In Deutschland leben laut der im Oktober 2013 publizierten PIAAC-Studie 18 % Erwachsene, die lediglich über geringe Lesekompetenz verfügen (PIAAC Stufe 1 und darunter). Diese Studie unterstreicht erneut die Ergebnisse der im Jahr 2011 veröffentlichten „leo. – Level-One-Studie“, nach der 14,5 % (7,5 Millionen) der deutschsprechenden erwachsenen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren funktionale Analphabetinnen und Analphabeten sind. Diese Menschen können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte. Eine weitere Erkenntnis von leo. ist, dass 57 % der sogenannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten erwerbstätig sind. Der Anteil von Personen, die hierbei einfache Hilfstätigkeiten verrichten, ist besonders hoch. Um diese Menschen zu fördern, haben sich 2011 Bund und Länder mit weiteren Partnern zur „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ zusammengeschlossen. Der zentrale Beitrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen dieser Strategie ist der Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“, der am 23. Dezember 2011 bekanntgegeben wurde (http://www.bmbf.de/foerderungen/17720.php). Er ist insgesamt mit ca. 20 000 000 EUR ausgestattet und beinhaltet 54 Projekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 3 Jahren. Der Förderschwerpunkt endet zum 30. September 2015. Die Projekte decken ein breites Spektrum an Maßnahmen ab, die insbesondere in Betrieben oder bei Bildungsträgern umgesetzt werden. Alphabetisierung und Grundbildung beziehen sich hierbei auf basale Fähigkeiten und Fertigkeiten, bezogen auf die allgemeine Schriftsprachkompetenz/Alphabetisierung, alltagsmathematische Fähigkeiten, fach- und berufsspezifische Inhalte sowie auf personale und soziale Kompetenzen. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt sind auf www.alphabund.de zu finden. Das BMBF informiert unter http://www.bmbf.de/de/426.php zu weiteren Initiativen im Themenfeld Alphabetisierung und Grundbildung. Ziel der abschließenden (summativen) Evaluation soll sein, die Wirkung des Förderschwerpunkts zu analysieren. Zentral ist die Beantwortung der Fragen, in welchem Umfang die entwickelten Maßnahmen zur Zielerreichung des Förderschwerpunkts beigetragen und die Akteure vor Ort erreicht haben. Auf der Basis der ermittelten Ergebnisse soll erkennbar werden, wie erfolgreich die Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtförderstrategie verlaufen sind. Hierzu sollen Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung arbeitsplatzorientierter Alphabetisierung und Grundbildung abgeleitet sowie Beispiele guter Praxis benannt und erläutert werden. Die entwickelten Konzepte, Produkte und Ansätze sind ebenso unter dem Gesichtspunkt Nachhaltigkeit zu analysieren. Der Auftragnehmer setzt sich mit den Zielen des Förderschwerpunkts (Handlungsfeld 1 bis 3) intensiv auseinander. Qualitative und quantitative Methoden sollen im Evaluationskonzept in geeigneter Weise verbunden werden, um die Fragestellung der Evaluation zu beantworten. Welche konkreten Fragestellungen die Evaluation beantworten soll sowie weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Umsetzung der Evaluation können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Diese kann von der in Anhang A genannten Stelle angefordert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: thomas.deutsch@bmbf.bund.de📧
Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten des § 22 EG VOL/A.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich als solche bewerben. Ein federführendes Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Angebote sind schriftlich in einem doppelten Briefumschlag an die unter der in Anhang A genannten Stelle zuzustellen. Der verschlossene (verklebte o.ä.) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
„Nicht öffnen! Bitte mit Eingangsstempel und Uhrzeit weiterleiten an:
AE 52, z. Hd. Dr. Nicole Lederle
Angebot im Vergabeverfahren Evaluation des Förderschwerpunkts „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 30.1.2015, 16:00 Uhr”
Bei der in Anhang A genannten Stelle sind ebenso die Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen wie Leistungsbeschreibung erhältlich.
Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten des § 22 EG VOL/A.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich als solche bewerben. Ein federführendes Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Angebote sind schriftlich in einem doppelten Briefumschlag an die unter der in Anhang A genannten Stelle zuzustellen. Der verschlossene (verklebte o.ä.) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
„Nicht öffnen! Bitte mit Eingangsstempel und Uhrzeit weiterleiten an:
AE 52, z. Hd. Dr. Nicole Lederle
Angebot im Vergabeverfahren Evaluation des Förderschwerpunkts „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 30.1.2015, 16:00 Uhr”
Bei der in Anhang A genannten Stelle sind ebenso die Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen wie Leistungsbeschreibung erhältlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland leben laut der im Oktober 2013 publizierten PIAAC-Studie 18 % Erwachsene, die lediglich über geringe Lesekompetenz verfügen (PIAAC Stufe 1 und darunter).
Diese Studie unterstreicht erneut die Ergebnisse der im Jahr 2011 veröffentlichten „leo. – Level-One-Studie“, nach der 14,5 % (7,5 Millionen) der deutschsprechenden erwachsenen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren funktionale Analphabetinnen und Analphabeten sind.
Diese Studie unterstreicht erneut die Ergebnisse der im Jahr 2011 veröffentlichten „leo. – Level-One-Studie“, nach der 14,5 % (7,5 Millionen) der deutschsprechenden erwachsenen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren funktionale Analphabetinnen und Analphabeten sind.
Diese Menschen können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte.
Eine weitere Erkenntnis von leo. ist, dass 57 % der sogenannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten erwerbstätig sind.
Der Anteil von Personen, die hierbei einfache Hilfstätigkeiten verrichten, ist besonders hoch.
Um diese Menschen zu fördern, haben sich 2011 Bund und Länder mit weiteren Partnern zur „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ zusammengeschlossen. Der zentrale Beitrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen dieser Strategie ist der Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“, der am 23. Dezember 2011 bekanntgegeben wurde (http://www.bmbf.de/foerderungen/17720.php). Er ist insgesamt mit ca. 20 000 000 EUR ausgestattet und beinhaltet 54 Projekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 3 Jahren. Der Förderschwerpunkt endet zum 30. September 2015.
Um diese Menschen zu fördern, haben sich 2011 Bund und Länder mit weiteren Partnern zur „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ zusammengeschlossen. Der zentrale Beitrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen dieser Strategie ist der Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“, der am 23. Dezember 2011 bekanntgegeben wurde (http://www.bmbf.de/foerderungen/17720.php). Er ist insgesamt mit ca. 20 000 000 EUR ausgestattet und beinhaltet 54 Projekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 3 Jahren. Der Förderschwerpunkt endet zum 30. September 2015.
Die Projekte decken ein breites Spektrum an Maßnahmen ab, die insbesondere in Betrieben oder bei Bildungsträgern umgesetzt werden. Alphabetisierung und Grundbildung beziehen sich hierbei auf basale Fähigkeiten und Fertigkeiten, bezogen auf die allgemeine Schriftsprachkompetenz/Alphabetisierung, alltagsmathematische Fähigkeiten, fach- und berufsspezifische Inhalte sowie auf personale und soziale Kompetenzen. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt sind auf www.alphabund.de zu finden.
Die Projekte decken ein breites Spektrum an Maßnahmen ab, die insbesondere in Betrieben oder bei Bildungsträgern umgesetzt werden. Alphabetisierung und Grundbildung beziehen sich hierbei auf basale Fähigkeiten und Fertigkeiten, bezogen auf die allgemeine Schriftsprachkompetenz/Alphabetisierung, alltagsmathematische Fähigkeiten, fach- und berufsspezifische Inhalte sowie auf personale und soziale Kompetenzen. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt sind auf www.alphabund.de zu finden.
Das BMBF informiert unter http://www.bmbf.de/de/426.php zu weiteren Initiativen im Themenfeld Alphabetisierung und Grundbildung.
Ziel der abschließenden (summativen) Evaluation soll sein, die Wirkung des Förderschwerpunkts zu analysieren. Zentral ist die Beantwortung der Fragen, in welchem Umfang die entwickelten Maßnahmen zur Zielerreichung des Förderschwerpunkts beigetragen und die Akteure vor Ort erreicht haben.
Ziel der abschließenden (summativen) Evaluation soll sein, die Wirkung des Förderschwerpunkts zu analysieren. Zentral ist die Beantwortung der Fragen, in welchem Umfang die entwickelten Maßnahmen zur Zielerreichung des Förderschwerpunkts beigetragen und die Akteure vor Ort erreicht haben.
Auf der Basis der ermittelten Ergebnisse soll erkennbar werden, wie erfolgreich die Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtförderstrategie verlaufen sind. Hierzu sollen Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung arbeitsplatzorientierter Alphabetisierung und Grundbildung abgeleitet sowie Beispiele guter Praxis benannt und erläutert werden.
Auf der Basis der ermittelten Ergebnisse soll erkennbar werden, wie erfolgreich die Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtförderstrategie verlaufen sind. Hierzu sollen Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung arbeitsplatzorientierter Alphabetisierung und Grundbildung abgeleitet sowie Beispiele guter Praxis benannt und erläutert werden.
Die entwickelten Konzepte, Produkte und Ansätze sind ebenso unter dem Gesichtspunkt Nachhaltigkeit zu analysieren.
Der Auftragnehmer setzt sich mit den Zielen des Förderschwerpunkts (Handlungsfeld 1 bis 3) intensiv auseinander.
Qualitative und quantitative Methoden sollen im Evaluationskonzept in geeigneter Weise verbunden werden, um die Fragestellung der Evaluation zu beantworten.
Welche konkreten Fragestellungen die Evaluation beantworten soll sowie weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Umsetzung der Evaluation können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Diese kann von der in Anhang A genannten Stelle angefordert werden.
Welche konkreten Fragestellungen die Evaluation beantworten soll sowie weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Umsetzung der Evaluation können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Diese kann von der in Anhang A genannten Stelle angefordert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn unter Berücksichtigung der bundesweit geförderten Projekte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bietergemeinschaft auf alle Partner der Bietergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bietergemeinschaft auf alle Partner der Bietergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
a. Auszug aus dem Handelsregister oder Vergleichbares;
b. Bieterbogen mit Name und Anschrift des Bieters sowie Name des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten).
Dieses Dokument ist nur vom Bieter bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner/von benannter verantwortlicher Ansprechpartnerin einer Bietergemeinschaft vorzulegen;
c. Beschreibung des Bieters sowie der institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort).
d. Der Bewerber/die Bewerberin muss versichern, dass für ihn/sie die in § 6 Abs. 5 a)-e) VOL/A aufgeführten Ausschlusskriterien nicht zutreffen;
e. Eigenerklärung, in der der Bieter nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist.
e. Eigenerklärung, in der der Bieter nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Bieters;
b. Unterlagen, die über die Umsatzentwicklung in den letzten 3 Jahren (gesondert nach Jahren) Auskunft geben;
c. Eigenerklärung des Bieters zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden, die für den Auftrag zur Verfügung stehen würden.
Nachweis von fundierten Kenntnissen auf folgenden Gebieten:
a. fundierte Kenntnisse des deutschen Bildungssystems und in der Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesministerien und obersten Bundesbehörden;
b. fundierte Erfahrung in der Durchführung von empirischen Studien und Programmevaluationen;
c. fundierte Kenntnisse zu Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener oder verwandten Gebieten anhand einer kurzen Darstellung von maximal drei Referenzaufträgen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
d. Darstellung der beruflichen/fachlichen Befähigung des Personals einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist, die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist, die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF.
Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter gelten nicht und werden auch nicht Bestandteil des Vertrages.
Die Vergabeunterlagen können bei der unter Anhang A genannten Stelle angefordert werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auch wenn aktuelle Studien bestätigen, dass es sich bei funktionalem Analphabetismus um kein Randphänomen handelt, so ist das Thema dennoch mit einem Tabu behaftet. Ein sensibler Umgang des Auftragnehmers mit der Thematik funktionaler Analphabetismus wird daher angenommen. Darüber hinaus werden solide Kenntnisse in der empirischen Sozialforschung sowie Kenntnisse der Förderpraxis von Projekten vorausgesetzt. Um die Qualität der Evaluation sicher zu stellen, sind vom Auftragnehmer die von der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation aufgestellten „Standards für Evaluation“ anzuwenden.
Auch wenn aktuelle Studien bestätigen, dass es sich bei funktionalem Analphabetismus um kein Randphänomen handelt, so ist das Thema dennoch mit einem Tabu behaftet. Ein sensibler Umgang des Auftragnehmers mit der Thematik funktionaler Analphabetismus wird daher angenommen. Darüber hinaus werden solide Kenntnisse in der empirischen Sozialforschung sowie Kenntnisse der Förderpraxis von Projekten vorausgesetzt. Um die Qualität der Evaluation sicher zu stellen, sind vom Auftragnehmer die von der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation aufgestellten „Standards für Evaluation“ anzuwenden.
Weiterhin sind grundsätzlich inhaltlich beteiligte Organisationseinheiten eines Zuwendungsempfängers bzw. nicht weiter nach Organisationseinheiten gegliederte Zuwendungsempfänger, die über den Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ gefördert wurden oder werden als Auftragnehmer ausgeschlossen.
Weiterhin sind grundsätzlich inhaltlich beteiligte Organisationseinheiten eines Zuwendungsempfängers bzw. nicht weiter nach Organisationseinheiten gegliederte Zuwendungsempfänger, die über den Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ gefördert wurden oder werden als Auftragnehmer ausgeschlossen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Angebots (40)
2. Schlüssigkeit und Durchführbarkeit des Konzepts (30)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat 316 „Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF”
Thomas Deutsch
Name: Projektträger im DLR
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße 1
Postleitzahl: 53227
Kontaktperson: Projektträger im DLR
Dr. Nicole Lederle
Telefon: +49 22838211834📞
E-Mail: nicole.lederle@dlr.de📧
Fax: +49 22838211604 📠
URL für weitere Informationen: http://www.dlr.de/pt🌏
URL der Dokumente: http://www.dlr.de/pt🌏
URL der Teilnahme: http://www.dlr.de/pt🌏
E-Mail: wolfgang.urfell@bmbf.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten des § 22 EG VOL/A.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich als solche bewerben. Ein federführendes Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Angebote sind schriftlich in einem doppelten Briefumschlag an die unter der in Anhang A genannten Stelle zuzustellen. Der verschlossene (verklebte o.ä.) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
„Nicht öffnen! Bitte mit Eingangsstempel und Uhrzeit weiterleiten an:
AE 52, z. Hd. Dr. Nicole Lederle
Angebot im Vergabeverfahren Evaluation des Förderschwerpunkts „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 30.1.2015, 16:00 Uhr”
Bei der in Anhang A genannten Stelle sind ebenso die Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen wie Leistungsbeschreibung erhältlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23 (Vergabeprüfstelle)
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2-6
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 22899572144📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2014/S 234-412092 (2014-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 243 177,81 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich um die Vergabe eines Unterauftrags an die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg zur fachlichen Begleitung/Expertise im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Christine Zeuner.
Es handelt sich um die Vergabe eines Unterauftrags an die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg zur fachlichen Begleitung/Expertise im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Christine Zeuner.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-07 📅
Name: Rambøll Management Consulting GmbH
Postanschrift: Saarbrücker Straße 20/21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: marcus.neureiter@ramboll.com📧
Internetadresse: www.ramboll.de/management-consulting🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 136-251033 (2015-07-13)