Die Goetheschule ist mit etwa 1135 Schülern das größte hannoversche Gymnasium. Sie ist derzeit auf 2 Standorte verteilt, Stammhaus und Außenstelle. Das Stammhaus aus den 1950er Jahren soll saniert, modernisiert und auf ein fünfzügiges Raumprogramm erweitert werden. Die vorhandene Bausubstanz wird dafür zum Teil erhalten und in das neue Gesamtkonzept integriert, zum Teil aber auch abgerissen und durch Neu- bzw. Anbauten ersetzt. Das Raumprogramm beinhaltet den Neubau einer Dreifeldsporthalle. Neubauteile sollen im Passivhausstandard errichtet werden. Ein erster Neubauabschnitt mit einem Investitionsvolumen von ca. 4 500 000 EUR ist im September 2014 fertiggestellt worden. Für den jetzt in Rede stehenden 2. Bauabschnitt ist ein Investitionsvolumen von rund 25 000 000 EUR vorgesehen (KG 200-700, brutto). Die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt werden aufgrund ihres Umfangs und der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs voraussichtlich in 2 zeitlich aufeinander folgenden Bauphasen ausgeführt und entsprechend diesen Phasen getrennt ausgeschrieben. Beauftragt werden sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 (Leistungsbild Techn. Ausrüstung) HOAI 2013. Die stufenweise Beauftragung gemäß haushaltsrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Voraussichtliche Termine: Planungsstart: sofort. HU-Bau: 2. Quartal 2015. Baubeginn: 2016. Baufertigstellung: 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.Es sollen die Leistungen der Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 2,3,4, 5 und 8 wie folgt durchgeführt und fortgeschrieben werden: Los 1:Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Los 2:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.Der Bauherr behält sich vor, die Lose 1 und 2 zusammen oder getrennt zu beauftragen. Die Beauftragung beider Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.Es sollen die Leistungen der Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 2,3,4, 5 und 8 wie folgt durchgeführt und fortgeschrieben werden: Los 1:Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Los 2:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.Der Bauherr behält sich vor, die Lose 1 und 2 zusammen oder getrennt zu beauftragen. Die Beauftragung beider Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Ihmeplatz 5
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de🌏
E-Mail: baureferat.submissionen@hannover-stadt.de📧
Telefon: +49 51116842870📞
Fax: +49 51116842087 📠
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Technische Ausrüstung Sanierung Goetheschule (2. Bauabschnitt) – nicht öffnen". in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur
Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis 10 Tage vor Ablauf der Frist des unter IV.3.4) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E- Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Technische Ausrüstung Sanierung Goetheschule (2. Bauabschnitt) – nicht öffnen". in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur
Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis 10 Tage vor Ablauf der Frist des unter IV.3.4) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E- Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Goetheschule ist mit etwa 1135 Schülern das größte hannoversche Gymnasium. Sie ist derzeit auf 2 Standorte verteilt, Stammhaus und Außenstelle. Das Stammhaus aus den 1950er Jahren soll saniert, modernisiert und auf ein fünfzügiges Raumprogramm erweitert werden. Die vorhandene Bausubstanz wird dafür zum Teil erhalten und in das neue Gesamtkonzept integriert, zum Teil aber auch abgerissen und durch Neu- bzw. Anbauten ersetzt. Das Raumprogramm beinhaltet den Neubau einer Dreifeldsporthalle. Neubauteile sollen im Passivhausstandard errichtet werden.
Die Goetheschule ist mit etwa 1135 Schülern das größte hannoversche Gymnasium. Sie ist derzeit auf 2 Standorte verteilt, Stammhaus und Außenstelle. Das Stammhaus aus den 1950er Jahren soll saniert, modernisiert und auf ein fünfzügiges Raumprogramm erweitert werden. Die vorhandene Bausubstanz wird dafür zum Teil erhalten und in das neue Gesamtkonzept integriert, zum Teil aber auch abgerissen und durch Neu- bzw. Anbauten ersetzt. Das Raumprogramm beinhaltet den Neubau einer Dreifeldsporthalle. Neubauteile sollen im Passivhausstandard errichtet werden.
Ein erster Neubauabschnitt mit einem Investitionsvolumen von ca. 4 500 000 EUR ist im September 2014 fertiggestellt worden.
Für den jetzt in Rede stehenden 2. Bauabschnitt ist ein Investitionsvolumen von rund 25 000 000 EUR vorgesehen (KG 200-700, brutto). Die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt werden aufgrund ihres Umfangs und der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs voraussichtlich in 2 zeitlich aufeinander folgenden Bauphasen ausgeführt und entsprechend diesen Phasen getrennt ausgeschrieben.
Für den jetzt in Rede stehenden 2. Bauabschnitt ist ein Investitionsvolumen von rund 25 000 000 EUR vorgesehen (KG 200-700, brutto). Die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt werden aufgrund ihres Umfangs und der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs voraussichtlich in 2 zeitlich aufeinander folgenden Bauphasen ausgeführt und entsprechend diesen Phasen getrennt ausgeschrieben.
Beauftragt werden sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 (Leistungsbild Techn. Ausrüstung) HOAI 2013.
Die stufenweise Beauftragung gemäß haushaltsrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Voraussichtliche Termine:
Planungsstart: sofort.
HU-Bau: 2. Quartal 2015.
Baubeginn: 2016.
Baufertigstellung: 2018.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachplanung/en der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Gymnasiums Goetheschule, 2. BA.
Kurze Beschreibung:
Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 2,3 und…
… 8),Fachplanung der Technischen Ausrüstung der folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
… 8),
Fachplanung der Technischen Ausrüstung der folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und…
… 5),Fachplanung der Technischen Ausrüstung der folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen,Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
… 5),
Fachplanung der Technischen Ausrüstung der folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Es sollen die Leistungen der Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 2,3,4, 5 und 8 wie folgt durchgeführt und fortgeschrieben werden:
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Los 2:
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Der Bauherr behält sich vor, die Lose 1 und 2 zusammen oder getrennt zu beauftragen. Die Beauftragung beider Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Referenznummer: 19/1065/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(1) Unterschriebene Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 VOF (2009) vorliegen, (2) Unterschriebene Erklärung, dass keine Schwarzarbeit stattfindet,
(3) Unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie etwaiger notwendiger Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (in Form von: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse),
(3) Unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie etwaiger notwendiger Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (in Form von: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse),
(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit,
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung, dass das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31.10.2013 eingehalten wird (sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die innländischen Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden),
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung, dass das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31.10.2013 eingehalten wird (sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die innländischen Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden),
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen Erklärungen nach dem NTVergG gesondert einzuholen und abzufragen.
(6) Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft) (die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen).
(6) Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft) (die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert
— sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(7) Unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(8) Nachweis der derzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Kopie der Versicherungspolice.
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung wie folgt erforderlich:
Die Versicherung ist bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abzuschließen und deckt (a), mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr ab und (b) die Deckungssummen je Schadensfall betragen mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherung ist bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abzuschließen und deckt (a), mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr ab und (b) die Deckungssummen je Schadensfall betragen mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Durchschnittlicher Gesamtumsatz von mind. 400 000 EUR netto im Jahr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre für Planungsleistungen der Technische Ausrüstung (vergleichbare Leistungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(09) Leistungsfähigkeit des Büros: Aufstellung der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter). Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte/Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
(09) Leistungsfähigkeit des Büros: Aufstellung der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter). Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte/Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
(10) Fachliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung:
Es ist hier der Nachweis zur beruflichen Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren sowie die Darstellung der Bürozugehörigkeit in Jahren erforderlich.
(11) Geforderte Büroreferenzen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen zu den Büroreferenzen:
Es werden max. 4 Referenzen verlangt. Die Referenzen kommen aus dem Bereich weiterführende Schulen bzw. Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad.
Das Bauvolumen beträgt > = 4 000 000 EUR brutto (300 - 400 KGR).
Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.10.2014 abgeschlossen sein (Beendigung der Lph 8) bzw. mindestens den derzeitigen Stand Beginn Lph 4 haben.
Sofern diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann eine Wertung dieser Referenz nicht erfolgen.
Die Referenzen werden hinsichtlich der folgenden Inhalte bewertet:
— Neubaumaßnahme/Erweiterungsbau,
— Sanierungsmaßnahme,
— Energieoptimiertes Bauen, insbesondere Passivhausbauweise,
— Dreifachsporthalle,
— Versammlungsstätte/Aula,
— Abschluss Lph 8 ist bereits erfolgt,
— Öffentlicher Bauherr.
Weitere Angaben sind wie folgt erforderlich: Kurze nachvollziehbare Erläuterung zur Baumaßnahme, Bauzeit (Dauer), beauftragte Leistungsphasen, Bauvolumen in EUR brutto (300 und 400 KGR), Art der Maßnahme, Honorarzone, Name und Anschrift des Auftraggebers.
Weitere Angaben sind wie folgt erforderlich: Kurze nachvollziehbare Erläuterung zur Baumaßnahme, Bauzeit (Dauer), beauftragte Leistungsphasen, Bauvolumen in EUR brutto (300 und 400 KGR), Art der Maßnahme, Honorarzone, Name und Anschrift des Auftraggebers.
Die Referenzen können durch Ausführungen und Bilder ergänzt werden. Diese sind im Teilnahmeantrag in der Anlage A aufzulisten.
Die eingereichten Referenzen werden hinsichtlich der vorgenannten Kriterien/Inhalte bzw. Angaben gesichtet und ausgewertet. Abschließend erfolgt eine ganzheitliche Beurteilung zu den eingereichten Referenzen.
Für die Darstellung ist der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern ist.
Siehe unter Angaben und Formalitäten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis darüber, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Ergänzend siehe hierzu unter Abschnitt III.2.2)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers. Die AVB sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Eine Bietergemeinschaftserklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaftserklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bieter ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne von § 19 VOF berechtigt sind, die
Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen.
Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 2.1 bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und Nachforderung (vgl. § 5Abs. 3 VOF).
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs.6 und/oder 9 VOF vorliegen, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die Kopie zur Berufshaftpflichtversicherung beigefügt haben sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen.
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs.6 und/oder 9 VOF vorliegen, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die Kopie zur Berufshaftpflichtversicherung beigefügt haben sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen.
3. Sollten mehr als 6 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der eingereichten Referenzen bewerten (siehe hierzu Punkt III.2.3)). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
3. Sollten mehr als 6 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der eingereichten Referenzen bewerten (siehe hierzu Punkt III.2.3)). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 19/1065/14
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Technische Ausrüstung Sanierung Goetheschule (2. Bauabschnitt) – nicht öffnen". in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Technische Ausrüstung Sanierung Goetheschule (2. Bauabschnitt) – nicht öffnen". in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur
Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis 10 Tage vor Ablauf der Frist des unter IV.3.4) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E- Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis 10 Tage vor Ablauf der Frist des unter IV.3.4) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E- Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Ihmeplatz 5
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Quelle: OJS 2014/S 222-392544 (2014-11-14)
Ergänzende Angaben (2014-11-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Kontakt
E-Mail: submission@hannover-stadt.de📧
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Personals (30)
2. Qualität der angebotenen Planungsleistung (60)
3. Gesamteindruck (5)
4. Honorar (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-22 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Ridder und Meyn mbH
Postanschrift: Frankenstr. 18 b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 107 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 107 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.