Für die Ausstattung des neu errichteten Seminarhauses am Campus Westend ist eine WLAN Versorgung zu sichern. Das WLAN an der Goethe Universität ist seit 2008 als controllerbasiertes WLAN mit den Komponenten der Firma Cisco aufgebaut. Das controllerbasierte WLAN umfasst (Stand April 2014) mehr als 1 000 Access Points, die auf allen 3 Kerncampi der Universität verteilt sind. Im Zuge des Neubaus werden voraussichtlich weitere 190 Access-Points installiert. Hierzu werden, aufgrund des Aufbaus der bisherigen Netzinfrastruktur, der Minimierung des Wartungsaufwandes und aus Gründen der Gewährleistung, ausschließlich Originalkomponenten der Firma Cisco (fabrikneue Komponenten in Originalverpackung) zum Einsatz kommen. Diese sind, aufgrund der hohen Anforderungen die der Auftraggeber an die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Anlage im Betrieb stellen muss, ausschließlich durch einen vom Hersteller zertifizierten Lieferanten anzubieten. Der Vertrag zur Lieferung der Komponenten wird nach EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung), der Vertrag zur Wartung und Instandhaltung der Anlage, nach EVB-IT Instandhaltungsvertrag und EVB-IT Pflege S geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang:
Hauptleistungen „Seminarhaus“:1 x AIR-CT5508-250-K9 (Wireless LAN Controller für 250 Access Points),2 x AIR-CT5508-HA-K9 (Wireless LAN Controller für High Availability),3 x AIR-PWR-5500-AC (Redundates Power Supply),24 x GLC-SX-MMD (GE SFP, LC connector, SX Transceiver),2 x L-PI12-LF-100 (Cisco Prime Infrastructure Lifecycle License for 100 Devices),3 x AIR-CAS-3KC-K9 (Context Aware License for 3000 Clients and Tags -RSSI based-),19 x AIR-CAP3702I-EK910 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie – Eco Pack -10 APs pro Stück-),1 x AIR-CAP3702I-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie),2 x AIR-CAP3702E-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, externe Antennenanschlüsse, 4 x 4:3 MIMO Technologie),— Gewährleistung min. 5 Jahre.— Softwarewartungsvertrag auf 5 Jahre für die WLAN Controller, Access-Points, Prime Infrastrucuture Lizenz und die Contex Aware Lizenz. TAC Support. Deutschsprachiger Hotline-Support.— Hardwarewartungsvertrag auf 3 Jahre mit Austauschservice zum nächsten Arbeitstag für die WLAN Controller.— CUWSS – Training (2 x) und IUWNE -–Training (1 x).
Hauptleistungen „Seminarhaus“:1 x AIR-CT5508-250-K9 (Wireless LAN Controller für 250 Access Points),2 x AIR-CT5508-HA-K9 (Wireless LAN Controller für High Availability),3 x AIR-PWR-5500-AC (Redundates Power Supply),24 x GLC-SX-MMD (GE SFP, LC connector, SX Transceiver),2 x L-PI12-LF-100 (Cisco Prime Infrastructure Lifecycle License for 100 Devices),3 x AIR-CAS-3KC-K9 (Context Aware License for 3000 Clients and Tags -RSSI based-),19 x AIR-CAP3702I-EK910 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie – Eco Pack -10 APs pro Stück-),1 x AIR-CAP3702I-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie),2 x AIR-CAP3702E-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, externe Antennenanschlüsse, 4 x 4:3 MIMO Technologie),— Gewährleistung min. 5 Jahre.— Softwarewartungsvertrag auf 5 Jahre für die WLAN Controller, Access-Points, Prime Infrastrucuture Lizenz und die Contex Aware Lizenz. TAC Support. Deutschsprachiger Hotline-Support.— Hardwarewartungsvertrag auf 3 Jahre mit Austauschservice zum nächsten Arbeitstag für die WLAN Controller.— CUWSS – Training (2 x) und IUWNE -–Training (1 x).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Altenhöferallee 1a
Postleitzahl: 60438
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979829852📞
Fax: +49 6979876329852 📠
Für die Ausstattung des neu errichteten Seminarhauses am Campus Westend ist eine WLAN Versorgung zu sichern. Das WLAN an der Goethe Universität ist seit 2008 als controllerbasiertes WLAN mit den Komponenten der Firma Cisco aufgebaut. Das controllerbasierte WLAN umfasst (Stand April 2014) mehr als 1 000 Access Points, die auf allen 3 Kerncampi der Universität verteilt sind.
Für die Ausstattung des neu errichteten Seminarhauses am Campus Westend ist eine WLAN Versorgung zu sichern. Das WLAN an der Goethe Universität ist seit 2008 als controllerbasiertes WLAN mit den Komponenten der Firma Cisco aufgebaut. Das controllerbasierte WLAN umfasst (Stand April 2014) mehr als 1 000 Access Points, die auf allen 3 Kerncampi der Universität verteilt sind.
Im Zuge des Neubaus werden voraussichtlich weitere 190 Access-Points installiert.
Hierzu werden, aufgrund des Aufbaus der bisherigen Netzinfrastruktur, der Minimierung des Wartungsaufwandes und aus Gründen der Gewährleistung, ausschließlich Originalkomponenten der Firma Cisco (fabrikneue Komponenten in Originalverpackung) zum Einsatz kommen.
Hierzu werden, aufgrund des Aufbaus der bisherigen Netzinfrastruktur, der Minimierung des Wartungsaufwandes und aus Gründen der Gewährleistung, ausschließlich Originalkomponenten der Firma Cisco (fabrikneue Komponenten in Originalverpackung) zum Einsatz kommen.
Diese sind, aufgrund der hohen Anforderungen die der Auftraggeber an die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Anlage im Betrieb stellen muss, ausschließlich durch einen vom Hersteller zertifizierten Lieferanten anzubieten.
Der Vertrag zur Lieferung der Komponenten wird nach EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung), der Vertrag zur Wartung und Instandhaltung der Anlage, nach EVB-IT Instandhaltungsvertrag und EVB-IT Pflege S geschlossen.
Menge oder Umfang:
Hauptleistungen „Seminarhaus“:
1 x AIR-CT5508-250-K9 (Wireless LAN Controller für 250 Access Points),
2 x AIR-CT5508-HA-K9 (Wireless LAN Controller für High Availability),
3 x AIR-PWR-5500-AC (Redundates Power Supply),
24 x GLC-SX-MMD (GE SFP, LC connector, SX Transceiver),
2 x L-PI12-LF-100 (Cisco Prime Infrastructure Lifecycle License for 100 Devices),
3 x AIR-CAS-3KC-K9 (Context Aware License for 3000 Clients and Tags -RSSI based-),
19 x AIR-CAP3702I-EK910 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie – Eco Pack -10 APs pro Stück-),
1 x AIR-CAP3702I-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, integrierte Antennen, 4 x 4:3 MIMO Technologie),
2 x AIR-CAP3702E-E-K9 (AP mit IEEE 802.11 a/b/g/n/ac, externe Antennenanschlüsse, 4 x 4:3 MIMO Technologie),
— Gewährleistung min. 5 Jahre.
— Softwarewartungsvertrag auf 5 Jahre für die WLAN Controller, Access-Points, Prime Infrastrucuture Lizenz und die Contex Aware Lizenz. TAC Support. Deutschsprachiger Hotline-Support.
— Hardwarewartungsvertrag auf 3 Jahre mit Austauschservice zum nächsten Arbeitstag für die WLAN Controller.
— CUWSS – Training (2 x) und IUWNE -–Training (1 x).
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht eine Nachkaufoption (Näheres hierzu ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen) bzgl. der angebotenen Koponenten zu. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Nachkauf von Komponenten besteht nicht.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Referenznummer: 9.40.40 VOL EM1-HRZ-05-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben im Angebot folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Angebot vorzulegen:
1. Ein Firmenprofil, das vor allem die Größe des Unternehmens, Niederlassungen, Logistikleistungen/Produktspektrum, aber auch die Qualifikation der mit dem Aufbau des Systems betrauten Personen wiedergibt.
2. Eine Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
2. Eine Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
3. Eine Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt.
4. Eine Eigenerklärung dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
5. Eine Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (sofern für die Unternehmensform des Bieters zutreffend).
6. Einen Handelsregisterauszug des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Herkunftslandes.
Der Nachweis zu 6 darf bei Vorlage nicht älter als 90 Tage sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Nach den §§ 6 oder 7 EG VOL/A geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig (§ 6, Abs. 4 VOL/A bzw. § 7 EG, Nr. 4 VOL/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Aufstellung der Umsatz- und Gewinnentwicklung der letzten 3 Jahre (mit Bezug auf die ausgeschriebene Leistung), ist dem Angebot beizufügen (s. Formblatt 124 zur Eigenerklärung).
Nach den §§ 6 oder 7 EG VOL/A geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig (§ 6, Abs. 4 VOL/A bzw. § 7 EG, Nr. 4 VOL/A).
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferungen (Cisco WLAN-Projekte) mit Angabe des Rechnungswerts, des Lieferzeitpunkts sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber;
— Kopie der jeweils geforderten (s. Leistungsbeschreibnung) Cisco Zertifikate.
Nach den §§ 6 oder 7 EG VOL/A geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig (§ 6, Abs. 4 VOL/A bzw. § 7 EG, Nr. 4 VOL/A).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen für EVB-IT-Kauf (in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung; veröffentlicht unter: www.kbst.bund.de).
Die Bewerber haben die Ausschreibungsunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de
unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.40 VOL EM1-HRZ-05-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Fax-Nummer, abzufordern.
Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Bewerber.
Kosten der Bewerber, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Angebotes, bzw. der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Walter
Name: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Grüneburgplatz 1
Postleitzahl: 60323
Name: Goethe-Universität Frankfurt, Der Kanzler, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Grüneburgplatz 1, PA-Gebäude, 3. OG, Raum 3.P08
Kontaktperson: Susanne Damm
Telefon: +49 6979812451📞
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de📧
Fax: +49 6979876312451 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-20 📅
Datum des Endes: 2014-08-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.40 VOL EM1-HRZ-05-14
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 86/365
nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.40 VOL EM1-HRZ-05-14.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.