Freiberufliche Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technischen Ausrüstung – Planung der Brandschutzsanierung von 6 Stadtbahnhaltestellen der Stadt Köln

Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt

Die Stadt Köln beabsichtigt an 6 Haltestellen eine brandschutztechnische Ertüchtigung vorzunehmen.
Um die baulichen Defizite zu erfassen, wurde durch einen Sachverständigen der Bestand besichtigt und in Gutachten dokumentiert. Zur Beseitigung der baulichen und anlagentechnischen Mängel wurden aus den Gutachten Sanierungskonzepte entwickelt, die nun die Grundlage für die weitere Planung bilden. Bei den betrachteten Haltestellen weicht die bauliche Situation von den heute gültigen Vorschriften ab. Zur Beurteilung der Selbst- und Fremdrettung wurden deshalb zusätzlich Brandsimulationen und Evakuierungsberechnungen durchgeführt.
Im Folgenden sind einige beispielhafte Maßnahmen aufgeführt, die einzeln oder auch miteinander kombiniert an den Haltestellen durchgeführt werden.
Austausch von Bauteilen ohne Feuerwiderstand durch Bauteile mit definierter Feuerwiderstandsklasse (Türen, Verglasungen, Abhangdecken).
Schaffung von Brand- und Rauchabschnitten durch Einbau von Rauchschutzvorhängen oder Brandschutztüren mit Feststellanlagen, die im Brandfall selbsttätig schließen.
Installation von Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung.
Installation von festen oder mobilen Rauchschürzen zur Rauchrückhaltung.
Herstellen von Rauchabzugsöffnungen, sofern eine Rauchrückhaltung nicht möglich ist.
Änderung und Erneuerung der Lüftungsanlagen und Einbau von Brandschutzklappen, um Räume verschiedener Nutzung zu trennen und die Übertragung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Die Baumaßnahmen müssen unter laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Zu erbringende Freiberufliche Leistungen gemäß HOAI in der Fassung vom Juli 2013:
Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke § 43.
Honorarzone III, Grundleistungen:
Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (anteilig).
In der Leistungsphase 7 werden Teilleistungen vom AG ausgeführt.
Optional: 8 und 9.
Es sind besondere Leistungen zu erbringen.
Besondere Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Leistungsphase 1: Bestandspläne erstellen und vorhandene Pläne ergänzen; Vermessungsleistungen,
Leistungsphase 2: Projektsteuerung,
Leistungsphase 3: Projektsteuerung,
Leistungsphase 4: Projektsteuerung,
Leistungsphase 5: Projektsteuerung,
Leistungsphase 6: Projektsteuerung,
Leistungsphase 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
Projektsteuerung,
Leistungsphase 8: Prüfen und Werten von Nachträgen,
Projektsteuerung,
Leistungsphase 9: Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts,
Projektsteuerung.
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung § 55,
Honoarzone II,
Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (anteilig),
In der Leistungsphase 7 werden Teilleistungen vom AG ausgeführt.
Optional 8, 9.
Es sind besondere Leistungen zu erbringen.
Besondere Leistungen Technische Ausrüstung:
Leistungsphase 1:Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen.
Leistungsphase 3:Erstellen und Fortschreibung aller erforderlichen Rohrnetz und Wärmebedarfsberechnungen.
Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel die erforderlichen Daten für die Programmierung und Komponentenabgleich der MSR-Technik.
Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie.
Leistungsphase 6:Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsverträge.
Leistungsphase 8:Fortschreiben und Ergänzung der Ausführungspläne bis zum Bestand. Dokumentation und zeichnerische Beschreibung aller Einbauteile und Fabrikate. Anhand der erstellten Dokumentationen ist eine Fabrikatsliste zu erstellen, aus der für die Wartung und Instandsetzung alle erforderlichen Details ersichtlich sind. Innerhalb der Dokumentation sind für den AG die genauen Lagen und Fabrikate, Wartungsintervalle oder Beschilderungen der eingebauten Anlagenteile detailliert beschrieben und ersichtlich. Hierzu gehören zum Beispiel Fabrikat und Ort von Brandschottungen, Fabrikat, Ort und Wartungsintervalle der jeweiligen Bauteile, wie Lüftungen, Brandschutzklappen, Brandschutztüren und so weiter.
Vorläufige anrechenbare Kosten:
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 42 (2) und § 43: anrechenbare Kosten: 2 000 000 EUR,
Fachplanung Technische Ausrüstung § 55: anrechenbare Kosten: 3 270 000 EUR.
Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung teilen sich wie folgt auf:
Lufttechnische Anlagen (KG 430) circa 2 100 000 EUR,
Starkstromanlagen (KG 440) circa 60 000 EUR,
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450) circa 810 000 EUR,
Nutzungsspezifische Anlagen (KG470) circa 300 000 EUR.
Die Beauftragung erfolgt für jede Haltestelle einzeln und mehrstufig.
Jeder Einzelauftrag erfolgt auf Grundlage des Planungsbeschlusses zunächst für die Leistungsphasen 1-3. Nach Einholung des Baubeschlusses erfolgt die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung aller Haltestellen und aller Leistungsphasen.
Es ist vorgesehen, die Planung der einzelnen Haltestellen nacheinander durchzuführen. Wenn es der Fortschritt des Gesamtprojektes erlaubt, können die Planungen parallel erfolgen. Dies ist insbesondere für die Haltestellen Hans-Böckler-Platz, Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg denkbar, da diese in einem Zuge errichtet wurden und ähnliche bauwerks- und anlagentechnische Merkmale aufweisen.
Termine:
Februar 2015 Vergabe der Planungsleistungen,
ab März 2015 Beginn der ersten Planungen,
ab 4. Quartal 2015 Ausschreibung der ersten Bauleistungen,
ab 2. Quartal 2016 Baubeginn der ersten Maßnahmen,
Vertragslaufzeit: 1.2.2015 bis 1.2.2020.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-31.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-31 Auftragsbekanntmachung