Unterhaltsreinigungs und jährliche Grundreinigung; Vertragslaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption (max. 4 Jahre insgesamt); Objektbesichtigung der 4 Lose am 18.9.2014, die Teilnahme ist zwingend vorgeschrieben Los 1 Sepp-Glaser-Sporthalle - Sporthalle: ca. 3 543,06 m²; Los 2 Gerhard-Graf-Sporthalle – Sporthalle: ca. 2 293,97 m²; Los 3 Wentziger-Sporthalle groß, Wentzinger-Sporthalle klein, Wentzinger-Freisportanlage, Wentzinger-Sporthalle groß: ca. 2 334,93 m², Wentzinger-Sporthalle klein: ca. 1 000,52 m², Wentzinger-Freisportanlage: ca. 221,34 m²; Los 4 Staudinger-Sporthalle groß, Staudinger-Sporthalle klein, Staudinger-Freisportanlage, Staudinger-Sporthalle groß: ca. 2 249,69 m², Staudinger-Sporthalle klein: ca. 961,25 m², Staudinger-Freisportanlage: ca. 144,36 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Genauer Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 29.9.2014/12:00 Uhr.
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigungs und jährliche Grundreinigung; Vertragslaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption (max. 4 Jahre insgesamt); Objektbesichtigung der 4 Lose am 18.9.2014, die Teilnahme ist zwingend vorgeschrieben Los 1 Sepp-Glaser-Sporthalle - Sporthalle: ca. 3 543,06 m²; Los 2 Gerhard-Graf-Sporthalle – Sporthalle: ca. 2 293,97 m²; Los 3 Wentziger-Sporthalle groß, Wentzinger-Sporthalle klein, Wentzinger-Freisportanlage, Wentzinger-Sporthalle groß: ca. 2 334,93 m², Wentzinger-Sporthalle klein: ca. 1 000,52 m², Wentzinger-Freisportanlage: ca. 221,34 m²; Los 4 Staudinger-Sporthalle groß, Staudinger-Sporthalle klein, Staudinger-Freisportanlage, Staudinger-Sporthalle groß: ca. 2 249,69 m², Staudinger-Sporthalle klein: ca. 961,25 m², Staudinger-Freisportanlage: ca. 144,36 m².
Unterhaltsreinigungs und jährliche Grundreinigung; Vertragslaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption (max. 4 Jahre insgesamt); Objektbesichtigung der 4 Lose am 18.9.2014, die Teilnahme ist zwingend vorgeschrieben Los 1 Sepp-Glaser-Sporthalle - Sporthalle: ca. 3 543,06 m²; Los 2 Gerhard-Graf-Sporthalle – Sporthalle: ca. 2 293,97 m²; Los 3 Wentziger-Sporthalle groß, Wentzinger-Sporthalle klein, Wentzinger-Freisportanlage, Wentzinger-Sporthalle groß: ca. 2 334,93 m², Wentzinger-Sporthalle klein: ca. 1 000,52 m², Wentzinger-Freisportanlage: ca. 221,34 m²; Los 4 Staudinger-Sporthalle groß, Staudinger-Sporthalle klein, Staudinger-Freisportanlage, Staudinger-Sporthalle groß: ca. 2 249,69 m², Staudinger-Sporthalle klein: ca. 961,25 m², Staudinger-Freisportanlage: ca. 144,36 m².
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Sepp-Glaser-Sporthalle
Kurze Beschreibung: Sepp-Glaser-Sporthalle: ca. 3 543,06 m².
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Gerhard-Graf-Sporthalle
Kurze Beschreibung: Gerhard-Graf-Sporthalle: ca. 2 293,97 m².
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Wentzinger-Sporthallen inkl. Freisportanlage
Kurze Beschreibung:
Wentzinger-Sporthalle groß: ca. 2 334,93 m², Wentzinger-Sporthalle klein: ca. 1 000,52 m², Wentzinger-Freisportanlage: ca. 221,34 m².
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 Staudinger-Sporthallen inkl. Freisportanlage
Kurze Beschreibung:
Staudinger-Sporthalle groß: ca. 2 249,69 m, ²Staudinger-Sporthalle klein: ca. 961,25 m², Staudinger-Freisportanlage: ca. 144,36 m².
Referenznummer: 2014001729/2014001729
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 5 a) bis d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen).
Umsatz vergleichbarer Leistungen und Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle/IHK.
Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Angaben zur Beschäftigtenzahl.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarz-arbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarz-arbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z. B. Eigenerklärung);
(7) Berufshaftpflichtversicherung;
(8) Nachvollziehbare Erklärung, sofern der Kalkulationszuschlag unter 80 % liegt.
Die Nachweise zu Ziffern (2a), (3) und (8)sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Bezüglich Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe-Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Bezüglich Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe-Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5)) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-02 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Klein, Frederik
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014001729/2014001729
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 91-159669
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 29.9.2014/12:00 Uhr.
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 158-284557 (2014-08-18)
Ergänzende Angaben (2014-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-31 📅
Name: algeb awell GmbH
Postanschrift: Im Gelbstein
Postort: Breisach
Postleitzahl: 79206
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 213-377681 (2014-11-03)
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79111 Freiburg im Breisgau.
79098 Freiburg im Breisgau.
79110 Freiburg im Breisgau.
Auftragsvergabe
1️⃣
2️⃣
3️⃣
Name: service system Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Laitermatten 5
Postort: Umkirch
Postleitzahl: 79224
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.