Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung

Stadt Friedrichshafen

Gebäudeinnenreinigung (Unterhaltsreinigung) in den Objekten der Stadt Friedrichshafen und Ortsteile, 27 Objekte aufgeteilt in 7 Lose, mit Loslimitierung auf max. 3 Lose.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Hygienedienste
Menge oder Umfang:
Jahresreinigungsfläche aller Objekte insgesamt für alle 7 Lose ca. 7 426 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Hygienedienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Friedrichshafen
Postanschrift: Charlottenstraße 12
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.friedrichshafen.de 🌏
E-Mail: k.thieme@friedrichshafen.de 📧
Fax: +49 754120384835 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 113-199230
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gem.Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zuberufen, so muss er mit seinem Angebot die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3). b), bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. d) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. e) Der Auftraggeber behält sich vor nach VOL/A EG § 19 Abs. 2 fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. j) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung die Durchführung von Probereinigungen vor. k) Eine Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich. l) Vorbehalt für Beauftragung von mehreren Losen: Bewerbungen sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Bewerber haben mit dem Angebot ausdrücklich zu erklären, auf welches Los sich das Angebot bezieht. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen. Die Limitierung bezieht sich auf maximal 3 Lose der Unterhaltsreinigung, d. h. ein Bieter kann maximal den Zuschlag für 3 Lose der Unterhaltsreinigung erhalten. Sofern bei einem Bieter bei mehr als 3 Losen das jeweils losbezogene Angebot als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird, wird dem Bieter auf maximal 3 Lose der Unterhaltsreinigung der Zuschlag erteilt. Der Bieter muss für diesen Fall bereits mit der Angebotsabgabe seine Rangfolge der Priorität für die Zuschlagserteilung angeben. m) Die Anforderung der Vergabeunterlagen ist ausschließlich per E-Mail bzw. Fax entsprechend der Angaben der Ziffer I.1) vorzunehmen. n) Die Angebote müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Angebot für Reinigungsdienstleistungen in Objekten der Stadt Friedrichshafen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung (Unterhaltsreinigung) in den Objekten der Stadt Friedrichshafen und Ortsteile, 27 Objekte aufgeteilt in 7 Lose, mit Loslimitierung auf max. 3 Lose.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung von Verwaltungsgebäuden der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 5 Objekte mit insgesamt ca. 1 121 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung des Schulzentrums Schreienesch der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 1 Objekt mit insgesamt ca. 1 186 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung der Graf-Soden-Realschule der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 1 Objekt mit insgesamt ca. 848 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung Karl-Maybach-Gymnasium und Bodenseesporthalle der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 2 Objekte mit insgesamt ca. 1 936 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung von Schulen, Mehrzweckhalle und Jugendtreff in Ortsteilen der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 5 Objekte mit insgesamt ca. 1 389 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung von einer Schule, Kindergärten und Friedhöfen in Ortsteilen der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 5 Objekte mit insgesamt ca. 578 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung von einer Schulen, Verwaltungsgebäuden, Jugendtreff, Kindergarten und Friedhof in Ortsteilen der Stadt Friedrichshafen.
Menge oder Umfang: 8 Objekte mit insgesamt ca. 365 000 m² Jahresreinigungsfläche.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Friedrichshafen und Ortsteile.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Handelsregister oder einem anderen vergleichbaren Registers eines anderen EU-Staates. Beim Angebot ist dazu eine Eigenerklärung abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer a) VOL/A;
b) er sich nicht in Liquidation befindet; vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer b) VOL/A;
c) er keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage gestellt wird, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer c) VOL/A;
d) er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer d) VOL/A;
e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer e) VOL/A;
3. Eigenerklärung des Bieters, dass er seinen Beschäftigten den jeweils gültigen Mindesttariflohn gemäß dem Mindestlohntarifvertrag vergütet;
4. Eigenerklärung, dass er die Bestimmungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg einhält;
5. Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder vergleichbarem Register eines anderen EU27-Mitgliedstaats unter Nennung der Registernummer;
6. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7. Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen (vgl. § 15 des Vertrages – Teil 3):
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— Personenschaden 2 500 000 EUR,
— Sachschäden 2 500 000 EUR,
— Schlüsselverlustschaden 100 000 EUR,
— Bearbeitungsschaden 100 000 EUR,
— Vermögensschaden 100 000 EUR.
8. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte – aufgeschlüsselt in festangestellte Arbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte – (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl der Beschäftigten, die im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße,
— Benennung der Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung oder mit Nachunternehmern erbracht wurden, ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils.
Folgende Referenzen müssen zum Nachweis der Eignung zwingend vorgelegt werden:
— mindestens 2 vom Auftragnehmer im oben genannten Zeitraum erbrachten vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Referenzen, bei denen mindestens 50 % des Umsatzes des jeweils vom Bieter angebotenen Loses der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nachgewiesen werden.
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Folgende Konzepte sind vorzulegen:
— Auftragsbezogenes Deeskalationskonzept mit Darstellung von Maßnahmen bei Reklamationen (Beschwerdemanagement); Vorgehensweise bei Akut- und Spontanverschmutzungen; Sicherstellung der Erbringung der vertraglichen Leistungen bei akuten Personalausfällen (Maßnahmen zur Deeskalation, Reaktionszeiten),
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— Auftragsbezogenes Konzept zur Objektorganisation mit Darstellung der Struktur der Objektbetreuung (Organigramm) sowie der wesentlichen Aspekte der personellen Absicherung des Leitungspersonals (Objektleiter, Stellvertreter sowie ggf. weiteres Leitungspersonal); Angaben zum geplanten objektbezogenen Zeitaufwand für die Objektbetreuung durch nicht mit Reinigungstätigkeiten beauftragten Objektleitungen mit Angabe der konkreten wöchentlichen Anwesenheitszeit in den Objekten vor Ort; Darstellung der Personaleinsatzplanung und -steuerung bei Ausfallzeiten durch Urlaub etc.; Vorlage eines Personaleinsatzplanes mit Angaben zur Anzahl und zur Einsatzintensität vorgesehener Mitarbeiter/-innen; Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit der Objektleitung,
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— Konzept zum Maschinen- und Geräteeinsatz mit Angaben über technische Parameter und die geplanten Einsatzmöglichkeiten der Maschinentechnik sowie den Art und Umfang der zum Einsatz kommenden Geräte.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist die Darstellung einer plausiblen Aufgabenstellung.
Sowie eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Schutzgebühr für die Vergabeunterlagen in Höhe von 30 EUR ist in bar oder per Scheck vor der Ausgabe bzw. dem Versand der Vergabeunterlagen zu entrichten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Friedrichshafen
Frau Katrin Thieme

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
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Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gem.Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zuberufen, so muss er mit seinem Angebot die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
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Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
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c) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3). b), bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
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d) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor nach VOL/A EG § 19 Abs. 2 fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
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j) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens:
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung die Durchführung von Probereinigungen vor.
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k) Eine Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich.
l) Vorbehalt für Beauftragung von mehreren Losen: Bewerbungen sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Bewerber haben mit dem Angebot ausdrücklich zu erklären, auf welches Los sich das Angebot bezieht. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen. Die Limitierung bezieht sich auf maximal 3 Lose der Unterhaltsreinigung, d. h. ein Bieter kann maximal den Zuschlag für 3 Lose der Unterhaltsreinigung erhalten. Sofern bei einem Bieter bei mehr als 3 Losen das jeweils losbezogene Angebot als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird, wird dem Bieter auf maximal 3 Lose der Unterhaltsreinigung der Zuschlag erteilt. Der Bieter muss für diesen Fall bereits mit der Angebotsabgabe seine Rangfolge der Priorität für die Zuschlagserteilung angeben.
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m) Die Anforderung der Vergabeunterlagen ist ausschließlich per E-Mail bzw. Fax entsprechend der Angaben der Ziffer I.1) vorzunehmen.
n) Die Angebote müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Angebot für Reinigungsdienstleistungen in Objekten der Stadt Friedrichshafen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 24.4.2009 in Kraftgetretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101 a GWB: Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
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— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 113-199230 (2014-06-11)