Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in nationalen Bekanntmachungsmedien gehen die Erklärungen der europaweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung vor. Der Auftraggeber haftet nicht für Fehler in unauthorisierte nationale Bekanntmachungen des selben Auftrags. Authorisierte Bekanntmachungen erfolgen nur noch über: