Die DB Netz AG beabsichtigt ein Protokoll Analyse System (ERTMS Analysesystem) für die Dekodierung und Korrelation von GSM-R und ETCS Nachrichten zu beschaffen. Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP) gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach – und Datendiensten analysieren zu können. Das Messsystem unterstützt u.a. die Inbetriebnahme der ETCS Funktionalität der Strecken des Projektes VDE8 sowie weitere mit ETCS auszurüstende Strecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsüberwachungssystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsüberwachungssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: einkauf.tk-infrastruktur.zba@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 6926543725📞
Fax: +49 6926520018 📠
Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
— Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht erwünscht.
— Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allg. Unternehmensdarstellungen heraussuchen.
— Alle unter III.1.3), III.1.4), III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der Teilnahmeanträge:
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Für den Zugriff auf die e-Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich.Bitte beachten Sie zur Fristwahrung, dass zwischen Absendung der Registrierung und Mitteilung des Zugang-Passwortes systemseitig bis zu 5 Arbeitstage vergehen können.
Den Bietern stehen die folgenden Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
a) Schriftlicher Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag muss in einfacher schriftlicher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben eingereicht werden sowie einmal in Kopie und zweifach vollständig auf CD-ROM. In Zweifelsfällen gilt das Original. Der Teilnahmeantrag ist im verschlossenen Umschlag an die unter Anhang A III. genannte Kontaktstelle zu senden, das Aktenzeichen 14TEI09563 und der Zusatz "Teilnahmeantrag" sind auf dem Umschlag zu benennen.
b) Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform mit elektronischer Signatur: Der Bewerber nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Er signiert den Teilnahmeantrag mittels elektronischer Signatur und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle.
c) Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform mit Mantelbogen: Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Das System generiert für den Teilnahmeantrag sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen Teilnahmeantrags zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (+49 8002658638), die Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
— Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht erwünscht.
— Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allg. Unternehmensdarstellungen heraussuchen.
— Alle unter III.1.3), III.1.4), III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der Teilnahmeanträge:
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Für den Zugriff auf die e-Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich.Bitte beachten Sie zur Fristwahrung, dass zwischen Absendung der Registrierung und Mitteilung des Zugang-Passwortes systemseitig bis zu 5 Arbeitstage vergehen können.
Den Bietern stehen die folgenden Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
a) Schriftlicher Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag muss in einfacher schriftlicher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben eingereicht werden sowie einmal in Kopie und zweifach vollständig auf CD-ROM. In Zweifelsfällen gilt das Original. Der Teilnahmeantrag ist im verschlossenen Umschlag an die unter Anhang A III. genannte Kontaktstelle zu senden, das Aktenzeichen 14TEI09563 und der Zusatz "Teilnahmeantrag" sind auf dem Umschlag zu benennen.
b) Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform mit elektronischer Signatur: Der Bewerber nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Er signiert den Teilnahmeantrag mittels elektronischer Signatur und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle.
c) Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform mit Mantelbogen: Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Das System generiert für den Teilnahmeantrag sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen Teilnahmeantrags zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (+49 8002658638), die Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Netz AG beabsichtigt ein Protokoll Analyse System (ERTMS Analysesystem) für die Dekodierung und Korrelation von GSM-R und ETCS Nachrichten zu beschaffen.
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP) gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach – und Datendiensten analysieren zu können.
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP) gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach – und Datendiensten analysieren zu können.
Das Messsystem unterstützt u.a. die Inbetriebnahme der ETCS Funktionalität der Strecken des Projektes VDE8 sowie weitere mit ETCS auszurüstende Strecken.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist in Ziffer II.3) angegeben. Darüber hinaus besteht eine Verlängerungsoption um ein 1 Jahr.
Referenznummer: 14TEI09563
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BRD Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erklärungen zu den Ziffern 1–7 und 11–14 zu verlangen. Der Bewerber hat als Mindestanforderung zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erklärungen zu den Ziffern 1–7 und 11–14 zu verlangen. Der Bewerber hat als Mindestanforderung zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Erklärung – Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber legt die – soweit wie möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor.
2. Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
2. Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
3. Erklärung – Der Bewerber erklärt, dass der Bewerber sich auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG registriert hat.
4. Erklärung – Lieferung einer Übersicht der Konzernstruktur, soweit anwendbar.
5. Erklärung über die dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
6. Erklärung - keine Liquidation / keine Insolvenz
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
7. Erklärung – kein Gewerbezentralregistereintrag
Der Bewerber erklärt, dass keine beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, dass derzeit kein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
8. Nachweis – ordnungsgemäße Anmeldung Gewerbe
Zum Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und eingetragen hat, legt der Bewerber einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. Original mit beglaubigter Übersetzung) vor.
Zum Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und eingetragen hat, legt der Bewerber einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. Original mit beglaubigter Übersetzung) vor.
9. Nachweis – Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
Der Bewerber erklärt, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
Der Bewerber erklärt, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
11. Erklärung - keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkten Abreden
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 81 EG-Vertrag insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä..
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 81 EG-Vertrag insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä..
12. Erklärung – Zahlung der Sozialbeiträge
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat.
13. Erklärung – Zahlung von Steuern und Abgaben
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat.
14. Erklärung – kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle finanziellen Angaben und Referenzen müssen sich unmittelbar auf das anbietende Unternehmen beziehen. Sollen finanzielle Angaben oder Referenzen anderer, mit dem anbietenden Unternehmen verbundener Unternehmern berücksichtigt werden, ist dies nur möglich, wenn das verbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber eine volle und uneingeschränkte Haftungsübernahmeerklärung für alle Verbindlichkeiten des anbietenden Unternehmens abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle finanziellen Angaben und Referenzen müssen sich unmittelbar auf das anbietende Unternehmen beziehen. Sollen finanzielle Angaben oder Referenzen anderer, mit dem anbietenden Unternehmen verbundener Unternehmern berücksichtigt werden, ist dies nur möglich, wenn das verbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber eine volle und uneingeschränkte Haftungsübernahmeerklärung für alle Verbindlichkeiten des anbietenden Unternehmens abgibt.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Angaben sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen (der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allg. Unternehmensdarstellungen heraussuchen):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Angaben sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen (der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allg. Unternehmensdarstellungen heraussuchen):
1. Angabe des jährlichen weltweiten Gesamtumsatzes in EUR der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Angabe des Unternehmensgewinnes (EBIT und EBITDA) in EUR der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Angaben zum jährlichen Forschung- & Entwicklungs-Aufwand in EUR im Bereich ERTMS/ETCS/GSM-R der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erklärungen zu den Ziffern 1–8 zu verlangen.
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erklärungen zu den Ziffern 1–8 zu verlangen.
Der Bewerber hat als Mindestanforderung zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Angaben über ein Qualitätssicherungssystem (u. a. DIN ISO9001-Zertifizierung);
Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.
2. Detaillierte Auflistung und Beschreibung der Mitarbeit in internationalen Gremien (bspw. 3GPP- / ETSI-Standardisierungsgremien).
3. Detaillierte tabellarische Auflistung der Protokoll Analyse Systeme und Messgeräte-Produktpalette inklusive der zugehörigen Operation- & Maintenance-Systeme, die der Bewerber vertreibt.
4. Angaben zu Referenzprojekten zu Messsystemen in GSM-R Netzen. Die entsprechende Darstellung muss eine hinreichend ausführliche Beschreibung, der Architektur, des Volumens und Umfangs sowie zu Lebensdauer und Verfügbarkeit der Netzelemente enthalten. Zusätzlich sollte die Integration (Schnittstellen, Customizing etc.) des Protokoll Analyse Systems in eine existierende Umgebung des Kundenprojektes in einer kurzen Beschreibung enthalten sein.
4. Angaben zu Referenzprojekten zu Messsystemen in GSM-R Netzen. Die entsprechende Darstellung muss eine hinreichend ausführliche Beschreibung, der Architektur, des Volumens und Umfangs sowie zu Lebensdauer und Verfügbarkeit der Netzelemente enthalten. Zusätzlich sollte die Integration (Schnittstellen, Customizing etc.) des Protokoll Analyse Systems in eine existierende Umgebung des Kundenprojektes in einer kurzen Beschreibung enthalten sein.
5. Referenzliste der aktuellen Kunden im Geschäftsfeld zu GSM-R Messsystemen nach weltweiten Regionen; Angabe der Kontinente, Länder und Auftraggeber/Betreiber.
6. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld GSM-R (Protokoll Analyse Systeme/Meßtechnik) - unterteilt nach F&E, Service, Montage, Support und Vertrieb - der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
7. Darstellung der Entwicklung im Geschäftsfeld GSM-R Protokoll Analyse Systeme /Meßtechnik für Hardware und Software. Eine Beschreibung wie neue und/oder erweiterte Anforderungen aus dem GSM-R Umfeld in die Entwicklung des Protokoll Analyse Systems aufgenommen werden (Produktzyklen, Releaseplanungen etc.). Detaillierte Auflistung und Beschreibung der Mitarbeiterzahl (inkl. berufliche Qualifikation und Sprachkenntnisse) aufgeschlüsselt nach Standorten.
7. Darstellung der Entwicklung im Geschäftsfeld GSM-R Protokoll Analyse Systeme /Meßtechnik für Hardware und Software. Eine Beschreibung wie neue und/oder erweiterte Anforderungen aus dem GSM-R Umfeld in die Entwicklung des Protokoll Analyse Systems aufgenommen werden (Produktzyklen, Releaseplanungen etc.). Detaillierte Auflistung und Beschreibung der Mitarbeiterzahl (inkl. berufliche Qualifikation und Sprachkenntnisse) aufgeschlüsselt nach Standorten.
8. Darstellung der Serviceorganisation für GSM-R/ Messsysteme
Beschreibung und Auflistung der Serviceorganisation für den Aufbau (Projektsteuerung, Planung, Installation) und den Support/Wartung organisatorischer Struktur, Mitarbeiterzahl (inkl. berufliche Qualifikation und Sprachkenntnisse); Angaben aufgeschlüsselt nach Standorten.
Beschreibung und Auflistung der Serviceorganisation für den Aufbau (Projektsteuerung, Planung, Installation) und den Support/Wartung organisatorischer Struktur, Mitarbeiterzahl (inkl. berufliche Qualifikation und Sprachkenntnisse); Angaben aufgeschlüsselt nach Standorten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Subunternehmer:
Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber gem. § 20 Abs. 3 SektVO beruft, sind im Teilnahmeantrag verbindlich zu benennen. Der Bewerber hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nachzuweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Subunternehmer.
Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber gem. § 20 Abs. 3 SektVO beruft, sind im Teilnahmeantrag verbindlich zu benennen. Der Bewerber hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nachzuweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Subunternehmer.
Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen. Als Nachunternehmer gelten auch Zulieferer der ersten Stufe der Lieferantenkette. Die Subunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Rahmenvertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Eignung der Subunternehmer zu prüfen und gegebenenfalls die in III.2) aufgeführten Angaben und Nachweise für die Subunternehmer zu fordern.
Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen. Als Nachunternehmer gelten auch Zulieferer der ersten Stufe der Lieferantenkette. Die Subunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Rahmenvertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Eignung der Subunternehmer zu prüfen und gegebenenfalls die in III.2) aufgeführten Angaben und Nachweise für die Subunternehmer zu fordern.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-09 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Quelle: OJS 2014/S 236-415993 (2014-12-01)
Ergänzende Angaben (2014-12-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 222-405305
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2015-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-463449
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 222-405305
ABl. S-Ausgabe: 203
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ERTMS Analysesystem
Kurze Beschreibung:
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP)gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach-und Datendiensten analysieren zu können.
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP)gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach-und Datendiensten analysieren zu können.
Das Messsystem unterstützt u. a. die Inbetriebnahme der ETCS Funktionalität der Strecken des ProjektesVDE8 sowie weitere mit ETCS auszurüstende Strecken.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name: Expandium SAS
Nationale Registrierungsnummer: 14TEI09563
Postort: Saint-Herblain
Postleitzahl: 44800
Land: Frankreich 🇫🇷 Deutschland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 14TEI09563
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Beschaffung Infrastrukturng (GS.EI-M-T), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 203-463449 (2018-10-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP) gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach-und Datendiensten analysieren zu können.
Die Analyse der Nachrichten muss sowohl Zeitschlitz basierend (TDM) als auch Paket orientiert (IP) gewährleistet sein. Das Messsystem dient dazu Ursachen von Störungen und Fehlern an den Komponenten des GSM-R Wirknetzes, den GSM-R Endgeräten oder ETCS und damit die Beeinträchtigungen von Sprach-und Datendiensten analysieren zu können.
Das Messsystem unterstützt u. a. die Inbetriebnahme der ETCS Funktionalität der Strecken des Projektes VDE8 sowie weitere mit ETCS auszurüstende Strecken.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Beschaffung Infrastrukturng (FE.EI-M-T), Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Quelle: OJS 2020/S 106-256762 (2020-05-29)