Leasing von Eisenbahnfahrzeugen für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sog. „Teutoburger Wald-Netz“ auf den Linien RE 78, RB 61, RB 65, RB 66 und RB 72. Die Fahrzeuge müssen allen Bestimmungen der Ausschreibung für Eisenbahnverkehrsleistungen im Teutoburger-Wald-Netz entsprechen (s. Auftragsbekanntmachung 2014/S 086-150932). Folgende wesentliche Aspekte sind zu beachten: — Es sind Zugkapazitäten von 180 bis 510 Sitzplätzen zu bilden, wobei sich die geforderten Kapazitäten der Zuggarnituren auch während eines Tages mehrfach ändern können, — Neufahrzeuge müssen bis zum 30.9.2017 zugelassen sein, — Für Neufahrzeuge bieten die Aufgabenträger der Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung eine Wiederzulassungsgarantie, — Gebrauchtfahrzeuge sind ab Baujahr 2006 zugelassen, — Für Gebrauchtfahrzeuge berechnen die Aufgabenträger der Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung einen Bewertungszuschlag, der in die Bewertung der Angebote dieser Ausschreibung übernommen wird. Detaillierte Informationen enthalten die Vergabeunterlagen, — Für alle Fahrzeuge gilt die „dreiseitige Vereinbarung zur vom Betreiber unabhängigen Weiterverwendung der Fahrzeuge“. Dieses Vergabeverfahren und eine mögliche Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt der Angebotsabgabe durch die WestfalenBahn GmbH sowie der Zuschlagserteilung an die WestfalenBahn GmbH in der laufenden Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung (Auftragsbekanntmachung 2014/S 086-150932). Insoweit behält sich die WestfalenBahn GmbH vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise wieder aufzuheben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang:
20 bis 30 elektrisch angetriebene Zuggarnituren in verschiedenen Varianten, davon bis zu 10 auch geeignet für den Betrieb in den Niederlanden.100 000 000170 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnpersonenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: WestfalenBahn GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 8
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.westfalenbahn.de🌏
E-Mail: twn-leasing@westfalenbahn.de📧
Telefon: +49 52155777760📞
Fax: +49 52155777799 📠
Informationen zum Verfahren:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise/Eigenerklärungen sowie ein selbst erstelltes unterschriebenes Teilnahmeantragsschreiben (= Teilnahmeantrag) in einfacher schriftlicher Ausfertigung im Original bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.3.4) benannten Schlusstermin bei der unter Abschnitt I.1) benannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Umschlag als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Fahrzeugleasing Teutoburger Wald-Netz - Nicht öffnen!). Nicht gekennzeichnete, nicht fest verschlossene sowie verspätete eingegangene Teilnahmeanträge werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags.
Die Einreichung des Teilnahmeantrags per Telefax, in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist unzulässig.
Rückfragen können ausschließlich per Email an die unter Abschnitt I.1) benannte Kontaktstelle (E-Mailadresse) gerichtet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Hinweise/Informationen zum Einsatz eignungsrelevanter Dritter (siehe hierzu auch Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) und nichteignungsrelevanter Unterauftragsnehmer:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Informationen zum TVgG-NRW
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW zu beachten sind. Näheres dazu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag!) gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärungen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie gem. § 19 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung über die Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben haben. Die entsprechenden Vordrucke werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Einreichung der finalen Angebote wird auf den 18.8.2014 bestimmt.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise/Eigenerklärungen sowie ein selbst erstelltes unterschriebenes Teilnahmeantragsschreiben (= Teilnahmeantrag) in einfacher schriftlicher Ausfertigung im Original bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.3.4) benannten Schlusstermin bei der unter Abschnitt I.1) benannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Umschlag als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Fahrzeugleasing Teutoburger Wald-Netz - Nicht öffnen!). Nicht gekennzeichnete, nicht fest verschlossene sowie verspätete eingegangene Teilnahmeanträge werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags.
Die Einreichung des Teilnahmeantrags per Telefax, in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist unzulässig.
Rückfragen können ausschließlich per Email an die unter Abschnitt I.1) benannte Kontaktstelle (E-Mailadresse) gerichtet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Hinweise/Informationen zum Einsatz eignungsrelevanter Dritter (siehe hierzu auch Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) und nichteignungsrelevanter Unterauftragsnehmer:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Informationen zum TVgG-NRW
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW zu beachten sind. Näheres dazu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag!) gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärungen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie gem. § 19 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung über die Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben haben. Die entsprechenden Vordrucke werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Einreichung der finalen Angebote wird auf den 18.8.2014 bestimmt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leasing von Eisenbahnfahrzeugen für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sog. „Teutoburger Wald-Netz“ auf den Linien RE 78, RB 61, RB 65, RB 66 und RB 72.
Die Fahrzeuge müssen allen Bestimmungen der Ausschreibung für Eisenbahnverkehrsleistungen im Teutoburger-Wald-Netz entsprechen (s. Auftragsbekanntmachung 2014/S 086-150932).
Folgende wesentliche Aspekte sind zu beachten:
— Es sind Zugkapazitäten von 180 bis 510 Sitzplätzen zu bilden, wobei sich die geforderten Kapazitäten der Zuggarnituren auch während eines Tages mehrfach ändern können,
— Neufahrzeuge müssen bis zum 30.9.2017 zugelassen sein,
— Für Neufahrzeuge bieten die Aufgabenträger der Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung eine Wiederzulassungsgarantie,
— Gebrauchtfahrzeuge sind ab Baujahr 2006 zugelassen,
— Für Gebrauchtfahrzeuge berechnen die Aufgabenträger der Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung einen Bewertungszuschlag, der in die Bewertung der Angebote dieser Ausschreibung übernommen wird. Detaillierte Informationen enthalten die Vergabeunterlagen,
— Für Gebrauchtfahrzeuge berechnen die Aufgabenträger der Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung einen Bewertungszuschlag, der in die Bewertung der Angebote dieser Ausschreibung übernommen wird. Detaillierte Informationen enthalten die Vergabeunterlagen,
— Für alle Fahrzeuge gilt die „dreiseitige Vereinbarung zur vom Betreiber unabhängigen Weiterverwendung der Fahrzeuge“.
Dieses Vergabeverfahren und eine mögliche Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt der Angebotsabgabe durch die WestfalenBahn GmbH sowie der Zuschlagserteilung an die WestfalenBahn GmbH in der laufenden Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung (Auftragsbekanntmachung 2014/S 086-150932). Insoweit behält sich die WestfalenBahn GmbH vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise wieder aufzuheben.
Dieses Vergabeverfahren und eine mögliche Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt der Angebotsabgabe durch die WestfalenBahn GmbH sowie der Zuschlagserteilung an die WestfalenBahn GmbH in der laufenden Teutoburger Wald-Netz-Ausschreibung (Auftragsbekanntmachung 2014/S 086-150932). Insoweit behält sich die WestfalenBahn GmbH vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise wieder aufzuheben.
Menge oder Umfang:
20 bis 30 elektrisch angetriebene Zuggarnituren in verschiedenen Varianten, davon bis zu 10 auch geeignet für den Betrieb in den Niederlanden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 000 💰
170 000 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise/Eigenerklärungen sowie ein selbst erstelltes unterschriebenes Teilnahmeantragsschreiben (= Teilnahmeantrag) in einfacher schriftlicher Ausfertigung im Original bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.3.4) benannten Schlusstermin für die Teilnahmeanträge bei der unter Abschnitt I.1 benannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich unter Abschnitt VI.3).
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise/Eigenerklärungen sowie ein selbst erstelltes unterschriebenes Teilnahmeantragsschreiben (= Teilnahmeantrag) in einfacher schriftlicher Ausfertigung im Original bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.3.4) benannten Schlusstermin für die Teilnahmeanträge bei der unter Abschnitt I.1 benannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich unter Abschnitt VI.3).
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
(iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
(iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten.
Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
1. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
4. es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Bitte auf die wortgemäße Wiedergabe der Teilnahmeanforderungen unter Abschnitt III.2.1 (2) und (3) in den Eigenerklärungen achten. Gesonderte, getrennte Eigenerklärungen/Schreiben für die Eigenerklärungen nach Ziff. III.1.1 (2) und (3) sind nicht notwendig. Vielmehr können die Erklärungen auch in einem Schreiben zusammengefasst werden.
Bitte auf die wortgemäße Wiedergabe der Teilnahmeanforderungen unter Abschnitt III.2.1 (2) und (3) in den Eigenerklärungen achten. Gesonderte, getrennte Eigenerklärungen/Schreiben für die Eigenerklärungen nach Ziff. III.1.1 (2) und (3) sind nicht notwendig. Vielmehr können die Erklärungen auch in einem Schreiben zusammengefasst werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Eignungsunterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den jährlichen Umsatz für den Gegenstand der Ausschreibung des Unternehmens bezogen jeweils auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die unter Abschnitt III.2.2 geforderte Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bezeichnete Eigenerklärung für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bezeichnete Eigenerklärung für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich unter Abschnitt VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung in Form einer unterschriebenen Eigenerklärung von mindestens drei Referenzenprojekten im Leasing von Fahrzeugen im Verkehrswesen und/oder im Operate Leasing von Fahrzeugen und/oder über vergleichbare Referenzprojekte mit einem jeweiligen Volumen von mindestens 50 000 000 EUR.
(1) Darstellung in Form einer unterschriebenen Eigenerklärung von mindestens drei Referenzenprojekten im Leasing von Fahrzeugen im Verkehrswesen und/oder im Operate Leasing von Fahrzeugen und/oder über vergleichbare Referenzprojekte mit einem jeweiligen Volumen von mindestens 50 000 000 EUR.
Die Darstellung hat v. a. die folgenden Angaben zu enthalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers (sofern zulässig) und
— Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse,
— Angabe des Auftragnehmers,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert,
— Beschreibung der Leistungen.
(2) Darstellung der personellen und technischen Ausstattung des Bewerbers für die Abwicklung des zu vergebenden Auftrags.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Eignungsunterlagen nach Abschnitt III.2.3. (1) und (2) für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Eignungsunterlagen nach Abschnitt III.2.3. (1) und (2) für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich unter Abschnitt VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die geforderten Kautionen und Sicherheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter).
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Stefan Bennemann
Internetadresse: www.westfalenbahn.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231711710📞
Fax: +49 5231711715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 121-216111 (2014-06-24)
Ergänzende Angaben (2015-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben