Menge oder Umfang
Siehe II.1.1) & II.1.5). Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:Los 1: Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen.Los 2: Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation.Die Beauftragung erfolgt stufenweise.Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. HOAI § 55 (Leistungsbild Technische Ausrüstung):— für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser und Gasanlagen: mindestens die Leistungsphasen 1-4,— für die Anlagengruppen Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen: mindestens die Leistungsphasen 1-3,— für die Anlagengruppe Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation: mindestens die Leistungsphasen 1-3,— für die Anlagengruppe Förderanlagen: mindestens die Leistungsphasen 1-3.Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 5-8.Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, soweit notwendig besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage aller Lose wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und die Auftraggeberin nach ihrem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird die Auftraggeberin weitere Leistungen vergeben.