Externe Kapazitätsunterstützung für die KfW im Rechnungswesen (Bilanzierung, Controlling, Steuern) und im bankaufsichtlichen Meldewesen

Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW

Um die kurzfristige Sicherstellung der Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen sowie den laufenden operativen Betrieb in Spitzenzeiten bzw. bei personellen Engpässen zu gewährleisten, benötigt die KfW Unterstützung durch externe Dienstleister wie z. B. Personalvermittlungsagenturen oder andere Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeiter als Kapazitätsunterstützung im Umfeld des Rechnungswesens (Bilanzierung, Controlling, Steuern) sowie im Umfeld des bankaufsichtlichen Meldewesens anbieten. Da der Bedarf kurzfristig starken Schwankungen unterliegt, ist eine entsprechende Flexibilität der externen Dienstleister bei der Bereitstellung von personellen Kapazitäten unerlässlich.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern im Los 1 (Rechnungswesen: Bilanzierung, Controlling, Steuern) bzw. 3 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern im Los 2 (bankaufsichtliches Meldewesen) eine Rahmenvereinbarung abschließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich in so genannten Miniwettbewerben anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 2 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-07 Auftragsbekanntmachung
2014-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Beratern und Beratertagen pro Jahr für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird je Los – unverbindlich – wie folgt geschätzt:— Los 1 (Rechnungswesen): voraussichtlich 1 500 Beratertage pro Jahr und rechnerisch ca. 7,5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr;— Los 2 (bankaufsichtliches Meldewesen): voraussichtlich 1 000 Beratertage pro Jahr und rechnerisch ca. 5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen und Beratern kann aber höher oder geringer ausfallen.Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 120 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 6 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag jedoch mindestens 50 Beratertage beauftragt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: kfw_rechnungswesen@mwp-berlin.de 📧
Fax: +49 3039925017 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 132-236654
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) abzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_rechnungswesen@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen. (2) Angebote sind für ein oder für alle Lose zulässig. Für jedes Los ist ein gesondertes, vollständiges (d. h. ein den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen entsprechendes) und in sich geschlossenes Angebot abzugeben. Verweise auf das Angebot zu dem anderen Los sind unzulässig und können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. (3) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. (5) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt. (6) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt. (7) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der im Wettbewerb um den Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nach Ziff. III.2.3) [2] nachgefragten Berufserfahrungen und Abschlüsse vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen. (8) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal der Rahmenvertragspartner benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden den Rahmenvertragspartnern in der Leistungsbeschreibung zum konkreten Miniwettbewerb mitgeteilt. (9) Der Auftraggeber vergibt den Einzelvertrag an denjenigen Rahmenvertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot nach den allgemeinen Zuschlagskriterien (§ 2 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung) unterbreitet hat. Die Zuschlagskriterien werden in jedem Wettbewerb für einen Einzelauftrag separat bekanntgegeben. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird in jedem wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung der Einzelaufträge individuell festgelegt und ggf. um eine Bewertungsmatrix ergänzt. Sind bestimmte Zuschlagskriterien für die Vergabe des konkreten Einzelauftrages ohne erhebliche Bedeutung, kann der Auftraggeber festlegen, dass sie für den betreffenden Einzelauftrag keine Anwendung finden. (10) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen in § 22 der Rahmenvereinbarung. (11) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die kurzfristige Sicherstellung der Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen sowie den laufenden operativen Betrieb in Spitzenzeiten bzw. bei personellen Engpässen zu gewährleisten, benötigt die KfW Unterstützung durch externe Dienstleister wie z. B. Personalvermittlungsagenturen oder andere Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeiter als Kapazitätsunterstützung im Umfeld des Rechnungswesens (Bilanzierung, Controlling, Steuern) sowie im Umfeld des bankaufsichtlichen Meldewesens anbieten. Da der Bedarf kurzfristig starken Schwankungen unterliegt, ist eine entsprechende Flexibilität der externen Dienstleister bei der Bereitstellung von personellen Kapazitäten unerlässlich.
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Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern im Los 1 (Rechnungswesen: Bilanzierung, Controlling, Steuern) bzw. 3 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern im Los 2 (bankaufsichtliches Meldewesen) eine Rahmenvereinbarung abschließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich in so genannten Miniwettbewerben anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 2 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kapazitätsunterstützung für die KfW im Rechnungswesen (Bilanzierung, Controlling, Steuern)
Kurze Beschreibung:
A) Fachliches Umfeld:Die Unterstützungs- und Beratungsleistung ist im Bereich der Finanzdienstleistungen der KfW am Standort Frankfurt zu erbringen.Den Schwerpunkt bilden dabei die operativen Prozesse des Bereiches Rechnungswesen, der sich in die Themenbereiche— Buchhaltung und Bilanzierung,— Finanz- und Fördercontrolling,— Steuernaufteilt.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 1 „Rechnungswesen“ werden 3 fachliche Rollen (Qualifikationsrollen) und 2 Senioritätsstufen unterschieden:— Bilanzierung – Junior Consultant und Consultant,— Controlling – Junior Consultant und Consultant,— Steuern – Consultant.
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A) Fachliches Umfeld:
Die Unterstützungs- und Beratungsleistung ist im Bereich der Finanzdienstleistungen der KfW am Standort Frankfurt zu erbringen.
Den Schwerpunkt bilden dabei die operativen Prozesse des Bereiches Rechnungswesen, der sich in die Themenbereiche
— Buchhaltung und Bilanzierung,
— Finanz- und Fördercontrolling,
— Steuern
aufteilt.
B) Anforderungen an die Berater:
Im Los 1 „Rechnungswesen“ werden 3 fachliche Rollen (Qualifikationsrollen) und 2 Senioritätsstufen unterschieden:
— Bilanzierung – Junior Consultant und Consultant,
— Controlling – Junior Consultant und Consultant,
— Steuern – Consultant.
Menge oder Umfang: Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 4 Wirtschaftsteilnehmern.Der Bedarf an Beratern und Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 1 500 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon— ca. 600 Beratertage Bilanzierung (Junior Consultant: ca. 300 Tage; Consultant: ca. 300 Tage),— ca. 500 Beratertage Controlling (Junior Consultant: ca. 300 Tage; Consultant: ca. 200 Tage),— ca. 400 Tage Steuern (Consultant)und somit rechnerisch ca. 7,5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr, davon:— ca. 3 Berater Bilanzierung (Junior Consultant: 1,5 Berater; Consultant: 1,5 Berater),— ca. 2,5 Berater Controlling (Junior Consultant: ca. 1,5 Berater; Consultant: ca. 1 Berater),— ca. 2 Berater Steuern (Consultant).Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen und Beratern kann aber höher oder geringer ausfallen.Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung Rechnungswesen.
Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 4 Wirtschaftsteilnehmern.
Der Bedarf an Beratern und Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 1 500 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon
— ca. 600 Beratertage Bilanzierung (Junior Consultant: ca. 300 Tage; Consultant: ca. 300 Tage),
— ca. 500 Beratertage Controlling (Junior Consultant: ca. 300 Tage; Consultant: ca. 200 Tage),
— ca. 400 Tage Steuern (Consultant)
und somit rechnerisch ca. 7,5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr, davon:
— ca. 3 Berater Bilanzierung (Junior Consultant: 1,5 Berater; Consultant: 1,5 Berater),
— ca. 2,5 Berater Controlling (Junior Consultant: ca. 1,5 Berater; Consultant: ca. 1 Berater),
— ca. 2 Berater Steuern (Consultant).
Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen und Beratern kann aber höher oder geringer ausfallen.
Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung Rechnungswesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kapazitätsunterstützung für die KfW im bankaufsichtlichen Meldewesen
Kurze Beschreibung:
A) Fachliches Umfeld:Die Unterstützungs- und Beratungsleistung ist im Bereich der Finanzdienstleistungen der KfW am Standort Frankfurt zu erbringen.Den Schwerpunkt bilden dabei die operativen Prozesse des Themenbereiches externes bankaufsichtliches Meldewesen. Das externe bankaufsichtliche Meldewesen umfasst insbesondere die vorgeschriebenen Meldungen des KfW-Konzerns und seiner Töchter im Bereich Außenwirtschaft, Bankenaufsicht sowie Bankenstatistik.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 2 „bankaufsichtliches Meldewesen“ werden 2 Senioritätsstufen unterschieden:— Junior Consultant,— Consultant.
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Den Schwerpunkt bilden dabei die operativen Prozesse des Themenbereiches externes bankaufsichtliches Meldewesen. Das externe bankaufsichtliche Meldewesen umfasst insbesondere die vorgeschriebenen Meldungen des KfW-Konzerns und seiner Töchter im Bereich Außenwirtschaft, Bankenaufsicht sowie Bankenstatistik.
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Im Los 2 „bankaufsichtliches Meldewesen“ werden 2 Senioritätsstufen unterschieden:
— Junior Consultant,
— Consultant.
Menge oder Umfang: Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern.Der Bedarf an Beratern und Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich ca. 1 000 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:— ca. 600 Beratertage Junior Consultant,— ca. 400 Beratertage Consultantund somit rechnerisch ca. 5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr, davon:— ca. 3 Berater Junior Consultant,— ca. 2 Berater Consultant.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen und Beratern kann aber höher oder geringer ausfallen.Nähere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung bankaufsichtliches Meldewesen.
Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern.
Der Bedarf an Beratern und Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich ca. 1 000 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:
— ca. 600 Beratertage Junior Consultant,
— ca. 400 Beratertage Consultant
und somit rechnerisch ca. 5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr, davon:
— ca. 3 Berater Junior Consultant,
— ca. 2 Berater Consultant.
Nähere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung bankaufsichtliches Meldewesen.
Der Bedarf an Beratern und Beratertagen pro Jahr für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird je Los – unverbindlich – wie folgt geschätzt:
— Los 1 (Rechnungswesen): voraussichtlich 1 500 Beratertage pro Jahr und rechnerisch ca. 7,5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr;
— Los 2 (bankaufsichtliches Meldewesen): voraussichtlich 1 000 Beratertage pro Jahr und rechnerisch ca. 5 (vollzeittätige) Berater pro Jahr.
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.
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Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 120 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 6 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag jedoch mindestens 50 Beratertage beauftragt.
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Beschreibung der Optionen:
Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt maximal 4 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. Nr. 12/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Dienstleistungen sind am Standort der KfW in Frankfurt zu erbringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
[1] Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zu:
(a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in den Bereichen Rechnungswesen (Bilanzierung, Controlling, Steuern) bei Los 1 bzw. bankaufsichtliches Meldewesen bei Los 2;
(b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
[2] Erklärung des Unternehmens, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
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— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden.
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet.
[3] Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) in Kopie (Mindestanforderung).
[4] Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers ist ein aktueller Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013),
Mindestanforderungen:
— Los 1: der Nettogesamtjahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr betragen;
— Los 2: der Nettogesamtjahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 500 000 EUR pro Jahr betragen.
[2] Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013),
— Los 1: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Rechnungswesen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 500 000 Euro pro Jahr betragen.
— Los 2: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich des bankaufsichtlichen Meldewesens muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 250 000 EUR pro Jahr betragen.
[3] Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
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Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.2) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden. Losbezogene Mindestanforderungen müssen jeweils nur in dem loszugehörigen Angebot erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[1] Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren deutschsprachigen Fachkräfte aufgegliedert nach Berufsgruppen/Qualifikationsrollen („verfügbar“ bedeutet für nicht angestellte Mitarbeiter, z. B. für Personaldienstleister: letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate und Kontaktdaten und -pflege in eigener Datenbank),
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Mindestanforderungen:
— Los 1 Rechnungswesen: insgesamt mindestens 10 verfügbare Berater, davon aus jeder Qualifikationsrolle (Bilanzierung, Controlling und Steuern) mindestens 2 Berater, jede Senioritätsstufe (Junior Consultant, Consultant) muss vertreten sein (außer Qualifikationsrolle Steuern, dort 2 Berater in der Rolle Consultant);
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— Los 2 (bankaufsichtliches Meldewesen): insgesamt mindestens 5 verfügbare Berater, jede Senioritätsstufe (Junior Consultant, Consultant) muss vertreten sein.
[2] Eigenerklärung, ob die verfügbaren Berater über die geforderten Berufserfahrungen und Abschlüsse je Senioritätsstufe (Junior Consultant, Consultant) und Qualifikationsrolle verfügen:
– Los 1:
(a) Qualifikationsrolle Bilanzierung/Junior Consultant:
— Ab 12 Monate Berufserfahrung (operative Arbeit) im Rechnungswesen einer Bank,
— Bachelorabschluss im kaufmännischen Umfeld bzw.,
— Bankausbildung mit Zusatzqualifikation Bankfachwirt/Bilanzbuchhalter.
(b) Qualifikationsrolle Bilanzierung/Consultant:
— Ab 2 Jahre Berufserfahrung (operative und analytische Arbeit) in der Bilanzabteilung einer Bank,
— Masterabschluss im kaufmännischen Umfeld.
(c) Qualifikationsrolle Controlling/Junior Consultant:
— Ab 9 Monate Berufserfahrung (operative Arbeit) im Financial Controlling einer Bank,
— Bachelorabschluss im kaufmännischen Umfeld bzw.,
— Bankausbildung mit Zusatzqualifikation Controller.
(d) Qualifikationsrolle Controlling/Consultant:
— Ab 2 Jahre Berufserfahrung (operative und analytische Arbeit) im Financial Controlling einer Bank,
(e) Qualifikationsrolle Steuern/Consultant:
— Ab 2 Jahre Berufserfahrung im steuerlichen Umfeld, davon mindestens 6 Monate Erfahrung im Rahmen der operativen und analytischen Arbeit der Steuerabteilung einer Bank oder Tätigkeit bei einer Steuerberatungs-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
— Masterabschluss, Schwerpunkt: Steuerrecht/Taxation.
– Los 2:
(a) Qualifikationsrolle bankaufsichtliches Meldewesen/Junior Consultant:
— Ab 12 Monate Berufserfahrung im Bereich Meldewesen einer Bank,
— Weiterbildung Meldewesenexperte (Frankfurt School) oder vergleichbare Qualifikationen durch zweijährige Berufstätigkeit in dem Thema,
— Bachelorabschluss im kaufmännischen Umfeld bzw. Bankausbildung.
(b) Qualifikationsrolle bankaufsichtliches Meldewesen/Consultant:
— Ab 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Meldewesen einer Bank,
— Masterabschluss im kaufmännischen Umfeld.
[3] Jeweils ein Muster-CV eines verfügbaren Beraters für jede ausgeschriebene Qualifikationsrolle und Senioritätsstufe:
— Los 1:
(1) Junior Consultant Bilanzierung,
2) Consultant Bilanzierung,
(3) Junior Consultant Controlling,
(4) Consultant Controlling,
(5) Consultant Steuern.
— Los 2:
(1) Junior Consultant bankaufsichtliches Meldewesen,
(2) Consultant bankaufsichtliches Meldewesen
jeweils mit folgenden Angaben/Nachweisen:
(a) Persönlicher Lebenslauf (Name, Ausbildung, Hochschulabschluss, Beruf),
(b) Beruflicher Lebenslauf (Berufserfahrungen/Projektschwerpunkte),
(c) Letzter Projekteinsatz im los- und rollenspezifischen Bereich,
(d) Auftragsbezogene Fachkenntnisse, insbesondere im los- und rollenspezifischen Bereich,
(e) Angaben zur Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Schulnotensystem 1 (sehr gut) – 6 (ungenügend).
[4] Je Los mindestens 2 Referenzen, bzgl. Los 1 im Bereich Rechnungswesen (Bilanzierung, Controlling, Steuern) und bzgl. Los 2 im Bereich bankaufsichtliches Meldewesen jeweils mit folgenden Angaben:
(a) Auftraggeber (Name, Adresse);
(b) Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail);
(c) Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto;
(d) Leistungszeitraum;
(e) aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung (Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad);
(f) Anzahl der Beratertage im losspezifischen Bereich.
— Die Referenzprojekte dürfen nicht vor dem Jahr 2011 beendet worden sein.
— Los 1: 2 Referenzen, aus denen hervorgeht, dass jeweils mind. 500 Beratertage je Projekt oder Jahr im Bereich Rechnungswesen (Bilanzierung, Controlling, Steuern) erbracht wurden;
— Los 2: 2 Referenzen, aus denen hervorgeht, dass jeweils mind. 200 Beratertage je Projekt oder Jahr im Bereich des bankaufsichtlichen Meldewesens erbracht wurden.
Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.3) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden. Losbezogene Mindestanforderungen müssen jeweils nur in dem loszugehörigen Angebot erfüllt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziff. III.2.2) (3) genannten Bedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie müssen mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass:
— im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Frau Vogler
Name: KfW Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. Nr. 12/14
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) abzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_rechnungswesen@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
Mehr anzeigen
(2) Angebote sind für ein oder für alle Lose zulässig. Für jedes Los ist ein gesondertes, vollständiges (d. h. ein den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen entsprechendes) und in sich geschlossenes Angebot abzugeben. Verweise auf das Angebot zu dem anderen Los sind unzulässig und können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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(3) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(4) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
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(5) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
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(6) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
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(7) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der im Wettbewerb um den Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nach Ziff. III.2.3) [2] nachgefragten Berufserfahrungen und Abschlüsse vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
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(8) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal der Rahmenvertragspartner benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden den Rahmenvertragspartnern in der Leistungsbeschreibung zum konkreten Miniwettbewerb mitgeteilt.
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(9) Der Auftraggeber vergibt den Einzelvertrag an denjenigen Rahmenvertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot nach den allgemeinen Zuschlagskriterien (§ 2 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung) unterbreitet hat. Die Zuschlagskriterien werden in jedem Wettbewerb für einen Einzelauftrag separat bekanntgegeben. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird in jedem wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung der Einzelaufträge individuell festgelegt und ggf. um eine Bewertungsmatrix ergänzt. Sind bestimmte Zuschlagskriterien für die Vergabe des konkreten Einzelauftrages ohne erhebliche Bedeutung, kann der Auftraggeber festlegen, dass sie für den betreffenden Einzelauftrag keine Anwendung finden.
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(10) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen in § 22 der Rahmenvereinbarung.
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(11) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 132-236654 (2014-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 235-413758
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 132-236654
ABl. S-Ausgabe: 235

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-11 📅
Name: Hays AG
Postanschrift: Taunusanlage 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstraße 1
Postleitzahl: 60327

4️⃣
Name: BearingPoint Software Solutions GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gerhardt

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.3.1)
Quelle: OJS 2014/S 235-413758 (2014-12-03)