Aufgrund des gestiegenen Bedarfs zur Erweiterung des schulischen Betriebs des Auftraggebers, soll der Bestand (4 500 m² BGF) der Bischöflichen Realschule teilweise umgebaut und erweitert werden. Die angestrebte Schulform „Realschule plus“ mit zweizügiger Fachoberstufe und Ganztagsbereich soll 2017 mit einer gesamt BGF von ca. 6 900 m² fertiggestellt werden. Für den Erweiterungsbau sind ca. 2 400 m² veranschlagt. Dieser soll am Bestand anschließen. Auf 3 Geschossen sollen neue PC-, NAWI-, Musik-, Kunsträume, eine Bibliothek, Mensa, Kapelle, Lehrküche und ein Mehrzweckraum entstehen. Im Bestand sollen Räumlichkeiten saniert, umgelegt und/oder zusammengefasst werden. Dies betrifft, neben Unterrichtsräumen, auch Teile der Verwaltung. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Barrierefreiheit in Teilbereichen hergestellt. Ein baugrundtechnisches Gutachten wurde bis dato nicht erstellt. Somit ist die Gründungsvariante noch unklar. Eine Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass der Baugrund nicht belastet ist. Der Neubau ist mit einer Heizungsanlage auszustatten, deren Dimensionierung die Wärmeversorgung für den Neubau sowie kurzfristig auch für den Altbau absichern kann. Auf der Ostseite des Neubaus befindet sich der Schulhof. Im Rahmen des Projektes ist dieser neu zu gestalten sowie um die bis dato ungenutzte Fläche auf der Westseite des Geländes zu erweitern. Die Schulhoffläche misst in Summe ca. 4 200 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Generalplanung maßgeblich bestehend aus Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)), Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1-6) und Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)).Planungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionelle Planungsleistung durchzuführen.Eine genaue Spezifizierung der Leistungen erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.Erweiterungsbau:KG 200 – 30 000 EUR,KG 300 – 2 410 000 EUR,KG 400 – 1 750 000 EUR,KG 500 – 510 000 EUR,KG 600 – 320 000 EUR.Umbau im Gebäudebestand:KG 300 – 340 000 EUR,KG 400 – 220 000 EUR.
Generalplanung maßgeblich bestehend aus Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)), Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1-6) und Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)).Planungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionelle Planungsleistung durchzuführen.Eine genaue Spezifizierung der Leistungen erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.Erweiterungsbau:KG 200 – 30 000 EUR,KG 300 – 2 410 000 EUR,KG 400 – 1 750 000 EUR,KG 500 – 510 000 EUR,KG 600 – 320 000 EUR.Umbau im Gebäudebestand:KG 300 – 340 000 EUR,KG 400 – 220 000 EUR.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bischöfliches Generalvikariat Bistum Trier
Postanschrift: Hinter dem Dom 6
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.bistum-trier.de🌏
E-Mail: walter.hauth@bgv-trier.de📧
Telefon: +49 6517105325📞
Fax: +49 6517105516 📠
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=GGQJ88KIMH1MG1MH
Nachr. HAD-Ref.: 3966/246
Nachr. V-Nr/AKZ: 2014 0413.
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs zur Erweiterung des schulischen Betriebs des Auftraggebers, soll der Bestand (4 500 m² BGF) der Bischöflichen Realschule teilweise umgebaut und erweitert werden. Die angestrebte Schulform „Realschule plus“ mit zweizügiger Fachoberstufe und Ganztagsbereich soll 2017 mit einer gesamt BGF von ca. 6 900 m² fertiggestellt werden. Für den Erweiterungsbau sind ca. 2 400 m² veranschlagt. Dieser soll am Bestand anschließen. Auf 3 Geschossen sollen neue PC-, NAWI-, Musik-, Kunsträume, eine Bibliothek, Mensa, Kapelle, Lehrküche und ein Mehrzweckraum entstehen. Im Bestand sollen Räumlichkeiten saniert, umgelegt und/oder zusammengefasst werden. Dies betrifft, neben Unterrichtsräumen, auch Teile der Verwaltung. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Barrierefreiheit in Teilbereichen hergestellt.
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs zur Erweiterung des schulischen Betriebs des Auftraggebers, soll der Bestand (4 500 m² BGF) der Bischöflichen Realschule teilweise umgebaut und erweitert werden. Die angestrebte Schulform „Realschule plus“ mit zweizügiger Fachoberstufe und Ganztagsbereich soll 2017 mit einer gesamt BGF von ca. 6 900 m² fertiggestellt werden. Für den Erweiterungsbau sind ca. 2 400 m² veranschlagt. Dieser soll am Bestand anschließen. Auf 3 Geschossen sollen neue PC-, NAWI-, Musik-, Kunsträume, eine Bibliothek, Mensa, Kapelle, Lehrküche und ein Mehrzweckraum entstehen. Im Bestand sollen Räumlichkeiten saniert, umgelegt und/oder zusammengefasst werden. Dies betrifft, neben Unterrichtsräumen, auch Teile der Verwaltung. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Barrierefreiheit in Teilbereichen hergestellt.
Ein baugrundtechnisches Gutachten wurde bis dato nicht erstellt. Somit ist die Gründungsvariante noch unklar. Eine Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass der Baugrund nicht belastet ist. Der Neubau ist mit einer Heizungsanlage auszustatten, deren Dimensionierung die Wärmeversorgung für den Neubau sowie kurzfristig auch für den Altbau absichern kann.
Ein baugrundtechnisches Gutachten wurde bis dato nicht erstellt. Somit ist die Gründungsvariante noch unklar. Eine Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass der Baugrund nicht belastet ist. Der Neubau ist mit einer Heizungsanlage auszustatten, deren Dimensionierung die Wärmeversorgung für den Neubau sowie kurzfristig auch für den Altbau absichern kann.
Auf der Ostseite des Neubaus befindet sich der Schulhof. Im Rahmen des Projektes ist dieser neu zu gestalten sowie um die bis dato ungenutzte Fläche auf der Westseite des Geländes zu erweitern. Die Schulhoffläche misst in Summe ca. 4 200 m².
Menge oder Umfang:
Generalplanung maßgeblich bestehend aus Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)), Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1-6) und Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)).
Generalplanung maßgeblich bestehend aus Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)), Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1-6) und Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)).
Planungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.
Planungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.
Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionelle Planungsleistung durchzuführen.
Eine genaue Spezifizierung der Leistungen erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.
Erweiterungsbau:
KG 200 – 30 000 EUR,
KG 300 – 2 410 000 EUR,
KG 400 – 1 750 000 EUR,
KG 500 – 510 000 EUR,
KG 600 – 320 000 EUR.
Umbau im Gebäudebestand:
KG 300 – 340 000 EUR,
KG 400 – 220 000 EUR.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung ab der Leistungsphase 5 HOAI.
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 2014 0413
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thielenstraße 3, 56073 Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 VOF vorliegen hinsichtlich der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 des StGB), der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a des StGB), krimineller und terroristischer Vereinigung im Ausland (§ 129b des StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 des StGB), Betrug (§ 263 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Subventionsbetrug (§ 264 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Bestechung (§ 334 des StGB), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung) oder Verhalten nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Ferner Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass gem. § 4 Abs. 9 VOF über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, das Unternehmen der Verpflichtung von Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 VOF vorliegen hinsichtlich der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 des StGB), der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a des StGB), krimineller und terroristischer Vereinigung im Ausland (§ 129b des StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 des StGB), Betrug (§ 263 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Subventionsbetrug (§ 264 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Bestechung (§ 334 des StGB), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung) oder Verhalten nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Ferner Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass gem. § 4 Abs. 9 VOF über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, das Unternehmen der Verpflichtung von Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Darüber hinaus ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber stellt Formblätter für den Teilnahmeantrag online zur Verfügung (vgl. Ziffer VI.3)), die als Eigenerklärung gem. VOF einzureichen sind, um eine Vergleichbarkeit der Bewerber zu gewährleisten.
Vorzulegen ist der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens (§ 5 Abs. 4 c VOF) sowie der Umsatz bezüglich der Planungsleistungen im Hochbau aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorzulegen ist der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens (§ 5 Abs. 4 c VOF) sowie der Umsatz bezüglich der Planungsleistungen im Hochbau aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandards:
Verbindlich festgelegte Mindestkriterien: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (gem. § 5 Abs. 4 a VOF) in Höhe 2 500 000 EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden vorgelegt wird.
Verbindlich festgelegte Mindestkriterien: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (gem. § 5 Abs. 4 a VOF) in Höhe 2 500 000 EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden vorgelegt wird.
I. Wertungskriterium Unternehmensumsatz:
Der Unternehmensumsatz muss in den letzten vergangenen 3 Geschäftsjahren im Mittel (durchschnittliche Gesamtumsatz) mindestens 1 500 000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt eine Berücksichtigung der Mindestanforderungen durch Summierung, weshalb die gekennzeichneten Unterlagen von jedem Mitglied einzureichen sind. Eine Summierung ist nur zwischen den Hauptleistungsträgern (Objektplanung; Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt eine Berücksichtigung der Mindestanforderungen durch Summierung, weshalb die gekennzeichneten Unterlagen von jedem Mitglied einzureichen sind. Eine Summierung ist nur zwischen den Hauptleistungsträgern (Objektplanung; Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber stellt Formblätter für den Teilnahmeantrag online zur Verfügung (vgl. Ziffer VI.3)), die als Eigenerklärung gem. VOF einzureichen sind, um eine Vergleichbarkeit der Bewerber zu gewährleisten.
Mindeststandards:
Es folgen die Mindestanforderungen für die Wertungskriterien „Personal“ und „Referenzen“ (gem. § 5 Abs. 5 d unf b VOF):
II. Wertungskriterium Personal:
In den letzten vergangenen 3 Geschäftsjahren müssen im Mittel mindestens 10 Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekt/oder gleichwertig) festangestellt gewesen sein.
III. Wertungskriterium Referenzen:
Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemseinschaften. Die Leistungen müssen in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein. Referenzen werden erst ab anrechenbare Kosten (KG 300 + 400 (DIN 276)) von mindestens 1 000 000 (netto) EUR bewertet.
Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemseinschaften. Die Leistungen müssen in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein. Referenzen werden erst ab anrechenbare Kosten (KG 300 + 400 (DIN 276)) von mindestens 1 000 000 (netto) EUR bewertet.
Folgenden Planungsleistungen müssen unter den eingereichten Referenzen vorzufinden sein:
Objektplanung (Lph 1-9) im Schulbau – § 34 HOAI,
Tragwerksplanung (LPh 1-6) Hochbau – § 51 HOAI,
Technische Ausrüstung (Lph 1-9) im Schulbau – § 55 HOAI.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Im Auftragsfall für Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Bruttoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen und der VOF.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird, ist mit dem Angebot im Hinblick auf den Auftragsfall eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der die gesamtschuldnerische Haftung und ein vertretungsbefugtes Mitglied hervorgeht. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird, ist mit dem Angebot im Hinblick auf den Auftragsfall eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der die gesamtschuldnerische Haftung und ein vertretungsbefugtes Mitglied hervorgeht. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber online zu Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3)).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung im Bundesland Rheinland Pfalz. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung im Bundesland Rheinland Pfalz. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerber die Mindestanforderungen an einen berücksichtigungsfähigen Teilnahmeantrag erfüllt haben. Hierzu gehört die Einreichung aller erforderlichen Erklärungen und Nachweise (ggf. nach einer Nachforderungsrunde, sofern von der Vergabestelle veranlasst), des Weiteren das Vorliegen auch inhaltlich einwandfreier Erklärungen (gem. Ziffer III.2.1)), das Erreichen des unter III.2.2) genannten Mindestumsatzes in Höhe von 1 500 000 EUR (netto) durchschnittlich pro Jahr, die Vorlage von mindestens drei bewertbare Referenzen für vergleichbare Leistungen und die Vorlage der durchschnittlichen Personalstärke (gem. III.2.3)).
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerber die Mindestanforderungen an einen berücksichtigungsfähigen Teilnahmeantrag erfüllt haben. Hierzu gehört die Einreichung aller erforderlichen Erklärungen und Nachweise (ggf. nach einer Nachforderungsrunde, sofern von der Vergabestelle veranlasst), des Weiteren das Vorliegen auch inhaltlich einwandfreier Erklärungen (gem. Ziffer III.2.1)), das Erreichen des unter III.2.2) genannten Mindestumsatzes in Höhe von 1 500 000 EUR (netto) durchschnittlich pro Jahr, die Vorlage von mindestens drei bewertbare Referenzen für vergleichbare Leistungen und die Vorlage der durchschnittlichen Personalstärke (gem. III.2.3)).
Bewerber, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Unter den verbleibenden Bewerbern wird eine Rangfolge auf Basis folgender Wertungsgesichtspunkte (maximal 100 Punkte) gebildet:
I. Wertungskriterium Unternehmensumsatz (max. 20 von 100 Punkten):
Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Umsatzhöhe verteilt. Gewertet wird der Umsatz (netto) im Mittel aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Punkte werden folgendermaßen verteilt:
Jahresumsatz 1,5 bis 2,0 Mio. EUR = 5 Punkte,
Jahresumsatz > 2,0 bis 2,5 Mio. EUR = 10 Punkte,
Jahresumsatz > 2,5 bis 3,0 Mio. EUR = 15 Punkte,
Jahresumsatz > 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte.
II. Wertungskriterium Personal (max. 20 von 100 Punkte):
Aus den vergangenen drei Geschäftsjahren ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekten/oder gleichwertig), sonstige Projektmitarbeiter (Techniker/Bauzeichner) und Sekretariat/Assistenz anzugeben. Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Personalstärke verteilt. Bewertet wird immer die Anzahl der Beschäftigten im Mittel (kaufmännisch gerundet) über die letzten 3 vergangenen Geschäftsjahre. Die Punkte (P.) werden folgendermaßen verteilt:
Aus den vergangenen drei Geschäftsjahren ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekten/oder gleichwertig), sonstige Projektmitarbeiter (Techniker/Bauzeichner) und Sekretariat/Assistenz anzugeben. Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Personalstärke verteilt. Bewertet wird immer die Anzahl der Beschäftigten im Mittel (kaufmännisch gerundet) über die letzten 3 vergangenen Geschäftsjahre. Die Punkte (P.) werden folgendermaßen verteilt:
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 107 GWB hingewiesen. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag insbesondere unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 224-396094 (2014-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier –“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Nachr. HAD-Ref.: 3966/336.
Nachr. V-Nr/AKZ: 2014 0413.
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier –“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Nachr. HAD-Ref.: 3966/336.
Nachr. V-Nr/AKZ: 2014 0413.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-15 📅
Name: Hahn Helten Generalplaner GmbH
Postanschrift: Schurzelter Straße 27
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hrn. WJ Hauth
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,