Das Land Nordrhein-Westfalen und hier das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) hat ein Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe. NRW zur Elimination von Mikroschadstoffen aus der aquatischen Umwelt eingerichtet. Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe wird aktuell vom Cluster Umwelttechnologien. NRW und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) betreut. Mit Hilfe dieses Kompetenzzentrums sollen alle in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Erfahrungen und Daten hinsichtlich der Elimination von Mikroschadstoffen und Nano-Partikeln zusammengetragen und ausgewertet und kommuniziert werden. Hierbei liegt derzeit der Schwerpunkt auf Verfahren, die in der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung eingesetzt werden. Weiterhin sollen Technologien eingebunden werden, die dezentral direkt an den „Erzeugerquellen“, z. B. Unternehmen der Galvanikindustrie oder auch Krankenhäuser, eingesetzt werden können. Neben den Erfahrungen aus Pilotprojekten und Forschungsprojekten in Nordrhein-Westfalen soll über das Kompetenzzentrum auch über die Landesgrenzen hinaus ein Netzwerk und Erfahrungsaustausch im Umgang mit Mikroschadstoffen aufgebaut und realisiert werden. Zielgruppen liegen hier im Bundesland Baden-Württemberg sowie den Nachbarländern Schweiz, Österreich und den Niederlanden, die bereits an diesen Themen arbeiten. Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW soll einerseits vorhandenes Wissen bündeln und verbreiten, andererseits aber auch offene Fragen – soweit möglich – beantworten bzw. an kompetente Partner und/oder das Ministerium zur Diskussion und Beantwortung weiterleiten und Lösungen für die Umsetzung vorschlagen. Folglich ist das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW ein Portal / Plattform für Personen, die sich mit technischen Verfahren zur Entfernung von Mikroverunreini-gungen aus kommunalem Abwasser beschäftigen. Hinweis: Aktuelle Veröffentlichungen und Informationen zu laufenden Aktivitäten können über die Internetseite www.masterplan-wasser.nrw.de eingesehen werden. Für die Fortsetzung der Arbeiten des „Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW“ ist eine Laufzeit von 3 Jahren geplant. Die Arbeiten sollen zukünftig in Zusammenarbeit mit der DWA erfolgen. Die Beauftragung der DWA erfolgt gesondert. Im Rahmen der Fortsetzung der Arbeiten sind die etablierten und erfolgreichen Kommunikations-Module fortzuführen und neue Kommunikationskonzepte bzw. -module zu entwickeln und umzusetzen. Die Arbeiten des Kompetenzzentrums umfassen insbesondere folgende Inhalte: a) Kompetenzaufbau: — Sammlung und strukturierte Aufbereitung vorhandener Kenntnisse über das Verhalten von Mikroverunreinigungen in Kläranlagen und kommunal industriellen Reinigungsprozessen, über entsprechende Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik) sowie über die Verfahrensführung und -technik, — Breitere Streuung von Diskussionen über Anforderungen und Handlungsbedarfe (z.B. Grenz- bzw. Leitwerte), Berücksichtigung von neuen Erkenntnisse aus der (angewandten) Forschung und Weitergabe von Erfahrungswerten erster Anlagen mit den neuen Technologien, — Erfassung von neuen Technologien am Markt und Überprüfung hinsichtlich der Einsetzbarkeit, — Vermeidungsstrategien insbesondere in der Industrie (Alternativprodukte und deren Umweltverträglichkeit Beispiel PFT) — Aufbau von Datenbanken (realisierte Anlagen mit Kenndaten der Auslegung und Kosten, Besonderheiten, Leistungsfähigkeiten von Anlagen) – Pflege und Fort-entwicklung der Kläranlagen-Steckbriefen, — Erarbeitung von Hinweisen zur Anlagenauslegung (auf Basis realisierter Anlagen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und vorliegender FuE-Berichte), — Zusammenstellung von Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Mikro-schadstoffentfernung, — Beratung von Abwasserbeseitigungspflichtigen zu Technologien und Fördermöglichkeiten, — Aufbau und Pflege einer Hersteller- und Lieferantendatenbank, — Ausarbeitung eines Konzeptes von unterschiedlichen Werkzeugen bzw. Maßnahmen, um den Wissenstransfer zu gewährleisten, mit dem die Akteure aus den Bereichen Betrieb, Planung und Bau derartiger Anlagen zusammengeführt werden können. b) Unterstützung bei der Umsetzung des WRRL-Bewirtschaftungsplans 2015 und des WRRL-Maßnahmenprogramms WRRL2015 mit Schwerpunkt auf die stoffliche Belastung — Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, — Kommunikation von Ergebnissen und Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, c) Identifizierung offener Fragen: — Im Zusammenhang mit den technischen Verfahren gibt es noch offene Fragen, die im Rahmen der Plattform die identifiziert, priorisiert und, falls möglich, beantwortet werden sollen, — Erfahrungsaustausch mit Hochschulen zu offenen wissenschaftlichen Fragen. d) Erfahrungsaustausch — In NRW, Baden-Württemberg, der Schweiz und den Niederlanden werden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt und es werden bereits Projekte im großtechnischen Maßstab umgesetzt. Mit der Plattform sollen nationale und internationale Kontakte gepflegt und der Erfahrungsaustausch aktiv gefördert werden, — Organisation von Workshops mit Anlagenbesichtigungen (thematisch orientiert), — Vernetzung der Datenbanken, — Vernetzung der Akteure im In- und Ausland sowie bundesweit. e) Einbindung der DWA — Insbesondere bei Fortbildung und Ausbildung des Fachpersonals (sowohl der Klärmeister wie der Planer und die Anlagenbetreiber) ist mit dem Kompetenz-zentrum gemeinschaftlich eine Konzeption zur Fort- und Ausbildung zu entwickeln, — Einbringen der Kompetenzen in die Arbeiten der DWA, — Vorschlag für weitere (inhaltliche) Zusammenarbeit mit der DWA. Hinweis: Die Beauftragung der DWA erfolgt gesondert und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. f) Öffentlichkeitsarbeit — Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts „www.masterplan-wasser.nrw.de“, — Fortsetzung der Erstellung eines regelmäßigen Newsletters, — Organisation und Durchführung von Workshops zur Weiterbildung und Veranstaltungen, — Erstellung von Broschüren zu unterschiedlichen Themen (z.B. Ozon, A-Kohle, Regelung Steuerung, Bemessung), — Erfassung und Einbindung neuer Themen (z.B. Nano, Abwasserentkeimung, Legionellen). g) Vertragssprache Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in der Abwasserbehandlung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in der Abwasserbehandlung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de📧
Telefon: +49 2114566215📞
Fax: +49 2114566430 📠
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Fortsetzung der Arbeiten des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW über eine Laufzeit von drei Jahren“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 24.3.2014, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4 genannten Termin einzureichen entweder
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich
ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d.h. bis spätestens zum 17.3.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen / Termine
Bei den in Tz. IV.3.7 und IV.3.8 genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
5. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen zur Aufforderung zur Abgabe Erster Angebote enthalten sein werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYY5Q
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Fortsetzung der Arbeiten des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW über eine Laufzeit von drei Jahren“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 24.3.2014, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4 genannten Termin einzureichen entweder
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich
ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d.h. bis spätestens zum 17.3.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen / Termine
Bei den in Tz. IV.3.7 und IV.3.8 genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
5. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen zur Aufforderung zur Abgabe Erster Angebote enthalten sein werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen und hier das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) hat ein Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe. NRW zur Elimination von Mikroschadstoffen aus der aquatischen Umwelt eingerichtet. Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe wird aktuell vom Cluster Umwelttechnologien. NRW und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) betreut.
Das Land Nordrhein-Westfalen und hier das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) hat ein Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe. NRW zur Elimination von Mikroschadstoffen aus der aquatischen Umwelt eingerichtet. Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe wird aktuell vom Cluster Umwelttechnologien. NRW und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) betreut.
Mit Hilfe dieses Kompetenzzentrums sollen alle in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Erfahrungen und Daten hinsichtlich der Elimination von Mikroschadstoffen und Nano-Partikeln zusammengetragen und ausgewertet und kommuniziert werden. Hierbei liegt derzeit der Schwerpunkt auf Verfahren, die in der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung eingesetzt werden. Weiterhin sollen Technologien eingebunden werden, die dezentral direkt an den „Erzeugerquellen“, z. B. Unternehmen der Galvanikindustrie oder auch Krankenhäuser, eingesetzt werden können.
Mit Hilfe dieses Kompetenzzentrums sollen alle in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Erfahrungen und Daten hinsichtlich der Elimination von Mikroschadstoffen und Nano-Partikeln zusammengetragen und ausgewertet und kommuniziert werden. Hierbei liegt derzeit der Schwerpunkt auf Verfahren, die in der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung eingesetzt werden. Weiterhin sollen Technologien eingebunden werden, die dezentral direkt an den „Erzeugerquellen“, z. B. Unternehmen der Galvanikindustrie oder auch Krankenhäuser, eingesetzt werden können.
Neben den Erfahrungen aus Pilotprojekten und Forschungsprojekten in Nordrhein-Westfalen soll über das Kompetenzzentrum auch über die Landesgrenzen hinaus ein Netzwerk und Erfahrungsaustausch im Umgang mit Mikroschadstoffen aufgebaut und realisiert werden. Zielgruppen liegen hier im Bundesland Baden-Württemberg sowie den Nachbarländern Schweiz, Österreich und den Niederlanden, die bereits an diesen Themen arbeiten.
Neben den Erfahrungen aus Pilotprojekten und Forschungsprojekten in Nordrhein-Westfalen soll über das Kompetenzzentrum auch über die Landesgrenzen hinaus ein Netzwerk und Erfahrungsaustausch im Umgang mit Mikroschadstoffen aufgebaut und realisiert werden. Zielgruppen liegen hier im Bundesland Baden-Württemberg sowie den Nachbarländern Schweiz, Österreich und den Niederlanden, die bereits an diesen Themen arbeiten.
Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW soll einerseits vorhandenes Wissen bündeln und verbreiten, andererseits aber auch offene Fragen – soweit möglich – beantworten bzw. an kompetente Partner und/oder das Ministerium zur Diskussion und Beantwortung weiterleiten und Lösungen für die Umsetzung vorschlagen.
Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW soll einerseits vorhandenes Wissen bündeln und verbreiten, andererseits aber auch offene Fragen – soweit möglich – beantworten bzw. an kompetente Partner und/oder das Ministerium zur Diskussion und Beantwortung weiterleiten und Lösungen für die Umsetzung vorschlagen.
Folglich ist das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW ein Portal / Plattform für Personen, die sich mit technischen Verfahren zur Entfernung von Mikroverunreini-gungen aus kommunalem Abwasser beschäftigen.
Hinweis: Aktuelle Veröffentlichungen und Informationen zu laufenden Aktivitäten können über die Internetseite www.masterplan-wasser.nrw.de eingesehen werden.
Für die Fortsetzung der Arbeiten des „Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW“ ist eine Laufzeit von 3 Jahren geplant.
Die Arbeiten sollen zukünftig in Zusammenarbeit mit der DWA erfolgen. Die Beauftragung der DWA erfolgt gesondert.
Im Rahmen der Fortsetzung der Arbeiten sind die etablierten und erfolgreichen Kommunikations-Module fortzuführen und neue Kommunikationskonzepte bzw. -module zu entwickeln und umzusetzen.
Die Arbeiten des Kompetenzzentrums umfassen insbesondere folgende Inhalte:
a) Kompetenzaufbau:
— Sammlung und strukturierte Aufbereitung vorhandener Kenntnisse über das Verhalten von Mikroverunreinigungen in Kläranlagen und kommunal industriellen Reinigungsprozessen, über entsprechende Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik) sowie über die Verfahrensführung und -technik,
— Sammlung und strukturierte Aufbereitung vorhandener Kenntnisse über das Verhalten von Mikroverunreinigungen in Kläranlagen und kommunal industriellen Reinigungsprozessen, über entsprechende Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik) sowie über die Verfahrensführung und -technik,
— Breitere Streuung von Diskussionen über Anforderungen und Handlungsbedarfe (z.B. Grenz- bzw. Leitwerte), Berücksichtigung von neuen Erkenntnisse aus der (angewandten) Forschung und Weitergabe von Erfahrungswerten erster Anlagen mit den neuen Technologien,
— Breitere Streuung von Diskussionen über Anforderungen und Handlungsbedarfe (z.B. Grenz- bzw. Leitwerte), Berücksichtigung von neuen Erkenntnisse aus der (angewandten) Forschung und Weitergabe von Erfahrungswerten erster Anlagen mit den neuen Technologien,
— Erfassung von neuen Technologien am Markt und Überprüfung hinsichtlich der Einsetzbarkeit,
— Vermeidungsstrategien insbesondere in der Industrie (Alternativprodukte und deren Umweltverträglichkeit Beispiel PFT)
— Aufbau von Datenbanken (realisierte Anlagen mit Kenndaten der Auslegung und Kosten, Besonderheiten, Leistungsfähigkeiten von Anlagen) – Pflege und Fort-entwicklung der Kläranlagen-Steckbriefen,
— Erarbeitung von Hinweisen zur Anlagenauslegung (auf Basis realisierter Anlagen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und vorliegender FuE-Berichte),
— Zusammenstellung von Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Mikro-schadstoffentfernung,
— Beratung von Abwasserbeseitigungspflichtigen zu Technologien und Fördermöglichkeiten,
— Aufbau und Pflege einer Hersteller- und Lieferantendatenbank,
— Ausarbeitung eines Konzeptes von unterschiedlichen Werkzeugen bzw. Maßnahmen, um den Wissenstransfer zu gewährleisten, mit dem die Akteure aus den Bereichen Betrieb, Planung und Bau derartiger Anlagen zusammengeführt werden können.
b) Unterstützung bei der Umsetzung des WRRL-Bewirtschaftungsplans 2015 und des WRRL-Maßnahmenprogramms WRRL2015 mit Schwerpunkt auf die stoffliche Belastung
— Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
— Kommunikation von Ergebnissen und Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL,
c) Identifizierung offener Fragen:
— Im Zusammenhang mit den technischen Verfahren gibt es noch offene Fragen, die im Rahmen der Plattform die identifiziert, priorisiert und, falls möglich, beantwortet werden sollen,
— Erfahrungsaustausch mit Hochschulen zu offenen wissenschaftlichen Fragen.
d) Erfahrungsaustausch
— In NRW, Baden-Württemberg, der Schweiz und den Niederlanden werden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt und es werden bereits Projekte im großtechnischen Maßstab umgesetzt. Mit der Plattform sollen nationale und internationale Kontakte gepflegt und der Erfahrungsaustausch aktiv gefördert werden,
— In NRW, Baden-Württemberg, der Schweiz und den Niederlanden werden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt und es werden bereits Projekte im großtechnischen Maßstab umgesetzt. Mit der Plattform sollen nationale und internationale Kontakte gepflegt und der Erfahrungsaustausch aktiv gefördert werden,
— Organisation von Workshops mit Anlagenbesichtigungen (thematisch orientiert),
— Vernetzung der Datenbanken,
— Vernetzung der Akteure im In- und Ausland sowie bundesweit.
e) Einbindung der DWA
— Insbesondere bei Fortbildung und Ausbildung des Fachpersonals (sowohl der Klärmeister wie der Planer und die Anlagenbetreiber) ist mit dem Kompetenz-zentrum gemeinschaftlich eine Konzeption zur Fort- und Ausbildung zu entwickeln,
— Einbringen der Kompetenzen in die Arbeiten der DWA,
— Vorschlag für weitere (inhaltliche) Zusammenarbeit mit der DWA.
Hinweis: Die Beauftragung der DWA erfolgt gesondert und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
f) Öffentlichkeitsarbeit
— Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts „www.masterplan-wasser.nrw.de“,
— Fortsetzung der Erstellung eines regelmäßigen Newsletters,
— Organisation und Durchführung von Workshops zur Weiterbildung und Veranstaltungen,
— Erstellung von Broschüren zu unterschiedlichen Themen (z.B. Ozon, A-Kohle, Regelung Steuerung, Bemessung),
— Erfassung und Einbindung neuer Themen (z.B. Nano, Abwasserentkeimung, Legionellen).
g) Vertragssprache
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 14/005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Nachunternehmer/Drittunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmer/Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z.B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Nachunternehmer/Drittunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmer/Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z.B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Der Auftragnehmer können sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen). In diesem Fall hat der Bewerber die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Drittunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, dem Bewerber die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer können sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen). In diesem Fall hat der Bewerber die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Drittunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, dem Bewerber die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Vorzulegende Unterlagen/Nachweise:
1. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft entsprechend den Vorgaben des "Formblatts Bewerbergemeinschaft" benannt wurden und ein für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft im Ausschreibungsverfahren bevollmächtigter Vertreter bestimmt wurde.
1. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft entsprechend den Vorgaben des "Formblatts Bewerbergemeinschaft" benannt wurden und ein für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft im Ausschreibungsverfahren bevollmächtigter Vertreter bestimmt wurde.
2. Hinsichtlich der persönlichen Lage haben jeder Bewerber und bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sowie – wenn im Folgenden ausdrücklich gefordert – auch Drittunternehmen (d.h. Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag bedient bzw. auf deren Eignung sich der Bewerber in dem Teilnahmewettbewerb beruft) die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
2. Hinsichtlich der persönlichen Lage haben jeder Bewerber und bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sowie – wenn im Folgenden ausdrücklich gefordert – auch Drittunternehmen (d.h. Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag bedient bzw. auf deren Eignung sich der Bewerber in dem Teilnahmewettbewerb beruft) die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
2.1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit Formblatt VOL 5a zu erklären: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen). Die mit Formblatt VOL 5a abzugebende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
2.1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit Formblatt VOL 5a zu erklären: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen). Die mit Formblatt VOL 5a abzugebende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
2.2 Eigenerklärung nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (mit Formblatt VOL 5b zu erklären). Die mit Formblatt VOL 5b abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
2.2 Eigenerklärung nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (mit Formblatt VOL 5b zu erklären). Die mit Formblatt VOL 5b abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Nachfolgendes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Nachfolgendes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze der Durchführung von Maßnahmen entsprechend der geforderten Leistung, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit Formblatt Umsatzentwicklung zu erklären).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerberin/ der Bewerber muss über folgende Kenntnisse / Erfahrungen (Technische Leistungsfähigkeit) verfügen:
— Grundkenntnisse über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in NRW,
— Erfahrungen mit praxisorientierten FuE-Vorhaben im Bereich der Elimination von Mikroschadstoffen,
— Erfahrungen mit der Ausführung und/oder Planung von Anlagen zur Mikroschad-stoffelimination,
— Erfahrungen mit Projekten im Bereich Netzwerkbildung,
— Erfahrungen mit dem Aufbau und Betrieb einer Homepage, eines elektronischen Newsletters, etc.; Qualifikation zum Umgang mit neuen Medien (Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts),
— Vernetzung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im nationalen und internationalen Wasserbereich mit Bezug zum Thema Mikroschadstoffelimination,
— Fähigkeit der projektdurchführenden Person zur verhandlungssicheren Kommunikation in deutscher Sprache.
Zum Nachweis dieser Anforderungen ist vom Bewerber bzw. – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von etwaigen Drittunternehmen, auf deren Fachkunde sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, Folgendes vorzulegen:
Zum Nachweis dieser Anforderungen ist vom Bewerber bzw. – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von etwaigen Drittunternehmen, auf deren Fachkunde sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, Folgendes vorzulegen:
— Referenzen der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen mit Bezug zum Auftragsgegenstand jeweils unter Angabe des Auftraggebers und des Auftragswertes mit Zuordnung zu den o. g. geforderten Kenntnissen / Erfahrungen gemäß Formblatt „Anlage Referenzen Unternehmen“. Für jede Referenz ist jeweils ein Formblatt zu verwenden. Es ist mindestens eine abgeschlossene Referenz zu jedem o. g. Kriterium vorzulegen; die Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden, die für mehrere Kriterien den Nachweis darstellen.
— Referenzen der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen mit Bezug zum Auftragsgegenstand jeweils unter Angabe des Auftraggebers und des Auftragswertes mit Zuordnung zu den o. g. geforderten Kenntnissen / Erfahrungen gemäß Formblatt „Anlage Referenzen Unternehmen“. Für jede Referenz ist jeweils ein Formblatt zu verwenden. Es ist mindestens eine abgeschlossene Referenz zu jedem o. g. Kriterium vorzulegen; die Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden, die für mehrere Kriterien den Nachweis darstellen.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist. Dies ist im Formblatt darzustellen.
— Es ist zu bestätigen und über die Referenzen darzulegen, dass das vorgesehene Projektteam bzw. die vorgesehenen Bearbeiter über die o. g. Anforderungen an die Fachkunde verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Ansprechpartner des Auftraggebers zu halten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der…
… Bietergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreueund Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen). Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Vertrags.
… Bietergemeinschaft, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Vertrages.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen– RVO TVgG - NRW) vom 7. Mai 2013.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen– RVO TVgG - NRW) vom 7. Mai 2013.
Die o.g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formmblatt VOL 5i EG) sowie die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ und die Besonderen Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen" sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Die o.g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formmblatt VOL 5i EG) sowie die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ und die Besonderen Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen" sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/ Erklärungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß Tz. III.2.3 erfüllt.
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/ Erklärungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß Tz. III.2.3 erfüllt.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.3 bzw. nachfolgend dargestellten Bewertung.
Durch den Auftraggeber werden maximal fünf geeignete Bewerberinnen oder Bewerber ausgewählt. Die ausgewählten Bewerberinnen/Bewerber werden vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung aufgefordert. Die Auswahl erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die unter Tz. III.2.3 genannten Kenntnisse und Erfahrungen. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die fachlichen Aspekte der Mikroschadstoffelimination als auch die erforderlichen Aspekte der Kommunikation abdecken und auf die Inhalte gemäß Tz. II.1.5 eingehen.
Durch den Auftraggeber werden maximal fünf geeignete Bewerberinnen oder Bewerber ausgewählt. Die ausgewählten Bewerberinnen/Bewerber werden vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung aufgefordert. Die Auswahl erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die unter Tz. III.2.3 genannten Kenntnisse und Erfahrungen. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die fachlichen Aspekte der Mikroschadstoffelimination als auch die erforderlichen Aspekte der Kommunikation abdecken und auf die Inhalte gemäß Tz. II.1.5 eingehen.
Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin werden hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe Tz. III.2.3 “Technische Leistungsfähigkeit“) auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 7 Bewertungskriterien zur Fachkunde (siehe Tz. III.2.3 „Technische Leistungsfähigkeit“) kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal 63 Bewertungspunkte erreicht werden.
Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin werden hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe Tz. III.2.3 “Technische Leistungsfähigkeit“) auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 7 Bewertungskriterien zur Fachkunde (siehe Tz. III.2.3 „Technische Leistungsfähigkeit“) kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal 63 Bewertungspunkte erreicht werden.
Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Für ein ausreichend erfülltes Kriterium werden 1 bis 3 Punkte vergeben. Für ein zufriedenstellend erfülltes Kriterium werden 4 bis 6 Punkte vergeben. Für ein voll erfülltes Kriterium werden 7 bis 9 Punkte vergeben.
Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Für ein ausreichend erfülltes Kriterium werden 1 bis 3 Punkte vergeben. Für ein zufriedenstellend erfülltes Kriterium werden 4 bis 6 Punkte vergeben. Für ein voll erfülltes Kriterium werden 7 bis 9 Punkte vergeben.
Die Bestplatzierten, mindestens 3, maximal 5 Bewerberinnen oder Bewerber, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-04-08 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14/005
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Fortsetzung der Arbeiten des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW über eine Laufzeit von drei Jahren“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Fortsetzung der Arbeiten des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW über eine Laufzeit von drei Jahren“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 24.3.2014, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 24.3.2014, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4 genannten Termin einzureichen entweder
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich
ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d.h. bis spätestens zum 17.3.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen / Termine
Bei den in Tz. IV.3.7 und IV.3.8 genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
5. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen zur Aufforderung zur Abgabe Erster Angebote enthalten sein werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Telefon: +49 2114566709📞
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de🌏
Fax: +49 2114566430 📠
Quelle: OJS 2014/S 042-070055 (2014-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 548 292 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schwannstraße 3
Kontakt
Telefon: +49 21145660215📞