Fäkalentsorgung im Verbandsgebiet des Wasserverbands Lausitz

Wasserverband Lausitz

Enteerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Wasserverbands Lausitz und Transport des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des in biologischen Kleinkläranlagen anfallenden Klärschlamms zu den verbandseigenen Kläranlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-02.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Menge oder Umfang: 75 000 m³ pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Lausitz
Postanschrift: Steindamm 51
Postleitzahl: 01968
Postort: Senftenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wal-betrieb.de 🌏
Telefon: +49 3573803233 📞
Fax: +49 3573803138 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 192-339179
ABl. S-Ausgabe: 192

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Enteerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Wasserverbands Lausitz und Transport des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des in biologischen Kleinkläranlagen anfallenden Klärschlamms zu den verbandseigenen Kläranlagen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Wasserverbands Lausitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
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Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist bei den Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
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Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft in seinem/ihren Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, muss der Bieter/die Bietergemeinschaften in seinem/ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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— Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern.
Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden.
— Das unterbliebene, verspätete oder unvollständige Einreichen von Eignungsnachweisen kann den Ausschluss des betreffenden Angebotes nach sich ziehen.
— Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
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Die folgenden Nachweise und Erklärungen sind zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Lage vorzulegen:
1.) Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes;
2.) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A nicht bestehen;
3.) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A nicht bestehen;
4.) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Erklärungen 2 bis 4 sind im zu verwendenden Formblatt „Angebotsschreiben“ abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist oder Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013);
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie über den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013);
3.) Nachweis des Bestehens einer auf Transport bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: für Personen- und sonstige Schäden jeweils mindestens 10 000 000 EUR für jeden Einzefall und jeweils mindestens 20 000 000 Eur für alle Versicherungsfälle pro Jahr. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Nachunternehmer auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Alternativ reicht eine Bestätigung der Versicherung, dass die geforderten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfall abgeschlossen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (insb. bezogen auf die Menge von ca. 75 000 m³ pro Jahr) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes und der Leistungszeit;
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2.) Ausstattungsmerkmale der Betriebstätte (insb. ob Stellplätze für die benötigten Transportfahrzeuge, Betriebswerkstatt für kleinere Reparaturen, Sanitär- und sozialbereich für die eingesetzten Mitarbeiter, Büro- und Verwaltungsräume vorhanden sind);
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3.) Anzahl des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, mit Angabe zu Stammpersonal, Stellenprofile der einzusetzenden Mitarbeiter, Verfügbarkeit von Reservepersonal;
4.) Lebenslauf bzw. Lebensläufe mit Angabe der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person/Personen und Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
5.) Nachweis der Qualitätssicherung, z. B. durch Zertifikat DIN EN ISO 9000/9001 oder gleichwertig.
Mindeststandards:
Zu 3.) geeigneter Nachweis, dass das einzusetzende Fahrpersonal die deutsche Sprache beherrscht und die Weiterbildung gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) i. V. m. § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) abgeschlossen hat.
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6.) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG für das Einsammeln und Befördern von Abfällen (speziell Abfälle der ASN 190805) oder Nachweis der Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG und Verordnung zur Transportgenehmigung (TgV) vom 10.9.1996 in der gültigen Fassung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Standort des Fuhrparks muss so gelegen oder im Auftragsfall errichtet werden, dass von dem geplanten Standort aus das Entsorgungsgebiet innerhalb von einer Stunde Fahrtzeit zu erreichen ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wasserverband Lausitz
Herrn Jörg Windrich
Internetadresse: www.wal-betrieb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 192-339179 (2014-10-02)