EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Landkreis Heilbronn

Landkreis Heilbronn

Die Gesamtleistung wird in drei gleiche Mengenlose sowie zwei Fachlose aufgeteilt. Die zu erbringende Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Mengenlose 1 bis 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
— Übernahme der Abfälle am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage oder Umschlaganlage in einem Radius von ca. 10 km Luftlinie um die Kreuzung Karl-Wüst-Straße/Austraße, 74076 Heilbronn
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)
Fachlos 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
— Übernahme des Sperrmülls am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage oder Umschlaganlage in einem Radius von ca. 10 km Luftlinie um die Kreuzung Lichtenbergerstraße/Benzstraße, 74076 Heilbronn
— Gegebenenfalls Umschlag des Sperrmülls und Transport zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Aufbereitung des Sperrmülls in einer mechanischen Aufbereitungsanlage und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)
Fachlos 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischten Abfällen (Gewerbeabfall/Restabfall/Sperrmüll) aus dem Bringsystem
— Übernahme der Abfälle in Containern in den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten
— Transport der Abfälle zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-27 Auftragsbekanntmachung
2014-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Fax: +49 7131994196 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 064-109169
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in drei gleiche Mengenlose sowie zwei Fachlose aufgeteilt. Die zu erbringende Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Mengenlose 1 bis 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
— Übernahme der Abfälle am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage oder Umschlaganlage in einem Radius von ca. 10 km Luftlinie um die Kreuzung Karl-Wüst-Straße/Austraße, 74076 Heilbronn
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)
Fachlos 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
— Übernahme des Sperrmülls am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage oder Umschlaganlage in einem Radius von ca. 10 km Luftlinie um die Kreuzung Lichtenbergerstraße/Benzstraße, 74076 Heilbronn
— Gegebenenfalls Umschlag des Sperrmülls und Transport zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Aufbereitung des Sperrmülls in einer mechanischen Aufbereitungsanlage und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)
Fachlos 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischten Abfällen (Gewerbeabfall/Restabfall/Sperrmüll) aus dem Bringsystem
— Übernahme der Abfälle in Containern in den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten
— Transport der Abfälle zur Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsanlage
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme)
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Kurze Beschreibung: Siehe Punkt II.1.5)
Menge oder Umfang: ca. 15.000 Mg/a bis 17.000 Mg/a Restabfall
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Menge oder Umfang: ca. 9.000 Mg/a bis 11.000 Mg/a Sperrmüll
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischten Abfällen
Menge oder Umfang: ca. 1.500 Mg/a bis 2.000 Mg/a gemischte Abfälle (Gewerbeabfall/Restabfall/Sperrmüll) aus dem Bringsystem
Beschreibung der Optionen:
Lose 1-5:
Der Vertrag verlängert sich in allen Losen zweimalig um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände;
— Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2011 bis 2013 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht sind je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert vorzulegen:
Mengenlose 1 bis 3:
1) Bei thermischer Behandlung/Entsorgung des Restabfalls in einer MVA (Konzept 1):
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung von Restabfall
2) Bei Aufbereitung von Restabfall in einer mechanisch-biologischen Anlage bzw. mechanischen Aufbereitungsanlage mit anschließender Verwertung und Beseitigung der Stoffströme (Konzept 2):
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung und anschließende Verwertung und Beseitigung der Stoffströme von Restabfall
Fachlos 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Sperrmüll
Fachlos 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Sperrmüll/Restabfall
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht ist, je nach angebotenem Entsorgungskonzept, für jedes angebotene Los gesondert wie folgt zu führen:
Lose 1 bis 5:
— Benennung der Standorte der genutzten Aufbereitungs-, Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage/-n
Nutzungsnachweise:
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen (gemäß Vergabeunterlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit
— Wird eine Vorbehandlung in einer MA oder MBA vorgesehen, ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Aufbereitungsanlage, als auch für die Anlagen, in denen die Outputströme entsorgt oder nachfolgend energetisch verwertet werden, vorzulegen
Weitere Nachweise für den Fall, dass vom Bieter eine Umschlaganlage genutzt wird (Anlagenstandort zur Aufbereitung/Behandlung/Entsorgung außerhalb des Standortbereichs gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen):
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage in der erforderlichen Menge für die gesamte Vertragslaufzeit
— Auf gesonderte Anforderung: Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme außerhalb von Baden-Württemberg behandelt/entsorgt werden sollen (Konzept 2)
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
Mindeststandards:
Die Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht sind je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert vorzulegen:
Mengenlose 1 bis 3:
1) Bei thermischer Behandlung/Entsorgung des Restabfalls in einer MVA (Konzept 1)
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung von insgesamt mindestens 15.000 Mg/a Restabfall (AVV-Nr. 20 03 01) in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
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2) Bei Aufbereitung von Restabfall in einer mechanisch-biologischen Anlage bzw. mechanischen Aufbereitungsanlage mit anschließender Verwertung und Beseitigung der Stoffströme (Konzept 2)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung und anschließende Verwertung und Beseitigung der Stoffströme von insgesamt mindestens 15.000 Mg/a Restabfall (AVV-Nr. 20 03 01) in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
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Soweit ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt und hierbei sowohl das Entsorgungskonzept 1 als auch das Konzept 2 zur Anwendung kommt, so müssen die Referenzanforderungen zu 1) und 2) erfüllt werden. Soweit (auch bei einem Angebot zu mehreren Losen) das gleiche Entsorgungskonzept vorgesehen wird, ist die Erfüllung einer Referenzanforderung ausreichend.
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Fachlos 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 5.000 Mg Sperrmüll (AVV-Nr. 20 03 07) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
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Fachlos 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 1.000 Mg Sperrmüll/Restabfall (AVV-Nrn. 20 03 01 oder 20 03 07) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
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Der Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht ist, je nach angebotenem Entsorgungskonzept, für jedes angebotene Los gesondert wie folgt zu führen:
— Benennung der Standorte der genutzten Aufbereitungs-, Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen
Nutzungsnachweise:
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis über alle (gemäß den Vergabeunterlagen) relevanten Anlagen für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes („Erklärung zum Nachweis der Anlagenverfügbarkeit der vorgesehenen Aufbereitungs-, Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlagen“) beinhalten und für die ausgeschriebene Maximalmenge pro Jahr in Höhe von jeweils 17.000 Mg/a Restabfall je Mengenlos 1 bis 3 bzw. 11.000 Mg/a Sperrmüll (Fachlos 1) bzw. 2.000 Mg/a gemischter Abfälle (Fachlos 2) gelten.
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— Wird eine Vorbehandlung in einer MA oder MBA vorgesehen, ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Aufbereitungsanlage in Höhe der Maximalmenge in Höhe von jeweils 17.000 Mg/a Restabfall je Mengenlos 1 bis 3 bzw. 11.000 Mg/a Sperrmüll (Fachlos 1) bzw. 2.000 Mg/a gemischter Abfälle (Fachlos 2) als auch für die Anlagen, in denen die Outputströme mit weniger als 11.000 kJ/kg entsorgt oder nachfolgend energetisch verwertet werden, vorzulegen. Die nachzuweisende Anlagenkapazität für die Outputströme richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungskonzept des Bieters.
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Hinweis der ausschreibenden Stelle zu den Nutzungsnachweisen:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, z. B. eine Kopie des entsprechenden Vertrages bzw. Auszüge aus dem Vertrag nachzufordern.
Falls die Anlage(n), für welche ein entsprechender Nutzungsnachweis vorgelegt wird, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderliche Genehmigung zur Aufbereitung/Entsorgung der erforderlichen Abfallfraktionen/Mengen verfügt, ist die zivilrechtliche Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen und darzulegen, wie der Bieter eine Nutzung der Anlage zum Leistungsbeginn sicherstellt. In einem entsprechenden Zeitplan ist plausibel darzustellen, dass die erforderliche Anlagengenehmigung bis zum 31.12.2014 vorliegt. Kann die Genehmigung nicht bis zum 31.12.2014 vorgelegt werden, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu (gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen).
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Weitere Nachweise für den Fall, dass vom Bieter eine Umschlaganlage genutzt wird (Anlagenstandort zur Aufbereitung/Behandlung/Entsorgung außerhalb des Standortbereichs gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen):
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage in der erforderlichen Menge (z. B. je nach Anzahl der angebotenen Lose) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/ Eigentümer des Standortes bzw. der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Wenn die Umschlaganlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb oder noch nicht über die erforderliche Genehmigung zum Umschlag der erforderlichen Abfallfraktionen/Mengen verfügt, ist die zivilrechtliche Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen und darzulegen, wie der Bieter eine Nutzung der Anlage zum Leistungsbeginn sicherstellt. Hierbei kann z. B. darauf verwiesen werden, dass sich der Standort in einem ausgewiesenen Industriegebiet befindet und insofern von einem Genehmigungsanspruch auszugehen ist.
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— Auf gesonderte Anforderung: Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme außerhalb von Baden-Württemberg behandelt/entsorgt werden sollen (Konzept 2)
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EU-Richtlinie zur Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
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Weitere Hinweise der ausschreibenden Stelle:
Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Lose 1 bis 5:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Herrn Keppele
Name: Landkreis Heilbronn
Kontaktperson: Landratsamt Heilbronn – Abfallwirtschaftsbetrieb – Zimmer-Nr. E 901
Frau Kirschmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 064-109169 (2014-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-279212
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 64-109169
ABl. S-Ausgabe: 155

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtangebotsentgelt (Alle Lose); 2. Transportaufwand – Ökologie und Näheprinzip (außer Fachlos 2); 3. Transportaufwand –Aufbereitungsqualität und Näheprinzip (außer Fachlos 2) (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-14 📅
Name: TPLUS GmbH
Postanschrift: Am Erlengraben 5
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣
Name: Bietergemeinschaft AKG GmbH & Co. KG/BEM Umweltservice GmbH
Postanschrift: Stettenklinge 1
Postort: Pfaffenhofen
Postleitzahl: 74397

5️⃣
Name: ALBA Heilbronn-Franken GmbH & Co. KG
Postanschrift: Benzstraße 17
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74076

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2014/S 155-279212 (2014-08-12)