Erweiterung der Hauptverwaltung - Heizungs- und Kältetechnik

Gelsenwasser AG

Die Gelsenwasser AG erweitert ihre Hauptverwaltung in Gelsenkirchen durch einen oberirdisch 6-geschossigen, vollunterkellerten runden Neubau in Ortbetonmassivbauweise. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, Bürogeschoßfläche ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m². Im Zuge dieses Neubauprojektes sind Arbeiten für die Heizungs- und Kältetechnik zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-27 Auftragsbekanntmachung
2014-09-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
Der Heizungsanschluss des neuen Gebäudes erfolgt aus dem ausreichend dimensionierten Bestand der Gelsenwasser AG. Dies gilt sowohl für die Kälteversorgung als auch für die Heizungsversorgung des Neubaubereiches. In der Technikzentrale im Kellergeschoss des Neubaus wird nach der Einspeisung eine Systemtrennung zur eigenständigen Versorgung der Erweiterung (Plattenwärmetauscher) aufgebaut. Zur Beheizung und Kühlung des Gebäudes sind zum einen in der Etage Deckenheiz-/-kühlflächen vorgesehen und zum anderen wird das Gebäude über eine Lüftungsanlage versorgt, die ebenfalls mit Heizung und Kühlung versorgt werden muss. Der Aufbau der erforderlichen Heizkreise erfolgt in der Technikzentrale im Kellergeschoss des Neubaus. Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt über ausreichend dimensionierte Steigeschächte, von denen aus jeweils die Etagen im Vierleitersystem (Heizen, Kühlen) versorgt werden. Die ringförmige Versorgung auf den Etagen erfolgt im Tichelmannsystem. Die Einzelbereiche der Bürobesprechungsebene sind dann in der Folge einzelraumgeregelt. Die Anbindung der Deckenheiz- und -kühlflächen erfolgt über ein 6-Wege-Ventil zu dem gewählten Deckenheiz- und Kühlsystem. Grundsätzlich sind die Steige- und Verteilleitungen aus dem Rohrleitungsmaterial Stahl mit der Verbindungstechnik "schweißen" geplant. Die Pumpenbaugruppen sowie sämtliche Armaturen zum hydraulischen Abgleich der Heizungskreisverteilung sind im Leistungsumfang dieses Gewerkes enthalten. Ferner sind alle Wand- und Deckendurchführungen, Aufhängungen und brandschutztechnischen Entkopplungen enthalten.Die Leistung der Heizungs- und Kältetechnik umfasst ca.:— Wärmeübergabestation Kälte und Heizung incl. Sicherheitskomponenten— Anschluss an die Heizungs- und Kälteverteilung des Bestandsgebäudes— ca. 2 500 m Heizungs- und Kälteleitungen— Heizungs- und Kälteverteilungen Neubau incl. Feldgeräte, Pumpen, Armaturen für die einzelnen Regelkreise— ca. 80 St 6-Wege-Motorregelventile zum Anschluss an die Kühl-/Heizdeckensysteme— ca. 1 900 m² Heiz-/Kühldecke ohne Unterkonstruktion und ohne Gipskarton- oder MetalldeckeSämtliche Brandschutzmaßnahmen und Isolierarbeiten an Rohrleitungen, die nicht mehr im Nachhinein über das Gewerk Wärmedämmung erstellt werden können, sind im Leistungsumfang dieses Gewerkes zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Postleitzahl: 45891
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gelsenwasser.de 🌏
E-Mail: bernd.ruttert@gelsenwasser.de 📧
Telefon: +49 2097081702 📞
Fax: +49 2097081717 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 124-221611
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9 ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2. Nrn. 2.3.1.1; 2.3.1.2; 2.3.1.3 und 2.3.1.4 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten. Im Einzelnen: Zu Ziffer 2.3.1.1 Referenzen zu "Projekte, deren Umfang mit dem in dieser Veröffentlichung beschriebenen Projekt vergleichbar ist": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 3 Projekten erhält der Bewerber 1 Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 6 Punkte. Zu 2.3.1.2 Referenzen zur "Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist für die unter Ziffer 2.3.1.2 beschriebenen Projekte": Für jeden Nachweis der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist für die unter Ziffer 2.3.1.1 beschriebenen Projekte erhält der Bewerber 2 Punkte. Die Maximalpunktzahl beträgt 12 Punkte. Zu 2.3.1.3 Referenzen zur Lieferung und/oder Installation bzw. Montage von Heiz-/Kühldecken mit einer Größe von mehr als 1.000 m²": Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 2 Referenzen hinausgehende Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 6 Punkte. Zu Ziffer 2.3.1.4 Referenzen zur "Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist für die unter Ziffer 2.3.1.3 beschriebenen Projekte": Für jeden Nachweis der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist erhält der Bewerber 2 Punkte. Die Maximalpunktzahl beträgt 12 Punkte. Die 5 bis 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden Bieterstatus erreichen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag Erweiterung der Hauptverwaltung - Heizungs- und Kältetechnik. Nicht öffnen!") und in 2-facher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie, mit entsprechender Beschriftung) bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen. Die Angebotsabgabe hat in Schriftform sowie zusätzlich im Datenformat GAEB zu erfolgen. Die Projektabwicklungssprache für Schriftverkehr, Verhandlungen, Gespräche und Dokumentationen ist Deutsch. Dies gilt auch für das auf der Baustelle anwesende verantwortliche Personal, insbesondere Bau- und/oder Projektleiter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gelsenwasser AG erweitert ihre Hauptverwaltung in Gelsenkirchen durch einen oberirdisch 6-geschossigen, vollunterkellerten runden Neubau in Ortbetonmassivbauweise. Der Verwaltungsneubau wird durch eine bikonkav geformte Verbindungsbrücke an den bestehenden Verwaltungskomplex angeschlossen. Der Gebäudedurchmesser beträgt 27 m, die Höhe 25 m, Bürogeschoßfläche ca. 3 500 m², Fassadenfläche ca. 2 100 m². Im Zuge dieses Neubauprojektes sind Arbeiten für die Heizungs- und Kältetechnik zu erbringen.
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Menge oder Umfang:
Der Heizungsanschluss des neuen Gebäudes erfolgt aus dem ausreichend dimensionierten Bestand der Gelsenwasser AG. Dies gilt sowohl für die Kälteversorgung als auch für die Heizungsversorgung des Neubaubereiches. In der Technikzentrale im Kellergeschoss des Neubaus wird nach der Einspeisung eine Systemtrennung zur eigenständigen Versorgung der Erweiterung (Plattenwärmetauscher) aufgebaut. Zur Beheizung und Kühlung des Gebäudes sind zum einen in der Etage Deckenheiz-/-kühlflächen vorgesehen und zum anderen wird das Gebäude über eine Lüftungsanlage versorgt, die ebenfalls mit Heizung und Kühlung versorgt werden muss. Der Aufbau der erforderlichen Heizkreise erfolgt in der Technikzentrale im Kellergeschoss des Neubaus. Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt über ausreichend dimensionierte Steigeschächte, von denen aus jeweils die Etagen im Vierleitersystem (Heizen, Kühlen) versorgt werden. Die ringförmige Versorgung auf den Etagen erfolgt im Tichelmannsystem. Die Einzelbereiche der Bürobesprechungsebene sind dann in der Folge einzelraumgeregelt. Die Anbindung der Deckenheiz- und -kühlflächen erfolgt über ein 6-Wege-Ventil zu dem gewählten Deckenheiz- und Kühlsystem. Grundsätzlich sind die Steige- und Verteilleitungen aus dem Rohrleitungsmaterial Stahl mit der Verbindungstechnik "schweißen" geplant. Die Pumpenbaugruppen sowie sämtliche Armaturen zum hydraulischen Abgleich der Heizungskreisverteilung sind im Leistungsumfang dieses Gewerkes enthalten. Ferner sind alle Wand- und Deckendurchführungen, Aufhängungen und brandschutztechnischen Entkopplungen enthalten.
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Die Leistung der Heizungs- und Kältetechnik umfasst ca.:
— Wärmeübergabestation Kälte und Heizung incl. Sicherheitskomponenten
— Anschluss an die Heizungs- und Kälteverteilung des Bestandsgebäudes
— ca. 2 500 m Heizungs- und Kälteleitungen
— Heizungs- und Kälteverteilungen Neubau incl. Feldgeräte, Pumpen, Armaturen für die einzelnen Regelkreise
— ca. 80 St 6-Wege-Motorregelventile zum Anschluss an die Kühl-/Heizdeckensysteme
— ca. 1 900 m² Heiz-/Kühldecke ohne Unterkonstruktion und ohne Gipskarton- oder Metalldecke
Sämtliche Brandschutzmaßnahmen und Isolierarbeiten an Rohrleitungen, die nicht mehr im Nachhinein über das Gewerk Wärmedämmung erstellt werden können, sind im Leistungsumfang dieses Gewerkes zu erbringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1 bis III.2.3)
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen können, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Kopie eingereicht werden, wobei das Ausstelldatum der Originale nicht älter als drei Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages die unter III.1.3 näher bezeichnete Erklärung abzugeben.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehrere Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2 und III.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen("Eignungsleihe"). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordrucke der Vergabestelle). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und /oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 - Verg 60/11).
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Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Die Bieter/Bewerbergemeinschaften haben mit dem Angebot die in III.2.1 Nrn. 2.1.1 bis 2.1.6 genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf besonderes Verlangen die in Abschnitt III.2.2 und die in Abschnitt III.2.3 genannten Nachweise auch für Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben.
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Schließlich sind auf Verlagen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1 im Einzelnen:
2.1.1 Eigenerklärung zur Organisationsstruktur, Vorlage eines aktuellen Organisationsplans des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
2.1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle/Register der IHK). Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes, übersetzt in deutscher Sprache, vorzulegen. Die Vorlage von Kopien reicht aus, das Ausstelldatum des Originals darf nicht älter als drei Monate, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sein.
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2.1.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 Einkommensteuergesetz.
2.1.4 Die Bewerber sollen über ein QS-System verfügen, das den Anforderungen der QS-DIN EN ISO 9000-9004 entspricht. Sofern zutreffend, sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
2.1.5 Eigenerklärung, dass keine Tatbestände des $ 21 SektVO in der Person des Unternehmens oder der Leitungspersonen des Unternehmens vorliegen.
2.1.6 Eigenerklärung zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort.
C. Vorlage von Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen(TVgG-NRW):
Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Vergabestelle mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb versendet. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bewerbers/Bieters bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen, sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Unterlagen von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2.2.2 Nachweis über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss und Spezifizierung des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen. Hierzu sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte Gewinn- oder Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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2.2.3 Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für Sachschäden, 500 000 EUR für Vermögensschäden; die 3 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die vorgenannten Beträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft noch nicht über eine wie oben beschriebene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist auf dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formular eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, diese im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1.1 Eigenerklärung darüber, dass innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre in mindestens 3 Projekten (die Vorlage von mehr als den geforderten 3 Referenzen ist ausdrücklich gewünscht) Erfahrungen mit Projekten, deren Umfang vergleichbar mit dem hier beschriebenen Projekt ist, gesammelt wurden. Die jeweiligen Projekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
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2.3.1.2 Eigenerklärung darüber, dass die Leistungen für die unter Ziffer 2.3.1.1 beschriebenen Referenzprojekte innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit erbracht wurden. Für die Eigenerklärungen sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
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2.3.1.3 Eigenerklärung darüber, dass innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre in mindestens 2 Projekten (die Vorlage von mehr als den geforderten mindestens 2 Referenzen ist ausdrücklich erwünscht) Erfahrungen mit der Lieferung und/oder Installation bzw. Montage von Heiz-Kühldecken mit einer Größe von mehr als 1.000 m² gesammelt wurden. Die jeweiligen Referenzprojekte sind mit den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen zu beschreiben.
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2.3.1.4 Eigenerklärung darüber, dass die für die unter Ziffer 2.3.1.3 beschriebenen Referenzprojekte zu erbringenden Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit erbracht wurden.
2.3.2.1 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren festangestellten Mitarbeiter, aufgegliedert nach:
1. Ingenieure/Bauleiter
2. Meister/Techniker
3. Obermonteure/Monteure bzw. Facharbeiter
4. Hilfskräfte
5. Mitarbeiter im technischen und kaufmännischen Innendienst
6. Auszubildende
7. Mitarbeiter insgesamt
2.3.2.2 Eigenerklärung darüber, dass für den Fall der Zuschlagserteilung für die Leistungserbringung mindestens 10 Monteure/Obermonteure zur Verfügung stehen.
2.3.2.3 Eigenerklärung über die für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Mitarbeiter, aufgegliedert nach Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Referenzobjekten.
2.3.3 Eigenerklärung über den aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsdurchführung wesentlichen und in seinem/ihrem Eigentum stehenden Fuhr-, Maschinen- und Gerätepark, aufgegliedert nach Bezeichnung, Alter/Baujahr und bisherige Leistung bzw. Betriebsstunden.
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2.3.4 Eigenerklärung darüber, dass die Planbearbeitung auf CAD-System mit "dwg" oder "dxf"-Schnittstelle erfolgt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Hinterlegung von Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheitsleistung und Bürgschaft für Mängelansprüche nach der Zuschlagserteilung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern im Original unterzeichnete Erklärung einzureichen,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder einschließlich Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse aufgeführt sind und der für die Vertretung im Vergabeverfahren sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Bewerber-, späteren Bieter- sowie Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Ruttert
E-Mail: vergabekammer@bezregmuenster.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-02 📅
Datum des Endes: 2015-12-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48121
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregmuenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 101a Abs. 1 GWB sowie die für Bieter geltenden Fristen nach § 101a Abs. 1 S. 3 bis 5 GBW ausdrücklich hin. § 101a Abs. 1 S. 1 bis 5 GWB lautet: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 124-221611 (2014-06-27)
Ergänzende Angaben (2014-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 179-316613
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 124-221611
ABl. S-Ausgabe: 179
Quelle: OJS 2014/S 179-316613 (2014-09-16)