Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS in Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Wartung, Inspektion und Prüfungen von Standorten im BOS-Digitalfunk des Landes Niedersachsen. Das Ziel des Facilitymanagements ist die Sicherstellung und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes und störungsfreien Betriebes, sowohl gemäß gesetzlicher und normativer Anforderungen, als auch im Sinne einer ständigen Verfügbarkeit des Funknetzes.
Bund und Länder führen gemeinsam den Digitalfunk BOS ein. Dabei sind die einzelnen Bundesländer für die Bereitstellung der Standorte verantwortlich. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der Basisstationsstandorte ist deren Erhaltung und Pflege im Rahmen des Facilitymanagements von herausragender Bedeutung.
Seit Ende 2013 ist der Netzaufbau mit ca. 440 Basisstationen und rund 10 weiteren reinen Richtfunkstandorten weitestgehend abgeschlossen. Das im Aufbau befindliche Netz von Basisstationen und Richtfunkstandorten kann derzeit allerdings noch nicht abschließend dargestellt werden, da noch nicht alle Standorte in Betrieb genommen worden sind und Maßnahmen der Feinjustierung anstehen, wobei davon auszugehen ist, dass noch weitere Standorte in geringem Umfang ergänzend hinzukommen werden.
Die Basisstationsstandorte sind entweder nach den Vorgaben des Planungshandbuches der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (PHB), in der jeweils aktuellen Ausführung, errichtet worden oder werden entsprechend ertüchtigt, so dass die technische Ausbauqualität gem. den Vorgaben des PHB erreicht ist. Die einzelne Standortdokumentation für jeden Basisstationsstandort kann bei Bedarf im Rahmen der Angebotsphase beim Auftraggeber eingesehen werden.
Das Facility- und Störungsmanagement soll sicherstellen, dass die betreffenden Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS funktionsgerecht genutzt werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind daher sämtliche standortbezogenen infrastrukturellen Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Basisstationsstandorte für den Digitalfunk Niedersachsen erforderlich sind, soweit nicht die Systemtechniken und/oder der Netzbetrieb des Digitalfunk BOS betroffen ist. Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus z. B. Standortkoordination, Verkehrssicherung, Kleinreparaturen, Hausmeisterdienste, Sichtkontrollen, Sicherheitsbegleitungen, Zugangsgewährung, Reinigungsdienste, Pflege der Außenanlagen sowie anlassbezogene sonstige Standortdienste. Des Weiteren die Planung, Abstimmung und Durchführung von Inspektions-, Prüf- und Wartungsmaßnahmen und Steuerung der daraus resultierenden Vorgänge mittels eines vom Auftragnehmer zu erstellenden Inspektions-, Prüf- und Wartungskalenders für alle Standorte, sowie ein operatives Störungsmanagement im 24/7-Betrieb (Steuerung von Instandhaltungsvorgängen, einschließlich Dokumentation und Berichtswesen).
Zur Erfüllung des Störungsmanagements hat der Auftragnehmer eine Störungsbereitschaft einzurichten, sowie die Erreichbarkeit und Reaktionsmöglichkeit derselben ganzjährig rund um die Uhr zu gewährleisten.
Die Durchführung der Aufgaben des Auftragnehmers erfolgt in enger Abstimmung mit den Organisationen des Digitalfunks BOS. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers wird die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) sein. Der weitere genaue Ablauf und Umfang ist in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Angebotsaufforderung zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen übersandt wird.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.5.2014. Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis 15. Januar eines jeden Jahres schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-24 Auftragsbekanntmachung
2014-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge