Full-Service-Leasingvertrag von Ground Support Equipement für Flugzeugabfertigung

Flughafen Köln Bonn GmbH

Die Flughafen Köln / Bonn GmbH (FKB) beabsichtigt 5 Ground Power Units, 10 Vorfeldschlepper (Zuglast von 3 bis 6 Tonnen) und 10 Förderbänder zur Flugzeugabfertigung in einem Full-Service-Leasingvertrages zu beschaffen. Hierbei soll die Wartung und Instandhaltung der zu beschaffenden Geräte über den Fachbereich FKB-Technik erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang: Der Full-Service-Leasingvertrag soll eine Laufzeit von 5 Jahren besitzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de 📧
Telefon: +49 2203404500 📞
Fax: +49 2203402773 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 101-177604
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durch; es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb. Die Bewerber haben zu beachten, dass der formlose Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis 3) vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Übersendung des Teilnahmeantrags per E-Mail ist nicht zulässig. Bei postalischer/persönlicher Abgabe ist der Teilnahmeantrag außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Full-Service-Leasing“ zu beschriften und bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem festverschlossenen Umschlag einzureichen. Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerberkann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de in der Kategorie „B2B“ unter dem Kapitel „Zugang zum Sicherheitsbereich heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) Kontaktstelle gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B begleitet. Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien eine Zwischenbewertung durch. Nur die führenden Bieter (maximal drei) werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln / Bonn GmbH (FKB) beabsichtigt 5 Ground Power Units, 10 Vorfeldschlepper (Zuglast von 3 bis 6 Tonnen) und 10 Förderbänder zur Flugzeugabfertigung in einem Full-Service-Leasingvertrages zu beschaffen. Hierbei soll die Wartung und Instandhaltung der zu beschaffenden Geräte über den Fachbereich FKB-Technik erfolgen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer Bilanz oder eines Geschäftsberichtes des sich bewerbenden Unternehmens für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Aufträgen mit entsprechenden Dienstleistungen für GroundSupport Equipment mit Angabe des Standortes, des generellen Auftragsumfangs (Leistungsumfangs) und grober Auflistung der im Rahmen eines Full-Service-Leasings (operational lease) zur Verfügung gestellten GSEs
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung dazulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiges Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Sonstige besondere Bedingungen:
*) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für Dienst-und Bauleistungen nach Vorgaben des § 4 TVgG-NRW;
*) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien § 18 TVgG-NRW;
*) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie § 19TVgG-NRW;
*) Die Verpflichtungserklärungen zum TVgG-NRW werden in der Angebotsphase mittels Vordruckenabgefragt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Egbert Bödecker

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2217740439 📞
Fax: +49 2217740179 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Rechtsbehelf des Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit gilt, dass diese nur dann festgestellt wird, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2014/S 101-177604 (2014-05-22)