Der GKV-Spitzenverband fördert auf Grundlage des § 65b SGB V Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die in diesem Rahmen derzeit geförderte Einrichtung trägt den Namen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD“ (vgl. auch http://www.patientenberatung.de). Die zu fördernde Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot fördern und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern stärken, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können. Aufgrund einer Neuregelung des § 65b SGB V wird der GKV-Spitzenverband ab 2016 für einen Zeitraum von sieben Jahren erneut Fördermittel an eine unabhängige Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung vergeben. Ziel der neuen Förderperiode ist weiterhin, ein qualitativ hochwertiges Informations- und Beratungsangebot bereitzustellen, das für Ratsuchende niedrigschwellig zugänglich und dessen Unabhängigkeit, insbesondere von den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger, erkennbar ist. Gegenüber der laufenden Förderperiode, die am 31.12.2015 endet, werden die Fördermittel für die kommende Förderperiode auf 9 000 000 EUR jährlich erhöht. Insgesamt steht für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren damit eine Fördersumme von ca. 63 000 000 EUR zur Verfügung. Damit soll die Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden. Die zu fördernde unabhängige Einrichtung soll dabei einen Mix aus verschiedenen, nutzerorientierten und soweit möglich barrierefreien Beratungszugängen anbieten (persönlich-telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief, online-Beratung und persönlich (face-to-face) nach telefonischem oder schriftlichem Erstkontakt). Unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzerpräferenzen (80 % über Telefon) soll vorrangig das telefongestützte, qualitätsgesicherte Beratungsangebot weiterentwickelt werden. Unverzichtbare Qualitätskriterien der Beratungstätigkeit sind die sachliche Richtigkeit, Relevanz und Angemessenheit übermittelter Informationen, die Evidenzbasiertheit medizinischer Auskünfte und die nicht direktive, empathische und allgemein verständliche Beratung und Vermittlung von Informationen. Die zu fördernde unabhängige Einrichtung hat ein niedrigschwelliges Angebot einzurichten, das sich in die bestehende Beratungslandschaft einfügt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollen Ratsuchende bei Bedarf auch an andere qualifizierte bzw. zuständige Informations- und Beratungsangebote weiterverwiesen werden (Lotsenfunktion). Neben der Information und Beratung von Verbrauchern und Patienten im Gesundheitswesen soll die zu fördernde Einrichtung auch dazu beitragen, Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit in die Organisation der Versorgungsabläufe zurückfließen zu lassen. Der geforderte niedrigschwellige Zugang zum Informations- und Beratungsangebot bietet die Möglichkeit, schon frühzeitig Hinweise auf Problemlagen aus Sicht der Betroffenen zu identifizieren. Die zu fördernde Einrichtung nimmt insoweit eine Rückmeldefunktion ins Gesundheitssystem wahr, der sie u. a. durch eine regelmäßige Berichterstattung an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung nachzukommen hat. Die Beratungstätigkeit der zu fördernden Einrichtung muss einer dauerhaften Qualitätssicherung und Prozessoptimierung unterliegen. Zu diesem Zweck wird der GKV-Spitzenverband weiterhin eine aus den Fördermitteln zu finanzierende externe Evaluation im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und in Abstimmung mit dem begleitenden Beirats beauftragen. Die zu fördernde Einrichtung hat die externe Evaluation zu unterstützen. Der Name UPD der derzeit geförderten Einrichtung wird weiter zu verwenden sein, um die etablierte Marke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleiches gilt für die Internet-Domain www.patientenberatung.de, weitere bisher genutzte Domainnamen sowie die Rufnummer der Hotline. Die Neutralität und Unabhängigkeit der zu fördernden Verbraucher- und Patientenberatung ist von hoher Bedeutung und gem. § 65b Abs. 1 Satz 3 SGB V gesetzliche Voraussetzung für die Förderung. Dafür — muss sichergestellt sein, dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten erfolgt, — müssen Einflussnahmen auf Beratungsinhalte und/oder Beratungsstandards durch Dritte (z. B. Träger oder auch Kooperationspartner) ausgeschlossen sein, wozu die Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere durch eine entsprechend verfasste, eigenständige Einrichtung erfolgen muss, — muss die Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung eigenständig und so ausgestaltet sein, dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können, was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Trägerorganisation/en hinter die Förderziele sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten bei dem eingesetzten Personal bedingt und — dürfen personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Beratung erhoben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Menge oder Umfang: Bundesweite Beratungstätigkeit für die Dauer von 7 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstraße 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 302062888989 📠
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Zur Vergabe der Fördermittel gem. § 65b SGB V führt der GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der VgV und der VOL/A (Ausgabe 2009) durch. Der GKV-Spitzenverband ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe der Fördermittel nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. Die Angabe unter Ziff. II.1.3) erfolgt nur aufgrund der Pflicht, dort eine Auswahl treffen zu müssen.
c) Die Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hiesigen Verfahren zur Vergabe der Fördermittel um einen reinen Qualitätswettbewerb handelt, in dem der Preis kein Zuschlagskriterium sein wird. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber können insofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt für die größtmögliche Qualität der Beratung kalkulieren.
d) Der in Ziff. IV.3.5) benannte Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist unverbindlich.
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Zur Vergabe der Fördermittel gem. § 65b SGB V führt der GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der VgV und der VOL/A (Ausgabe 2009) durch. Der GKV-Spitzenverband ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe der Fördermittel nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. Die Angabe unter Ziff. II.1.3) erfolgt nur aufgrund der Pflicht, dort eine Auswahl treffen zu müssen.
c) Die Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hiesigen Verfahren zur Vergabe der Fördermittel um einen reinen Qualitätswettbewerb handelt, in dem der Preis kein Zuschlagskriterium sein wird. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber können insofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt für die größtmögliche Qualität der Beratung kalkulieren.
d) Der in Ziff. IV.3.5) benannte Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist unverbindlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband fördert auf Grundlage des § 65b SGB V Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die in diesem Rahmen derzeit geförderte Einrichtung trägt den Namen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD“ (vgl. auch http://www.patientenberatung.de).
Der GKV-Spitzenverband fördert auf Grundlage des § 65b SGB V Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die in diesem Rahmen derzeit geförderte Einrichtung trägt den Namen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD“ (vgl. auch http://www.patientenberatung.de).
Die zu fördernde Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot fördern und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern stärken, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.
Die zu fördernde Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot fördern und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern stärken, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.
Aufgrund einer Neuregelung des § 65b SGB V wird der GKV-Spitzenverband ab 2016 für einen Zeitraum von sieben Jahren erneut Fördermittel an eine unabhängige Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung vergeben. Ziel der neuen Förderperiode ist weiterhin, ein qualitativ hochwertiges Informations- und Beratungsangebot bereitzustellen, das für Ratsuchende niedrigschwellig zugänglich und dessen Unabhängigkeit, insbesondere von den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger, erkennbar ist.
Aufgrund einer Neuregelung des § 65b SGB V wird der GKV-Spitzenverband ab 2016 für einen Zeitraum von sieben Jahren erneut Fördermittel an eine unabhängige Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung vergeben. Ziel der neuen Förderperiode ist weiterhin, ein qualitativ hochwertiges Informations- und Beratungsangebot bereitzustellen, das für Ratsuchende niedrigschwellig zugänglich und dessen Unabhängigkeit, insbesondere von den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger, erkennbar ist.
Gegenüber der laufenden Förderperiode, die am 31.12.2015 endet, werden die Fördermittel für die kommende Förderperiode auf 9 000 000 EUR jährlich erhöht. Insgesamt steht für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren damit eine Fördersumme von ca. 63 000 000 EUR zur Verfügung. Damit soll die Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden.
Gegenüber der laufenden Förderperiode, die am 31.12.2015 endet, werden die Fördermittel für die kommende Förderperiode auf 9 000 000 EUR jährlich erhöht. Insgesamt steht für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren damit eine Fördersumme von ca. 63 000 000 EUR zur Verfügung. Damit soll die Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden.
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung soll dabei einen Mix aus verschiedenen, nutzerorientierten und soweit möglich barrierefreien Beratungszugängen anbieten (persönlich-telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief, online-Beratung und persönlich (face-to-face) nach telefonischem oder schriftlichem Erstkontakt). Unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzerpräferenzen (80 % über Telefon) soll vorrangig das telefongestützte, qualitätsgesicherte Beratungsangebot weiterentwickelt werden.
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung soll dabei einen Mix aus verschiedenen, nutzerorientierten und soweit möglich barrierefreien Beratungszugängen anbieten (persönlich-telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief, online-Beratung und persönlich (face-to-face) nach telefonischem oder schriftlichem Erstkontakt). Unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzerpräferenzen (80 % über Telefon) soll vorrangig das telefongestützte, qualitätsgesicherte Beratungsangebot weiterentwickelt werden.
Unverzichtbare Qualitätskriterien der Beratungstätigkeit sind die sachliche Richtigkeit, Relevanz und Angemessenheit übermittelter Informationen, die Evidenzbasiertheit medizinischer Auskünfte und die nicht direktive, empathische und allgemein verständliche Beratung und Vermittlung von Informationen.
Unverzichtbare Qualitätskriterien der Beratungstätigkeit sind die sachliche Richtigkeit, Relevanz und Angemessenheit übermittelter Informationen, die Evidenzbasiertheit medizinischer Auskünfte und die nicht direktive, empathische und allgemein verständliche Beratung und Vermittlung von Informationen.
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung hat ein niedrigschwelliges Angebot einzurichten, das sich in die bestehende Beratungslandschaft einfügt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollen Ratsuchende bei Bedarf auch an andere qualifizierte bzw. zuständige Informations- und Beratungsangebote weiterverwiesen werden (Lotsenfunktion).
Die zu fördernde unabhängige Einrichtung hat ein niedrigschwelliges Angebot einzurichten, das sich in die bestehende Beratungslandschaft einfügt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollen Ratsuchende bei Bedarf auch an andere qualifizierte bzw. zuständige Informations- und Beratungsangebote weiterverwiesen werden (Lotsenfunktion).
Neben der Information und Beratung von Verbrauchern und Patienten im Gesundheitswesen soll die zu fördernde Einrichtung auch dazu beitragen, Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit in die Organisation der Versorgungsabläufe zurückfließen zu lassen. Der geforderte niedrigschwellige Zugang zum Informations- und Beratungsangebot bietet die Möglichkeit, schon frühzeitig Hinweise auf Problemlagen aus Sicht der Betroffenen zu identifizieren. Die zu fördernde Einrichtung nimmt insoweit eine Rückmeldefunktion ins Gesundheitssystem wahr, der sie u. a. durch eine regelmäßige Berichterstattung an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung nachzukommen hat.
Neben der Information und Beratung von Verbrauchern und Patienten im Gesundheitswesen soll die zu fördernde Einrichtung auch dazu beitragen, Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit in die Organisation der Versorgungsabläufe zurückfließen zu lassen. Der geforderte niedrigschwellige Zugang zum Informations- und Beratungsangebot bietet die Möglichkeit, schon frühzeitig Hinweise auf Problemlagen aus Sicht der Betroffenen zu identifizieren. Die zu fördernde Einrichtung nimmt insoweit eine Rückmeldefunktion ins Gesundheitssystem wahr, der sie u. a. durch eine regelmäßige Berichterstattung an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung nachzukommen hat.
Die Beratungstätigkeit der zu fördernden Einrichtung muss einer dauerhaften Qualitätssicherung und Prozessoptimierung unterliegen. Zu diesem Zweck wird der GKV-Spitzenverband weiterhin eine aus den Fördermitteln zu finanzierende externe Evaluation im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und in Abstimmung mit dem begleitenden Beirats beauftragen. Die zu fördernde Einrichtung hat die externe Evaluation zu unterstützen.
Die Beratungstätigkeit der zu fördernden Einrichtung muss einer dauerhaften Qualitätssicherung und Prozessoptimierung unterliegen. Zu diesem Zweck wird der GKV-Spitzenverband weiterhin eine aus den Fördermitteln zu finanzierende externe Evaluation im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und in Abstimmung mit dem begleitenden Beirats beauftragen. Die zu fördernde Einrichtung hat die externe Evaluation zu unterstützen.
Der Name UPD der derzeit geförderten Einrichtung wird weiter zu verwenden sein, um die etablierte Marke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleiches gilt für die Internet-Domain www.patientenberatung.de, weitere bisher genutzte Domainnamen sowie die Rufnummer der Hotline.
Der Name UPD der derzeit geförderten Einrichtung wird weiter zu verwenden sein, um die etablierte Marke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleiches gilt für die Internet-Domain www.patientenberatung.de, weitere bisher genutzte Domainnamen sowie die Rufnummer der Hotline.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der zu fördernden Verbraucher- und Patientenberatung ist von hoher Bedeutung und gem. § 65b Abs. 1 Satz 3 SGB V gesetzliche Voraussetzung für die Förderung. Dafür
— muss sichergestellt sein, dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten erfolgt,
— müssen Einflussnahmen auf Beratungsinhalte und/oder Beratungsstandards durch Dritte (z. B. Träger oder auch Kooperationspartner) ausgeschlossen sein, wozu die Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere durch eine entsprechend verfasste, eigenständige Einrichtung erfolgen muss,
— müssen Einflussnahmen auf Beratungsinhalte und/oder Beratungsstandards durch Dritte (z. B. Träger oder auch Kooperationspartner) ausgeschlossen sein, wozu die Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere durch eine entsprechend verfasste, eigenständige Einrichtung erfolgen muss,
— muss die Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung eigenständig und so ausgestaltet sein, dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können, was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Trägerorganisation/en hinter die Förderziele sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten bei dem eingesetzten Personal bedingt und
— muss die Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung eigenständig und so ausgestaltet sein, dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können, was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Trägerorganisation/en hinter die Förderziele sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten bei dem eingesetzten Personal bedingt und
— dürfen personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Beratung erhoben werden.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: SV 14-9016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslands, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf; sofern der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt die Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen (s. u. lit. b),
a) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslands, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf; sofern der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt die Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen (s. u. lit. b),
b) Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen und
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes bezogen auf die Tätigkeit im Bereich der Verbraucher- und Patientenberatung für die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
b) Vorlage der schriftlichen Rechnungslegung (Geschäftsberichte/Jahresberichte inkl. Jahresrechnung/Jahresabrechnung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre/Berichtsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Hinweise: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Mindeststandards:
a) Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 3 000 000 EUR jährlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigendarstellung des Bewerbers hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation,
b) Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Teilnahmeantragsfrist aus dem Bereich der Patienten- und Verbraucherberatung,
c) Namen und berufliche Qualifikation der für die fachliche Leitung verantwortlichen Person(en). Zusätzlich sind Angaben zur beruflichen Qualifikation in Form eines Lebenslaufs und durch Nachweis der Berufszulassung und/oder Studiennachweise und anderer Bescheinigungen zu machen. Aus den Angaben muss hervorgehen, ob und inwieweit die Person(en) Erfahrungen in den Bereichen aufweisen, die sich mit denen der zu fördernden Beratungstätigkeit (vgl. Ziff. II.1.5)) decken.
c) Namen und berufliche Qualifikation der für die fachliche Leitung verantwortlichen Person(en). Zusätzlich sind Angaben zur beruflichen Qualifikation in Form eines Lebenslaufs und durch Nachweis der Berufszulassung und/oder Studiennachweise und anderer Bescheinigungen zu machen. Aus den Angaben muss hervorgehen, ob und inwieweit die Person(en) Erfahrungen in den Bereichen aufweisen, die sich mit denen der zu fördernden Beratungstätigkeit (vgl. Ziff. II.1.5)) decken.
d) Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern und Führungskräften, die in den vergangenen 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren.
e) Angaben zu ggf. vorliegenden Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers oder des jeweiligen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
f) Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb der neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung auf der Grundlage der Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.5) mit einem Umfang von höchstens zehn Seiten. Dabei sollen auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche benannt werden. Sofern ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
f) Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb der neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung auf der Grundlage der Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.5) mit einem Umfang von höchstens zehn Seiten. Dabei sollen auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche benannt werden. Sofern ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Hinweis: zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können. Die Formblätter können, soweit dies für die im Einzelnen geforderten Angaben erforderlich ist, durch eigene formlose Anlagen des Bewerbers beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ergänzt werden.
Hinweis: zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können. Die Formblätter können, soweit dies für die im Einzelnen geforderten Angaben erforderlich ist, durch eigene formlose Anlagen des Bewerbers beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ergänzt werden.
Mindeststandards:
Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, welches nach Art und Schwierigkeit mit den unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Merkmalen der zu fördernden neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung vergleichbar ist. Dabei werden insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf ein telefongestütztes, qualitätsgesichertes Informations- und Beratungsangebot sowie hinsichtlich der Wahrnehmung von Managementfunktionen in komplexen Organisationsstrukturen berücksichtigt. Der Umfang der in der Vergangenheit erbrachten Beratungstätigkeit muss nicht mit dem Umfang der zu fördernden Beratungstätigkeit vergleichbar sein.
Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, welches nach Art und Schwierigkeit mit den unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Merkmalen der zu fördernden neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung vergleichbar ist. Dabei werden insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf ein telefongestütztes, qualitätsgesichertes Informations- und Beratungsangebot sowie hinsichtlich der Wahrnehmung von Managementfunktionen in komplexen Organisationsstrukturen berücksichtigt. Der Umfang der in der Vergangenheit erbrachten Beratungstätigkeit muss nicht mit dem Umfang der zu fördernden Beratungstätigkeit vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Gemäß Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
a) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der telefongestützten Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung: 30 %);
a) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der telefongestützten Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung: 30 %);
b) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der face-to face Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung 10 %);
b) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der face-to face Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung 10 %);
c) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der internetbasierten Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung 10 %);
c) Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich der internetbasierten Verbraucher- und Patientenberatung anhand der gemäß Ziff. III.2.3) lit. b), d) und e) vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung 10 %);
d) Qualifikation der Personen, die für die fachliche Leitung verantwortlich sein sollen, belegt anhand der in Ziff. III.2.3) lit. c) geforderten und vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Gewichtung 10 %);
e) Qualität des gemäß Ziff. III.2.3) lit.
f) vorgelegten Kurzkonzepts (Gewichtung 40 %).
Weitere Informationen enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden kann.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
a) Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
b) Zur Vergabe der Fördermittel gem. § 65b SGB V führt der GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der VgV und der VOL/A (Ausgabe 2009) durch. Der GKV-Spitzenverband ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe der Fördermittel nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. Die Angabe unter Ziff. II.1.3) erfolgt nur aufgrund der Pflicht, dort eine Auswahl treffen zu müssen.
b) Zur Vergabe der Fördermittel gem. § 65b SGB V führt der GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der VgV und der VOL/A (Ausgabe 2009) durch. Der GKV-Spitzenverband ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe der Fördermittel nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. Die Angabe unter Ziff. II.1.3) erfolgt nur aufgrund der Pflicht, dort eine Auswahl treffen zu müssen.
c) Die Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hiesigen Verfahren zur Vergabe der Fördermittel um einen reinen Qualitätswettbewerb handelt, in dem der Preis kein Zuschlagskriterium sein wird. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber können insofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt für die größtmögliche Qualität der Beratung kalkulieren.
c) Die Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hiesigen Verfahren zur Vergabe der Fördermittel um einen reinen Qualitätswettbewerb handelt, in dem der Preis kein Zuschlagskriterium sein wird. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber können insofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt für die größtmögliche Qualität der Beratung kalkulieren.
d) Der in Ziff. IV.3.5) benannte Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist unverbindlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Quelle: OJS 2014/S 201-355044 (2014-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge