27 Fliesen- und Plattenarbeiten für IPA und IGB Stuttgart:
An der Stelle des bestehenden Gebäudes D ist der Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes vorgesehen,das Werkhallen/Technika, Laboratorien und Büroflächen für IPA und IGB enthält. Der Neubau gliedert sichin einen doppelgeschosshohen, transluzent gestalteteten Sockel und einen darauf aufgesetzten, von dernördlichen Bebauung abgerückten viergeschossigen Baukörper. Die vier Obergeschosse nehmen jeweilsanteilig Büro- und Laborflächen der beiden Institute auf und sind als 3-Bund-Anlage organisiert. Im 3. und 4. Obergeschoss gibt es zudem größere zusammenhängende Flächen für Veranstaltungen, Seminareund Präsentationen. StB.-Konstruktion mit aussteifenden Wandscheiben; Abfangkonstruktion über denWerkhallen aus geschweißten Stahl-Vollwandträgern. Fassaden Werkhallen: Polycarbonat-Elemente, FassadenObergeschosse: Pfosten-/Riegel-Fassade aus thermisch getrennten Aluprofilen; hinterlüftete Aluminium-Bekleidungen; Glaslamellen als außenliegender Sonnenschutz zur Südfassade.
Gebäudekennwerte:
BGF: 16 857 m²,
BRI: 73 685 m³,
NF: 8 904 m²,
TF: 1 771 m²,
VF: 3 530 m²,
KF: 2 651 m² (inkl. 980 m² Luftraum Werkhallen Zwischengeschoss).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FhG-IPA und IGB Stuttgart – Neubau Technikum mit Laboren und Büros, Bauteil „D“ – 27 Fliesen- und Plattenarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: 27 Fliesen- und Plattenarbeiten für IPA und IGB Stuttgart:
Dauer
Datum des Endes: 2014-12-12 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 096-173292
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 395757
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: von Au - Gehrung
Postort: Nürtingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 191945.41 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 239-751317 (2023-12-07)