Das Land Berlin ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und deren Leitlinien zu unterstützen. Es sind bereits entwickelte Kooperationen weiterzuführen, die Außenkontakte Berlins zu verstetigen, und das Land Berlin ist in internationalen Verflechtungen und Netzwerken zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen stehen im Kontext europäischer Beschäftigungspolitik und unter Einbeziehung der ‚Europa 2020 Strategie‘ und deren Einzelinitiativen wie ‚Jugend in Bewegung‘, ‚Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten‘ und der ‚Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung‘, des Nationalen Rahmenplans sowie des arbeitsmarktpolitischen Programms ‚BerlinArbeit‘ und sonstiger relevanter Programmatiken auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene. Aufgabenbereiche: 1. Öffentlichkeitsarbeit - Erfahrungsaustausch Unterstützung bei der programmatischen Verknüpfung regionaler, nationaler und europäischer Handlungsansätze, bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme sowie Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung etc. und in der Wirkungsforschung arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischer Maßnahmen, Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Internetauftritts sowie sonstiger Berichtspflichten der Senatsverwaltung, 2. Netzwerke und Partnerschaften: Aufgaben aus den Städtepartnerschaften Berlins, Unterstützung bei Aufgaben im Städtenetzwerk EUROCITIES und sonstiger Netzwerke oder Partnerschaften, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Dienstreisen – auch ins Ausland – und Vertretung der Senatsverwaltung vor Ort, Erstellung von Protokollen und Berichten, Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene (Aufgaben inhaltlicher Art wie Ideenakquisition und –entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung, wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Publikationen und Dokumentationen, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere Englisch, ggf. auch Polnisch, Französisch, Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs-, berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen, ggf. auch "peer reviews" oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, z. B. Think Tank und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: vorauss. ca. 290 Stunden pro Monat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat IIA Arbeitsmarktpolitik und ordnungspolitische Fragen der beruflichen Bildung, IIA3 Europ. Beschäftigungspolitik
Postanschrift: Oranienstraße 106
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/aif/🌏
Telefon: +49 3090281426📞
Fax: +49 3090283175 📠
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Für Eignungsnachweise (Ziff. III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise f. diese vorzulegen.
Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur VgV handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Hinweis zur Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Je nachdem, wie früh diese erfolgen kann, ist die Laufzeit ggf. etwas länger oder kürzer als 14 Monate.
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Für Eignungsnachweise (Ziff. III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise f. diese vorzulegen.
Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur VgV handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Hinweis zur Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Je nachdem, wie früh diese erfolgen kann, ist die Laufzeit ggf. etwas länger oder kürzer als 14 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und deren Leitlinien zu unterstützen. Es sind bereits entwickelte Kooperationen weiterzuführen, die Außenkontakte Berlins zu verstetigen, und das Land Berlin ist in internationalen Verflechtungen und Netzwerken zu etablieren.
Das Land Berlin ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und deren Leitlinien zu unterstützen. Es sind bereits entwickelte Kooperationen weiterzuführen, die Außenkontakte Berlins zu verstetigen, und das Land Berlin ist in internationalen Verflechtungen und Netzwerken zu etablieren.
Die geplanten Maßnahmen stehen im Kontext europäischer Beschäftigungspolitik und unter Einbeziehung der ‚Europa 2020 Strategie‘ und deren Einzelinitiativen wie ‚Jugend in Bewegung‘, ‚Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten‘ und der ‚Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung‘, des Nationalen Rahmenplans sowie des arbeitsmarktpolitischen Programms ‚BerlinArbeit‘ und sonstiger relevanter Programmatiken auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene.
Die geplanten Maßnahmen stehen im Kontext europäischer Beschäftigungspolitik und unter Einbeziehung der ‚Europa 2020 Strategie‘ und deren Einzelinitiativen wie ‚Jugend in Bewegung‘, ‚Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten‘ und der ‚Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung‘, des Nationalen Rahmenplans sowie des arbeitsmarktpolitischen Programms ‚BerlinArbeit‘ und sonstiger relevanter Programmatiken auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene.
Aufgabenbereiche:
1. Öffentlichkeitsarbeit - Erfahrungsaustausch
Unterstützung bei der programmatischen Verknüpfung regionaler, nationaler und europäischer Handlungsansätze, bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme sowie Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung etc. und in der Wirkungsforschung arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischer Maßnahmen, Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Internetauftritts sowie sonstiger Berichtspflichten der Senatsverwaltung,
Unterstützung bei der programmatischen Verknüpfung regionaler, nationaler und europäischer Handlungsansätze, bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme sowie Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung etc. und in der Wirkungsforschung arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischer Maßnahmen, Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Internetauftritts sowie sonstiger Berichtspflichten der Senatsverwaltung,
2. Netzwerke und Partnerschaften: Aufgaben aus den Städtepartnerschaften Berlins, Unterstützung bei Aufgaben im Städtenetzwerk EUROCITIES und sonstiger Netzwerke oder Partnerschaften, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Dienstreisen – auch ins Ausland – und Vertretung der Senatsverwaltung vor Ort, Erstellung von Protokollen und Berichten, Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene (Aufgaben inhaltlicher Art wie Ideenakquisition und –entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung, wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Publikationen und Dokumentationen, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere Englisch, ggf. auch Polnisch, Französisch, Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs-, berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen, ggf. auch "peer reviews" oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, z. B. Think Tank und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben.
2. Netzwerke und Partnerschaften: Aufgaben aus den Städtepartnerschaften Berlins, Unterstützung bei Aufgaben im Städtenetzwerk EUROCITIES und sonstiger Netzwerke oder Partnerschaften, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Dienstreisen – auch ins Ausland – und Vertretung der Senatsverwaltung vor Ort, Erstellung von Protokollen und Berichten, Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene (Aufgaben inhaltlicher Art wie Ideenakquisition und –entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung, wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Publikationen und Dokumentationen, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere Englisch, ggf. auch Polnisch, Französisch, Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs-, berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen, ggf. auch "peer reviews" oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, z. B. Think Tank und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben.
Dauer: 14 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Sozialfonds ESF
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung d. Bieters, Angabe d. Rechtsform
— auf Verlangen: Auszug aus dem Handelsregister
— Erklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen,
— Erklärung des Bewerbers,
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— dass er ihm Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat.
— Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz vorliegen
Es wird gebeten, das Teilnahmeantragsformular des Auftraggebers (s. Ziff. VI.3) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe
— auf Verlangen: Bilanzen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist
Auf Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweis nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweis nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind; nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, das heißt bei Vorlage noch gültiger, Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von Referenzen (mit Kurzbeschreibung und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer), die belegen, dass der Bewerber Erfahrungen mit folgenden Leistungen bzw. praktische Kenntnisse auf folgenden Gebieten hat (dies muss aus den Kurzbeschreibungen ersichtlich werden):
— Angabe von Referenzen (mit Kurzbeschreibung und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer), die belegen, dass der Bewerber Erfahrungen mit folgenden Leistungen bzw. praktische Kenntnisse auf folgenden Gebieten hat (dies muss aus den Kurzbeschreibungen ersichtlich werden):
– Projekterfahrung im europäischen Raum,
– Erfahrungen bei Beteiligung an EU-Ausschreibungen zu Projekten im beschäftigungspolitischen Kontext und angrenzenden Politikbereichen,
– Erfahrungen in der Wirkungsforschung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Programmen,
– Vor-Ort-Erfahrung in Brüssel (mit Dienststellen der Europäischen Union),
– Erfahrungen mit der Organisation von Konferenzen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 50,
– Erfahrungen mit der Akquisition europäischer Fördermittel,
– Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit der Administration,
– Umfassende Kenntnisse der Institutionen der europäischen und deutschen Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs- und Sozialpolitik und der entsprechenden Gemeinschaftspolitiken, Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
– Kenntnisse im Bereich nationaler Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Gleichstellungs-, Migrationspolitik, europäischer Netzwerke, internationaler Städtepolitik, EU-Erweiterung sowie gute Kenntnisse der einschlägigen Programme und Initiativen auf europäischer Ebene,
– Kenntnisse im Bereich nationaler Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Gleichstellungs-, Migrationspolitik, europäischer Netzwerke, internationaler Städtepolitik, EU-Erweiterung sowie gute Kenntnisse der einschlägigen Programme und Initiativen auf europäischer Ebene,
– Umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Funktionsweise und Umsetzung von Interventionen der europäischen Strukturfondsförderung,
– Kenntnisse im Haushaltsrecht.
— Benennung der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen (des Hauptansprechpartners und einer weiteren Person als Vertretung/Ergänzung) mit Kurzbeschreibung der Qualifikation und des Erfahrungshintergrundes und Angabe von Referenzprojekten, an denen die Personen maßgeblich beteiligt waren,
— Benennung der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen (des Hauptansprechpartners und einer weiteren Person als Vertretung/Ergänzung) mit Kurzbeschreibung der Qualifikation und des Erfahrungshintergrundes und Angabe von Referenzprojekten, an denen die Personen maßgeblich beteiligt waren,
— Hochschulabschluss (Master oder Diplom od. Staatsexamen) für die verantwortlichen Personen (Eigenerklärung über den vorhandenen Abschluss, auf Verlangen: Nachweis)
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: monatliche Abrechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Maximal-Budget des Auftraggebers: 300.000,00 EUR brutto im Jahr 2015, 75.000,00 EUR im Jahr 2014;
— Der Auftragnehmer kann während der Vertragslaufzeit auf Basis des abzuschließenden Vertrages über das Maximalbudget hinaus mit Leistungen, wie sie in der Aufgabenbeschreibung beschrieben sind, betraut werden, etwa wenn hierfür Drittmittel eingeworben werden können.
— Der Auftragnehmer kann während der Vertragslaufzeit auf Basis des abzuschließenden Vertrages über das Maximalbudget hinaus mit Leistungen, wie sie in der Aufgabenbeschreibung beschrieben sind, betraut werden, etwa wenn hierfür Drittmittel eingeworben werden können.
— Der Auftragnehmer muss während der Auftragsausführung ein Büro in Berlin oder im Berliner Umfeld vorhalten.
— Der Bewerber muss sich im Angebot verpflichten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Der Bewerber muss mit dem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (FFV) über die Anzahl der i. d. R. in Unternehmen Beschäftigten vorlegen. Bei einer Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind zugleich folgende Erklärungen abzugeben:
Der Bewerber muss mit dem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (FFV) über die Anzahl der i. d. R. in Unternehmen Beschäftigten vorlegen. Bei einer Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind zugleich folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung, welche der in § 2 FFV genannten Maßnahmen während des Auftrags durchgeführt oder eingeleitet werden,
— Anerkennung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen nach § 4 FFV,
Die Erklärungen werden auf dem Formblatt abgegeben, dessen Muster der FFV als Anlage beigefügt ist. Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Erfahrung des Bewerbers und der f. die Auftragsausführung eingesetzten Personen, wie sie aus den Referenzen d. Bewerbers u. der Personen hervorgeht.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IIA32
Frau Hardtke
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Für Eignungsnachweise (Ziff. III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise f. diese vorzulegen.
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise f. diese vorzulegen.
Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur VgV handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Hinweis zur Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Je nachdem, wie früh diese erfolgen kann, ist die Laufzeit ggf. etwas länger oder kürzer als 14 Monate.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2014/S 076-131853 (2014-04-14)
Ergänzende Angaben (2014-05-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (10)
2. Qualität, diese beurteilt anhand der nachfolgenden (gleichwertigen) Kriterien: – Wie detailliert und durchdacht ist das Konzept? – Modernität, Kreativität und Zukunftsgerichtetheit des Konzepts, – Einklang des Konzepts mit Idee und Anspruch der Senatsverwaltung, wie sie aus der Aufgabenbeschreibung hervorgehen (90)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-06 📅
Name: gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Postanschrift: Kronenstraße 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich.Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinforamtion über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschluss in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich.Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinforamtion über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschluss in Textform informieren.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) S. 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.