Gemeinsame Beschaffung der Kfz.- Zulassungsstellen der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, der Landkreise Leer und Holzminden sowie der Städte Münster, Bielefeld und Herne von Siegeln, Plaketten, Dokumentenklebesiegeln verschiedener Art und Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB 1)

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Die Kfz-Zulassungsstellen der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, der Landkreise Leer und Holzminden sowie der Städte Münster, Bielefeld und Herne wollen für die Jahre 2015, 2016, 2017 mit Option für 2018 eine gemeinsame Beschaffung von Siegeln, Plaketten und Dokumentenklebesiegeln verschiedener Art sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I durchführen.
Insgesamt werden folgende Jahresmengen benötigt:
HU Plaketten aller Jahrgänge: 417.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen: 70.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen NRW: 650.000 Stück;
Siegelplaketten blau: 93.000 Stück;
Siegelplaketten rot: 42.200 Stück;
Feinstaubplaketten: 56.350 Stück;
Dokumentenklebesiegel: 1.273.000 Stück;
Zulassungsbescheinigungen Teil I: 578.000 Stück.
Die Aufteilung der Jahresmengen auf die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte ist der als Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Es wird ein Los für alle Plaketten und Siegel und ein weiteres Los für die Zulassungsbescheinigungen Teil I gebildet.
zu Los 1:
a. Plaketten (Liste Anlage 1)
Die Plaketten müssen mindestens der Qualität SicoTra, SecuRasta Classic oder einem gleichwertigen Verfahren entsprechen und beim Ablösen in jedem Fall zerstört werden.
Zudem müssen sie den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Für die Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen und mit Wappen NRW sind die erforderlichen Referenzdateien (XML-basierendes Format) zu liefern. In welcher Form die Referenz-Dateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen. Wenn ein Muster der angebotenen Plaketten fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Parameter der angebotenen Plaketten ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Plaketten verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Plaketten in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Plaketten. Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen. Die Lieferung der Teillieferungen muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Erstlieferung (ca. 30 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann – auch nach Auftragsvergabe, ob die Plaketten bei der Anlieferung als
1. Einzelstück im Karton/Röhrchen (zu max. 200 Stück) oder
2. Rollenware (zu max. 250 Stück), fortlaufend oder rückwärts zählend nummeriert verpackt sein sollen.
Durch die Lieferung/Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehrkosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. Die Rechnungsstellung erfolgt je Lieferung/Teillieferung an die abrufende Kfz-Zulassungsstelle.
b. Feinstaubplaketten (verpackt zu max. 50 Stück)
gem. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Feinstaubplaketten in Teillieferungen (bis ca. 6 x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Feinstaubplaketten. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
c. Dokumentenklebesiegel
Druckqualitätsanforderungen: transparente, dauerelastisch gezackte Sicherheitsschicht; unsichtbare Kennzeichnungen, nur durch UV-Licht sicht- und prüfbar; 3-fbg. Guillochen-Sicherheitsdruck; 1-fbg. Textdruck, schwarz (Wappen und Text). Die Dokumentenklebesiegel sollen einen gedruckten Durchmesser von 20 mm haben.
Der Text und das Wappen werden von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt/des jeweiligen Kreises/des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Die Dokumentenklebesiegel sollen anstelle von Stempeln genutzt werden, um insbesondere Zulassungsdokumente – wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und Zulassungsbescheinigungen Teil II - zu siegeln. Dem Angebot ist ein Muster eines Dokumentenklebesiegels beizufügen. Wenn ein Muster des angebotenen Dokumentenklebesiegels fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Gebrauchstauglichkeit und Ablösbarkeit der Dokumentenklebesiegel ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Dokumentenklebesiegel verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Dokumentenklebesiegeln in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Die Dokumentenklebesiegel sind auf Rollen mit je max. 500 Stück zu liefern
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann ob auf die Dokumentenklebesiegel fortlaufend Buchstaben-Nummernkombination gedruckt werden sollen – auch nach Auftragsvergabe.
Diese Leistung ist mit dem Angebotspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (Liste siehe Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.
zu Los 2:
Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I)
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I) inklusive der dazugehörigen Referenzdateien (XML-basierendes Format) müssen den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Referenzdateien sollen neben den Spalten für die Druckstücknummer und den Sicherheitscode (verdeckt) auch eine Spalte mit der Dokumentennummer (Vordrucknummer) der ZB I beinhalten.
In welcher Form die Referenzdateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Da nur durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zertifizierte Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt sind, hat der Bieter nachzuweisen, dass er diese Berechtigung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung besitzt.
Hinweis zum geforderten Nachweis:
Nachweis (in Kopie) über die aktuelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)-Zertifizierung einschließlich Anhang (Geltungsbereiche und Kooperationspartner) aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch mindestens 2 Monate gültig sein. Anderenfalls ist zusätzlich eine durch das KBA ausgestellte Bestätigung der fristgemäßen Re-Qualifizierungsprüfung zur Verlängerung der Autorisierung beizufügen. Aus der Bestätigung muss neben dem Umfang der Autorisierung hervorgehen, dass gegen eine Beauftragung keine Bedenken bestehen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen der ZB I in Teillieferungen (bis ca. 4x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen ZB I.
Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen.
Die Erstlieferung (ca. 20 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die weiteren Lieferungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte legen fest, ob und in welchem Umfang Aufdrucke auf die ZB I erfolgen sollen. Das kann auch von einer Teillieferung zur Nächsten erfolgen. Die ZB I sollen in Päckchen zu max. 100 Stück verpackt sein.
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Durch die Lieferung / Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehr-kosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (siehe Liste Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-03 Auftragsbekanntmachung
2014-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fälschungssichere Druckerzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fälschungssichere Druckerzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015/ 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 045-075043
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bindefrist: Freitag, 3.10.2014.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kfz-Zulassungsstellen der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, der Landkreise Leer und Holzminden sowie der Städte Münster, Bielefeld und Herne wollen für die Jahre 2015, 2016, 2017 mit Option für 2018 eine gemeinsame Beschaffung von Siegeln, Plaketten und Dokumentenklebesiegeln verschiedener Art sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I durchführen.
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Insgesamt werden folgende Jahresmengen benötigt:
HU Plaketten aller Jahrgänge: 417.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen: 70.000 Stück;
Siegelplaketten mit Wappen NRW: 650.000 Stück;
Siegelplaketten blau: 93.000 Stück;
Siegelplaketten rot: 42.200 Stück;
Feinstaubplaketten: 56.350 Stück;
Dokumentenklebesiegel: 1.273.000 Stück;
Zulassungsbescheinigungen Teil I: 578.000 Stück.
Die Aufteilung der Jahresmengen auf die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte ist der als Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Es wird ein Los für alle Plaketten und Siegel und ein weiteres Los für die Zulassungsbescheinigungen Teil I gebildet.
zu Los 1:
a. Plaketten (Liste Anlage 1)
Die Plaketten müssen mindestens der Qualität SicoTra, SecuRasta Classic oder einem gleichwertigen Verfahren entsprechen und beim Ablösen in jedem Fall zerstört werden.
Zudem müssen sie den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Für die Siegelplaketten mit Wappen Niedersachsen und mit Wappen NRW sind die erforderlichen Referenzdateien (XML-basierendes Format) zu liefern. In welcher Form die Referenz-Dateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
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Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen. Wenn ein Muster der angebotenen Plaketten fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Parameter der angebotenen Plaketten ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Plaketten verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
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Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Plaketten in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Plaketten. Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen. Die Lieferung der Teillieferungen muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
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Die Erstlieferung (ca. 30 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die Auslieferung erfolgt nach Abruf der Leistung/Teilleistung innerhalb der vorgenannten Frist an die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt/ des jeweiligen Kreises/des Landkreises (siehe Liste Anlage 1).
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann – auch nach Auftragsvergabe, ob die Plaketten bei der Anlieferung als
1. Einzelstück im Karton/Röhrchen (zu max. 200 Stück) oder
2. Rollenware (zu max. 250 Stück), fortlaufend oder rückwärts zählend nummeriert verpackt sein sollen.
Durch die Lieferung/Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehrkosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. Die Rechnungsstellung erfolgt je Lieferung/Teillieferung an die abrufende Kfz-Zulassungsstelle.
b. Feinstaubplaketten (verpackt zu max. 50 Stück)
gem. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Dem Angebot sind Muster der angebotenen Plaketten beizufügen.
Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Feinstaubplaketten in Teillieferungen (bis ca. 6 x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen Feinstaubplaketten. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
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c. Dokumentenklebesiegel
Druckqualitätsanforderungen: transparente, dauerelastisch gezackte Sicherheitsschicht; unsichtbare Kennzeichnungen, nur durch UV-Licht sicht- und prüfbar; 3-fbg. Guillochen-Sicherheitsdruck; 1-fbg. Textdruck, schwarz (Wappen und Text). Die Dokumentenklebesiegel sollen einen gedruckten Durchmesser von 20 mm haben.
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Der Text und das Wappen werden von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt/des jeweiligen Kreises/des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Die Dokumentenklebesiegel sollen anstelle von Stempeln genutzt werden, um insbesondere Zulassungsdokumente – wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und Zulassungsbescheinigungen Teil II - zu siegeln. Dem Angebot ist ein Muster eines Dokumentenklebesiegels beizufügen. Wenn ein Muster des angebotenen Dokumentenklebesiegels fehlt, wird das gesamte Angebot nicht gewertet. Ein Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Gebrauchstauglichkeit und Ablösbarkeit der Dokumentenklebesiegel ist beizufügen und Straßenverkehrsbehörden, die die angebotenen Dokumentenklebesiegel verwenden, sind - soweit vorhanden - als Referenzobjekte zu benennen.
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Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen von Dokumentenklebesiegeln in Teillieferungen (bis ca. 6x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
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Die Dokumentenklebesiegel sind auf Rollen mit je max. 500 Stück zu liefern
Bei dem Angebot ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jede Behörde individuell entscheiden kann ob auf die Dokumentenklebesiegel fortlaufend Buchstaben-Nummernkombination gedruckt werden sollen – auch nach Auftragsvergabe.
Diese Leistung ist mit dem Angebotspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (Liste siehe Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.
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zu Los 2:
Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I)
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I) inklusive der dazugehörigen Referenzdateien (XML-basierendes Format) müssen den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 1.1.2015 und ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Referenzdateien sollen neben den Spalten für die Druckstücknummer und den Sicherheitscode (verdeckt) auch eine Spalte mit der Dokumentennummer (Vordrucknummer) der ZB I beinhalten.
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In welcher Form die Referenzdateien zur Verfügung zu stellen sind (E-Mail mit Anlage, Stick oder CD/DVD) wird von den Kfz-Zulassungsstellen der jeweiligen Stadt / des jeweiligen Kreises / des jeweiligen Landkreises festgelegt.
Da nur durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zertifizierte Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt sind, hat der Bieter nachzuweisen, dass er diese Berechtigung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung besitzt.
Hinweis zum geforderten Nachweis:
Nachweis (in Kopie) über die aktuelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)-Zertifizierung einschließlich Anhang (Geltungsbereiche und Kooperationspartner) aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch mindestens 2 Monate gültig sein. Anderenfalls ist zusätzlich eine durch das KBA ausgestellte Bestätigung der fristgemäßen Re-Qualifizierungsprüfung zur Verlängerung der Autorisierung beizufügen. Aus der Bestätigung muss neben dem Umfang der Autorisierung hervorgehen, dass gegen eine Beauftragung keine Bedenken bestehen.
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Die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen rufen beim Auftragnehmer die benötigten Mengen der ZB I in Teillieferungen (bis ca. 4x pro Jahr) innerhalb der Jahre 2015, 2016 und 2017 mit Option für 2018 ab. Geliefert werden die zum Zeitpunkt des Abrufes gültigen ZB I.
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Dies gilt nicht für die Erstlieferung für 2015. Diese muss den zum 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der FZV entsprechen.
Die Erstlieferung (ca. 20 % der Jahresmenge) für 2015 muss bis spätestens 30.11.2014 erfolgen!
Die weiteren Lieferungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der jeweiligen Menge erfolgen.
Die einzelnen Kreise, Landkreise und Städte legen fest, ob und in welchem Umfang Aufdrucke auf die ZB I erfolgen sollen. Das kann auch von einer Teillieferung zur Nächsten erfolgen. Die ZB I sollen in Päckchen zu max. 100 Stück verpackt sein.
Durch die Lieferung / Teillieferung und Verpackungseinheiten begründeten Mehr-kosten sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die/den jeweiligen Städte/ Kreise/ Landkreis (siehe Liste Anlage 1). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die/ der auftragserteilende Stadt/ Kreis/ Landkreis ihren/ seinen Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die/ den an der Ausschreibung beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis. Es gelten die Vertragsbedingungen der/ des beteiligten Städte/ Kreise/ Landkreis.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gemeinsame Beschaffung von Los 1: Plaketten, Feinstaubplaketten, Dokumentenklebesiegeln.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gemeinsame Beschaffung von Los 2: Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (ZB 1).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VOL 20/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, Landkreise Leer und Holzminden, Städte Münster, Bielefeld und Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2 (Vordruck EU- Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen.
Mehr anzeigen
Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen. Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb (§ 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A- EG).
— Siehe auch abschließende Nachweisliste vom Auftraggeber ("Checkliste"). Diese ist als PDF- Dokument bei der Internet- Veröffentlichung (www.submission.herne.de) hinterlegt.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Diese sind als PDF- Datei zum Ausdrucken bei der Internet- Veröffentlichung (www.submission.herne.de) hinterlegt):
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, a-g i.V.m. § 7 Abs. 6 VOL/A- EG,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 6, a-e VOL/A- EG,
— Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW- TVgG NRW,
— Datenschutzerklärung.
Zu Los 1- a).- Plaketten:
— Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Parameter der angebotenen Plaketten,
— Muster der angebotenen Plaketten.
Zu Los 1- b).- Feinstaubplaketten:
— Muster der angebotenen Feinstaubplaketten.
Zu Los 1 -c).- Dokumentenklebesiegel:
— Gutachten einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation über die Gebrauchstauglichkeit und Ablösbarkeit der angebotenen Dokumentenklebesiegel,
— Muster eines Dokumentenklebesiegels.
Zu Los 2- Zulassungsbescheinigungen- Teil 1:
— Nachweis (in Kopie) über die aktuelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)- Zulassung einschließlich Anhang (Geltungsbereiche und Kooperationspartner), aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch mindestens zwei Monate gültig sein. Andernfalls ist zusätzlich eine durch das KBA ausgestellte Bestätigung der fristgemäßen Re- Qualifizierungsprüfung zur Verlängerung der Autorisierung beizufügen. Aus der Bestätigung muss neben dem Umfang der Autorisierung hervorgehen, dass gegen eine Beauftragung keine Bedenken bestehen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2 (Vordruck EU- Amtsblatt) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen.
Mehr anzeigen
Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärungen vorzulegen. Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb (§ 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A- EG).
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden.
Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bewerbungs- und Vergabebedingungen sowie die Vertragsbedingungen mit den darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Stadt Herne sowie § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-05-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Gütersloh
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33342
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Höxter
Postanschrift: Moltkestraße 12
Postort: Höxter
Postleitzahl: 37671
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Paderborn
Postanschrift: An der Talle 7
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Steinfurt
Postanschrift: Tecklenburger Straße 10
Postort: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Leer
Postanschrift: Ringstraße 26
Postort: Leer
Postleitzahl: 26789
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Holzminden
Postanschrift: Rehwiese 35
Postort: Holzminden
Postleitzahl: 37603
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster
Postanschrift: Rudolf- Diesel- Straße 5-7
Postort: Münster
Postleitzahl: 48157
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld
Postanschrift: Paulusstraße 8
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne – Fachbereich 24 – Bürgerdienste
Postanschrift: Südstraße 10
Postleitzahl: 44625
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp/Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏
Name: Stadt Herne-Fachbereich 24-Bürgerdienste
Kontaktperson: Frau Hohage
Telefon: +49 2323162666 📞
E-Mail: claudia.hohage@herne.de 📧
Fax: +49 2323162284 📠
URL für weitere Informationen: www.submission.herne.de 🌏
URL der Dokumente: www.submission.herne.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL 20/2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 63
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 045-075043 (2014-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 160 779,34 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2323162015 / 2323162139 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 169-300314
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 45-075043
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Paderborn und Steinfurt, Landkreise Leer und Holzminden, Städte Münster, Bielefeld und Herne.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-19 📅
Name: BG Witte safemark GmbH
Postanschrift: Sendener Stiege 4
Postort: Münster
Postleitzahl: 48163
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: BG DSD Staatliche Dokumente GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 5-7
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne-Fachbereich 24-Bürgerdienste
Quelle: OJS 2014/S 169-300314 (2014-09-02)