Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulobstprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.10.2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) und der hierzuerlassenen Durchführungsverordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009 (ABl. EU Nr. L 94 S.38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152). Seit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen (Grund- und Förderschulen einschließlich Freie Waldorfschulen) dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Das Programm soll im kommenden Schuljahr weitergeführt werden. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum von September 2014 bis Juli 2015 gesucht. Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um eine reine Lieferleistung. Vom AN werden darüber hinaus logistische vorbereitende Arbeiten – insbesondere im Hinblick auf das enge Zeitfenster betreffend der Anlieferung – erwartet. Hierzu zählt beispielsweise die selbständige eigenverantwortliche Kontaktaufnahme (Abstimmungsgespräche) mit Schulen zwecks Vereinbarung von Anlieferungsterminen,Kühlmöglichkeiten vor Ort (Schulen) etc. Der AG macht u.a. in seiner Leistungsbeschreibung Vorgaben zu folgenden Punkten: a) Auswahl der Produkte, b) Portionierung der Produkte, c) Verpackung der Produkte (z.B. umweltschonende Mehrwegverpackung), d) Rücknahme der Verpackung, e) Qualität (z.B. 20 % Bioobst), f) regionale Produkte (z.B. Äpfel ausschließlich aus saarländischem Anbau), g) Etikettieren der Behälter, h) Kühlmöglichkeiten für Lagerung beim AN und Transport zu den Schulen, i) Modalitäten der Anlieferung (z.B. jede Schule muss zweimal pro Woche angeliefert werden) j) Tariftreue und Mindestentlohnung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte
Menge oder Umfang: 600 000 - 700 000 EUR
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: EU-Schulobstprogramm im Saarland; Lieferung von Obst und Gemüse
Postanschrift: Keplerstraße 18
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://umwelt.saarland.de🌏
E-Mail: schulfrucht@umwelt.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014317📞
Fax: +49 6815014713 📠
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulobstprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.10.2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) und der hierzuerlassenen Durchführungsverordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009 (ABl. EU Nr. L 94 S.38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152).
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulobstprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.10.2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) und der hierzuerlassenen Durchführungsverordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009 (ABl. EU Nr. L 94 S.38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152).
Seit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen (Grund- und Förderschulen einschließlich Freie Waldorfschulen) dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Das Programm soll im kommenden Schuljahr weitergeführt werden. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum von September 2014 bis Juli 2015 gesucht.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen (Grund- und Förderschulen einschließlich Freie Waldorfschulen) dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Das Programm soll im kommenden Schuljahr weitergeführt werden. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum von September 2014 bis Juli 2015 gesucht.
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um eine reine Lieferleistung. Vom AN werden darüber hinaus logistische vorbereitende Arbeiten – insbesondere im Hinblick auf das enge Zeitfenster betreffend der Anlieferung – erwartet. Hierzu zählt beispielsweise die selbständige eigenverantwortliche Kontaktaufnahme (Abstimmungsgespräche) mit Schulen zwecks Vereinbarung von
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um eine reine Lieferleistung. Vom AN werden darüber hinaus logistische vorbereitende Arbeiten – insbesondere im Hinblick auf das enge Zeitfenster betreffend der Anlieferung – erwartet. Hierzu zählt beispielsweise die selbständige eigenverantwortliche Kontaktaufnahme (Abstimmungsgespräche) mit Schulen zwecks Vereinbarung von
Anlieferungsterminen,Kühlmöglichkeiten vor Ort (Schulen) etc.
Der AG macht u.a. in seiner Leistungsbeschreibung Vorgaben zu folgenden Punkten:
a) Auswahl der Produkte,
b) Portionierung der Produkte,
c) Verpackung der Produkte (z.B. umweltschonende Mehrwegverpackung),
d) Rücknahme der Verpackung,
e) Qualität (z.B. 20 % Bioobst),
f) regionale Produkte (z.B. Äpfel ausschließlich aus saarländischem Anbau),
g) Etikettieren der Behälter,
h) Kühlmöglichkeiten für Lagerung beim AN und Transport zu den Schulen,
i) Modalitäten der Anlieferung (z.B. jede Schule muss zweimal pro Woche angeliefert werden)
j) Tariftreue und Mindestentlohnung
Referenznummer: B/3-Schulobst-2014/2015
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
EU-Schulobstprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007des Rates vom 22.10.2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriftenfür bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EG Nr. L 299S. 1) und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (EG)Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009(ABl. EU Nr. L 94 S. 38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms
EU-Schulobstprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007des Rates vom 22.10.2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriftenfür bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EG Nr. L 299S. 1) und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (EG)Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009(ABl. EU Nr. L 94 S. 38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland Saarland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Eignung sind Eigenauskünfte auf dem vorgesehenen Formblatt zu erteilen und grundsätzlich ausreichend.
Bei Beautragung von Unterauftragnehmern sind weitere den Verdingungsunterlagen beigefügte Formblätter auszufüllen.
Außerdem sind folgende Angaben des Bieters erforderlich:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragtworden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidition befindet,
3. Angabe, das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
4. Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Nachweise und Bescheinigungen (Fremderklärungen) nach § 7EGVOL/A sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer vorlegen zu lassen (näheres hierzuvgl.Vergabeunterlagen).
Ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz desUnternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmenausgeführten Leistungen,
2. Angaben zu Referenzleistungen gem. Nummer 1,
3. Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- und Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
4. Eintragung in das Beruftsregister des Sitzes,
5. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnungbeantragtworden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigtwurde,
6. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidition befindet,
7. Angabe, das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
8. Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Erbringung der Leistung, Kühlmöglichkeiten für Lagerung undTransport. Aufstellung über die Möglichkeit der Belieferung von Bioprodukten und regionalen Produkten (Angabe derHerkunft).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Überweisung nach Rechnungsvorlage des abgelaufenen Monats und nach Prüfung der Rechnung. ImÜbrigengelten die Zahlungsbedingungen gemäß den Vorschriften der "Allgemeinen Vertragsbedingungen für dieAusführung von Leistungen (VOL/B) 2003".
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag wird, wenn es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, nur angesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter vergeben. DieBietergemeinschaft hat einenHauptauftragnehmer, der verantwortlich ist für:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftrag wird, wenn es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, nur angesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter vergeben. DieBietergemeinschaft hat einenHauptauftragnehmer, der verantwortlich ist für:
1. den Erhalt und die Durchführung von Zahlungen an Mitglieder der Bietergemeinschaft,
2. die Verwaltung (z.B. das Einreichen von Unterlagen und Nachweisen beim Auftraggeber), Koordination undSicherheit zu bezeichnen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-16 📅
Öffnungsort: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Keplerstraße 18; 5. Stock
Ort des Eröffnungstermins: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Keplerstraße 18; 5. Stock
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Jeder Bieter
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90)
2. Vielfalt (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Herrn Mike Herber
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-09-14 📅
Datum des Endes: 2015-07-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B/3-Schulobst-2014/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68150100📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Ablauf der Frist des §107 Absatz3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) ist ein Nachprüfungsantragunzulässig.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Umwelt und Verbtraucherschutz
Postanschrift: Keplerstraße 18
Postleitzahl: 66117
Telefon: +49 6815014317📞
Internetadresse: http://umwelt.saarland.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 082-142682 (2014-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 840 320 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: EU-Schulobstprogramm im Saarland; Lieferung von Obst und Gemüse.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-16 📅
Name: Josef Ochs GmbH
Postort: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Ablauf der Frist des §107 Absatz 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) ist ein Nachprüfungsantragunzulässig.