Flughafen Leipzig/Halle – Flächenentwicklung Industriegebiet Airport Südost

Flughafen Leipzig/Halle GmbH

Flughafen Leipzig/Halle – Flächenentwicklung Industriegebiet Airport Südost.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt ein vorhandenes Areal von ca. 80 ha für die Ansiedlung von Gewerbe, insbesondere von Aircargo-Umschlagszentren, Flugzeugwartung- und Service, flughafen-, als auch logistik- bzw. automotiveorientierte Unternehmen, ohne derzeitige potentielle Nutzernachfrage zu entwickeln.
Einem künftigen Auftragnehmer obliegen insbesondere folgende wesentliche Leistungen:
— Nutzungskonzept mit städtebaulicher Rahmenplanung in Varianten sowie deren Bewertung unter wirtschaftlichen, städtebaulichen und marktorientierten Kriterien sowie der Belange von Natur- und Umweltschutz,
— trimodales Verkehrskonzept (Anbindung an die vorhandenen Zugangsstellen zum Straßen-, Schienen-, Luftverkehr),
— alle HOAI-Leistungen, welche für das Aufstellen, Fortschreiben und Begleiten des B-Planes bzw. des B-Plan-Verfahrens bis zur Genehmigung erforderlich sind:
— Vollständiges Leistungsbild Bebauungsplanung,
— vollständiges Leistungsbild Grünordnungsplanung,
— Erschließungsplanungen (Verkehrsanlagen Ver- und Entsorgungsleitungen und – Bauwerke).
Inwieweit als Abwägungsgrundlage erforderliche Fachgutachten im Auftragsfall erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung mit entsprechenden Leistungen im Auftragsfall vor.
Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt bei der Stadt Leipzig in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Planungshoheit.
— Prozesssteuerung,
— Koordination aller am Prozess Beteiligten Unternehmen und Institutionen,
— Vorbereiten und Herbeiführen von Entscheidungen,
— Zeit-Ziel-Verfolgungen,
— Entwicklung von Nutzungs-/Ansiedlungskonzepten und planungsbegleitende Vermarktungsberatung.
Die Leistungen sollen vom zukünftigen Auftragnehmer als Gesamtplanung erbracht werden. Es ist vom Auftraggeber nicht beabsichtigt, weitere Planer zu beauftragen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P.O.B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.flhg@leipzig-halle.aero 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 024-038644
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Hinweis: Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung. 2. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: a) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) 1. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) 2. der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitgliedeiner Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) 2.b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben genannter Ziffer VI.3) 2.b) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. 3. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Für den Teilnahmeantrag werden keine Formblätter zur Verfügung gestellt. 4. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Flughafen Leipzig/Halle – Flächenentwicklung Industriegebiet Airport Südost – Nicht öffnen“ zu versehen. Maßgebend ist der rechtzeitige Eingang beim Auftraggeber. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeberist unzulässig. 5. Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.3 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1000 Punkten entfallen maximal 900 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Arbeitskräfte nach Ziffer III 2.3)1. entfallen, weitere 300 Punkte auf die Benennung des Schlüsselpersonals nach Ziffer III.2.3) 2., weitere 550 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) 3., maximal 40 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 60 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1). Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. Mindestbedingung bei der Wertung der Teilnahmeanträge: Es werden die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die mindestens 800 Punkte der maximal möglichen 1 000 Punkte erreichen. 6. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. 7. Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. 8. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 9. Anfragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 17.2.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 11. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. 12. Das Verfahren ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Flughafen Leipzig/Halle – Flächenentwicklung Industriegebiet Airport Südost.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt ein vorhandenes Areal von ca. 80 ha für die Ansiedlung von Gewerbe, insbesondere von Aircargo-Umschlagszentren, Flugzeugwartung- und Service, flughafen-, als auch logistik- bzw. automotiveorientierte Unternehmen, ohne derzeitige potentielle Nutzernachfrage zu entwickeln.
Mehr anzeigen
Einem künftigen Auftragnehmer obliegen insbesondere folgende wesentliche Leistungen:
— Nutzungskonzept mit städtebaulicher Rahmenplanung in Varianten sowie deren Bewertung unter wirtschaftlichen, städtebaulichen und marktorientierten Kriterien sowie der Belange von Natur- und Umweltschutz,
— trimodales Verkehrskonzept (Anbindung an die vorhandenen Zugangsstellen zum Straßen-, Schienen-, Luftverkehr),
— alle HOAI-Leistungen, welche für das Aufstellen, Fortschreiben und Begleiten des B-Planes bzw. des B-Plan-Verfahrens bis zur Genehmigung erforderlich sind:
— Vollständiges Leistungsbild Bebauungsplanung,
— vollständiges Leistungsbild Grünordnungsplanung,
— Erschließungsplanungen (Verkehrsanlagen Ver- und Entsorgungsleitungen und – Bauwerke).
Inwieweit als Abwägungsgrundlage erforderliche Fachgutachten im Auftragsfall erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung mit entsprechenden Leistungen im Auftragsfall vor.
Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt bei der Stadt Leipzig in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Planungshoheit.
— Prozesssteuerung,
— Koordination aller am Prozess Beteiligten Unternehmen und Institutionen,
— Vorbereiten und Herbeiführen von Entscheidungen,
— Zeit-Ziel-Verfolgungen,
— Entwicklung von Nutzungs-/Ansiedlungskonzepten und planungsbegleitende Vermarktungsberatung.
Die Leistungen sollen vom zukünftigen Auftragnehmer als Gesamtplanung erbracht werden. Es ist vom Auftraggeber nicht beabsichtigt, weitere Planer zu beauftragen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 20 Monate
Referenznummer: Flughafen Leipzig/Halle - Flächenentwicklung Industriegebiet Airport Südost
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Leipzig/Halle.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers im Original,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Ziffer VI.3) 1. der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen; solche Bescheinigungen oder Erklärungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend, maßgebend ist der in der vorliegenden Bekanntmachung benannte Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt) nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
Mehr anzeigen
2. Benennung des Schlüsselpersonals als Eigenerklärung.
Der Bewerber hat anzugeben, mit welchen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern er die nachfolgend benannten Leistungen/Aufgaben im Auftragsfall erbringen will:
a) Entwicklung von Nutzungs- und Ansiedlungskonzepten,
b) Nutzungskonzept mit städtebaulicher Rahmenplanung,
c) Prozesssteuerung.
Für die Darstellung sind neben der namentlichen Nennung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Angaben über deren berufliche Qualifikation, allgemeine Berufserfahrung, auftragsbezogene Projekterfahrung durch Benennung und Darstellung von personenbezogenen Referenzen (mit Angaben zu Art und Umfang der Projektleistung, des Zeitraums der Leistungserbringung, sowie der Aufgaben des benannten Mitarbeiters im Projekt), beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des Bewerbers sowie ausdrückliche Angaben zum tatsächlichen Zeitpunkt der Verfügbarkeit im Auftragsfall zu machen.
Mehr anzeigen
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden;
Mehr anzeigen
3. Angaben zu mindestens drei realisierten oder in Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 6 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
Mehr anzeigen
aa) Name und Kontaktdaten des Auftraggebers,
bb) Bezeichnung und Standort der Referenz,
cc) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz, mit folgenden Angaben:
— Benennung der Auftragssumme,
— Beschreibung der Komplexität des Projekts (z. B. trimodales Verkehrskonzept/Verknüpfung mehrerer Verkehrsträger),
— Beschreibung des erfolgreichen Vermarktungsprozesses und des Betrieb der Referenzimmobilie.
dd) Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, mit folgenden Angaben:
— Schwerpunkt der Aufgabenstellung für den Bewerber,
— Beschreibung der beauftragten und bearbeiteten Bauleistungen.
ee) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Büros/Firmen erbracht wurden sowie Benennung der jeweiligen Kooperationspartner, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mehr anzeigen
Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung ist von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: Terminalring 11, Poststelle, EG
Postort: Flughafen Leipzig/Halle
Postleitzahl: 04435
URL der Teilnahme: http://www.leipzig-halle-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Abschnitt VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 024-038644 (2014-01-31)