Fortsetzung der Evaluierung der Projektförderung des Arbeitsmarktfonds 2014-2017

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Das StMAS beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Projektförderung des Arbeitsmarktfonds zu vergeben. Die Evaluation hat unter Berücksichtigung vom Auftraggeber vorgegebener Aspekte zu erfolgen. Ziele der Evaluierung sind, die Effektivität des Einsatzes der Fördermittel hinsichtlich der arbeitsmarktlichen Wirkungen der durch den Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte sowie der Zielerreichung der Anschubfinanzierung zu überwachen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Es soll dem Auftraggeber möglich sein, anhand der erhobenen Daten und der vom Auftragnehmer abgegebenen Bewertung sein zukünftiges Projektförderverhalten (hinsichtlich Förderungsschwerpunkten, Förderkonditionen sowie Projektauswahlkriterien etc.) auszurichten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-27 Auftragsbekanntmachung
2014-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:Die Bayerische Staatsregierung hat 1997 im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern Teil II den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aus Privatisierungserlösen aufgelegt. Wesentliche Zielsetzung des Arbeitsmarktfonds ist es, durch eine im Einzelfall auf bis zu 3 Jahre befristete degressiv ausgestaltete Anschubfinanzierung Maßnahmen und Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter vorzugsweise in besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen Bayerns zu initiieren. Die maximal 3 Jahre dauernden Projekte beginnen und enden in der Regel im Herbst eines Jahres. Mit der Umsetzung der Förderung wurde die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds beauftragt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzministeriums, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Christlichen Gewerkschaftsbundes und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Über die Fortsetzung des Arbeitsmarktfonds (Bereitstellung weiterer Fördermittel) wird alle 2 Jahre im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts des Freistaates Bayern neu entschieden. Bisher wurden insgesamt 488 Projekte in die Förderung aufgenommen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe in einmal jährlich stattfindenden Auswahlrundensitzungen.Aktuell werden die Mittel der Projektförderung des Arbeitsmarktfonds auf folgende vier Förderschwerpunkte konzentriert:1) Experimentiertopf – Regionale Arbeitsmarktinitiativen,2) Maßnahmen zur Unterstützung besonderer Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,3) Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit – AJS,4) Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen.Die Projekte des Arbeitsmarktfonds werden seit dessen Einführung evaluiert. Der letzte Jahresbericht wurde auf der Basis der Daten vom 31.12.2013 erstellt, wobei alle im Berichtsjahr laufenden Projekte einer Bewertung unterzogen wurden. Die laufende Begleitung der Projekte wird bis zum 1.8.2014 fortgeführt. Aufgrund der zeitlichen Befristung der laufenden Begleitforschung bis 1.8.2014 ist eine Fortsetzung der Evaluierung erforderlich, um die arbeitsmarktlichen Wirkungen und Zielerreichungen des Arbeitsmarktfonds der 53 zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Projekte und der in der Auswahlrunde 2014 neu hinzukommenden Projekte zu quantifizieren und zu qualifizieren. Die hierzu erforderliche Grundsatzentscheidung der mit der Umsetzung des Arbeitsmarktfonds beauftragten Arbeitsgruppe wurde in der Sitzung am 16.2.2012 getroffen und am 12.2.2014 bestätigt.2. Vorhaben:2.1. Vorhaben im Allgemeinen:Zentrales Ziel der Evaluierung ist die Prüfung der Effektivität des Einsatzes der Fördermittel hinsichtlich der arbeitsmarktlichen Wirkungen der Projekte sowie der Zielerreichung der Anschubfinanzierung, um Schlussfolgerungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Es soll dem Auftraggeber möglich sein, anhand der erhobenen Daten und der vom Auftragnehmer abgegebenen Bewertung sein zukünftiges Projektförderverhalten (hinsichtlich Förderschwerpunkte, Förderkonditionen, Projektauswahlkriterien) effektiv auszurichten. Grundlage der Evaluierung bilden die dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung vom Auftraggeber bzw. von den Bewilligungsbehörden (Regierungen) zur Verfügung gestellten Stammdaten, die bereits vor dem 1.8.2014 erhobenen Daten über laufende Projekte sowie die vom Auftragnehmer ab Zuschlagerteilung selbst zu erhebenden Daten bei den Projektträgern. Über die zur Verfügung gestellten Daten bzw. die vom Auftragnehmer zu erhebenden Daten sollen alle von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds für die Förderung bereits ausgewählten laufenden und noch auszuwählenden Projekte quantitativ und qualitativ evaluiert werden. Bis zu 4 ausgewählte Projekte sollen pro Jahr vertiefend evaluiert werden. Mit einer zusätzlichen schriftlichen Teilnehmendenbefragung bei insgesamt 16 ausgewählten Projekten (4 je Förderschwerpunkt) jährlich soll der persönliche Maßnahmeerfolg eingeschätzt werden. Es handelt sich um eine fortlaufende Erhebung in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.07.2016 (voraussichtliche Abnahme des zweiten Projektendberichts) bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31.7.2018. Für die Berichtsjahre 2014 und 2015 ist jeweils ein zusammenfassender Jahresbericht über die erhobenen Daten abzugeben, der dem Auftraggeber bis zum 31.3. des Folgejahres vorgelegt werden soll. In den vom Auftragnehmer zusätzlich zu erstellenden Projektendberichten werden alle abgeschlossenen Projekte einzeln untersucht und auf deren Zielerreichung hin bewertet.2.2. Vorhaben im Besonderen:Gegenstand der Evaluation sollen mindestens die unter 2.2.1. bis 2.2.4. aufgeführten quantitativen und qualitativen Aspekte sein. Abhängig davon sollen die quantitativen und qualitativen Aspekte in den Jahresberichten gegliedert nach den unter 1.1. genannten Förderschwerpunkten dargestellt werden sowie Schlussfolgerungen gezogen und Handlungsempfehlungen entsprechend Ziffer 2.2.5. abgegeben werden. Für jedes geförderte Projekt ist ein Projektendbericht zu erstellen (siehe 2.2.6.).2.2.1. Quantitative Untersuchung aller geförderten Projekte:Der Auftragnehmer hat eine laufende quantitative Begleitung aller aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte durchzuführen. Bei der quantitativen Untersuchung ist zu unterscheiden zwischen Teilnehmerprojekten und Nichtteilnehmerprojekten. Bei der deutlichen Mehrzahl der Projekte handelt es sich um „klassische“ Arbeitsförderungsmaßnahmen, in denen arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beruflich qualifiziert werden (Teilnehmerprojekte). Die Datenerfassung soll sich bei den Teilnehmerprojekten mindestens auf die nachfolgend dargelegten Daten erstrecken:— die Rahmendaten der Projekte, insbesondere Projektkosten und Fördersummen,— die Projektmitarbeiter,— Status vor Projektbeginn,— Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, geringfügig, sozialversicherungspflichtig, Honorarbasis),— demografische Merkmale (Geschlecht, Alter, Schulabschluss, Erfahrungshintergrund, Schwerbehinderung),— die Teilnehmenden,— Status vor Eintritt in die Projekte,— soziodemographischen Merkmale (werden allgemein und ggf. projektbezogen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt),— Verbleib unmittelbar nach dem Ausscheiden aus den Maßnahmen sowie nach 6 und 12 Monaten (Integration in den Arbeitsmarkt, Art des Arbeitsverhältnisses, Schule, Ausbildung, weiterführende Maßnahme, arbeitslos, ggf. sonstiges).Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auch Maßnahmen gefördert, deren Aufgaben z. B. aus der Vernetzung regionaler Arbeitsmarktakteure oder der Beratung von Arbeitgebern und/oder der arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen bestehen (Nichtteilnehmerprojekte). Die Datenerfassung soll sich bei den Nichtteilnehmerprojekten mindestens auf die nachfolgend dargelegten Daten erstrecken:— die Rahmendaten der Projekte, insbesondere Projektkosten und Fördersummen,— die Projektmitarbeiter (Status vor Projektbeginn, Art des Arbeitsverhältnisses (s. o.), demographische Merkmale (s. o.)).Die Festlegung als Teilnehmer-/Nichtteilnehmerprojekt erfolgt durch den Auftraggeber. Weitergehende quantitative Aspekte können projektbezogen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt werden.2.2.2. Qualitative Untersuchung aller geförderten Projekte:Der Auftragnehmer hat darüber hinaus eine qualitative Begleitung der aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte durchzuführen. Aufbauend auf den quantitativen Erhebungen sind die arbeitsmarktlichen Wirkungen der Projekte zu ermitteln. Insbesondere sollen mindestens folgende Aspekte untersucht werden:— Zahl und Quoten der Übergange in ein Arbeitsverhältnis, Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, geringfügig oder sozialversicherungspflichtig), Ausbildungsverhältnis, weiterführende Maßnahme, Schule, Arbeitslosigkeit etc. unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Projekt und nach Ablauf von 6 und 12 Monaten,— Zusammenhänge zwischen soziodemographischen Merkmalen der Teilnehmenden und Erfolgsquoten der einzelnen Projekte,— Teilnahmedauer (Anzahl und Quoten der vorzeitigen bzw. planmäßigen Projektaustritte),— Kosten/Förderung je Teilnehmenden,— Erreichen der Projektziele,— Verhältnismäßigkeit der Kosten im Hinblick auf die erreichten Ziele,— Gründe für die Weiterführung oder Beendigung der Projekte nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds.Weitergehende qualitative Aspekte können projektbezogen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt werden.2.2.3. Quantitative und qualitative Untersuchung ausgewählter Projekte:Vertiefte Evaluierung durch Expertengespräche, Interviews, ggf. zusätzliche Datenerhebung etc. von jährlich bis zu 4 ausgewählten Projekten.Die vertiefende Untersuchung erstreckt sich – neben den o. g. quantitativen und qualitativen Aspekten – auf projektspezifische Inhalte/Faktoren (z. B. individuelle Problemlagen der Teilnehmenden, regionale Besonderheiten, Vermittlungshemmnisse etc.) die im Einzelnen nach der Auswahl der Projekte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festzulegen sind. Die Ergebnisse sind im jeweiligen Jahresbericht darzustellen. Schriftliche Teilnehmendenbefragung bei insgesamt 16 ausgewählten Projekten (4 je Förderschwerpunkt) mittels Fragebogen zur persönlichen Einschätzung des Maßnahmeerfolgs. Die schriftliche Teilnehmendenbefragung erstreckt sich auf teilnehmendenspezifische Inhalte/Faktoren, die im Einzelnen nach der Auswahl der Projekte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festzulegen sind. Die Ergebnisse sind im jeweiligen Jahresbericht darzustellen.2.2.4. Datengrundlage/Erhebungsinstrumente:Der Auftragnehmer kann hinsichtlich der zu evaluierenden Projekte unmittelbar nach Auftragserteilung auf die Stammdaten des Auftraggebers bzw. der Bewilligungsbehörden (Regierungen) zurückgreifen. Die Stammdaten enthalten Aussagen zu:— Träger(-gruppe),— Durchführungsort,— Laufzeit,— Kosten,— Fördersummen.Im Übrigen sind die Daten für die Untersuchung der o. g. qualitativen und quantitativen Aspekte ab der Zuschlagserteilung bei den Projektträgern zu erheben, wofür der Auftragnehmer Erhebungsinstrumente zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen hat. Die Auswahl der einzusetzenden Erhebungsinstrumente bleibt grundsätzlich dem Auftragnehmer überlassen. Der Auftragnehmer erstellt aus den Stammdaten und den bei den Projektträgern erhobenen Daten eine Gesamtdatenbank aller bisher aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen. Zu Auswertungszwecken des Auftraggebers ist die Gesamtdatenbank so zu gestalten, dass Abfragen nach folgenden Kriterien möglich sind:— Name des Projekts,— Laufzeit des Projekts,— Projekt läuft noch (ja/nein),— Durchführungsort,— Regierungsbezirk,— Stadt/Landkreis,— Arbeitsagenturbezirk (unter Berücksichtigung der Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit zum 1.10.2012 bzw. 1.1.2013),— Förderschwerpunkt,— Trägerart,— Projektkosten,— Fördersummen.Die Projektträger werden mit dem Zuwendungsbescheid zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer verpflichtet. U. a. hat der Projektträger dem Auftragnehmer unaufgefordert Änderungen mitzuteilen (Ansprechpartner etc.). Der Auftragnehmer hat bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für die Betrachtung des Gesamtförderzeitraums von maximal 3 Jahren pro Projekt ist es zudem erforderlich, dass der Auftragnehmer auf die bereits vor dem 1.8.2014 erhobenen Daten zurückgreift, sie vergleichend in seine Untersuchung einbezieht und hinsichtlich Veränderungen aktualisiert bzw. laufend fortführt.2.2.5. Jahresberichte:Ein erster Jahresbericht über die Entwicklungen der Projekte des Arbeitsmarktfonds im Berichtszeitraum 2014 ist bis zum 31.3.2015 auf der Basis der zum 31.12.2014 vorliegenden Daten vorzulegen. Ein zweiter Jahresbericht über die Entwicklungen im Berichtszeitraum 2015 ist dem Auftraggeber bis zum 31.3.2016 auf der Basis der Daten zum 31.12.2015 vorzulegen. Die Jahresberichte haben Aussagen zu den quantitativen und qualitativen Aspekten insbesondere der im Berichtsjahr geförderten Projekte zu enthalten. Sie sollen insbesondere umfassen:— entsprechend Nr. 2.2.1. quantitative Aussagen über die geförderten Projekte, deren Verteilung auf die verschiedenen Förderschwerpunkte und Regionen des Freistaates (Regierungs-, Arbeitsagenturbezirke, Landkreise/kreisfreie Städte) sowie deren Weiterführung oder Beendigung nach Ablauf der Förderung,— entsprechend Nr. 2.2.2. qualitative Aussagen über die arbeitsmarktlichen Wirkungen der im Berichtsjahr laufenden Projekte und über die Zielerreichung der im Berichtsjahr beendeten Projekte,— quantitative und qualitative Aussagen in Form von Zeitreihen mit allen Projekten des jeweiligen Förderschwerpunktes,— die Ergebnisse der vertieften Evaluierung,— die Ergebnisse der schriftlichen Teilnehmendenbefragung,— eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Arbeitsmarktfonds,— Handlungsempfehlungen an die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds.Zudem sollen in den Jahresberichten die Gründe für die Zielerreichung bzw. die Verfehlung der Ziele der geförderten Projekte dargelegt und bewertet werden. Auch sind dem Auftraggeber konkrete Vorschläge zu möglichen Modifikationen (Förderschwerpunkte, Förderkonditionen, Projektauswahlkriterien) zu machen. Dem Auftraggeber und der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds muss es möglich sein, mit den vom Auftragnehmer abgegebenen Empfehlungen die Effektivität des Einsatzes der Fördermittel beurteilen und Schlussfolgerungen für die weitere Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Der Auftragnehmer hat die wichtigsten Ergebnisse der Jahresberichte der Arbeitsgruppe jeweils im Rahmen einer Sitzung im Arbeitsministerium komprimiert mittels einer Powerpoint-Präsentation (20 bis 30 Minuten) vorzustellen. Die Jahresberichte sollen in Arial (Schriftgröße 11) und einem Zeilenabstand von 1,5 abgefasst werden und nicht mehr als 200 Seiten umfassen. Sie sind dem Auftragnehmer in elektronischer Form und in Form von 30 Druckexemplaren zur Verfügung zu stellen.2.2.6. Projektendberichte:Die erhobenen Daten und die im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse sollen jeweils pro gefördertem Projekt abschließend unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen eines umfassenden Projektendberichtes dargestellt und konkret bewertet werden. Hierzu ist pro gefördertem Projekt ein eigener Abschlussbericht zu fertigen. Die Projekte enden nach einer maximal dreijährigen Laufzeit in der Regel im Herbst 2014 bzw. 2015. Die Projektendberichte sollen insbesondere enthalten:— entsprechend Nr. 2.2.1. sowie eine abschließende Darstellung der Projektkosten und Fördersummen,— qualitative Aussagen über die arbeitsmarktlichen Wirkungen und die Zielerrei-chung der einzelnen Projekte entsprechend Nr. 2.2.2.,— Ergebnisse der Projektträgerbefragung,— Sofern es sich um ein Projekt aus der vertieften Evaluation bzw. der schriftlichen Teilnehmendenbefragung handelt, die dort ermittelten Ergebnisse.Die Projektendberichte sollen dem StMAS in elektronischer Form spätestens am 1.8.2015 sowie am 1.6.2016 vorliegen.2.2.7. Verlängerungsoption:Bei einer Bestätigung der Fortsetzung des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 (Bereitstellung weiterer Fördermittel) sollen auch die dann geförderten Projekte wie oben beschrieben evaluiert werden. Es wird daher für die Evaluierung der Projekte des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel sowie der Entscheidung über die Bereitstellung der Fördermittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Verlängerungsoption ist für die Berichtsjahre 2016 und 2017 jeweils ein zusammenfassender Jahresbericht über die erhobenen Daten abzugeben, der dem Auftraggeber bis zum 31.3. des Folgejahres vorgelegt werden soll. Bei vierjähriger Laufzeit des Vertrages sind die Projektendberichte zusätzlich am 1.8.2016, 1.8.2017 und am 1.6.2018 vorzulegen. Es handelt sich um eine fortlaufende Erhebung in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.7.2018 (voraussichtliche Abnahme des letzten Projektendberichts).300 000
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Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611478 📞
Fax: +49 891261181478 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 104-183478
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere alle vorformulierte Eigenerklärungen (Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben). Der Auftraggeber bittet, die Anlage 2 vollständig auszudrucken und ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das StMAS beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Projektförderung des Arbeitsmarktfonds zu vergeben. Die Evaluation hat unter Berücksichtigung vom Auftraggeber vorgegebener Aspekte zu erfolgen. Ziele der Evaluierung sind, die Effektivität des Einsatzes der Fördermittel hinsichtlich der arbeitsmarktlichen Wirkungen der durch den Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte sowie der Zielerreichung der Anschubfinanzierung zu überwachen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Es soll dem Auftraggeber möglich sein, anhand der erhobenen Daten und der vom Auftragnehmer abgegebenen Bewertung sein zukünftiges Projektförderverhalten (hinsichtlich Förderungsschwerpunkten, Förderkonditionen sowie Projektauswahlkriterien etc.) auszurichten.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:
Die Bayerische Staatsregierung hat 1997 im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern Teil II den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aus Privatisierungserlösen aufgelegt. Wesentliche Zielsetzung des Arbeitsmarktfonds ist es, durch eine im Einzelfall auf bis zu 3 Jahre befristete degressiv ausgestaltete Anschubfinanzierung Maßnahmen und Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter vorzugsweise in besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen Bayerns zu initiieren. Die maximal 3 Jahre dauernden Projekte beginnen und enden in der Regel im Herbst eines Jahres. Mit der Umsetzung der Förderung wurde die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds beauftragt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzministeriums, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Christlichen Gewerkschaftsbundes und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Über die Fortsetzung des Arbeitsmarktfonds (Bereitstellung weiterer Fördermittel) wird alle 2 Jahre im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts des Freistaates Bayern neu entschieden. Bisher wurden insgesamt 488 Projekte in die Förderung aufgenommen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe in einmal jährlich stattfindenden Auswahlrundensitzungen.
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Aktuell werden die Mittel der Projektförderung des Arbeitsmarktfonds auf folgende vier Förderschwerpunkte konzentriert:
1) Experimentiertopf – Regionale Arbeitsmarktinitiativen,
2) Maßnahmen zur Unterstützung besonderer Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
3) Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit – AJS,
4) Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen.
Die Projekte des Arbeitsmarktfonds werden seit dessen Einführung evaluiert. Der letzte Jahresbericht wurde auf der Basis der Daten vom 31.12.2013 erstellt, wobei alle im Berichtsjahr laufenden Projekte einer Bewertung unterzogen wurden. Die laufende Begleitung der Projekte wird bis zum 1.8.2014 fortgeführt. Aufgrund der zeitlichen Befristung der laufenden Begleitforschung bis 1.8.2014 ist eine Fortsetzung der Evaluierung erforderlich, um die arbeitsmarktlichen Wirkungen und Zielerreichungen des Arbeitsmarktfonds der 53 zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Projekte und der in der Auswahlrunde 2014 neu hinzukommenden Projekte zu quantifizieren und zu qualifizieren. Die hierzu erforderliche Grundsatzentscheidung der mit der Umsetzung des Arbeitsmarktfonds beauftragten Arbeitsgruppe wurde in der Sitzung am 16.2.2012 getroffen und am 12.2.2014 bestätigt.
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2. Vorhaben:
2.1. Vorhaben im Allgemeinen:
Zentrales Ziel der Evaluierung ist die Prüfung der Effektivität des Einsatzes der Fördermittel hinsichtlich der arbeitsmarktlichen Wirkungen der Projekte sowie der Zielerreichung der Anschubfinanzierung, um Schlussfolgerungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Es soll dem Auftraggeber möglich sein, anhand der erhobenen Daten und der vom Auftragnehmer abgegebenen Bewertung sein zukünftiges Projektförderverhalten (hinsichtlich Förderschwerpunkte, Förderkonditionen, Projektauswahlkriterien) effektiv auszurichten. Grundlage der Evaluierung bilden die dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung vom Auftraggeber bzw. von den Bewilligungsbehörden (Regierungen) zur Verfügung gestellten Stammdaten, die bereits vor dem 1.8.2014 erhobenen Daten über laufende Projekte sowie die vom Auftragnehmer ab Zuschlagerteilung selbst zu erhebenden Daten bei den Projektträgern. Über die zur Verfügung gestellten Daten bzw. die vom Auftragnehmer zu erhebenden Daten sollen alle von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds für die Förderung bereits ausgewählten laufenden und noch auszuwählenden Projekte quantitativ und qualitativ evaluiert werden. Bis zu 4 ausgewählte Projekte sollen pro Jahr vertiefend evaluiert werden. Mit einer zusätzlichen schriftlichen Teilnehmendenbefragung bei insgesamt 16 ausgewählten Projekten (4 je Förderschwerpunkt) jährlich soll der persönliche Maßnahmeerfolg eingeschätzt werden. Es handelt sich um eine fortlaufende Erhebung in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.07.2016 (voraussichtliche Abnahme des zweiten Projektendberichts) bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31.7.2018. Für die Berichtsjahre 2014 und 2015 ist jeweils ein zusammenfassender Jahresbericht über die erhobenen Daten abzugeben, der dem Auftraggeber bis zum 31.3. des Folgejahres vorgelegt werden soll. In den vom Auftragnehmer zusätzlich zu erstellenden Projektendberichten werden alle abgeschlossenen Projekte einzeln untersucht und auf deren Zielerreichung hin bewertet.
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2.2. Vorhaben im Besonderen:
Gegenstand der Evaluation sollen mindestens die unter 2.2.1. bis 2.2.4. aufgeführten quantitativen und qualitativen Aspekte sein. Abhängig davon sollen die quantitativen und qualitativen Aspekte in den Jahresberichten gegliedert nach den unter 1.1. genannten Förderschwerpunkten dargestellt werden sowie Schlussfolgerungen gezogen und Handlungsempfehlungen entsprechend Ziffer 2.2.5. abgegeben werden. Für jedes geförderte Projekt ist ein Projektendbericht zu erstellen (siehe 2.2.6.).
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2.2.1. Quantitative Untersuchung aller geförderten Projekte:
Der Auftragnehmer hat eine laufende quantitative Begleitung aller aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte durchzuführen. Bei der quantitativen Untersuchung ist zu unterscheiden zwischen Teilnehmerprojekten und Nichtteilnehmerprojekten. Bei der deutlichen Mehrzahl der Projekte handelt es sich um „klassische“ Arbeitsförderungsmaßnahmen, in denen arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beruflich qualifiziert werden (Teilnehmerprojekte). Die Datenerfassung soll sich bei den Teilnehmerprojekten mindestens auf die nachfolgend dargelegten Daten erstrecken:
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— die Rahmendaten der Projekte, insbesondere Projektkosten und Fördersummen,
— die Projektmitarbeiter,
— Status vor Projektbeginn,
— Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, geringfügig, sozialversicherungspflichtig, Honorarbasis),
— demografische Merkmale (Geschlecht, Alter, Schulabschluss, Erfahrungshintergrund, Schwerbehinderung),
— die Teilnehmenden,
— Status vor Eintritt in die Projekte,
— soziodemographischen Merkmale (werden allgemein und ggf. projektbezogen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt),
— Verbleib unmittelbar nach dem Ausscheiden aus den Maßnahmen sowie nach 6 und 12 Monaten (Integration in den Arbeitsmarkt, Art des Arbeitsverhältnisses, Schule, Ausbildung, weiterführende Maßnahme, arbeitslos, ggf. sonstiges).
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auch Maßnahmen gefördert, deren Aufgaben z. B. aus der Vernetzung regionaler Arbeitsmarktakteure oder der Beratung von Arbeitgebern und/oder der arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen bestehen (Nichtteilnehmerprojekte). Die Datenerfassung soll sich bei den Nichtteilnehmerprojekten mindestens auf die nachfolgend dargelegten Daten erstrecken:
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— die Projektmitarbeiter (Status vor Projektbeginn, Art des Arbeitsverhältnisses (s. o.), demographische Merkmale (s. o.)).
Die Festlegung als Teilnehmer-/Nichtteilnehmerprojekt erfolgt durch den Auftraggeber. Weitergehende quantitative Aspekte können projektbezogen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt werden.
2.2.2. Qualitative Untersuchung aller geförderten Projekte:
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus eine qualitative Begleitung der aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten Projekte durchzuführen. Aufbauend auf den quantitativen Erhebungen sind die arbeitsmarktlichen Wirkungen der Projekte zu ermitteln. Insbesondere sollen mindestens folgende Aspekte untersucht werden:
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— Zahl und Quoten der Übergange in ein Arbeitsverhältnis, Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, geringfügig oder sozialversicherungspflichtig), Ausbildungsverhältnis, weiterführende Maßnahme, Schule, Arbeitslosigkeit etc. unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Projekt und nach Ablauf von 6 und 12 Monaten,
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— Zusammenhänge zwischen soziodemographischen Merkmalen der Teilnehmenden und Erfolgsquoten der einzelnen Projekte,
— Teilnahmedauer (Anzahl und Quoten der vorzeitigen bzw. planmäßigen Projektaustritte),
— Kosten/Förderung je Teilnehmenden,
— Erreichen der Projektziele,
— Verhältnismäßigkeit der Kosten im Hinblick auf die erreichten Ziele,
— Gründe für die Weiterführung oder Beendigung der Projekte nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds.
Weitergehende qualitative Aspekte können projektbezogen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt werden.
2.2.3. Quantitative und qualitative Untersuchung ausgewählter Projekte:
Vertiefte Evaluierung durch Expertengespräche, Interviews, ggf. zusätzliche Datenerhebung etc. von jährlich bis zu 4 ausgewählten Projekten.
Die vertiefende Untersuchung erstreckt sich – neben den o. g. quantitativen und qualitativen Aspekten – auf projektspezifische Inhalte/Faktoren (z. B. individuelle Problemlagen der Teilnehmenden, regionale Besonderheiten, Vermittlungshemmnisse etc.) die im Einzelnen nach der Auswahl der Projekte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festzulegen sind. Die Ergebnisse sind im jeweiligen Jahresbericht darzustellen. Schriftliche Teilnehmendenbefragung bei insgesamt 16 ausgewählten Projekten (4 je Förderschwerpunkt) mittels Fragebogen zur persönlichen Einschätzung des Maßnahmeerfolgs. Die schriftliche Teilnehmendenbefragung erstreckt sich auf teilnehmendenspezifische Inhalte/Faktoren, die im Einzelnen nach der Auswahl der Projekte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festzulegen sind. Die Ergebnisse sind im jeweiligen Jahresbericht darzustellen.
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2.2.4. Datengrundlage/Erhebungsinstrumente:
Der Auftragnehmer kann hinsichtlich der zu evaluierenden Projekte unmittelbar nach Auftragserteilung auf die Stammdaten des Auftraggebers bzw. der Bewilligungsbehörden (Regierungen) zurückgreifen. Die Stammdaten enthalten Aussagen zu:
— Träger(-gruppe),
— Durchführungsort,
— Laufzeit,
— Kosten,
— Fördersummen.
Im Übrigen sind die Daten für die Untersuchung der o. g. qualitativen und quantitativen Aspekte ab der Zuschlagserteilung bei den Projektträgern zu erheben, wofür der Auftragnehmer Erhebungsinstrumente zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen hat. Die Auswahl der einzusetzenden Erhebungsinstrumente bleibt grundsätzlich dem Auftragnehmer überlassen. Der Auftragnehmer erstellt aus den Stammdaten und den bei den Projektträgern erhobenen Daten eine Gesamtdatenbank aller bisher aus dem Arbeitsmarktfonds geförderten abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen. Zu Auswertungszwecken des Auftraggebers ist die Gesamtdatenbank so zu gestalten, dass Abfragen nach folgenden Kriterien möglich sind:
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— Name des Projekts,
— Laufzeit des Projekts,
— Projekt läuft noch (ja/nein),
— Regierungsbezirk,
— Stadt/Landkreis,
— Arbeitsagenturbezirk (unter Berücksichtigung der Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit zum 1.10.2012 bzw. 1.1.2013),
— Förderschwerpunkt,
— Trägerart,
— Projektkosten,
Die Projektträger werden mit dem Zuwendungsbescheid zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer verpflichtet. U. a. hat der Projektträger dem Auftragnehmer unaufgefordert Änderungen mitzuteilen (Ansprechpartner etc.). Der Auftragnehmer hat bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für die Betrachtung des Gesamtförderzeitraums von maximal 3 Jahren pro Projekt ist es zudem erforderlich, dass der Auftragnehmer auf die bereits vor dem 1.8.2014 erhobenen Daten zurückgreift, sie vergleichend in seine Untersuchung einbezieht und hinsichtlich Veränderungen aktualisiert bzw. laufend fortführt.
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2.2.5. Jahresberichte:
Ein erster Jahresbericht über die Entwicklungen der Projekte des Arbeitsmarktfonds im Berichtszeitraum 2014 ist bis zum 31.3.2015 auf der Basis der zum 31.12.2014 vorliegenden Daten vorzulegen. Ein zweiter Jahresbericht über die Entwicklungen im Berichtszeitraum 2015 ist dem Auftraggeber bis zum 31.3.2016 auf der Basis der Daten zum 31.12.2015 vorzulegen. Die Jahresberichte haben Aussagen zu den quantitativen und qualitativen Aspekten insbesondere der im Berichtsjahr geförderten Projekte zu enthalten. Sie sollen insbesondere umfassen:
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— entsprechend Nr. 2.2.1. quantitative Aussagen über die geförderten Projekte, deren Verteilung auf die verschiedenen Förderschwerpunkte und Regionen des Freistaates (Regierungs-, Arbeitsagenturbezirke, Landkreise/kreisfreie Städte) sowie deren Weiterführung oder Beendigung nach Ablauf der Förderung,
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— entsprechend Nr. 2.2.2. qualitative Aussagen über die arbeitsmarktlichen Wirkungen der im Berichtsjahr laufenden Projekte und über die Zielerreichung der im Berichtsjahr beendeten Projekte,
— quantitative und qualitative Aussagen in Form von Zeitreihen mit allen Projekten des jeweiligen Förderschwerpunktes,
— die Ergebnisse der vertieften Evaluierung,
— die Ergebnisse der schriftlichen Teilnehmendenbefragung,
— eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Arbeitsmarktfonds,
— Handlungsempfehlungen an die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds.
Zudem sollen in den Jahresberichten die Gründe für die Zielerreichung bzw. die Verfehlung der Ziele der geförderten Projekte dargelegt und bewertet werden. Auch sind dem Auftraggeber konkrete Vorschläge zu möglichen Modifikationen (Förderschwerpunkte, Förderkonditionen, Projektauswahlkriterien) zu machen. Dem Auftraggeber und der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds muss es möglich sein, mit den vom Auftragnehmer abgegebenen Empfehlungen die Effektivität des Einsatzes der Fördermittel beurteilen und Schlussfolgerungen für die weitere Umsetzung des Arbeitsmarktfonds ziehen zu können. Der Auftragnehmer hat die wichtigsten Ergebnisse der Jahresberichte der Arbeitsgruppe jeweils im Rahmen einer Sitzung im Arbeitsministerium komprimiert mittels einer Powerpoint-Präsentation (20 bis 30 Minuten) vorzustellen. Die Jahresberichte sollen in Arial (Schriftgröße 11) und einem Zeilenabstand von 1,5 abgefasst werden und nicht mehr als 200 Seiten umfassen. Sie sind dem Auftragnehmer in elektronischer Form und in Form von 30 Druckexemplaren zur Verfügung zu stellen.
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2.2.6. Projektendberichte:
Die erhobenen Daten und die im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse sollen jeweils pro gefördertem Projekt abschließend unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen eines umfassenden Projektendberichtes dargestellt und konkret bewertet werden. Hierzu ist pro gefördertem Projekt ein eigener Abschlussbericht zu fertigen. Die Projekte enden nach einer maximal dreijährigen Laufzeit in der Regel im Herbst 2014 bzw. 2015. Die Projektendberichte sollen insbesondere enthalten:
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— entsprechend Nr. 2.2.1. sowie eine abschließende Darstellung der Projektkosten und Fördersummen,
— qualitative Aussagen über die arbeitsmarktlichen Wirkungen und die Zielerrei-chung der einzelnen Projekte entsprechend Nr. 2.2.2.,
— Ergebnisse der Projektträgerbefragung,
— Sofern es sich um ein Projekt aus der vertieften Evaluation bzw. der schriftlichen Teilnehmendenbefragung handelt, die dort ermittelten Ergebnisse.
Die Projektendberichte sollen dem StMAS in elektronischer Form spätestens am 1.8.2015 sowie am 1.6.2016 vorliegen.
2.2.7. Verlängerungsoption:
Bei einer Bestätigung der Fortsetzung des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 (Bereitstellung weiterer Fördermittel) sollen auch die dann geförderten Projekte wie oben beschrieben evaluiert werden. Es wird daher für die Evaluierung der Projekte des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel sowie der Entscheidung über die Bereitstellung der Fördermittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Verlängerungsoption ist für die Berichtsjahre 2016 und 2017 jeweils ein zusammenfassender Jahresbericht über die erhobenen Daten abzugeben, der dem Auftraggeber bis zum 31.3. des Folgejahres vorgelegt werden soll. Bei vierjähriger Laufzeit des Vertrages sind die Projektendberichte zusätzlich am 1.8.2016, 1.8.2017 und am 1.6.2018 vorzulegen. Es handelt sich um eine fortlaufende Erhebung in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.7.2018 (voraussichtliche Abnahme des letzten Projektendberichts).
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Beschreibung der Optionen:
Bei einer Bestätigung der Fortsetzung des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 (Bereitstellung weiterer Fördermittel) sollen auch die dann geförderten Projekte wie oben beschrieben evaluiert werden. Es wird daher für die Evaluierung der Projekte des Arbeitsmarktfonds für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel sowie der Entscheidung über die Bereitstellung der Fördermittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Verlängerungsoption ist für die Berichtsjahre 2016 und 2017 jeweils ein zusammenfassender Jahresbericht über die erhobenen Daten abzugeben, der dem Auftraggeber bis zum 31.3. des Folgejahres vorgelegt werden soll. Bei vierjähriger Laufzeit des Vertrages sind die Projektendberichte zusätzlich am 1.8.2016, 1.8.2017 und am 1.6.2018 vorzulegen. Es handelt sich um eine fortlaufende Erhebung in dem Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.7.2018 (voraussichtliche Abnahme des letzten Projektendberichts).
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: S5/0271.01-1/122

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 a) Unterschriebene Erklärung zur Schwarzarbeit (A),
10 b) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (A),
10 c) Erklärung zur finanziellen Situation (A),
10 d) Unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegend von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 4 VOL/A (A),
10 e) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a), b), c) und e) VOF genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (A).
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Im Fall einer Bietergemeinschaft:
10 k) Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreter sowie ausführliche Darstellung der Arbeitsteilung bei der Durchführung des Auftrages und Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (A).
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10 l) Im Fall einer Bietergemeinschaft:
Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (A).
10 m) Im Fall einer Bietergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung (A).
10 n) Im Fall einer Bietergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung, ob ein Mitglied der Bietergemeinschaft ein selbständiges Angebot abgibt (A).
10 o) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Benennung aller einzusetzenden Subunternehmer und Beschreibung der Teilbereiche, für die der Einsatz eines Subunternehmers jeweils vorgesehen ist. (A).
10 p) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bieters erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bieters zur Verfügung stellt. (A).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 f) Unterschriebene Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen (A).
10 g) Unterschriebene Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 h) Vorlage zweier Referenzen über ausgeführte Aufträge im Bereich der Arbeitsförderung und der beruflichen Bildung vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2011 bis 2014 beziehen und möglichst auch öffentliche Auftraggeber beinhalten) Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
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— Name des Auftraggebers,
— Bezeichnung des Projektes,
— inhaltliche Darstellung des Projekts,
— Projektdauer (Anfangs- und Enddatum),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Funktion, Tel., E-Mail, Postadresse) (A/B 35 %).
10 i) Erklärung des Auftragnehmers, welches Personal die Gesamtprojektleitung und deren Vertretung übernehmen wird und ggf. welches zusätzliche Personal im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen wird. (Als Mindestpersonal ist eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt).
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Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals, der Projektleitung und ihrer Vertretung, gelten folgende Mindestanforderungen:
Gefordert werden auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung einschlägige Erfahrungen im Bereich der Arbeitsförderung und der beruflichen Bildung sowie der Nachweis von sozioökonomischem Sachverstand mittels Vorlage von diesbezüglichen Qualifikationen, wie z. B. Kopien von Studiennachweisen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich. Der Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss ist durch Kopie der Urkunde des Abschlusses nachzuweisen.
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(A/B 40 %).
10 j) Erklärung über das Leistungsspektrum des Unternehmens (A/B 25%).
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S 5
Frau Charlotte Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S5/0271.01-1/122

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2014/S 104-183478 (2014-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 298 639,78 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-264973
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 104-183478
ABl. S-Ausgabe: 147

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen (30)
2. Qualität des Evaluierungskonzeptes (20)
3. Qualität der Erhebungsinstrumente (15)
4. Auftragshöhe (30)
5. Plausibilität (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-28 📅
Name: INIFES gGmbH
Postanschrift: Haldenweg 23
Postort: Stadtbergen
Postleitzahl: 86391
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Denstorff

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2014/S 147-264973 (2014-07-31)