Quantity or scope
Siehe II.1.1) und II.1.5):Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:Los 1: Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische AnlagenLos 2: Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische AnlagenDie Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistung erfolgt stufenweise.Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung):-für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2-5 (ganz oder teilweise)-für die Anlagengruppen Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernemelde- und informationstechnische Anlagen: mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5Die Beauftragung weitere Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:optional: Leistungsphase 6-8, Leistungsphase 7 nur teilweise aufgrund des verminderten Leistungsumfangsoptional: Leistungsphase 1Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.