Erweiterung und Ersatzneubau für die Grundschule Rellinger Straße 13-15, Hamburg – Objektplanung gem. § 34 HOAI

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Be-lange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH beauftragt, die Grundschule Rellinger Straße zu erweitern. Die Grundschule Rellinger Straße hat einen Zubaubedarf von 541 m² HNF für Fachräume, Gemeinschaftsflächen, Lehrer und Ganztagsbedarf. Die bestehende Sporthalle soll abgerissen werden und durch eine neue Zweifeldsporthalle mit allen dazu gehörigen Nebenräumen ersetzt werden. Die Schülerzahl liegt bei ca. 315-345 in ca. 21-23 Klassen.
Neben den Schulgebäuden und den zur Schule gehörenden Containern bleibt nach Abriss der bestehenden Sporthalle mit Nebenflächen eine sehr zergliederte Außenfläche von ca. 10 000 m².
Das Grundstück bietet eine besondere Situation, da es mit der südlichen und westlichen Grenze zum Eimsbüttler Marktplatz/zur Kieler Straße gelegen ist. Die alte Sporthalle bietet einen guten Schutz vor Lärm und Feinstaubbelastung für den Restschulhofes.
Diese Sporthalle soll abgerissen werden und der Ersatzbau der Sporthalle mit dem weiteren Zubauprogramm in einem kompakten Baukörper so geplant werden, dass von dem bestehenden Schulhof möglichst viel Fläche erhalten bleibt, dieser weiterhin von Lärm und Feinstaub abgeschirmt ist und die entstehenden Räume im kompakten Baukörper sinnvoll und auch teilweise multifunktional nutzbar sind.
Die räumliche Orientierung der Neubauten sollte eine Öffnung z. B. der neuen Ganztagsfläche nach außen berücksichtigen und auch auf die Einbindung der bestehenden Container Rücksicht nehmen. Die Möglichkeit auf spätere Erweiterung sollte bei der Planung bedacht werden, da es einen wachsenden Bedarf aus den zukünftigen städtebaulichen Veränderungen der Umgebung ergeben könnte.
Neben der Schule ist auch eine Kita auf den Flurstücken untergebracht. Sie nutzt ebenfalls Außenflächen, die im Rahmen der endgültigen Zuordnung festgelegt werden. Über die Festlegung der durch die Kita genutzten Flächen hinaus ist das Kitagrundstück von der Planung ausgenommen.
Auf dem Gelände des Schulhofes befindet sich ein Röhrenbunker, der möglichst nicht überbaut werden soll, da sich dies nicht wirtschaftlich darstellen lässt.
Es ist eine besondere Logistik in Planung und Bau notwendig, um den laufenden Schulbetrieb, die bestehenden Container und den Schulhof, sowie die zu erhaltenden Bäume optimal zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Das Bauvorhaben wird durch den Projektsteuerer Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Annette Prill, in seiner Funktion als bevollmächtigter Bauherren-vertreter gesteuert. Vor diesem Hintergrund wird dieser die Vergabestelle auch im Rahmen dieses VOF-Verfahrens fachinhaltlich unterstützen und beraten.
Eine Machbarkeitsstudie liegt als abgeschlossene Leistung vor. Die Ergebnisse der Studie werden Bestandteil der Unterlagen zur Angebotsaufforderung dieses Verhandlungsverfahrens. Die Verfasser der Studie sind grundsätzlich nicht vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Maßnahme muss bis Anfang 2017 fertiggestellt sein.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 5,4 Mio. EURO brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1 und 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-30.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-30 Auftragsbekanntmachung
2014-02-05 Ergänzende Angaben