Fahrgastsitze für Stadt- und Straßenbahnen im Einsatzbereich der EBO und der BOStrab

VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH

Neubeschaffung von ca. 7 000 Stück Fahrgastsitzen nach der EN-Norm 45545 (Brandschutz) für den Einbau in Stadt- und Straßenbahnen im Einsatzbereich der EBO und der BOStrab. Die Schienenfahrzeuge sind nach DIN EN 45545 in die Betriebsklasse 2 und in den „Hazard Level 2“ nach DIN EN 45545-2 eingestuft. Für die EBA-Regelungen gilt die Einstufung E2.
Es sind die Anforderungen nach DIN EN 45545 mit EBA-Regelungen einzuhalten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze für Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Lieferung von ca. 7 000 Stück Fahrgastsitzen zum Einbau in vorhandene Schienenfahrzeuge. Es wird ein Lieferplan vereinbart, der die genauen Lieferzeiten und...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze für Schienenfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Tullastr. 71
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://vbk.info 🌏
E-Mail: marc.feistkorn@vbk.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 72161075511 📞
Fax: +49 72161075719 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-137664
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen

“Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber auf bis zu 4 Bewerber zu reduzieren, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 078-137664 (2014-04-17)