Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Herrichtung des Hauptschulstandortes Lindenstraße 140 für eine dreizügige Sekundarschule. Die Herrichtung des Hauptschulstandortes umfasst sowohl einen Erweiterungsneubau mit rd. 790 m² Nutzfläche (NF), als auch einen Umbauanteil im Bestand. Der Erweiterungneubau soll dabei aus Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen, einer Ausgabeküche und Bibliothek/ Mediothek bestehen. Der Erweiterungsneubau soll barrierefrei ausgebildet werden, inkl. WCAnlagen mit Behinderten-WC. Eine Umrüstung des Bestandsaufzuges bzw. eine separate Aufzugsanlage soll eine barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes ermöglichen. Der Umbau im Bestand umfasst u.a. den Umbau von zwei Räumen zu einem dritten NTW-Fachbereich. Die Projektkosten für die KG 300+400 werden derzeit auf ca. 2 640 000 EUR brutto für den Erweiterungsbau und 1 300 000 EUR brutto für den Umbau des Bestands geschätzt. Die bauliche Fertigstellung ist für Mitte 2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Hochbau-Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-9.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Hochbau-Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-9.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 45
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: andreas.geier@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994992📞
Fax: +49 2118934992 📠
Die geforderten Nachweise und Angaben sind in Form eines Teilnahmeantrags zusammengefasst, der bei Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf (siehe Anhang A.II) per E-Mail angefordert werden kann. Fragen sind spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist am 14.05.2014 bei SPM Projektmanagement schriftlich per Mail oder Fax zu stellen.
Die geforderten Nachweise und Angaben sind in Form eines Teilnahmeantrags zusammengefasst, der bei Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf (siehe Anhang A.II) per E-Mail angefordert werden kann. Fragen sind spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist am 14.05.2014 bei SPM Projektmanagement schriftlich per Mail oder Fax zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Herrichtung des Hauptschulstandortes Lindenstraße 140 für eine dreizügige Sekundarschule. Die Herrichtung des Hauptschulstandortes umfasst sowohl einen Erweiterungsneubau mit rd. 790 m² Nutzfläche (NF), als auch einen Umbauanteil im Bestand. Der Erweiterungneubau soll dabei aus Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen, einer Ausgabeküche und Bibliothek/ Mediothek bestehen. Der Erweiterungsneubau soll barrierefrei ausgebildet werden, inkl. WCAnlagen mit Behinderten-WC. Eine Umrüstung des Bestandsaufzuges bzw. eine separate Aufzugsanlage soll eine barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes ermöglichen. Der Umbau im Bestand umfasst u.a. den Umbau von zwei Räumen zu einem dritten NTW-Fachbereich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Herrichtung des Hauptschulstandortes Lindenstraße 140 für eine dreizügige Sekundarschule. Die Herrichtung des Hauptschulstandortes umfasst sowohl einen Erweiterungsneubau mit rd. 790 m² Nutzfläche (NF), als auch einen Umbauanteil im Bestand. Der Erweiterungneubau soll dabei aus Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen, einer Ausgabeküche und Bibliothek/ Mediothek bestehen. Der Erweiterungsneubau soll barrierefrei ausgebildet werden, inkl. WCAnlagen mit Behinderten-WC. Eine Umrüstung des Bestandsaufzuges bzw. eine separate Aufzugsanlage soll eine barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes ermöglichen. Der Umbau im Bestand umfasst u.a. den Umbau von zwei Räumen zu einem dritten NTW-Fachbereich.
Die Projektkosten für die KG 300+400 werden derzeit auf ca. 2 640 000 EUR brutto für den Erweiterungsbau und 1 300 000 EUR brutto für den Umbau des Bestands geschätzt. Die bauliche Fertigstellung ist für Mitte 2018 vorgesehen.
Menge oder Umfang:
Hochbau-Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-9.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einem Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag zusammengefasst, welcher bei der Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf, (siehe Anhang A.II) per E-Mail, Fax oder per Postweg angefordert werden kann. Bitte geben Sie immer eine E-mail Adresse an. Der Teilnahmeantrag wird an diese versendet. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einem Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag zusammengefasst, welcher bei der Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf, (siehe Anhang A.II) per E-Mail, Fax oder per Postweg angefordert werden kann. Bitte geben Sie immer eine E-mail Adresse an. Der Teilnahmeantrag wird an diese versendet. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Rechtslage - Geforderte Nachweise:
a) Verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 2 Abs. 3 VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen.
b) Verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF (Auskunftspflicht).
c) Verbindliche unterschriebene Erklärung, dass die in § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF aufgeführten
Ausschlusskriterien nicht zutreffen.
d) Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
d) Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage der Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage der Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei Jahren. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben/ Nachweise auch für die Dritten erbracht werden (gilt nicht für Versicherungsnachweis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei Jahren. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben/ Nachweise auch für die Dritten erbracht werden (gilt nicht für Versicherungsnachweis).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Fachliche Qualifikation:
1.1 Referenzprojekte-Mindestkriterien:
Folgende Festlegungen sind zwingend zu beachten:
a) Für jede Referenz ist ein Referenzschreiben vorzulegen. Die Referenz wird nur bei Vorlage dieses Referenzschreibens gewertet. Das Referenzschreiben muss Aussage über Kosten, Termine, Umfang der Leistung (Leistungsphasen), Art der Maßnahme und Qualitäten enthalten.
a) Für jede Referenz ist ein Referenzschreiben vorzulegen. Die Referenz wird nur bei Vorlage dieses Referenzschreibens gewertet. Das Referenzschreiben muss Aussage über Kosten, Termine, Umfang der Leistung (Leistungsphasen), Art der Maßnahme und Qualitäten enthalten.
b) Die Referenzprojekte müssen in den letzten 5 Jahren (2009-2014) abgeschlossen worden sein. Referenzprojekte, bei denen Planungsleistungen nach § 34 HOAI erbracht wurden, gelten nach Abschluss der Leistungsphase 8 als abgeschlossen.
c) Mindestens eins der Referenzprojekte aus den letzten Jahren muss ein Schulgebäude sein, welches sich mindestens der Honorarzone III gem. Objektliste HOAI zuordnen lässt.
d) Bei den Referenzen müssen bei Planungsleistungen nach HOAI § 34 mindestens die Leistungsphasen 2-8 erbracht sein.
e) Bei den Referenzprojekten muss die Nutzfläche (NF) >= 500 m² sein.
f) Bei den Refrenzprojekten müssen die Kosten der KG 300 + 400 insgesamt >= 500 000 EUR brutto sein.
1.2 Wertung der Referenzprojekte:
Die Referenzen für die fachliche Qualifikation fließen als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Wichtung von 100 % in die Gesamtwertung ein. Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, darüber hinaus dürfen beliebig viele Referenzen eingereicht werden. Dabei gilt zu beachten, dass der Mittelwert aus allen Referenzen gebildet wird.
Die Referenzen für die fachliche Qualifikation fließen als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Wichtung von 100 % in die Gesamtwertung ein. Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, darüber hinaus dürfen beliebig viele Referenzen eingereicht werden. Dabei gilt zu beachten, dass der Mittelwert aus allen Referenzen gebildet wird.
Folgende Angaben werden zur Wertung der Referenzprojekte herangezogen:
— Gebäudetypologie;
— Komplexität des Referenzprojekts;
— Erfahrung mit öffentlichem Auftraggeber;
— Mitverarbeitung denkmalgeschützter Substanz.
2. Personelle Besetzung:
Mindestkriterium zur personellen Besetzung:
Der Bewerber muss in den letzten 3 Jahren durchschnittlich mindestens 5 Architekten/ Ingenieure beschäftigt haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2 000 000 EUR betragen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Versicherungsnachweis ist durch den bevollmächtigten Vertreter des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2 000 000 EUR betragen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Versicherungsnachweis ist durch den bevollmächtigten Vertreter des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Nähere Angaben auch in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die qualifizierten und somit zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber versendet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Vgl. Angaben in Ziffer III.2.1 bis III.2.3. Mit dem Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag wird eine Wertungsmatrix übermittelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.