Die Gemeinde Hoppegarten hat beschlossen eine Erweiterung und eine brandschutztechnische Sanierung der bestehenden Gebrüder-Grimm-Grundschule vorzunehmen. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um einen Fertigteilbau des Typs „Erfurt“ aus den 60er Jahren. Der Erweiterungsbau soll in Abhängigkeit vom vorgegebenen Raumprogramm Unterrichtsräume, einen Therapiebereich, eine Mensa mit Ausgabeküche und eventuell den Lehrer- und Verwaltungsbereich aufnehmen. Die Nutzfläche (NF) des Erweiterungsbaus beträgt ca. 1 900 m². Die brandschutztechnische Sanierung des Bestandsgebäudes umfasst im Wesentlichen die Schaffung eines 2. unabhängigen baulichen Rettungsweges, Berücksichtigung von Rauchabzügen in den Treppenräumen sowie die Behebung von einigen weiteren brandschutztechnischen Mängeln. Darüber hinaus sind akustisch wirksame Maßnahmen in den Deckenbereichen der Unterrichtsräume im Bestandgebäude vorzusehen. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Die Finanzierung umfasst ausschließlich die Zwischenfinanzierung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hoppegarten
Postanschrift: Lindenallee 14
Postleitzahl: 15366
Postort: Hoppegarten
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-hoppegarten.de🌏
E-Mail: doris.weller@gemeinde-hoppegarten.de📧
Telefon: +49 3342393211📞
Fax: +49 3342393150 📠
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Hoppegarten hat beschlossen eine Erweiterung und eine brandschutztechnische Sanierung der bestehenden Gebrüder-Grimm-Grundschule vorzunehmen. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um einen Fertigteilbau des Typs „Erfurt“ aus den 60er Jahren.
Die Gemeinde Hoppegarten hat beschlossen eine Erweiterung und eine brandschutztechnische Sanierung der bestehenden Gebrüder-Grimm-Grundschule vorzunehmen. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um einen Fertigteilbau des Typs „Erfurt“ aus den 60er Jahren.
Der Erweiterungsbau soll in Abhängigkeit vom vorgegebenen Raumprogramm Unterrichtsräume, einen Therapiebereich, eine Mensa mit Ausgabeküche und eventuell den Lehrer- und Verwaltungsbereich aufnehmen. Die Nutzfläche (NF) des Erweiterungsbaus beträgt ca. 1 900 m².
Der Erweiterungsbau soll in Abhängigkeit vom vorgegebenen Raumprogramm Unterrichtsräume, einen Therapiebereich, eine Mensa mit Ausgabeküche und eventuell den Lehrer- und Verwaltungsbereich aufnehmen. Die Nutzfläche (NF) des Erweiterungsbaus beträgt ca. 1 900 m².
Die brandschutztechnische Sanierung des Bestandsgebäudes umfasst im Wesentlichen die Schaffung eines 2. unabhängigen baulichen Rettungsweges, Berücksichtigung von Rauchabzügen in den Treppenräumen sowie die Behebung von einigen weiteren brandschutztechnischen Mängeln. Darüber hinaus sind akustisch wirksame Maßnahmen in den Deckenbereichen der Unterrichtsräume im Bestandgebäude vorzusehen.
Die brandschutztechnische Sanierung des Bestandsgebäudes umfasst im Wesentlichen die Schaffung eines 2. unabhängigen baulichen Rettungsweges, Berücksichtigung von Rauchabzügen in den Treppenräumen sowie die Behebung von einigen weiteren brandschutztechnischen Mängeln. Darüber hinaus sind akustisch wirksame Maßnahmen in den Deckenbereichen der Unterrichtsräume im Bestandgebäude vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Die Finanzierung umfasst ausschließlich die Zwischenfinanzierung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Die Finanzierung umfasst ausschließlich die Zwischenfinanzierung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 15366 Hoppegarten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmer (A) und 2. Architekturbüro (B), abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmer (A) und 2. Architekturbüro (B), abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen…
… nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist,
… in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
B) für das Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers in einer Architektenkammer.
B2. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro bzw. ihnen zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist.
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A4. Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung und Errichtung,), bei denen der Bewerber die Gesamtverantwortung für das Projekt hatte (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung und Errichtung,), bei denen der Bewerber die Gesamtverantwortung für das Projekt hatte (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Mit Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert.
(Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A6. Referenzen über fertiggestellte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen von Grundschulen und Gebäuden mit vergleichbar technischem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
A6. Referenzen über fertiggestellte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen von Grundschulen und Gebäuden mit vergleichbar technischem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
Mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
(Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
A7.Referenzen über fertiggestellte Sanierungsleistungen (schlüsselfertig als Generalunternehmer – bzw. -übernehmer) ;Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
Mit Angaben zu: Zeitraum der Sanierungsleistungen, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung der Art der Sanierungsleistungen, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
(Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzobjekten werden nur die ersten 3 Projekte gewertet, Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht). Referenzen, die sowohl das Auswahlkriterium A6 als auch das Auswahlkriterium A7 erfüllen (kombinierte Ausführung von Neubau – und Sanierungsleistungen in einem Referenzobjekt), können unter beiden Kriterien als Referenzen benannt werden.
(Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzobjekten werden nur die ersten 3 Projekte gewertet, Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht). Referenzen, die sowohl das Auswahlkriterium A6 als auch das Auswahlkriterium A7 erfüllen (kombinierte Ausführung von Neubau – und Sanierungsleistungen in einem Referenzobjekt), können unter beiden Kriterien als Referenzen benannt werden.
A8. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen und kaufmännischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
A8. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen und kaufmännischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
B) für das Architekturbüro:
B4. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Neubauprojekte insbesondere Grundschulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
B4. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Neubauprojekte insbesondere Grundschulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Mit Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (Projektvolumen), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI.
B5. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Sanierungsprojekte insbesondere Grundschulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
B5. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Sanierungsprojekte insbesondere Grundschulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
(Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung der Werklohnforderung erfolgt erst nach Abnahme des Objektes. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung der Werklohnforderung erfolgt erst nach Abnahme des Objektes. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A8) mit insgesamt 50 %; (A4 mit 5 %, A5 mit 10 %, A6 mit 20 %, A7 mit 10 %, A8 mit 5 %) Auswahlkriterien für das Architekturbüro (B4 bis B5) mit insgesamt 50 %; (B4 mit 35%, B5 mit 15%).
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A8) mit insgesamt 50 %; (A4 mit 5 %, A5 mit 10 %, A6 mit 20 %, A7 mit 10 %, A8 mit 5 %) Auswahlkriterien für das Architekturbüro (B4 bis B5) mit insgesamt 50 %; (B4 mit 35%, B5 mit 15%).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-06-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Doris Weller
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB.
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls - regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls - regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 065-110202 (2014-03-28)
Ergänzende Angaben (2014-12-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben