen für SAS9 oder vergleichbare Kenntnisse: Certified Programmer, Certified Advanced Programmer, Certified Platform Administrator, Certified BI Content Developer. Es gilt folgende Mindestanforderung: es müssen für jeden vorgesehenen Mitarbeiter Zertifizierungen für mindestens zwei der vier benannten Bereiche nachgewiesen werden.
Hinweise: Bietergemeinschaften können alle unter Ziff. III.2.3) geforderten Nachweise gemeinsam erbringen. Zur Nachweisführung sind zwingend Formblätter zu verwenden, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form(im Weiteren einheitlich als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Auftraggeber liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt,so hat die Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung zugesichert wird. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend im Sinne des § 1 GWB ist. Die Gründe für den Zusammenschluss der Bewerbergemeinschaft sind in einer formlosen Erklärung darzulegen. Darüber hinaus ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der das Angebot unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form(im Weiteren einheitlich als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Auftraggeber liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt,so hat die Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung zugesichert wird. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend im Sinne des § 1 GWB ist. Die Gründe für den Zusammenschluss der Bewerbergemeinschaft sind in einer formlosen Erklärung darzulegen. Darüber hinaus ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der das Angebot unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einenintensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
1. Auftraggeber ist der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einenintensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 000 000 Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
2. Weitere Informationen zu dem Auftrag und dem Verfahren sowie die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abzurufen. Die Nichtverwendung führt zum Angebotsausschluss.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
3. Die Bieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen des Auftraggebers, zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat..
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“...
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 117-207492 (2014-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 302062888989 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10117 Berlin.
Auftragsvergabe
Name: mayato GmbH
Postanschrift: Am Borsigturm 9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
1. gegen § 101 a verstoßen hat.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“