13TEI07287 - Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwände 6 und 7, km 285,704 bis 286,769, Maßnahme: Ertüchtigung der bestehenden LSW 6 und 7 auf vmax = 250 km/h wegen Vorschriftenänderung, LSW 6, L = 580 m, km 285,704 bis km 286,284, LSW 7, L = 865 m, km 285,904 bis km 286,769, Arbeiten : Kompletter Austausch der LSW - Elemente - Länge 1445 m; 200 Stk Aussteifung bestehender LSW Pfosten mittels Abstrebekonstruktion; 7 Stk. Einbau neuer LSW Pfosten; 88 Stk. Herstellung neuer Tiefgründungen (Rohrgründung) für LSW Pfosten; 207 Stk. Ertüchtigung bestehender Tief- und Flachgründungen durch aufgesetzte Stahlbetonköpfe; Baubetrieb: Die Arbeiten finden unter Rollendem Rad z.T. in Sperrpausen, Nachtarbeit und unter Bahnbetrieb statt. Die Andienung der Baustelle erfolgt gleisgebunden. z.T. sind Arbeiten vom Gleis aus durchzuführen, also schienengebunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lärmschutzzäune
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lärmschutzzäune📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG vertreten durch DB ProjektBau GmbH
Postanschrift: Großer Brockhaus 5
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: almuth.hoffmeister@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 3412342392📞
Fax: +49 3412342399 📠
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
-Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse,
— Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie, (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.4; III.2.1 bis III.2.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
-Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse,
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.4; III.2.1 bis III.2.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
13TEI07287 - Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwände 6 und 7, km 285,704 bis 286,769,
Maßnahme: Ertüchtigung der bestehenden LSW 6 und 7 auf vmax = 250 km/h wegen Vorschriftenänderung,
LSW 6, L = 580 m, km 285,704 bis km 286,284,
LSW 7, L = 865 m, km 285,904 bis km 286,769,
Arbeiten :
Kompletter Austausch der LSW - Elemente - Länge 1445 m;
88 Stk. Herstellung neuer Tiefgründungen (Rohrgründung) für LSW Pfosten;
207 Stk. Ertüchtigung bestehender Tief- und Flachgründungen durch aufgesetzte Stahlbetonköpfe;
Baubetrieb:
Die Arbeiten finden unter Rollendem Rad z.T. in Sperrpausen, Nachtarbeit und unter Bahnbetrieb statt. Die Andienung der Baustelle erfolgt gleisgebunden. z.T. sind Arbeiten vom Gleis aus durchzuführen, also schienengebunden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 13TEI07287
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06184 Gröbers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (falls zutreffend):
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (falls zutreffend):
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Nachweis der Referenzen des Ausführungsplaners für realisierte Objekte (ab 1.000 m Länge),
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme,
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden nur versandt gegen Nachweis der Einzahlung des Kostenbeitrags. Der Betrag wird nicht erstattet. Als Verwendungszweck ist das Aktenzeichen des Auftraggebers gem. IV.3.1 anzugeben.
Zahlungsempfänger: Deutsche Bahn AG
Kontonummer: 147510101
Bankleitzahl: 10010010
Geldinstitut: Postbank Berlin
Die Registrierung für das Bieterportal ist über die Internetadresse
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-09 📅
Öffnungsort: Leipzig, Salomonstraße 21.
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig, Salomonstraße 21.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder dessen Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, TEI-SO (G), Salomonstraße 21
Hoffmeister, Almuth
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-15 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 222-387273
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach der Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach der Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 034-056218 (2014-02-14)
Ergänzende Angaben (2014-02-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben