Übernahme und Verwertung von Altpapier — Vorhaltung einer Übernahmestelle und dortige Übernahme und Verwiegung des im Stadtgebiet Remscheid gesammelten Altpapiers. Der Standort muss die Standortbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen, — Durchführung der kompletten Übernahme- und Verwertungslogistik, insbesondere Sortierung, Wägung, Verpressung des „kommunalen“ Altpapiers sowie Durchführung sämtlicher notwendiger Zwischen- und Nachtransporte, — Gegebenenfalls Umschlag und Übergabe einer Teilmenge Altpapier an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. Betreiber eines Systems gemäß VerpackV oder deren Beauftragte), — Dokumentation des Verbleibs der von den TBR übergebenen Altpapiermengen, aufgeschlüsselt nach Menge und Empfänger/Anlage, — Verwertung des „kommunalen“ Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. nachweislicher Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Betriebe Remscheid (TBR)
Postanschrift: Nordstraße 48
Postleitzahl: 42853
Postort: Remscheid
Kontakt
Fax: +49 2191162710 📠
— Vorhaltung einer Übernahmestelle und dortige Übernahme und Verwiegung des im Stadtgebiet Remscheid gesammelten Altpapiers. Der Standort muss die Standortbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen,
— Durchführung der kompletten Übernahme- und Verwertungslogistik, insbesondere Sortierung, Wägung, Verpressung des „kommunalen“ Altpapiers sowie Durchführung sämtlicher notwendiger Zwischen- und Nachtransporte,
— Gegebenenfalls Umschlag und Übergabe einer Teilmenge Altpapier an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. Betreiber eines Systems gemäß VerpackV oder deren Beauftragte),
— Dokumentation des Verbleibs der von den TBR übergebenen Altpapiermengen, aufgeschlüsselt nach Menge und Empfänger/Anlage,
— Verwertung des „kommunalen“ Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. nachweislicher Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Beschreibung der Optionen:
— Abwicklung der Mengenstromnachweise und der Mengenabrufe für bis zu 20 Betreiber eines Systems gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV,
— Vertragsverlängerung einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2020), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Remscheid.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2011 bis 2013 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht:
— Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle
Mindeststandards:
Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht:
— Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft vorzulegen (Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 117-207458 (2014-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge