Im Zuge des Neubaus des Regenwassersammlers UMG-GVZ II müssen im Zuge der Gesamtmaßnahme diverse provisorische und endgültige Straßen und Oberflächenbefestigungsmaßnahmen sowie der Schmutzwasserkanal im „Grünen Weg“ und Regenwasserkanäle im UMG - Gelände hergestellt werden. Bei den Oberflächenarbeiten handelt es sich im Wesentlichen um — Aufnehmen und Wiederherstellen an der Zielgrube VTS - UMG im Bereich des Pumpwerks UMG; — Herstellen einer Baueinrichtungsfläche für die Doppel - Startgrube im Bereich des Verwaltungsgebäudes UMG (VTDZ - UMG) einschließlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; — Schmutzwasserkanal „Grüner Weg“ einschließlich Straßenwiederherstellung nach Bau der Doppel - Zielgrube; — Oberflächen im Bereich NOVELIS; — Oberflächen im Bereich Startgrube GVZ II (Zufahrtsstraße). Weiterhin sind noch zwei Anbindungen an den vorhandenen RW - Kanal der UMG im Bereich VTDZ - UMG herzustellen inkl. 2 Fertigteilschächten als Geröllfang.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Menge oder Umfang:
— ca.. 11.000,00 m² Flächenbefestigung (bituminös / wassergebunden);— ca. 115,00 m Schmutzwasserkanal DA 280;— ca. 40,00 m Regenwasserkanal DN 800 - 1200;— 2 Stck. Stahlbetonfertigbauwerke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de🌏
E-Mail: schwarze.a@med.uni-goettingen.de📧
Telefon: +49 551394321📞
Fax: +49 551391304321 📠
Im Zuge des Neubaus des Regenwassersammlers UMG-GVZ II müssen im Zuge der Gesamtmaßnahme diverse provisorische und endgültige Straßen und Oberflächenbefestigungsmaßnahmen sowie der Schmutzwasserkanal im „Grünen Weg“ und Regenwasserkanäle im UMG - Gelände hergestellt werden.
Im Zuge des Neubaus des Regenwassersammlers UMG-GVZ II müssen im Zuge der Gesamtmaßnahme diverse provisorische und endgültige Straßen und Oberflächenbefestigungsmaßnahmen sowie der Schmutzwasserkanal im „Grünen Weg“ und Regenwasserkanäle im UMG - Gelände hergestellt werden.
Bei den Oberflächenarbeiten handelt es sich im Wesentlichen um
— Aufnehmen und Wiederherstellen an der Zielgrube VTS - UMG im Bereich des Pumpwerks UMG;
— Herstellen einer Baueinrichtungsfläche für die Doppel - Startgrube im Bereich des Verwaltungsgebäudes UMG (VTDZ - UMG) einschließlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes;
— Schmutzwasserkanal „Grüner Weg“ einschließlich Straßenwiederherstellung nach Bau der Doppel - Zielgrube;
— Oberflächen im Bereich NOVELIS;
— Oberflächen im Bereich Startgrube GVZ II (Zufahrtsstraße).
Weiterhin sind noch zwei Anbindungen an den vorhandenen RW - Kanal der UMG im Bereich VTDZ - UMG herzustellen inkl. 2 Fertigteilschächten als Geröllfang.
Menge oder Umfang:
— ca.. 11.000,00 m² Flächenbefestigung (bituminös / wassergebunden);
— ca. 115,00 m Schmutzwasserkanal DA 280;
— ca. 40,00 m Regenwasserkanal DN 800 - 1200;
— 2 Stck. Stahlbetonfertigbauwerke.
Referenznummer: 14 E 00026
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen/ Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Nichtteilnahme am elektronischem Vergabeverfahren erhalten Sie die Unterlagen in Papierform nach Vorliegen eines Verrechnungsscheck über den Betrag von 61 EUR.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-31 📅
Öffnungsort:
Universitätsmedizin Göttingen, Robert-Koch-Str. 34, 37075 Göttingen (s. Vergabeunterlagen).
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsmedizin Göttingen, Robert-Koch-Str. 34, 37075 Göttingen (s. Vergabeunterlagen).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-15 📅
Datum des Endes: 2015-11-10 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14 E 00026
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersäsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 034-054761 (2014-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 488 978,96 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen/Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-22 📅
Name: Laudemann GmbH
Postanschrift: Seegel 6
Postort: Sontra
Postleitzahl: 36205
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.