Der Landkreis Calw möchte Angebote zur Generalplanung für das Projekt: „Reaktivierung und Ausbau der Württembergischen Schwarzwaldbahn Weil der Stadt – Calw“ einholen. Das Projekt firmiert zwischenzeitlich unter dem Namen „Hermann-Hesse-Bahn“. Das Reaktivierungsprojekt erfordert eine Vielzahl von teils parallel verlaufenden, teils aufeinander aufbauenden Untersuchungen, Gutachten und Planungen. Teilweise sind diese Untersuchungen bereits beauftragt oder abgeschlossen, in manchen Fällen liegen Teilergebnisse für erste Leistungsphasen i. S. d. HOAI vor. Der Großteil der Planungen steht jedoch noch aus. Dabei handelt es sich insbesondere um Planungs- und Gutachterleistungen für: — die Vermessung und Trassierung, — Bodengutachten, — die Erneuerung bzw. den Neubau des Ober- und ggf. des Unterbaus, den Neubauabschnitt einschließlich Tunnel, — die Sanierung vorhandener Tunnel, — die Entwässerung der Strecke, — die Sanierung und z. T. die Neuerrichtung von Eisenbahnüberführungen, — die gesamte Leit- und Sicherungstechnik, die Erneuerung von Bahnübergangsanlagen, — die Errichtung neuer Verkehrsstationen, — und die Zusammenhangsarbeiten an der technischen Ausrüstung im Bereich des Bestandsnetzes der Deutschen Bahn AG zwischen Weil der Stadt und Renningen. Der Generalplaner soll, sofern er die Leistungen nicht selbst erbringen kann, diese eigenständig bei Subunternehmern beauftragen und ihre sach- und termingerechte Abwicklung sicherstellen. Das Projekt wird in 3 Projektphasen unterteilt: Projektphase I: Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung, soweit diese noch nicht vorliegend. Erstellung bzw. Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Durchführen der Planfeststellungsverfahren, Übernahme der Ergebnisse in die Endfassung der Entwurfsplanung; Lph 3-4 HOAI 2009, Fortschreibung der Finanzierungsanträge (ca. Oktober 2014-Oktober 2015). Projektphase II: Erstellung der Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, Lph 5-7 HOAI 2009 (ca. Oktober 2015-2017). Projektphase III: Ausführung der Bauleistungen sowie Dokumentation, Lph 8-9 HOAI 2009 (ca. Juni 2016-Ende 2018). Der Leistungsumfang dieser Vergabe umfasst, falls nicht bereits einzelne Leistungsphasen vorliegen, ausschließlich die Projektphase I, d. h. die Lph. 1-4 der HOAI. Für die Phasen II und III werden zu gegebener Zeit erneute Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Sofern bereits Teilleistungen oder vollständige Untersuchungen vorliegen, gehört die Bewertung und Integration der Unterlagen in die noch zu erbringenden Planungsleistungen ebenfalls zu den Leistungen des Generalplaners.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Calw
Postanschrift: Vogteistraße 42-46
Postleitzahl: 75365
Postort: Calw
Kontakt
E-Mail: michael.stierle@kreis-calw.de📧
Telefon: +49 7051795360📞
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mind. drei und max. fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots:
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW31/32 des Jahres 2014 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss:
Mit den Teilnehmern werden ggfl. Verhandlungen geführt und die Bewerber werden zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Haushaltsvorbehalt: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Die Ausführung beginnt mit Zuschlag. Vorgesehen sind drei Planungs-/Projektphasen mit einer Bauphase von Juni 2016 bis Dezember 2017; die Abrechnung und Dokumentation muss bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Die Ausführung der Phase I, die Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist, erstreckt sich auf den Zeitraum von Oktober 2014 bis Oktober 2015. Eine zeitliche Verschiebung der einzelnen Phasen ist möglich.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus dieser Angebotsaufforderung,
— das Angebot des Bieters.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 22.7.2014, 12:00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und als CD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Phase I – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
a) Anschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
b) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
c) Bestätigung der Bindefrist,
d) Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
e) den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden,
f) Angabe derjenigen Person/en, der/die im Falle einer Beauftragung involviert werden,
g) Angaben zu Stunden- und Tagessätzen,
h) Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Außerdem ist zu erklären:
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw.
— Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Die Bindefrist läuft bis zum 15.11.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag gebunden.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mind. drei und max. fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots:
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW31/32 des Jahres 2014 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss:
Mit den Teilnehmern werden ggfl. Verhandlungen geführt und die Bewerber werden zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Haushaltsvorbehalt: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Die Ausführung beginnt mit Zuschlag. Vorgesehen sind drei Planungs-/Projektphasen mit einer Bauphase von Juni 2016 bis Dezember 2017; die Abrechnung und Dokumentation muss bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Die Ausführung der Phase I, die Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist, erstreckt sich auf den Zeitraum von Oktober 2014 bis Oktober 2015. Eine zeitliche Verschiebung der einzelnen Phasen ist möglich.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus dieser Angebotsaufforderung,
— das Angebot des Bieters.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 22.7.2014, 12:00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und als CD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Phase I – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
a) Anschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
b) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
c) Bestätigung der Bindefrist,
d) Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
e) den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden,
f) Angabe derjenigen Person/en, der/die im Falle einer Beauftragung involviert werden,
g) Angaben zu Stunden- und Tagessätzen,
h) Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Außerdem ist zu erklären:
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw.
— Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Die Bindefrist läuft bis zum 15.11.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag gebunden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw möchte Angebote zur Generalplanung für das Projekt: „Reaktivierung und Ausbau der Württembergischen Schwarzwaldbahn Weil der Stadt – Calw“ einholen. Das Projekt firmiert zwischenzeitlich unter dem Namen „Hermann-Hesse-Bahn“.
Das Reaktivierungsprojekt erfordert eine Vielzahl von teils parallel verlaufenden, teils aufeinander aufbauenden Untersuchungen, Gutachten und Planungen. Teilweise sind diese Untersuchungen bereits beauftragt oder abgeschlossen, in manchen Fällen liegen Teilergebnisse für erste Leistungsphasen i. S. d. HOAI vor. Der Großteil der Planungen steht jedoch noch aus.
Das Reaktivierungsprojekt erfordert eine Vielzahl von teils parallel verlaufenden, teils aufeinander aufbauenden Untersuchungen, Gutachten und Planungen. Teilweise sind diese Untersuchungen bereits beauftragt oder abgeschlossen, in manchen Fällen liegen Teilergebnisse für erste Leistungsphasen i. S. d. HOAI vor. Der Großteil der Planungen steht jedoch noch aus.
Dabei handelt es sich insbesondere um Planungs- und Gutachterleistungen für:
— die Vermessung und Trassierung,
— Bodengutachten,
— die Erneuerung bzw. den Neubau des Ober- und ggf. des Unterbaus, den Neubauabschnitt einschließlich Tunnel,
— die Sanierung vorhandener Tunnel,
— die Entwässerung der Strecke,
— die Sanierung und z. T. die Neuerrichtung von Eisenbahnüberführungen,
— die gesamte Leit- und Sicherungstechnik, die Erneuerung von Bahnübergangsanlagen,
— die Errichtung neuer Verkehrsstationen,
— und die Zusammenhangsarbeiten an der technischen Ausrüstung im Bereich des Bestandsnetzes der Deutschen Bahn AG zwischen Weil der Stadt und Renningen.
Der Generalplaner soll, sofern er die Leistungen nicht selbst erbringen kann, diese eigenständig bei Subunternehmern beauftragen und ihre sach- und termingerechte Abwicklung sicherstellen. Das Projekt wird in 3 Projektphasen unterteilt:
Projektphase I:
Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung, soweit diese noch nicht vorliegend. Erstellung bzw. Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Durchführen der Planfeststellungsverfahren, Übernahme der Ergebnisse in die Endfassung der Entwurfsplanung; Lph 3-4 HOAI 2009, Fortschreibung der Finanzierungsanträge (ca. Oktober 2014-Oktober 2015).
Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung, soweit diese noch nicht vorliegend. Erstellung bzw. Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Durchführen der Planfeststellungsverfahren, Übernahme der Ergebnisse in die Endfassung der Entwurfsplanung; Lph 3-4 HOAI 2009, Fortschreibung der Finanzierungsanträge (ca. Oktober 2014-Oktober 2015).
Projektphase II:
Erstellung der Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, Lph 5-7 HOAI 2009 (ca. Oktober 2015-2017).
Projektphase III:
Ausführung der Bauleistungen sowie Dokumentation, Lph 8-9 HOAI 2009 (ca. Juni 2016-Ende 2018).
Der Leistungsumfang dieser Vergabe umfasst, falls nicht bereits einzelne Leistungsphasen vorliegen, ausschließlich die Projektphase I, d. h. die Lph. 1-4 der HOAI. Für die Phasen II und III werden zu gegebener Zeit erneute Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Der Leistungsumfang dieser Vergabe umfasst, falls nicht bereits einzelne Leistungsphasen vorliegen, ausschließlich die Projektphase I, d. h. die Lph. 1-4 der HOAI. Für die Phasen II und III werden zu gegebener Zeit erneute Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Sofern bereits Teilleistungen oder vollständige Untersuchungen vorliegen, gehört die Bewertung und Integration der Unterlagen in die noch zu erbringenden Planungsleistungen ebenfalls zu den Leistungen des Generalplaners.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren werden Bieter ausgeschlossen, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, z. B. durch einen Geschäftsbericht, darzulegen. Der Bieter hat zudem den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (eine Kopie des Nachweises ist ausreichend). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, z. B. durch einen Geschäftsbericht, darzulegen. Der Bieter hat zudem den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (eine Kopie des Nachweises ist ausreichend). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise und Referenzen zu:
1. Erfahrungen mit der Generalplanung bei (größeren) Eisenbahnprojekten allgemein (für Referenzprojekte ist jeweils der Auftragswert der übernommenen Planungen darzustellen).
2. Erfahrungen mit der Genehmigungsplanung, der Nachtragsprüfung und der Abrechnung bei Eisenbahnprojekten, insbesondere bei GVFG-Projekten.
3. Erfahrungen mit nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) und ihren Regelwerken.
4. Angaben zur Personalstruktur und zur technischen Ausstattung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abgeltung erfolgt prinzipiell nach der HOAI. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 41 500 000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung des Honorars. Möglicherweise erfolgt die Abgeltung von Neben-Zusatzleistungen auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis. Die Teilnehmer werden daher um die Benennung der Stunden- bzw. Tagessätze für die Mitarbeiter/innen, differenziert nach Funktion/Qualifikation, gebeten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abgeltung erfolgt prinzipiell nach der HOAI. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 41 500 000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung des Honorars. Möglicherweise erfolgt die Abgeltung von Neben-Zusatzleistungen auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis. Die Teilnehmer werden daher um die Benennung der Stunden- bzw. Tagessätze für die Mitarbeiter/innen, differenziert nach Funktion/Qualifikation, gebeten.
Die Vergütung soll – entsprechend des jeweiligen Leistungsstandes – zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Nähere Vereinbarungen werden im Rahmen der Verhandlungen getroffen.
Der Auftraggeber möchte mit dem Auftragnehmer eine Bonus-/Malus-Regelung für den Fall treffen, dass die erwarteten Kosten unter- oder überschritten werden. Näheres wird im Rahmen der Verhandlungen getroffen. Der Bieter kann dem Auftraggeber hierzu praktikable und rechtlich zulässige Vorschläge unterbreiten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftraggeber möchte mit dem Auftragnehmer eine Bonus-/Malus-Regelung für den Fall treffen, dass die erwarteten Kosten unter- oder überschritten werden. Näheres wird im Rahmen der Verhandlungen getroffen. Der Bieter kann dem Auftraggeber hierzu praktikable und rechtlich zulässige Vorschläge unterbreiten.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages als auch des Angebotes werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Mitglieder für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Mitglieder für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Subunternehmer müssen fachlich geeignet und qualifiziert sein, die an sie übertragenen Leistungen zu erbringen. Dies ist nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Subunternehmer müssen fachlich geeignet und qualifiziert sein, die an sie übertragenen Leistungen zu erbringen. Dies ist nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Projekt S-Bahn und ÖPNV
Herrn Michael Stierle
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herr Andreas Krauß
Telefon: +49 71123991107📞
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Fax: +49 7112399123 📠
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz Zusätzliche Informationen
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mind. drei und max. fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots:
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW31/32 des Jahres 2014 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss:
Mit den Teilnehmern werden ggfl. Verhandlungen geführt und die Bewerber werden zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Haushaltsvorbehalt: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Die Ausführung beginnt mit Zuschlag. Vorgesehen sind drei Planungs-/Projektphasen mit einer Bauphase von Juni 2016 bis Dezember 2017; die Abrechnung und Dokumentation muss bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Die Ausführung der Phase I, die Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist, erstreckt sich auf den Zeitraum von Oktober 2014 bis Oktober 2015. Eine zeitliche Verschiebung der einzelnen Phasen ist möglich.
Die Ausführung beginnt mit Zuschlag. Vorgesehen sind drei Planungs-/Projektphasen mit einer Bauphase von Juni 2016 bis Dezember 2017; die Abrechnung und Dokumentation muss bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Die Ausführung der Phase I, die Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist, erstreckt sich auf den Zeitraum von Oktober 2014 bis Oktober 2015. Eine zeitliche Verschiebung der einzelnen Phasen ist möglich.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus dieser Angebotsaufforderung,
— das Angebot des Bieters.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 22.7.2014, 12:00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und als CD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 22.7.2014, 12:00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und als CD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Phase I – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Phase I – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
a) Anschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
b) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
c) Bestätigung der Bindefrist,
d) Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
e) den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden,
f) Angabe derjenigen Person/en, der/die im Falle einer Beauftragung involviert werden,
g) Angaben zu Stunden- und Tagessätzen,
h) Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Außerdem ist zu erklären:
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw.
— Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Die Bindefrist läuft bis zum 15.11.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag gebunden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2014/S 113-199024 (2014-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge