Gemeinsame Beschaffung der Kfz.- Zulassungsstellen der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, der Landkreise Leer und Holzminden sowie der Städte Münster, Bielefeld und Herne von Siegeln, Plaketten, Dokumentenklebesiegeln verschiedener Art und Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB 1)
Die Kfz-Zulassungsstellen der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, der Landkreise Leer und Holzminden sowie der Städte Münster, Bielefeld und Herne wollen für die Jahre 2015, 2016, 2017 mit Option für 2018 eine gemeinsame Beschaffung von Siegeln, Plaketten und Dokumentenklebesiegeln verschiedener Art sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I durchführen.
Insgesamt werden folgende Jahresmengen benötigt:
HU Plaketten aller Jahrgänge: 417.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen: 70.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen NRW: 650.000 Stück;
Siegelplaketten blau: 93.000 Stück;
Siegelplaketten rot: 42.200 Stück;
Feinstaubplaketten: 56.350 Stück;
Dokumentenklebesiegel: 1.273.000 Stück;
Zulassungsbescheinigungen Teil I: 578.000 Stück.
Die Aufteilung der Jahresmengen auf die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte ist der als Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Es wird ein Los für alle Plaketten und Siegel und ein weiteres Los für die Zulassungsbescheinigungen Teil I gebildet.
zu Los 1:
a. Plaketten (Liste Anlage 1)
Die Plaketten müssen mindestens der Qualität SicoTra, SecuRasta Classic oder einem gleichwertigen Verfahren entsprechen und beim Ablösen in jedem Fall zerstört werden.
Zudem müssen sie den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Für die Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen und mit Wappen NRW sind die erforderlichen Referenzdateien (XML-basierendes Format) zu liefern. In welcher Form die Referenz-Dateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen. Wenn ein Muster der angebotenen Plaketten fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Parameter der angebotenen Plaketten ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Plaketten verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Plaketten in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Plaketten. Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen. Die Lieferung der Teillieferungen muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Erstlieferung (ca. 30 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann – auch nach Auftragsvergabe, ob die Plaketten bei der Anlieferung als
1. Einzelstück im Karton/Röhrchen (zu max. 200 Stück) oder
2. Rollenware (zu max. 250 Stück), fortlaufend oder rückwärts zählend nummeriert verpackt sein sollen.
Durch die Lieferung/Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehrkosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. Die Rechnungsstellung erfolgt je Lieferung/Teillieferung an die abrufende Kfz-Zulassungsstelle.
b. Feinstaubplaketten (verpackt zu max. 50 Stück)
gem. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Feinstaubplaketten in Teillieferungen (bis ca. 6 x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Feinstaubplaketten. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
c. Dokumentenklebesiegel
Druckqualitätsanforderungen: transparente, dauerelastisch gezackte Sicherheitsschicht; unsichtbare Kennzeichnungen, nur durch UV-Licht sicht- und prüfbar; 3-fbg. Guillochen-Sicherheitsdruck; 1-fbg. Textdruck, schwarz (Wappen und Text). Die Dokumentenklebesiegel sollen einen gedruckten Durchmesser von 20 mm haben.
Der Text und das Wappen werden von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt/des jeweiligen Kreises/des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Die Dokumentenklebesiegel sollen anstelle von Stempeln genutzt werden, um insbesondere Zulassungsdokumente – wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und Zulassungsbescheinigungen Teil II - zu siegeln. Dem Angebot ist ein Muster eines Dokumentenklebesiegels beizufügen. Wenn ein Muster des angebotenen Dokumentenklebesiegels fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Gebrauchstauglichkeit und Ablösbarkeit der Dokumentenklebesiegel ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Dokumentenklebesiegel verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Dokumentenklebesiegeln in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Die Dokumentenklebesiegel sind auf Rollen mit je max. 500 Stück zu liefern
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann ob auf die Dokumentenklebesiegel fortlaufend Buchstaben-Nummernkombination gedruckt werden sollen – auch nach Auftragsvergabe.
Diese Leistung ist mit dem Angebotspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (Liste siehe Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.
zu Los 2:
Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I)
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I) inklusive der dazugehörigen Referenzdateien (XML-basierendes Format) müssen den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Referenzdateien sollen neben den Spalten für die Druckstücknummer und den Sicherheitscode (verdeckt) auch eine Spalte mit der Dokumentennummer (Vordrucknummer) der ZB I beinhalten.
In welcher Form die Referenzdateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Da nur durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zertifizierte Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt sind, hat der Bieter nachzuweisen, dass er diese Berechtigung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung besitzt.
Hinweis zum geforderten Nachweis:
Nachweis (in Kopie) über die aktuelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)-Zertifizierung einschließlich Anhang (Geltungsbereiche und Kooperationspartner) aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch mindestens 2 Monate gültig sein. Anderenfalls ist zusätzlich eine durch das KBA ausgestellte Bestätigung der fristgemäßen Re-Qualifizierungsprüfung zur Verlängerung der Autorisierung beizufügen. Aus der Bestätigung muss neben dem Umfang der Autorisierung hervorgehen, dass gegen eine Beauftragung keine Bedenken bestehen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen der ZB I in Teillieferungen (bis ca. 4x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen ZB I.
Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen.
Die Erstlieferung (ca. 20 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die weiteren Lieferungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte legen fest, ob und in welchem Umfang Aufdrucke auf die ZB I erfolgen sollen. Das kann auch von einer Teillieferung zur Nächsten erfolgen. Die ZB I sollen in Päckchen zu max. 100 Stück verpackt sein.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Durch die Lieferung / Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehr-kosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (siehe Liste Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-03-03
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Auftragsbekanntmachung
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2014-09-02
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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