Die Gesamtleistung wird in zwei gleiche Mengenlose (Entsorgung von Restmüll/Siedlungsabfall – Lose 1 und 2) sowie in ein weiteres Fachlos (Entsorgung von Sperrmüll – Los 3) aufgeteilt. In jedem Los sind im Wesentlichen folgende Einzelleistungen zu erbringen: — Übernahme von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage, — Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Entsorgungsanlage, — Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA/Energetischen Verwertungsanlage oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsendienste
Postanschrift: Ebertstraße 30
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Die Gesamtleistung wird in zwei gleiche Mengenlose (Entsorgung von Restmüll/Siedlungsabfall – Lose 1 und 2) sowie in ein weiteres Fachlos (Entsorgung von Sperrmüll – Los 3) aufgeteilt.
In jedem Los sind im Wesentlichen folgende Einzelleistungen zu erbringen:
— Übernahme von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage,
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Behandlung/Entsorgung in einer MVA/Energetischen Verwertungsanlage oder mechanisch/mechanisch-biologische Behandlung und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Stoffströme).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Restmüll/Siedlungsabfall (Mengenlos 1)
Kurze Beschreibung: Vgl. hierzu Punkt II.1.5).
Menge oder Umfang: 40.000 – 45.000 Mg/a Siedlungsabfall (Restmüll).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird (erstmals zum 31.12.2022).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Restmüll/Siedlungsabfall (Mengenlos 2)
Kurze Beschreibung: Vgl. hierzu Punkt II.1.5),
Menge oder Umfang: 40.000 – 45.000 Mg/a Siedlungsabfall (Restmüll),
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll
Menge oder Umfang: 8.000 – 10.000 Mg/a Sperrmüll
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gelsenkirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 – 3:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1–3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Lose 1 – 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2011 bis 2013 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht sind je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert vorzulegen:
Lose 1 und 2:
1) Bei thermischer Behandlung/Entsorgung des Restmülls in einer MVA (Konzept 1)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung von Siedlungsabfall (AVV 20 03 01)
2) Bei Aufbereitung von Restmüll in einer mechanisch-biologischen Anlage bzw. mechanischen Aufbereitungsanlage mit anschließender Verwertung und Beseitigung der Stoffströme (Konzept 2)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung und anschließende Verwertung und Beseitigung der Stoffströme von Siedlungsabfall (AVV 20 03 01)
Hinweis:
Soweit ein Bieter ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgibt und hierbei sowohl das Entsorgungskonzept 1 als auch das Konzept 2 zur Anwendung kommt, so müssen die Referenzanforderungen zu 1) und 2) erfüllt werden. Soweit (auch bei einem Angebot zu beiden Losen) das gleiche Entsorgungskonzept vorgesehen wird, ist die Erfüllung einer Referenzanforderung ausreichend.
Soweit ein Bieter ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgibt und hierbei sowohl das Entsorgungskonzept 1 als auch das Konzept 2 zur Anwendung kommt, so müssen die Referenzanforderungen zu 1) und 2) erfüllt werden. Soweit (auch bei einem Angebot zu beiden Losen) das gleiche Entsorgungskonzept vorgesehen wird, ist die Erfüllung einer Referenzanforderung ausreichend.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung oder die sonstige Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll (AVV 20 03 07)
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht ist, je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert wie folgt zu führen:
— Benennung des Standortes der genutzten Aufbereitungs-, Behandlungs-, bzw. Entsorgungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen
Nutzungsnachweise:
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen (gemäß Vergabeunterlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit.
— Wird eine Vorbehandlung in einer MA oder MBA vorgesehen, ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Aufbereitungsanlage als auch für die Anlagen in denen die Outputströme entsorgt werden, vorzulegen.
— Weitere Nachweise für den Fall, dass vom Bieter eine Umschlaganlage genutzt wird (Anlagenstandort zur Aufbereitung/Behandlung/Entsorgung außerhalb des Standortbereichs) (gemäß den Regelungen in den Vergabeunterlagen))
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage in der erforderlichen Menge (z. B. je nach Anzahl der angebotenen Lose) für die gesamte Vertragslaufzeit.
— Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme (nach einer Aufbereitung/Vorbehandlung) in einer Anlage außerhalb von NRW behandelt werden sollen (Konzept 2) bzw. Nachweis/Eigenerklärung, dass Vorgaben der Autarkie für diese Abfallströme nicht gelten, da z. B. eine energetische oder stoffliche Verwertung des Abfallstroms erfolgt (Konzept 2).
— Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme (nach einer Aufbereitung/Vorbehandlung) in einer Anlage außerhalb von NRW behandelt werden sollen (Konzept 2) bzw. Nachweis/Eigenerklärung, dass Vorgaben der Autarkie für diese Abfallströme nicht gelten, da z. B. eine energetische oder stoffliche Verwertung des Abfallstroms erfolgt (Konzept 2).
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EU-Richtlinie zur Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (Stoffströme nach Vorbehandlung im Konzept 2).
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EU-Richtlinie zur Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (Stoffströme nach Vorbehandlung im Konzept 2).
Mindeststandards:
Die Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht sind je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert vorzulegen:
Lose 1 und 2:
1) Bei thermischer Behandlung/Entsorgung des Restmülls in einer MVA (Konzept 1)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
2) Bei Aufbereitung von Restmüll in einer mechanisch-biologischen Anlage bzw. mechanischen Aufbereitungsanlage mit anschließender Verwertung und Beseitigung der Stoffströme (Konzept 2)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung und anschließende Verwertung und Beseitigung der Stoffströme von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung und anschließende Verwertung und Beseitigung der Stoffströme von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Soweit ein Bieter ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgibt und hierbei sowohl das Entsorgungskonzept 1 als auch das Konzept 2 zur Anwendung kommt, so müssen die Referenzanforderungen zu 1) und 2) erfüllt werden. Soweit (auch bei einem Angebot zu beiden Losen) das gleiche Entsorgungskonzept vorgesehen wird, ist die Erfüllung einer Referenzanforderung ausreichend.
Soweit ein Bieter ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgibt und hierbei sowohl das Entsorgungskonzept 1 als auch das Konzept 2 zur Anwendung kommt, so müssen die Referenzanforderungen zu 1) und 2) erfüllt werden. Soweit (auch bei einem Angebot zu beiden Losen) das gleiche Entsorgungskonzept vorgesehen wird, ist die Erfüllung einer Referenzanforderung ausreichend.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung oder die sonstige Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung von insgesamt mindestens 8.000 Mg/a Sperrmüll (AVV 20 03 07) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Behandlung/Entsorgung oder die sonstige Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung von insgesamt mindestens 8.000 Mg/a Sperrmüll (AVV 20 03 07) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2011 bis 2013. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht ist, je nach angebotenem Entsorgungskonzept für jedes angebotene Los gesondert wie folgt zu führen:
— Benennung des Standortes der genutzten Aufbereitungs-, Behandlungs-, bzw. Entsorgungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen
Nutzungsnachweise:
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen (gemäß den Vergabeunterlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes („Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit der vorgesehenen Aufbereitungs-, Behandlungs-, bzw. Entsorgungsanlage/-n“) beinhalten und für die ausgeschriebene Maximalmenge pro Jahr in Höhe von jeweils 45.000 Mg/a Restmüll (Lose 1 und 2) bzw. 10.000 Mg/a Sperrmüll (Los 3) gelten.,
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen (gemäß den Vergabeunterlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes („Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit der vorgesehenen Aufbereitungs-, Behandlungs-, bzw. Entsorgungsanlage/-n“) beinhalten und für die ausgeschriebene Maximalmenge pro Jahr in Höhe von jeweils 45.000 Mg/a Restmüll (Lose 1 und 2) bzw. 10.000 Mg/a Sperrmüll (Los 3) gelten.,
— Wird eine Vorbehandlung in einer MA oder MBA vorgesehen, ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Aufbereitungsanlage in Höhe der Maximalmenge in Höhe von jeweils 45.000 Mg/a Restmüll (Lose 1 und 2) bzw. 10.000 Mg/a Sperrmüll (Los 3) als auch für die Anlagen in denen die Outputströme entsorgt werden, vorzulegen. Die nachzuweisende Anlagenkapazität für die Outputströme richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungskonzept des Bieters. Ein Nutzungsnachweis für Anlagen zur stofflichen Verwertung ist nicht vorzulegen.
— Wird eine Vorbehandlung in einer MA oder MBA vorgesehen, ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Aufbereitungsanlage in Höhe der Maximalmenge in Höhe von jeweils 45.000 Mg/a Restmüll (Lose 1 und 2) bzw. 10.000 Mg/a Sperrmüll (Los 3) als auch für die Anlagen in denen die Outputströme entsorgt werden, vorzulegen. Die nachzuweisende Anlagenkapazität für die Outputströme richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungskonzept des Bieters. Ein Nutzungsnachweis für Anlagen zur stofflichen Verwertung ist nicht vorzulegen.
Hinweis der ausschreibenden Stelle zu den Nutzungsnachweisen:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, z. B. eine Kopie des entsprechenden Vertrages bzw. Auszüge aus dem Vertrag nachzufordern.
— Weitere Nachweise für den Fall, dass vom Bieter eine Umschlaganlage genutzt wird (Anlagenstandort zur Aufbereitung/Behandlung/Entsorgung außerhalb des Standortbereichs gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen):
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage in der erforderlichen Menge (z. B. je nach Anzahl der angebotenen Lose) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Wenn die Umschlaganlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb oder noch nicht über die erforderliche Genehmigung zum Umschlag der erforderlichen Abfallfraktionen/Mengen verfügt, ist die zivilrechtliche Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen und darzulegen, wie der Bieter eine Nutzung der Anlage zum Leistungsbeginn sicherstellt. Hierbei kann z. B. darauf verwiesen werden, dass sich der Standort in einem ausgewiesenen Industriegebiet befindet und insofern von einem Genehmigungsanspruch auszugehen ist.
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage in der erforderlichen Menge (z. B. je nach Anzahl der angebotenen Lose) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Wenn die Umschlaganlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb oder noch nicht über die erforderliche Genehmigung zum Umschlag der erforderlichen Abfallfraktionen/Mengen verfügt, ist die zivilrechtliche Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen und darzulegen, wie der Bieter eine Nutzung der Anlage zum Leistungsbeginn sicherstellt. Hierbei kann z. B. darauf verwiesen werden, dass sich der Standort in einem ausgewiesenen Industriegebiet befindet und insofern von einem Genehmigungsanspruch auszugehen ist.
— Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme (nach einer Aufbereitung/Vorbehandlung) in einer Anlage außerhalb von NRW behandelt werden sollen (Konzept 2) bzw. Nachweis/Eigenerklärung, dass Vorgaben der Autarkie für diese Abfallströme nicht gelten, da z. B. eine energetische oder stoffliche Verwertung des Abfallstroms erfolgt (Konzept 2)
— Weitere Nachweise für den Fall, dass Abfallströme (nach einer Aufbereitung/Vorbehandlung) in einer Anlage außerhalb von NRW behandelt werden sollen (Konzept 2) bzw. Nachweis/Eigenerklärung, dass Vorgaben der Autarkie für diese Abfallströme nicht gelten, da z. B. eine energetische oder stoffliche Verwertung des Abfallstroms erfolgt (Konzept 2)
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EU-Richtlinie zur Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (Stoffströme nach Vorbehandlung im Konzept 2)
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EU-Richtlinie zur Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (Stoffströme nach Vorbehandlung im Konzept 2)
Weitere Hinweise der ausschreibenden Stelle:
Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anlagengenehmigung/-en vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anlagengenehmigung/-en vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH (SG)
Kontaktperson: Einkauf
Herrn Rennen
Fax: +49 2091652255 📠
Kontaktperson: Einkauf, Zimmer: 445
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 050-083889 (2014-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-26 📅
Name: RWE Generation SE
Postanschrift: Huyssenallee
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪