Förderung einer neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung gem. § 65b SGB V
Der GKV-Spitzenverband fördert auf Grundlage des § 65b SGB V Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die in diesem Rahmen derzeit geförderte Einrichtung trägt den Namen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD“ (vgl. auch
http://www.patientenberatung.de).
Die zu fördernde Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot fördern und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern stärken, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.
Aufgrund einer Neuregelung des § 65b SGB V wird der GKV-Spitzenverband ab 2016 für einen Zeitraum von sieben Jahren erneut Fördermittel an eine unabhängige Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung vergeben. Ziel der neuen Förderperiode ist weiterhin, ein qualitativ hochwertiges Informations- und Beratungsangebot bereitzustellen, das für Ratsuchende niedrigschwellig zugänglich und dessen Unabhängigkeit, insbesondere von den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger, erkennbar ist.
Gegenüber der laufenden Förderperiode, die am 31.12.2015 endet, werden die Fördermittel für die kommende Förderperiode auf 9 000 000 EUR jährlich erhöht. Insgesamt steht für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren damit eine Fördersumme von ca. 63 000 000 EUR zur Verfügung. Damit soll die Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden.
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung soll dabei einen Mix aus verschiedenen, nutzerorientierten und soweit möglich barrierefreien Beratungszugängen anbieten (persönlich-telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief, online-Beratung und persönlich (face-to-face) nach telefonischem oder schriftlichem Erstkontakt). Unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzerpräferenzen (80 % über Telefon) soll vorrangig das telefongestützte, qualitätsgesicherte Beratungsangebot weiterentwickelt werden.
Unverzichtbare Qualitätskriterien der Beratungstätigkeit sind die sachliche Richtigkeit, Relevanz und Angemessenheit übermittelter Informationen, die Evidenzbasiertheit medizinischer Auskünfte und die nicht direktive, empathische und allgemein verständliche Beratung und Vermittlung von Informationen.
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung hat ein niedrigschwelliges Angebot einzurichten, das sich in die bestehende Beratungslandschaft einfügt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollen Ratsuchende bei Bedarf auch an andere qualifizierte bzw. zuständige Informations- und Beratungsangebote weiterverwiesen werden (Lotsenfunktion).
Neben der Information und Beratung von Verbrauchern und Patienten im Gesundheitswesen soll die zu fördernde Einrichtung auch dazu beitragen, Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit in die Organisation der Versorgungsabläufe zurückfließen zu lassen. Der geforderte niedrigschwellige Zugang zum Informations- und Beratungsangebot bietet die Möglichkeit, schon frühzeitig Hinweise auf Problemlagen aus Sicht der Betroffenen zu identifizieren. Die zu fördernde Einrichtung nimmt insoweit eine Rückmeldefunktion ins Gesundheitssystem wahr, der sie u. a. durch eine regelmäßige Berichterstattung an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung nachzukommen hat.
Die Beratungstätigkeit der zu fördernden Einrichtung muss einer dauerhaften Qualitätssicherung und Prozessoptimierung unterliegen. Zu diesem Zweck wird der GKV-Spitzenverband weiterhin eine aus den Fördermitteln zu finanzierende externe Evaluation im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und in Abstimmung mit dem begleitenden Beirats beauftragen. Die zu fördernde Einrichtung hat die externe Evaluation zu unterstützen.
Der Name UPD der derzeit geförderten Einrichtung wird weiter zu verwenden sein, um die etablierte Marke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleiches gilt für die Internet-Domain
www.patientenberatung.de, weitere bisher genutzte Domainnamen sowie die Rufnummer der Hotline.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der zu fördernden Verbraucher- und Patientenberatung ist von hoher Bedeutung und gem. § 65b Abs. 1 Satz 3 SGB V gesetzliche Voraussetzung für die Förderung. Dafür
— muss sichergestellt sein, dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten erfolgt,
— müssen Einflussnahmen auf Beratungsinhalte und/oder Beratungsstandards durch Dritte (z. B. Träger oder auch Kooperationspartner) ausgeschlossen sein, wozu die Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere durch eine entsprechend verfasste, eigenständige Einrichtung erfolgen muss,
— muss die Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung eigenständig und so ausgestaltet sein, dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können, was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Trägerorganisation/en hinter die Förderziele sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten bei dem eingesetzten Personal bedingt und
— dürfen personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Beratung erhoben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-10-13
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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