Die Gelsenwasser AG erweitert ihre Hauptverwaltung in Gelsenkirchen durch einen 6-geschossigen, vollunterkellerten runden Neubau in Ortbetonmassivbauweise. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit einer Doppelfassade und umlaufenden vorgehängten Architekturbeton-Balkonfertigteilen. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, Baugeschossfläche ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m². Die innere Fassadenebene (Primärfassade) ist eine Holzelement-Fensterfassade mit Dreh-/Kippfenstern und einem integrierten Lamellensonnenschutz. Die äußere Fassadenebene (Sekundärfassade) besteht aus absturzsichernden, geometrisch geschuppt angeordneten Einzelglasscheiben welche linear au einer Metallkonstruktion lagern. Die Fassade der Verbindungsbrücke ist eine Metall-/Glasvorhangfassade. Eingegliederte Gewerke: Tischlerarbeiten, Metallbauarbeiten, Verglasungsarbeiten, vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Geschäftsgebäuden
Menge oder Umfang:
Lieferung, ggf. Herstellung und Montagearbeiten für die Fassade an dem neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit einer Doppelfassade und umlaufenden vorgehängten Architekturbeton-Balkonfertigteilen. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, BGF ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m². Die innere Fassadenebene (Primärfassade) ist eine Holzelement-Fensterfassade mit Dreh-/Kippfenstern und einem integrierten Lamellensonnenschutz. Die äußere Fassadenebene (Sekundärfassade) best aus absturzsichernden, geometrisch geschuppt angeordneten Einzelglasscheiben welche linear auf einer Metallkonstruktion lagern. Die Fassade der Verbindungsbrücke ist eine Metall-/Glasvorhangfassade.
Lieferung, ggf. Herstellung und Montagearbeiten für die Fassade an dem neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit einer Doppelfassade und umlaufenden vorgehängten Architekturbeton-Balkonfertigteilen. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, BGF ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m². Die innere Fassadenebene (Primärfassade) ist eine Holzelement-Fensterfassade mit Dreh-/Kippfenstern und einem integrierten Lamellensonnenschutz. Die äußere Fassadenebene (Sekundärfassade) best aus absturzsichernden, geometrisch geschuppt angeordneten Einzelglasscheiben welche linear auf einer Metallkonstruktion lagern. Die Fassade der Verbindungsbrücke ist eine Metall-/Glasvorhangfassade.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Geschäftsgebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Postleitzahl: 45891
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gelsenwasser.de🌏
E-Mail: bernd.ruttert@gelsenwasser.de📧
Telefon: +49 2097081702📞
Fax: +49 2097081717 📠
1. Es ist nur ein Hauptangebot pro Bieter gestattet. Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9 ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als fünf bis acht Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber grundsätzlich die gefordeten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2.3 Nrn. 2.3.1.1; 2.3.1.2; 2.3.1.3; 2.3.1.4 und 2.3.1.5 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten.
Im Einzelnen:
Zu 2.3.1.1 Referenzen mit „vorgefertigten Holzelement-/und/oder Holzfensterfassaden“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 2 Referenzen hinausgehende Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 4 Punkte. Zu 2.3.1.2 Referenzen mit "linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 2 Referenzen hinausgehende zusätzliche Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt vier Punkte. Zu 2.3.1.3 Referenzen zu "Glas-/Metall Sonderkonstruktionen, z. B. Seilfassade, SG-Fassade": Zu jeder Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt vier Punkte. Zu 2.3.1.4 Referenzen zur „Montage von vorgefertigten Holzelement- und/oder Holzfensterfassaden": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von einer Referenz hinausgehenden Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte. Zu 2.3.1.5 Referenzen „Montage von linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von einer Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt drei Punkte.
Die fünf bis acht Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden Bieterstatus erreichen.
2. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Erweiterung der Hauptverwaltung – Fassadenarbeiten. Nicht öffnen!“ und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Ziffer I.1. genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen.
3. Die Angebotsabgabe hat in Schriftform und zusätzlich im Datenformat GAEB zu erfolgen.
4. Die Projektabwicklungssprache für Schriftverkehr, Verhandlungen, Gespräche und Dokumentationen ist Deutsch. Dies gilt auch für das auf der Baustelle anwesende verantwortliche Personal, insbesondere Projektleiter und Bauleiter.
1. Es ist nur ein Hauptangebot pro Bieter gestattet. Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9 ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als fünf bis acht Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber grundsätzlich die gefordeten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2.3 Nrn. 2.3.1.1; 2.3.1.2; 2.3.1.3; 2.3.1.4 und 2.3.1.5 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten.
Im Einzelnen:
Zu 2.3.1.1 Referenzen mit „vorgefertigten Holzelement-/und/oder Holzfensterfassaden“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 2 Referenzen hinausgehende Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 4 Punkte. Zu 2.3.1.2 Referenzen mit "linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 2 Referenzen hinausgehende zusätzliche Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt vier Punkte. Zu 2.3.1.3 Referenzen zu "Glas-/Metall Sonderkonstruktionen, z. B. Seilfassade, SG-Fassade": Zu jeder Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt vier Punkte. Zu 2.3.1.4 Referenzen zur „Montage von vorgefertigten Holzelement- und/oder Holzfensterfassaden": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von einer Referenz hinausgehenden Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte. Zu 2.3.1.5 Referenzen „Montage von linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von einer Referenz erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt drei Punkte.
Die fünf bis acht Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden Bieterstatus erreichen.
2. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Erweiterung der Hauptverwaltung – Fassadenarbeiten. Nicht öffnen!“ und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Ziffer I.1. genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen.
3. Die Angebotsabgabe hat in Schriftform und zusätzlich im Datenformat GAEB zu erfolgen.
4. Die Projektabwicklungssprache für Schriftverkehr, Verhandlungen, Gespräche und Dokumentationen ist Deutsch. Dies gilt auch für das auf der Baustelle anwesende verantwortliche Personal, insbesondere Projektleiter und Bauleiter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gelsenwasser AG erweitert ihre Hauptverwaltung in Gelsenkirchen durch einen 6-geschossigen, vollunterkellerten runden Neubau in Ortbetonmassivbauweise. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit einer Doppelfassade und umlaufenden vorgehängten Architekturbeton-Balkonfertigteilen. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, Baugeschossfläche ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m².
Die Gelsenwasser AG erweitert ihre Hauptverwaltung in Gelsenkirchen durch einen 6-geschossigen, vollunterkellerten runden Neubau in Ortbetonmassivbauweise. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit einer Doppelfassade und umlaufenden vorgehängten Architekturbeton-Balkonfertigteilen. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, Baugeschossfläche ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m².
Die innere Fassadenebene (Primärfassade) ist eine Holzelement-Fensterfassade mit Dreh-/Kippfenstern und einem integrierten Lamellensonnenschutz. Die äußere Fassadenebene (Sekundärfassade) besteht aus absturzsichernden, geometrisch geschuppt angeordneten Einzelglasscheiben welche linear au einer Metallkonstruktion lagern. Die Fassade der Verbindungsbrücke ist eine Metall-/Glasvorhangfassade.
Die innere Fassadenebene (Primärfassade) ist eine Holzelement-Fensterfassade mit Dreh-/Kippfenstern und einem integrierten Lamellensonnenschutz. Die äußere Fassadenebene (Sekundärfassade) besteht aus absturzsichernden, geometrisch geschuppt angeordneten Einzelglasscheiben welche linear au einer Metallkonstruktion lagern. Die Fassade der Verbindungsbrücke ist eine Metall-/Glasvorhangfassade.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1-III.2.3).
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen können, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Kopie eingereicht werden, wobei das Ausstelldatum der Originale nicht älter als drei Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen können, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Kopie eingereicht werden, wobei das Ausstelldatum der Originale nicht älter als drei Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages die unter III.1.3 näher bezeichnete Erklärung abzugeben.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, um Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordrucke der Vergabestelle). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, um Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordrucke der Vergabestelle). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11).
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11).
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die in III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.6 genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf gesondertes Verlangen die in Abschnitt III.2.2 und die in Abschnitt III.2.3 genannten Nachweise auch für Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittelder benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die in III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.6 genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf gesondertes Verlangen die in Abschnitt III.2.2 und die in Abschnitt III.2.3 genannten Nachweise auch für Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittelder benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1 im Einzelnen:
2.1.1 Eigenerklärung zur Organisationsstruktur, Vorlage eines aktuellen Organisationsplans des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
2.1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle/Register der IHK). Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes, übersetzt in deutscher Sprache, vorzulegen. Die Vorlage von Kopien reicht aus, das Ausstelldatum des Originals darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sein.
2.1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle/Register der IHK). Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes, übersetzt in deutscher Sprache, vorzulegen. Die Vorlage von Kopien reicht aus, das Ausstelldatum des Originals darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sein.
2.1.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 Einkommensteuergesetz.
2.1.4 Die Bewerber sollen über ein QS-System verfügen, das den Anforderungen der QS-DIN EN ISO 9000-9004 entspricht. Sofern zutreffend sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
2.1.5 Eigenerklärung, dass keine Tatbestände des § 21 SektVO in der Person des Unternehmens oder der Leitungspersonen des Unternehmens vorliegen.
2.1.6 Eigenerklärung zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort.
C. Vorlage von Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW):
Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw.Bieter/Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Vergabestelle mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb versendet. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bewerbers/Bieters bzw. der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Unterlagen von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw.Bieter/Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Vergabestelle mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb versendet. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bewerbers/Bieters bzw. der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Unterlagen von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2.2.2 Nachweis über den Umsatz des Unternehmens soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss und Spezifizierung des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Hierzu sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte Gewinn- oder Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.2 Nachweis über den Umsatz des Unternehmens soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss und Spezifizierung des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Hierzu sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte Gewinn- oder Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
2.2.3 Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 für Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die vorgenannten Beträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft noch nicht über eine wie oben beschriebene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist auf dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formular eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, diese im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.3 Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 für Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die vorgenannten Beträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft noch nicht über eine wie oben beschriebene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist auf dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formular eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, diese im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 10 Geschäftsjahren in mindestens 2 Projekten (die Vorlage von mehr als die geforderten mindestens zwei Referenzen ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit vorgefertigten Holzelement- und/oder Holzfensterfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 10 Geschäftsjahren in mindestens 2 Projekten (die Vorlage von mehr als die geforderten mindestens zwei Referenzen ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit vorgefertigten Holzelement- und/oder Holzfensterfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.2 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 10 Geschäftsjahren in mindestens 2 Projekten (die Vorlage von mehr als die mindestens 2 geforderten Referenzen ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.2 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 10 Geschäftsjahren in mindestens 2 Projekten (die Vorlage von mehr als die mindestens 2 geforderten Referenzen ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.3. Eigenerklärung über weitere Referenzen zu Glas-/Metall Sonderkonstruktionen, wie z. B. Seilfassaden, SG-Fassaden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.4 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in mindestens einem Projekt (die Vorlage von mehr als der geforderten mindestens einen Referenz ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit der Montage von Holzelement-und/oder Holzfensterfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.4 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in mindestens einem Projekt (die Vorlage von mehr als der geforderten mindestens einen Referenz ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit der Montage von Holzelement-und/oder Holzfensterfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.5 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in mindestens einem Projekt (die Vorlage von mehr als der mindestens geforderten einen Referenz ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit der Montage von linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.1.5 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in mindestens einem Projekt (die Vorlage von mehr als der mindestens geforderten einen Referenz ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit der Montage von linear oder punktgehaltenen Vorhangglasfassaden gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
2.3.2 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren festangestellten Mitarbeitern, aufgegliedert nach:
2.3.2.1 Sofern der Bewerber Hersteller ist, Eigenerklärung darüber, dass er über ein Konstruktionsbüro mit mindestens 3 Konstrukteuren/technischen Zeichnern verfügt.
2.3.2.2 Sofern der Bewerber Hersteller ist, Eigenerklärung darüber, dass in der Produktion mindestens 14 Facharbeiter festangestellt beschäftigt sind.
2.3.2.3 Eigenerklärung darüber, dass für die Montage mindestens acht Facharbeiter/Monteure zur Verfügung stehen.
2.3.3. Eigenerklärung über die für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Mitarbeiter, aufgegliedert nach Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Referenzobjekten
2.3.4 Eigenerklärung über den aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsdurchführung wesentlichen und in seinem/ihrem Eigentum stehenden Fuhr-, Maschinen- und Gerätepark, aufgegliedert nach Bezeichnung, Alter/Baujahr und bisherige Leistung bzw. Betriebsstunden..
2.3.4 Eigenerklärung über den aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsdurchführung wesentlichen und in seinem/ihrem Eigentum stehenden Fuhr-, Maschinen- und Gerätepark, aufgegliedert nach Bezeichnung, Alter/Baujahr und bisherige Leistung bzw. Betriebsstunden..
2.3.4 Eigenerklärung darüber, dass die Planbearbeitung auf CAD-System mit „dwg-“ oder „dxf-Schnittstelle“ erfolgt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Hinterlegung von Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheitsleistung und Bürgschaft für Mängelansprüche nach der Zuschlagserteilung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern im Original unterzeichnete Erklärung einzureichen,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder einschließlich Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse aufgeführt sind und der für die Vertretung im Vergabeverfahren sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Bewerber-, späteren Bieter- sowie Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-02 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48121
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregmuenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 101a Abs. 1 GWB sowie die für Bieter geltenden Fristen nach § 101a Abs. 1 S. 3 bis 5 GWB ausdrücklich hin. § 101a Abs. 1 S 1 bis 5 GWB lautet: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 101a Abs. 1 GWB sowie die für Bieter geltenden Fristen nach § 101a Abs. 1 S. 3 bis 5 GWB ausdrücklich hin. § 101a Abs. 1 S 1 bis 5 GWB lautet: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 078-137571 (2014-04-16)
Ergänzende Angaben (2014-09-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben