Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg i. Br., Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br. Fassadenarbeiten in 2 Losen, Gebäudehöhe über fertig Gelände ca. 24,10 m, Geschosshöhen: UG 3,44 m, EG: 4,50 m; 1.-5. OG: 3,10 m, BGF oberirdisch ca. 19 300 m², BGF unterirdisch ca. 5 000 m², BRI oberirdisch ca. 77 000 m³, BRI unterirdisch ca. 22 000 m³ Los 1: Aluminium-Pfosten-Riegelfassade, Verglasung geschosshoch, Öffnungsflügel als Blindpaneel, Raffstore-Lamellen als Sonnenschutzvorrichtungen, Attikaverkleidung, Photovoltaikanlage Fassade, Gerüstarbeiten; Zu Los 1 sind Nebenangebote für eine Holz-Aluminium-Pfosten-Riegelfassade zulässig, auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes. Los 2: Gitterschale/Lichtkuppel im Bereich Innenhof.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 11.12.2014/12:00 Uhr.
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Ergänzende Informationen zu Ziff. II.1.9): Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich gilt folgendes: Nebenangebote sind nur für das Los 1 und nur für die in den Vergabeunterlagen genannten Teilbereiche zugelassen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen sind zu beachten. Ein Nebenangebot kann auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes eingereicht werden.
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 11.12.2014/12:00 Uhr.
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Ergänzende Informationen zu Ziff. II.1.9): Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich gilt folgendes: Nebenangebote sind nur für das Los 1 und nur für die in den Vergabeunterlagen genannten Teilbereiche zugelassen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen sind zu beachten. Ein Nebenangebot kann auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg i. Br., Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br. Fassadenarbeiten in 2 Losen, Gebäudehöhe über fertig Gelände ca. 24,10 m, Geschosshöhen: UG 3,44 m, EG: 4,50 m; 1.-5. OG: 3,10 m, BGF oberirdisch ca. 19 300 m², BGF unterirdisch ca. 5 000 m², BRI oberirdisch ca. 77 000 m³, BRI unterirdisch ca. 22 000 m³ Los 1: Aluminium-Pfosten-Riegelfassade, Verglasung geschosshoch, Öffnungsflügel als Blindpaneel, Raffstore-Lamellen als Sonnenschutzvorrichtungen, Attikaverkleidung, Photovoltaikanlage Fassade, Gerüstarbeiten; Zu Los 1 sind Nebenangebote für eine Holz-Aluminium-Pfosten-Riegelfassade zulässig, auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes. Los 2: Gitterschale/Lichtkuppel im Bereich Innenhof.
Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg i. Br., Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br. Fassadenarbeiten in 2 Losen, Gebäudehöhe über fertig Gelände ca. 24,10 m, Geschosshöhen: UG 3,44 m, EG: 4,50 m; 1.-5. OG: 3,10 m, BGF oberirdisch ca. 19 300 m², BGF unterirdisch ca. 5 000 m², BRI oberirdisch ca. 77 000 m³, BRI unterirdisch ca. 22 000 m³ Los 1: Aluminium-Pfosten-Riegelfassade, Verglasung geschosshoch, Öffnungsflügel als Blindpaneel, Raffstore-Lamellen als Sonnenschutzvorrichtungen, Attikaverkleidung, Photovoltaikanlage Fassade, Gerüstarbeiten; Zu Los 1 sind Nebenangebote für eine Holz-Aluminium-Pfosten-Riegelfassade zulässig, auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes. Los 2: Gitterschale/Lichtkuppel im Bereich Innenhof.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fassadenarbeiten, Gerüst, Photovoltaik u
Losnummer: 2
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 2014002381/2014002381
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6…
… Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
… EG Abs. 3 Nr. 2 und 4 Nr. 1 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z. B. Eigenerklärung);
(7) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(8) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
(9) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung);
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a), (3), (7), (8) und (9) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme.
Sicherheitsleistung für Mängelgewährleistungsansprüche 3 % der Abrechnungssumme. Rückgabezeitpunkt der nicht verwerteten Sicherheit 4 Jahre nach Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vom 6.7.2015 bis 26.2.2016.
Einzelfristen gem. beigefügter Terminliste werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5)) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-18 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Klein, Frederik
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-06 📅
Datum des Endes: 2016-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014002381/2014002381
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 140-250527
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 11.12.2014/12:00 Uhr.
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Ergänzende Informationen zu Ziff. II.1.9): Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich gilt folgendes: Nebenangebote sind nur für das Los 1 und nur für die in den Vergabeunterlagen genannten Teilbereiche zugelassen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen sind zu beachten. Ein Nebenangebot kann auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes eingereicht werden.
Ergänzende Informationen zu Ziff. II.1.9): Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich gilt folgendes: Nebenangebote sind nur für das Los 1 und nur für die in den Vergabeunterlagen genannten Teilbereiche zugelassen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen sind zu beachten. Ein Nebenangebot kann auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes eingereicht werden.
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 215-380074 (2014-11-05)
Ergänzende Angaben (2014-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8 706 242,86 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014002381
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79106 Freiburg im Breisgau.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird an das preislich günstigste Angebot erteilt (100)
2. Abweichend davon erfolgt unterhalb der Kostenobergrenze von 10 630 000 EUR brutto der Zuschlag auf das preislich günstigste Nebenangebot soweit dieses max. 10 % über dem günstigsten Hauptangebot liegt (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-24 📅
Name: HW Metallbau GmbH & Co. Betriebs KG
Postanschrift: Am Brodberg 3
Postort: Sontra
Postleitzahl: 36205
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Siehe oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) – GWB – unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2015/S 043-073527 (2015-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 635 135,27 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-23 📅
Name: Strabag International GmbH
Postanschrift: Esslinger Straße 1
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 70771
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.